Durch Stellvertretung ist es möglich, dass eine oder mehrere Personen (der Vertreter bzw. die Vertreter) im Namen einer anderen Person (der Vertretene) rechtsgeschäftlich handelt. Die Rechtsfolgen der Handlungen des Vertreters jedoch treffen den Vertretenen. Der Vertretene soll jedoch sicher sein, dass der Vertreter innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht handelt. Das bedeutet, dass der Vertretene nicht haftbar gemacht werden kann für getätigte Geschäfte ohne Vertretungsmacht. In dieser Magisterarbeit geht es genau um das Thema „die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht“ (§§ 177 ff. BGB).
Inhaltsübersicht
Einleitung
I. Die Arten der Vertretungsmacht
1. Die gewillkürte Vertretungsmacht
2. Die gesetzliche Vertretungsmacht
3. Die organschaftliche Vertretungsmacht
II. Der Vertreter mit Vertretungsmacht
1. Die Voraussetzungen der Stellvertretung
a) Zulässigkeit
b) Eigene Willenserklärung des Vertreters
c) Offenkundigkeit
d) Vertretungsmacht
aa) Die Innenvollmacht
bb) Die Außenvollmacht
cc) Die nach außen mitgeteilte Innenvollmacht
2. Die Rechtsfolge der Stellvertretung
III. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht
1. Definitionen
a) Falsus procurator
b) Vertretung ohne Vertretungsmacht
2. Die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht
a) Das Handeln im Namen eines Anderen
aa) Das Handeln unter fremdem Namen
bb) Das Handeln unter Namen einer nicht existierenden Person
b) Ohne Vertretungsmacht
aa) Duldungsvollmacht
bb) Anscheinsvollmacht
3. Der Bote ohne Botenmacht
a) Bote
b) Die Abgrenzung zwischen Bote und Stellvertreter
c) Schwierigkeiten
IV. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
1. Die Stellung des ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrags
a. Ähnliche Struktur des § 177 ff. wie im Minderjährigenrecht
b. Schwebend Unwirksamkeit des Vertrags
a) Genehmigung des Vertrags
b) Verweigerung der Genehmigung
c) Aufforderung zur Genehmigung
d) Wiederruf des Vertrags
c. Das Fehlen der Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften
2. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
a. Die Haftung gemäß § 179 Abs.1
aa) Erfüllungsanspruch
bb) Schadenersatzsanspruch
b. Die Haftung gemäß § 179 Abs.2
c. Der Haftungsausschluss gemäß § 179 Abs.3
aa) Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils
bb) Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
d. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Widerufsrechts
e. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Anfechtungsrechts
3. Die mehrstufige Vertretung
a. Fehlende Untervollmacht
b. Fehlende Hauptvollmacht
aa) Die Offenlegung der Untervollmacht
bb) Nicht offengelegte mehrstufige Vertretung
cc) Handeln als Vertreter des Hauptvertreters
4. Missbrauch der Vertretungsmacht
a) Kollusion
b) Bösgläubigkeit des Geschäftspartner
5. Der Anspruch gegen den falsus procurator im Verhältnis zu anderen Haftungsansprüchen
a. Die Haftung des Vertretenen gegenüber dem Vertreter
b. Die Haftung des Vertreters gegenüber dem Geschäftsherrn
C. Die Haftung des Vertretene gegenüber dem Geschäftsgegner
6. Zussamenfassung
Literatur
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