Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Finanzrechtsprechung seit 1938 entwickeltes Rechtsinstitut, welches gesetzlich nicht normiert ist. Die Betriebsaufspaltung wird in H 15.7 Abs. 4 EStH mit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen definiert.
Demnach ist diese vorliegend, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung).
Für eine mitunternehmerische Betriebs-aufspaltung muss sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft sein. Aufgrund der personellen Verflechtung ist die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ein Spezialfall der Schwesterpersonengesellschaften.
Mit dem BFH-Urteil vom 23.4.1996 wurde die bis dahin herrschende Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung aufgegeben. Seitdem hat das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung Vorrang vor den Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bei der Betriebspersonengesellschaft. Dadurch kommt es zu einem Bilanzierungskonflikt der von der Besitz- an die Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter. Diese sind fortan als Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu bilanzieren.
Welche weiteren Folgen sich für das Besitz- und Betriebsunternehmen sowie für deren Gesellschafter ergeben, wird in dieser Arbeit genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- Definition und Problemstellung
- Steuerliche Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung und deren Begründung
- Sachliche Verflechtung
- Personelle Verflechtung
- Echte Betriebsaufspaltung
- Unechte Betriebsaufspaltung
- Rechtsfolgen und bilanzielle Zuordnung bei dem Besitz- und Betriebsunternehmen
- Bilanzielle Zuordnung und Bewertung des überlassenden Wirtschaftsguts
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Beendigung der Betriebsaufspaltung
- Sachliche und personelle Entflechtung
- Steuerneutrale Beendigung vs. Aufdeckung stiller Reserven
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, einem komplexen Rechtsgebiet mit weitreichenden steuerlichen Implikationen. Sie analysiert die Entstehung, rechtlichen Grundlagen, steuerlichen Auswirkungen und Beendigung dieses spezifischen Geschäftsmodells.
- Definition und Abgrenzung der Betriebsaufspaltung
- Steuerliche Voraussetzungen und Begründung
- Rechtsfolgen und bilanzielle Zuordnung
- Steuern und deren Auswirkungen
- Beendigung der Betriebsaufspaltung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Definition und Problemstellung der Betriebsaufspaltung. Es erläutert die grundlegenden Konzepte und stellt die relevanten Fragestellungen vor. Das zweite Kapitel beleuchtet die steuerlichen Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung, wobei die sachliche und personelle Verflechtung sowie die Unterscheidung zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung im Vordergrund stehen.
Das dritte Kapitel behandelt die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung und die bilanzielle Zuordnung im Besitz- und Betriebsunternehmen. Es analysiert die Bewertung des überlassenden Wirtschaftsguts sowie die Auswirkungen auf die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Kapitel vier beschäftigt sich mit der Beendigung der Betriebsaufspaltung, einschließlich der sachlichen und personellen Entflechtung sowie der steuerlichen Konsequenzen einer Beendigung, wie z. B. der Aufdeckung stiller Reserven.
Schlüsselwörter
Betriebsaufspaltung, Steuerrecht, Steuerliche Voraussetzungen, Sachliche Verflechtung, Personelle Verflechtung, Echte Betriebsaufspaltung, Unechte Betriebsaufspaltung, Rechtsfolgen, Bilanzielle Zuordnung, Bewertung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beendigung, Steuerneutrale Beendigung, Stille Reserven.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer Betriebsaufspaltung?
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein anderes Unternehmen (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt und beide personell verflochten sind.
Was ist der Unterschied zwischen sachlicher und personeller Verflechtung?
Sachliche Verflechtung bedeutet die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage. Personelle Verflechtung bedeutet, dass eine Person oder Gruppe in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Willen durchsetzen kann.
Wann spricht man von einer „mitunternehmerischen“ Betriebsaufspaltung?
Dies ist der Fall, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt werden.
Welche steuerlichen Folgen hat die Betriebsaufspaltung für das Besitzunternehmen?
Das Besitzunternehmen wird als Gewerbebetrieb eingestuft. Die Vermietungseinkünfte werden zu gewerblichen Einkünften, was zur Gewerbesteuerpflicht führt.
Was ist eine „unechte“ Betriebsaufspaltung?
Eine unechte Betriebsaufspaltung entsteht nachträglich durch die Aufteilung eines bereits bestehenden Unternehmens, im Gegensatz zur echten Betriebsaufspaltung, die von Beginn an so geplant wurde.
Was passiert bei der Beendigung (Entflechtung) einer Betriebsaufspaltung?
Fällt eine der Voraussetzungen weg, kommt es zur Entflechtung. Dies kann zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven führen, sofern keine steuerneutrale Fortführung möglich ist.
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- Monja Wiebach (Author), Christian Müller (Author), 2015, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung. Entstehung, Begründung, Rechtsfolge, Zuordnung, Arten und Beendigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346506