Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Finanzrechtsprechung seit 1938 entwickeltes Rechtsinstitut, welches gesetzlich nicht normiert ist. Die Betriebsaufspaltung wird in H 15.7 Abs. 4 EStH mit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen definiert.
Demnach ist diese vorliegend, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung).
Für eine mitunternehmerische Betriebs-aufspaltung muss sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft sein. Aufgrund der personellen Verflechtung ist die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ein Spezialfall der Schwesterpersonengesellschaften.
Mit dem BFH-Urteil vom 23.4.1996 wurde die bis dahin herrschende Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung aufgegeben. Seitdem hat das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung Vorrang vor den Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bei der Betriebspersonengesellschaft. Dadurch kommt es zu einem Bilanzierungskonflikt der von der Besitz- an die Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter. Diese sind fortan als Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu bilanzieren.
Welche weiteren Folgen sich für das Besitz- und Betriebsunternehmen sowie für deren Gesellschafter ergeben, wird in dieser Arbeit genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Definition und Problemstellung
2 Steuerliche Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung und deren Begründung
2.1 Sachliche Verflechtung
2.2 Personelle Verflechtung
2.3 Echte Betriebsaufspaltung
2.4 Unechte Betriebsaufspaltung
3 Rechtsfolgen und bilanzielle Zuordnung bei dem Besitz- und Betriebsunternehmen
3.1 Bilanzielle Zuordnung und Bewertung des überlassenden Wirtschaftsguts
3.2 Einkommensteuer
3.3 Gewerbesteuer
3.4 Umsatzsteuer
4 Beendigung der Betriebsaufspaltung
4.1 Sachliche und personelle Entflechtung
4.2 Steuerneutrale Beendigung vs. Aufdeckung stiller Reserven
5 Zusammenfassung
Anhangverzeichnis
Anhang
Literaturverzeichnis
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