Max Weber bemerkt, dass „europäisch-amerikanisches Gesellschafts- und Wirtschaftsleben“ in einem besonderen Sinne „rationalisiert“ ist.1 Der Begriff Rationalismus ist das Kennzeichen von Webers Soziologie. Die Rationalitäts-These Webers gehört zum Bildungskanon der Sozialwissenschaften, um die Entwicklung der verschiedenen Zivilisationen, der okzidentalen und der orientalischen Kulturen zu erklären. 2 Die Bedeutung der Eigenart der okzidentalen Entwicklung als Leitfaden seiner Forschungen hat Weber in Einleitung seiner Religionssoziologie betont: „Nur im Okzident gibt es „Wissenschaft“ in dem Entwicklungsstadium, welches wir heute als „gültig“ anerkennen. Empirische Kenntnisse, Nachdenken über Welt- und Lebensprobleme, philosophische und auch theologische Lebensweisheit tiefster Art, Wissen und Beobachtung von außerordentlicher Sublimierung hat es auch anderwärts, vor allem in Indien, China, Babylon, Ägypten, gegeben. Aber der babylonischen und jeder anderen Astronomie fehlte die mathematische Fundamentierung, die erst die Hellenen ihr gaben.(...) Für eine rationale Rechtslehre fehlen anderwärts trotz aller Ansätze in Indien (Mimamsa-Schule), trotz umfassender Kodifikationen besonders in Vorderasien und trotz allen indischen und sonstigen Rechtsbüchern, die streng juristischen Schemata und Denkformen des römischen und des daran geschulten okzidentalen Rechts. Ein Gebilde ferner wie das kanonische Recht kennt nur der Okzident. (...) Hochschulen aller möglichen Art, auch solche, die unseren Universitäten oder doch unseren Akademien äußerlich ähnlich sahen, gab es auch anderwärts (China, Islam. Aber rationalen und systematischen Fachbetrieb der Wissenschaft: das eingeschulte Fachbeamtentum, gab es in irgendeinem an seine heutige kulturbeherrschende Bedeutung heranreichenden Sinn nur im Okzident. (...) Der „Staat“ überhaupt im Sinn einer politischen Anstalt, mit rational gesatzter „Verfassung“, rational gesatztem Recht und einer an rationalen gesatzten Regeln: „Gesetzen“, orientierten Verwaltung durch Fachbeamte, kennt, in dieser für ihn wesentlichen Kombination der entscheidenden Merkmale, ungeachtet aller anderweitigen Ansätze dazu, nur der Okzident...“3 Nur im Westen hat sich empirische Wissenschaft, rationale Musik, Presse, rationaler Staat, rationales Recht und vor allem die Wirtschaftsform des Kapitalismus ausgebildet. [...] 1 Vgl. Dieckmann, S. 3 2 Vgl. Chih-Cheng Jeng, S. 48 3 Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, S. 1
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Rationalisierungsbegriff nach Max Weber
- Herrschaft und Rationalität
- Herrschaftsbegriff
- Herrschaftstypen
- Rationale Herrschaft
- Traditionale Herrschaft
- Charismatische Herrschaft
- Rationalisierung des Rechts
- Die rechtlichen Einflussfaktoren
- Die nichtrechtlichen Einflussfaktoren
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Begriff der Rationalisierung nach Max Weber und dessen Anwendung auf die Bereiche Staat und Recht. Sie untersucht, wie die Rationalität in Webers Theorie der Herrschaft und im Recht zum Tragen kommt.
- Der Rationalisierungsbegriff nach Max Weber
- Webers Herrschaftssoziologie
- Die drei Herrschaftstypen nach Weber
- Die Rationalisierung des Rechts
- Rechtliche und nichtrechtliche Einflussfaktoren auf die Rationalisierung des Rechts
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit dem Herrschaftsbegriff nach Weber. Es werden die drei Herrschaftstypen - rationale, traditionelle und charismatische Herrschaft - erläutert, wobei die rationale Herrschaft im Detail behandelt wird.
Das zweite Kapitel untersucht die Rationalisierung des Rechts. Es analysiert die rechtlichen und nichtrechtlichen Faktoren, die diesen Prozess beeinflussen.
Schlüsselwörter
Rationalisierung, Herrschaft, Herrschaftstypen, Recht, Legitimität, Rationalisierung des Rechts, rechtliche und nichtrechtliche Einflussfaktoren, Max Weber.
- Arbeit zitieren
- Lailo Yarkulova (Autor:in), 2004, Rationalisierung des Rechts und Staates (nach Max Weber), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34843