Ich habe mich für ein vierwöchiges Praktikum an der Goetheschule, einer katholischen Grundschule entschieden, da ich der Meinung war, dass es mir leichter fallen würde, in meinem ersten Schulpraktikum Grundschulkinder zu beobachten und zu unterrichten. Außerdem bestand ein persönliches Interesse an der Schule, da sie zu meinem Gemeindekreis gehört, mir also bekannt war, und ich ebenfalls eine gleich gestaltete und ausgerichtete Grundschule besucht habe. In der folgenden Arbeit möchte ich nun meine Beobachtungen und Erfahrungen beschreiben. Dabei benutze ich zur Vereinfachung lediglich die männliche Schreibform von Schüler und Schülerinnen. Weiterhin werde ich alle persönlichen Namen von beobachteten Schülern verändern, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
1. Die Schule
Das Gebäude der heutigen Goetheschule wurde 1901 erbaut, im Jahre 1910 erfolgte ein Anbau. Nach dem Wechsel am 1. April 1939 von einer katholisch zu einer christlich ausgerichteten Volksschule ist die Goetheschule seit dem Jahre 1945 wieder eine Schule mit katholischer Ausrichtung. Trotz des Namenszusatzes einer katholischen Grundschule ist die Goetheschule eine städtische Schule ohne kirchliche Zuschüsse. Sie befindet sich im Ortsteil Boele im Gemeindekreis der St. Johannes-Baptist Kirche, ca. 3 Gehminuten von der Kirche entfernt in der Kirchstraße, einer Einbahnstraße. Das Einzugsgebiet der Goetheschule erstreckt sich größtenteils über den Ortsteil Boele und die benachbarten Gemeinden Kabel und Bathey.
Da das Gebäude schon sehr alt ist, sind die Räumlichkeiten der Schule eher begrenzt. Deshalb wurde ein Pavillon für die vierten Klassen der Grundschule errichtet, der sich auf der anderen Seite des Schulhofes befindet.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Die Schule
3. Die Klasse
4. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und die Möglichkeiten Der sonderpädagogischen Förderung durch das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes und des Förderortes (VO-SF)
4.1 Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (VO-SF)
4.2 Beobachtungen zur Schülerin Beate im Hinblick auf mögliche Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
4.2.1 Die schulische Leistung
4.2.2 Das Sozialverhalten in der Schule
4.2.3 Die familiäre Situation
4.3 Beate als Testperson im Verfahren zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des
Förderortes
4.3.1 Das Verfahren
4.3.2 Die Entscheidung
5. Praktikumsreflexion
6. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Ich habe mich für ein vierwöchiges Praktikum an der Goetheschule, einer katholischen Grundschule entschieden, da ich der Meinung war, dass es mir leichter fallen würde, in meinem ersten Schulpraktikum Grundschulkinder zu beobachten und zu unterrichten. Außerdem bestand ein persönliches Interesse an der Schule, da sie zu meinem Gemeindekreis gehört, mir also bekannt war, und ich ebenfalls eine gleich gestaltete und ausgerichtete Grundschule besucht habe.
In der folgenden Arbeit möchte ich nun meine Beobachtungen und Erfahrungen beschreiben. Dabei benutze ich zur Vereinfachung lediglich die männliche Schreibform von Schüler und Schülerinnen. Weiterhin werde ich alle persönlichen Namen von beobachteten Schülern verändern, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
2. Die Schule
Das Gebäude der heutigen Goetheschule wurde 1901 erbaut, im Jahre 1910 erfolgte ein Anbau. Nach dem Wechsel am 1. April 1939 von einer katholisch zu einer christlich ausgerichteten Volksschule ist die Goetheschule seit dem Jahre 1945 wieder eine Schule mit katholischer Ausrichtung. Trotz des Namenszusatzes einer katholischen Grundschule ist die Goetheschule eine städtische Schule ohne kirchliche Zuschüsse.
Sie befindet sich im Ortsteil Boele im Gemeindekreis der St. Johannes-Baptist Kirche, ca. 3 Gehminuten von der Kirche entfernt in der Kirchstraße, einer Einbahnstraße. Das Einzugsgebiet der Goetheschule erstreckt sich größtenteils über den Ortsteil Boele und die benachbarten Gemeinden Kabel und Bathey.
Da das Gebäude schon sehr alt ist, sind die Räumlichkeiten der Schule eher begrenzt. Deshalb wurde ein Pavillon für die vierten Klassen der Grundschule errichtet, der sich auf der anderen Seite des Schulhofes befindet. Im Hauptgebäude selber sind die Klassen 1-3 untergebracht, sowie das Lehrerzimmer, das Sekretariat, die Zimmer für die Schulleitung, zwei Material- und Kopierräume, das Hausmeisterzimmer und ein großer Computerraum (mit ca. 10 Rechnern und Internetanschluß) unter dem Dach. Weiterhin befindet sich im Keller eine Schulküche mit weiteren Kellerräumen und im Dachgeschoß die Aufenthaltsräume für die Kinderbetreuung namens FEIFS (Förderverein Elterninitiative für Schulen). Dieser Verein, dessen Betreuung von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten wird, wird zum großen Teil von den betroffenen Eltern getragen und mit 6000 DM jährlich vom Land NRW unterstützt.
Das große Manko der Goetheschule ist das Fehlen einer Turnhalle und einer Aula. Für den Sportunterricht müssen die Kinder immer zu benachbarten Schulen gehen (entweder zu einer anderen Grundschule oder zur Gesamtschule). Obwohl für den Sportunterricht stets eine Doppelstunde vorgesehen ist, reicht die Zeit des aktiven Sporttreibens trotzdem nur für ca. 45 Minuten. Ähnlich ist es bei Festlichkeiten oder Schulversammlungen. Da keine Aula bzw. kein großer Raum zur Verfügung steht, ist die Schule gezwungen, bei Veranstaltungen auf das Treppenhaus oder den Schulhof auszuweichen.
Dies geschieht stets bei dem jährlich stattfindenden Schulfest der Grundschule. Anstatt Projektwochen entschied sich die Schule lieber für ein Fest, zu dem alle Klassen etwas beizutragen haben. So werden an diesem Festtag Bazare, Spielstände und Aufführungen jeglicher Art dargeboten, die stets großen Anklang finden.
In der Grundschule werden zur Zeit 330 Kinder in 13 Klassen unterrichtet. Dabei sind die ersten drei Jahrgänge dreizügig und der vierte Jahrgang noch vierzügig ausgerichtet. Die Schülerzahl unterteilt sich in 185 Jungen und 145 Mädchen mit einem nur geringen Ausländeranteil von ca. 6%, der sich fast ausschließlich aus italienischen und polnischen Schülern zusammenfügt.
Da die Goetheschule eine katholische Grundschule ist, wird bei jedem neuen Einschulungsjahrgang darauf geachtet, dass ca. 80% der neuen Schüler katholischer Konfession sind. Die restlichen 20% setzen sich größtenteils aus evangelischen, aber auch islamischen oder konfessionslosen Kindern zusammen.
Ein wichtiger Bestandteil des Schulprogramms ist aus diesem Grund auch der alle zwei Wochen stattfindende Schulgottesdienst, der von den dritten und vierten Schulklassen im Wechsel besucht wird.
Das Kollegium der Grundschule besteht aus insgesamt 15 Lehrkräften, wovon 3 männlichen und 12 weiblichen Geschlechts sind. Der Altersdurchschnitt liegt bei knapp 48 Jahren. Im Sinne der katholischen Ausrichtung wird versucht, Lehrer mit möglichst katholischer Konfession bzw. gleichen religiösen Ansichten einzustellen.
3. Die Klasse
Die Klasse, auf die sich meine Beobachtungen und Beschreibungen in dieser Arbeit beziehen, ist die Klasse 2b der Goetheschule.
Sie besteht aus 27 Schülern (15 Jungen und 12 Mädchen), wovon ein paar Kinder offensichtlich ausländischer Abstammung (polnisch und indisch) sind, dies jedoch keinerlei Auswirkung auf die Kommunikation und das Verständnis untereinander hat.
Der Klassenraum ist ca. 60m2 groß und befindet sich auf der Südseite der Schule, so dass es ein stets heller und freundlicher Raum ist. An den Wänden und Fenstern hängen die im Kunstunterricht produzierten Werke der Kinder, aber auch Merksätze zur deutschen Rechtschreibung und verschiedene Zahlenstreifen und –tafeln. Neben dem üblichen Inventar (Schulbänke und Stühle, Lehrerpult, Tafel und Klassenschrank) befindet sich noch im hinteren Klassenraum eine Computerecke mit zwei Computern, ein Einzeltisch für Stillarbeit, sowie mehrere Regale, in denen die Spiel-, Kunst- und Unterrichtssachen der Kinder untergebracht sind.
Die Sitzordnung der Klasse ist nicht starr festgelegt. Wöchentlich wird ein Rollsystem praktiziert, indem die Schüler mit ihrem jeweiligen Sitznachbarn die Bank wechseln. Zu jedem neuen Monatsbeginn wird unter Mitbestimmung der Schüler ein völlig neuer Sitzplan erstellt. Dabei achtet die Lehrerin nicht auf Trennung der Geschlechter, sondern eher darauf, dass schlechtere Schüler neben besser lernenden Schülern sitzen, um gegenseitige Hilfestellung zu gewährleisten.
Dieses Verfahren unterstützt besonders die Klassengemeinschaft, die meiner Ansicht nach sehr stark ist. Die Schüler scheinen untereinander gute persönliche Beziehungen zu haben, ohne dass es Schüler gibt, die ausgegrenzt werden.
Das Leistungsniveau ist nach Aussage der Lehrerin durchschnittlich. Es gibt ein paar sehr gute Schüler, jedoch auch Schüler mit nur ausreichenden oder noch schlechteren Leistungen. Der Großteil der Klasse befindet sich im Mittelmaß.
4. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und die Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung durch das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (VO-SF)
4.1 Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (VO-SF)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Da ich bei der Beschreibung des Verfahrensablaufs nicht ausführlich auf die rechtlichen Bestimmungen, die in §§ 10-12 der VO-SF aufgelistet sind, eingehen möchte habe ich lediglich eine vereinfachte Grafik zur Veranschaulichung gewählt.
Diese soll dem Leser ermöglichen den folgenden Text, der den Ablauf des Verfahrens in zeitlicher Reihenfolge darstellt und beschreibt, besser nachvollziehen zu können.
I. Antrag und Information
- die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag an die allgemeine Schule oder an die voraussichtliche Sonderschule
oder
- die allgemeine Schule stellt den Antrag, begründet ihn (zusätzlich der Darstellung der bisher angewandten Fördermaßnahmen) und benennt die Lehrkraft der allgemeinen Schule
II. Einleitung und Beauftragung
- die allgemeine Schule/die Sonderschule stellt den Antrag bzw. leitet den Antrag der Erziehungsberechtigten weiter zum Schulamt
- das Schulamt:
- nimmt Kontakt auf mit der Sonderschule, die eine Lehrkraft für die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs benennt und beauftragt diese und die Grundschullehrkraft zusammen ein Gutachten zu erstellen
- veranlaßt ein Gutachten und eine schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt, das die Erziehungsberechtigten dazu einlädt
III. Diagnose
- Feststellung von Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- (eventuell) Feststellung eines Gesundheits-/Behinderungsstatus aus medizinischer Sicht
IV. Gutachten und Gespräch
- das Gesundheitsamt sendet das medizinische Gutachten an die Sonderschullehrkraft
- die Lehrkraft der Sonderschule und der allgemeinen Schule:
- erstellen ein Gutachten (Verbindung zwischen pädagogischem und medizinischem Gutachten)
- geben den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Aussprache
- leiten das Gutachten an das Schulamt
V. Entscheidung
- das Schulamt:
- entscheidet über den Förderbedarf und den Förderort (bei Unstimmigkeiten werden ggf. weitere Gutachten von Fachkräften/ -diensten angefordert) und teilt dies mit einer Begründung schriftlich den Erziehungsberechtigten mit
- lädt die Erziehungsberechtigten erneut ein und entscheidet über den weiteren Förderungsweg
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- Quote paper
- Ilka Weber (Author), 2002, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und die Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung durch VO-SF, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34886
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