Einer eingehenden juristischen Erörterung bedarf dabei insbesondere die Problematik, ob bei einer Internet-Auktion ein Kaufvertrag durch Zu-schlag im Sinne des § 156 BGB oder durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande kommt. Weiterhin ist zu beurteilen, ob das Einstellen eines Versteigerungsgegenstandes auf der Webseite eines Internet-Auktionshauses durch den Anbieter oder das Auktionshaus selbst als eine invitatio ad offerendum oder ein bindendes Angebot zu klassifizieren ist. Die Konsequenzen dieser Einordung ist insofern weit-reichend, da der Anbieter bei der Klassifizierung als invitatio ad offerendum nicht zur Annahme des Höchstgebotes verpflichtet ist.
Ferner ist zu prüfen, ob die Willenserklärung des Anbieters dem Bestimmtheitserfordernis entspricht und zu welchem Zeitpunkt der Zugang der Willenserklärungen zu bejahen ist.
Besonderheiten beim Kaufvertragsabschluss bei einer Internet-Auktion könnten sich durch den vorzeitigen Abbruch durch den Anbieter oder bei beschränkter Geschäftsfähigkeit des Bietenden ergeben.
Vor 30 Jahren wurden Kaufverträge typischerweise beim Bäcker, in Geschäften oder auf Flohmärkten geschlossen. Seit mehreren Jahren rückt jedoch das Internet immer mehr in den Mittelpunkt. Bevor man sich heutzutage stundenlang auf einen Flohmarkt stellt, werden die Verkaufsgegenstände lieber auf Internet-Plattformen zur Ersteigerung angeboten.
Im Jahre 2000 musste schließlich das LG Münster erstmalig über den Vertragsabschluss bei Internet-Auktionen entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Begriffsdefinitionen
- 2.1 Kaufvertrag
- 2.2 Öffentliche Versteigerung
- 2.3 Internet-Auktion
- 3. Vertragsabschluss gem. § 156 BGB oder gem. § 145 ff. BGB
- 3.1 Vertragsabschluss gem. § 156 BGB
- 3.2 Vertragsabschluss gem. § 145 ff. BGB
- 4. Invitatio ad offerendum oder Angebot
- 4.1 Invitatio ad offerendum oder Angebot
- 4.2 Angebot oder vorweg erklärte Annahme
- 4.3 Bestimmtheit
- 5. Zugang der Willenserklärung des Anbieters und des Bieters
- 6. Spezialfälle beim Vertragsabschluss
- 6.1 Vorzeitiger Abbruch einer Internet-Auktion durch den Anbieter
- 6.2 Beschränkte Geschäftsfähigkeit mit Leistung aus eigenen Mitteln
- 7. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie ein Kaufvertrag auf einer Internet-Auktion zustande kommt. Im Fokus steht dabei die rechtliche Einordnung des Vertragsabschlusses, insbesondere die Frage, ob dieser durch Zuschlag im Sinne des § 156 BGB oder durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande kommt. Darüber hinaus wird untersucht, ob das Einstellen eines Versteigerungsgegenstandes auf der Webseite eines Internet-Auktionshauses durch den Anbieter oder das Auktionshaus selbst als eine invitatio ad offerendum oder ein bindendes Angebot zu klassifizieren ist. Die Arbeit analysiert zudem die Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses für die Willenserklärung des Anbieters und untersucht, zu welchem Zeitpunkt der Zugang der Willenserklärungen zu bejahen ist. Schließlich werden besondere Fälle des Vertragsabschlusses bei Internet-Auktionen, wie der vorzeitige Abbruch durch den Anbieter oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Bietenden, betrachtet.
- Rechtliche Einordnung des Vertragsabschlusses auf einer Internet-Auktion
- Unterscheidung zwischen Zuschlag (§ 156 BGB) und Angebot/Annahme (§§ 145 ff. BGB)
- Klassifizierung des Einstellens eines Versteigerungsgegenstandes als invitatio ad offerendum oder bindendes Angebot
- Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses für die Willenserklärung des Anbieters
- Zugang der Willenserklärungen des Anbieters und des Bieters
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel bietet eine Einleitung in die Thematik des Kaufvertragsabschlusses auf einer Internet-Auktion. Es beleuchtet die wachsende Bedeutung des Internets für den Kaufvertrag und führt in die Problematik des Vertragsabschlusses bei Internet-Auktionen ein. Kapitel zwei befasst sich mit der Definition der relevanten Begriffe, wie Kaufvertrag, öffentliche Versteigerung und Internet-Auktion. Kapitel drei untersucht den Vertragsabschluss bei Internet-Auktionen im Detail, wobei sowohl der Zuschlag (§ 156 BGB) als auch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) betrachtet werden. Kapitel vier beschäftigt sich mit der Frage, ob das Einstellen eines Versteigerungsgegenstandes auf einer Internet-Auktion als invitatio ad offerendum oder als bindendes Angebot zu klassifizieren ist. Kapitel fünf behandelt den Zugang der Willenserklärungen des Anbieters und des Bieters. In Kapitel sechs werden spezielle Fälle des Vertragsabschlusses bei Internet-Auktionen, wie der vorzeitige Abbruch durch den Anbieter oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Bietenden, beleuchtet. Das Kapitel sieben fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Internet-Auktion, Kaufvertrag, Vertragsabschluss, Angebot, Annahme, Zuschlag, Invitatio ad offerendum, Bestimmtheit, Willenserklärung, Zugang, Geschäftsfähigkeit, Abbruch, Rechtsprechung, BGB, § 156 BGB, §§ 145 ff. BGB.
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- Anonym (Author), 2015, Der Abschluss eines Kaufvertrages auf einer Internet-Auktion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349752