1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Lehren Humes und Kants hinsichtlich der Wissenschafts- bzw. der Erkenntnistheorie. Sie untersucht in einem systematischen Vergleich die wesentlichen Unterschiede der modelltheoretischen Überlegungen und das Fundament auf dem ebengenannte gründen. Dabei ist der Begriff der Erfahrung ein wesentlicher Bestandteil dieser philosophietheoretischen Auseinandersetzung und fungiert mitunter als Stein des Anstoßes. Kann man, in erkenntnistheoretischer Hinsicht, empirisch gewonnenen Kenntnissen eine Allgemeingültigkeit attestieren, oder sind sie aufgrund ihrer besonderen Beziehung zum empfindenden Subjekt nur eine bloße Ansammlung von individuellen Wahrnehmungen ? Kant versuchte mit seiner „Kritik der reinen Vernunft“ diesen empiristischen Ansatz Humes zu widerlegen, indem er zeigte, dass erfahrungsgestütztes Wissen nicht dem apriorischen Kriterium genügen kann. Er versuchte daher nicht Kritik an der Möglichkeit des menschlichen Erkenntnisgewinns zu üben, sondern an der Art und Weise wie es geschieht. Er folgerte daher, dass die Gesetze transzendental sein müssen a priori für die Konstituierung der Erfahrung und deren objektive Gültigkeit (Lauener 1969: 17) .
Der Aufbau der Hausarbeit sieht vor, dass ich zunächst die erkenntnistheoretischen Standpunkte und Überlegungen Humes und Kants im Hinblick auf den Terminus der „Erfahrung“ erläutere. Humes Implikationen diesbezüglich lassen sich unter dem Begriff der „sensualistischen Theorie“ subsumieren, die Kants unter dem Stichwort „Kritik der reinen Vernunft“. Anschließend versuche ich in einer kontrastierenden Zusammenschau die Angriffspunkte der Kant`schen Kritik zu veranschaulichen und die Frage klären, warum nach Kant, empirische Kenntnisse posteriori keine objektive Gültigkeit aufweisen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die erkenntnistheoretischen Überlegungen Humes und Kants
2.1 Humes Überlegungen bezüglich der „sensualistischen Theorie“
2.2 Kants „transzendentaler“ Ansatz und die Kritik an Humes „sensualistischer Theorie“
3. Das Kausalitätsprinzip bei Hume und Kant im Vergleich
4. Schlussteil
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Lehren Humes und Kants hinsichtlich der Wissenschafts- bzw. der Erkenntnistheorie. Sie untersucht in einem systematischen Vergleich die wesentlichen Unterschiede der modelltheoretischen Überlegungen und das Fundament auf dem ebengenannte gründen. Dabei ist der Begriff der Erfahrung ein wesentlicher Bestandteil dieser philosophietheoretischen Auseinandersetzung und fungiert mitunter als Stein des Anstoßes. Kann man, in erkenntnistheoretischer Hinsicht, empirisch gewonnenen Kenntnissen eine Allgemeingültigkeit attestieren, oder sind sie aufgrund ihrer besonderen Beziehung zum empfindenden Subjekt nur eine bloße Ansammlung von individuellen Wahrnehmungen ? Kant versuchte mit seiner „Kritik der reinen Vernunft“ diesen empiristischen Ansatz Humes zu widerlegen, indem er zeigte, dass erfahrungsgestütztes Wissen nicht dem apriorischen Kriterium genügen kann. Er versuchte daher nicht Kritik an der Möglichkeit des menschlichen Erkenntnisgewinns zu üben, sondern an der Art und Weise wie es geschieht. Er folgerte daher, dass die Gesetze transzendental sein müssen a priori für die Konstituierung der Erfahrung und deren objektive Gültigkeit (Lauener 1969: 17) .
Der Aufbau der Hausarbeit sieht vor, dass ich zunächst die erkenntnistheoretischen Standpunkte und Überlegungen Humes und Kants im Hinblick auf den Terminus der „Erfahrung“ erläutere. Humes Implikationen diesbezüglich lassen sich unter dem Begriff der „sensualistischen Theorie“ subsumieren, die Kants unter dem Stichwort „Kritik der reinen Vernunft“. Anschließend versuche ich in einer kontrastierenden Zusammenschau die Angriffspunkte der Kant`schen Kritik zu veranschaulichen und die Frage klären, warum nach Kant, empirische Kenntnisse posteriori keine objektive Gültigkeit aufweisen.
Im Anschluss daran richte ich mein Augenmerk auf die Konzeptionen beider in Bezug auf die Anstrengungen zum Kausalitätsprinzip. Für Kant ist das Ursache- Wirkungsprinzip notwendige Voraussetzung, überhaupt empirische Kenntnis zu erwerben, Hume hingegen vertritt diesbezüglich eine eher skeptizistische- psychologisch Haltung, da er glaubt, die Gewohnheit veranlasse den Menschen, Zusammenhänge und Beziehungen zwischen vermeintlich verknüpften Ereignissen, herzustellen. Da jedoch der Ursprung einer solchen vermeintlichen Verknüpfung niemals ergründet wurde, neigt der Mensch wider der Vernunft, das Kausalitätsprinzip als grundsätzliche irdische Gesetzmäßigkeit zu betrachten. Im Schlussteil werde ich meine Argumentationsweise auswerten und noch einmal die zentralen Differenzen beider erkenntnistheoretischer Ansätze resümierend beleuchten.
2. Die erkenntnistheoretischen Überlegungen Humes und Kants
2.1 Humes Überlegungen bezüglich der „sensualistischen Theorie“
Sowohl Kant als auch Hume haben einen systematischen Versuch unternommen die Grenzen und das Ausmaß menschlichen Erkenntnisvermögens zu bestimmen und zu begründen. Beide Untersuchungen weisen dabei realistische Berührungspunkte auf, die Art und Weise des Erkenntnisvermögens jedoch geht von unterschiedlichen modelltheoretischen Annahmen aus.
Hume zentriert in seiner Auffassung die Rolle der menschlichen Erfahrung, welche seiner Meinung nach, nach eingehender Studie Aufschluss über die menschliche Natur (Beschaffenheit) gibt. Er postuliert somit die beobachtungs- und erfahrungsgestützte Methode zur Erlangung wissenschaftlicher Kenntnisse. Seine zentrales Anliegen diesbezüglich beschäftigt sich mit der Frage, „wie unser Verstand auf der Grundlage von Beobachtung und Erfahrung Wissen aufbaut“ (Zit. nach Ruß 2004: 34).
Bei Hume thront über allem als oberstes Prinzip die „sensualistische Theorie“
(Lauener 1969:12), die das Entstehen von Vorstellungen durch die Rezeption sinnlich erfassbarer Eindrücke begreift. Eindrücke werden Hume zufolge als Ursache für die Genese von einfachen Vorstellungen betrachtet, da sie Abbilder hinterlassen und folglich den Vorstellungen zeitlich vorausgehen.
Diese zwei ebengenannten Spielarten von Wahrnehmungen („perceptions“) unterscheiden sich hinsichtlich dem Grade ihrer Lebhaftigkeit; Vorstellungen („ideas“) sind in etwa Resultate autonomer Willensakte, die aber eben nur das sinnlich Erfasste verarbeiten. Vorstellungen sind im Gegensatz zu Eindrücken teilbar, da sie sich aus einer Vielzahl von Eindrücken speisen und in neuer Kombination zusammengesetzt werden.
Hume nimmt jedoch noch eine weitere Unterscheidung vor, die Einteilung in primäre und sekundäre Vorstellungen. Die sekundären Vorstellungen sind Kopien von anderen Vorstellungen. Diesen letztgenannten Vorstellungen muss natürlich wieder ein Eindruck zugrunde liegen (Lauener 1969:12).
Analog zu der Hume`schen Klassifikation hat Norman Kemp Smith hat die Entstehung von Eindrücken und Vorstellungen schematisch visualisiert und sie in zwei Gattungen unterteilt:
Zum einen gibt es die unmittelbaren Eindrücke, welche immer eine Folge des menschlichen sinnlichen Empfindens sind ( Kälte, Schmerz...u.a.) und von Hume „impressions of sensation“ genannt werden. Letztere, bezeichnet als „impression of reflexion“ werden vom Geist erzeugt, da dieser von einem bereits wahrgenommenen „Eindruck“ eine Kopie erstellt und diese dann in Form einer „Vorstellung“ speichert. Bei erneutem Auftreten dieser charakteristischen Vorstellung wird sie zu einer „impression of reflexion“(Lauener 1969: 13).
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- Arbeit zitieren
- Christian Bernecker (Autor:in), 2004, Erkenntnistheorie - Vergleich der Konzeptionen Humes und Kants, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34940
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