Das tabuisierte Thema "Schulabsentismus“ gewinnt durch die öffentlichen Medien und in der Wissenschaft immer mehr an Bedeutung. Es ist wichtig herauszufinden, aus welchen Gründen die Schüler andere Aufenthaltsorte bevorzugen als die Schule oder welche Ursachen dazu führen können, dass Schüler die Schule unregelmäßig, kaum oder gar vollständig nicht besuchen. Sobald die Ursachen herausgefunden werden, kann gegen diese interveniert werden.
In diesem Buch werden die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht, um den Schulabsentismus zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus auf der Ursachenklärung von Schulabsentismus, den daraus resultierenden Folgen und empirisch belegten Interventionsmaßnahmen.
Der Schulabsentismus hat erhebliche Folgen für die Zukunft des Individuums. Jedoch ist dies nicht nur ein Problem für den Schüler selbst, sondern es betrifft die ganze Gesellschaft. Aus diesem Grund wird im Verlauf des Buchs versucht zu beantworten, welche kurzen und langfristigen Folgen bei Schulabsentismus zu erwarten sind. Abschließend werden vier Interventionsebenen vorgestellt, um einen Appell in Bezug auf eine Neuorientierung an die Institution Schule zu richten, damit diese in ihrem Selbstverständnis präventiv gegen Schulabsentismus wirken kann.
Aus dem Inhalt:
– Ursachenerklärung;
– Interventionsmaßnahmen;
– Prävention Schulabsentismus;
– Schulpflicht;
– Schulverweigerung
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffliche Klärung
2.1 Schulabsentismus - Eine Begriffsbestimmung und Klassifizierung
3 Die rechtliche Seite des Schulabsentismus
3.1 Schulpflicht in Deutschland
3.2 Die Schulpflicht - Historischer Hintergrund
3.3 Umfang der Schulpflicht - Am Beispiel „Hamburg“
3.4 Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
4 Ursachen von Schulabsentismus
4.1 Gesellschaftliche Faktoren
4.2 Individuelle und familiäre Bedingungen
4.3 Schulische Ursachen
4.4 Die Peergroup
5 Differenzierte Betrachtungsweise von Schulabsentismus: Umfang und Ausmaß
5.1 Der aktuelle Forschungsstand
5.2 Umfang und Ausmaß
6 Folgewirkungen von Schulabsentismus
7 Prävention
7.1 Definition von Prävention
7.2 Resilienzförderung
7.3 Prävention auf der Schulebene
7.4 Das Konzept der Ganztagsschule
8 Intervention
8.1 Intervention auf schulischer Ebene
8.2 Intervention auf Schülerebene
8.3 Intervention auf elterlicher Ebene
8.4 Intervention auf außerschulischer Ebene
9 Fazit
10 Literaturliste
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Ach ich bleibe lieber im Bett liegen. Ich hasse die Schule. Heute habe ich echt keinen Bock.“ Wer kennt diese Situation nicht? Der Wecker klingelt und die Entscheidung muss gefällt werden. Schlummerfunktion oder lieber doch die Weckfunktion direkt beenden? Mal einen Tag „ausschlafen“, „blau machen“ oder sogar zwei, drei Tage ohne triftigen Grund der Schule fern bleiben.
„Etwas muss faul sein im Bildungsstaate Deutschland, wenn Eltern ungefähr eine Milliarde Euro für Nachhilfeunterricht ausgeben. Wenn 300.000 Schüler (dies entspricht 12.000 kompletten Klassen) jedes Jahr nicht versetzt werden und wenn eine Viertel Millionen Schüler regelmäßig die Schule schwänzen.“[1] Bis heute ist nicht bekannt, was die Gründe für das Fernbleiben der Schüler[2] sind und warum es so viele Schüler tun. Der Forschung liegen bisher keine Statistiken vor, trotz Registrierung der Abwesenheit in Klassenbüchern oder schriftlichen Entschuldigungen der Erziehungsberechtigten. Dies liegt vor allem an dem strengen Datenschutz.
Das tabuisierte Thema „Schulabsentismus“ gewinnt durch die öffentlichen Medien und in der Wissenschaft immer mehr an Bedeutung.[3] Diese neue Aufmerksamkeit ist zum einen auf die PISA-Studien und zum anderen durch den reflektierenden Vergleich der Pädagogen mit leistungsstärker eingeschätzten Bildungssystemen zurückzuführen. Das schlechte Ergebnis der PISA-Studien[4] verbreitete sich rasant durch die Medien und lies die deutschen Schüler im Schatten stehen. Aus diesem Grund wundert es nicht, dass den „Schulschwänzern“ ein besonderes mediales Interesse geschenkt wird und so der Eindruck entsteht, als wäre dies ein individuelles Fehlverhalten und Versagen der Schüler, welches den Übergang von der Schule in die Berufswelt erschwert. Den Medien nach hat dies zur Folge, dass viele Schulschwänzer in die Kriminalität abdriften und Schulabsentismus somit ein direkter Weg ins Abseits sei.[5] Laut Stamm gelinge es solchen Behauptungen zwar, das öffentliche Bewusstsein für diese bislang wenig beachtete Problematik zu schärfen und auch das Tabu zu brechen, indem Schulschwänzen nicht mehr verschwiegen werde.[6] Jedoch liegen dem Phänomen Schulabsentismus multifaktorielle Ursachen zugrunde, die sich wechselseitig beeinflussen. Demzufolge ist jede Art dieser medialen Pauschalisierungen nicht gerechtfertigt.
Um Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen, wurde die Schulpflicht eingeführt, welche grobe Ungleichheiten bereits ausgleichen konnte. Durch diese entstand eine Mindestverweildauer für Schüler in der Schule und zudem wurde die Schule strukturell ausgebaut. Laut Geißler (2008) haben all diese vielversprechenden reformerischen Maßnahmen keinen bedeutenden Einfluss auf soziale Ungleichheiten ausüben können. Nach wie vor bestimme die soziale Herkunft die Bildungschancen und somit auch die Perspektive beziehungsweise die Zukunft der Heranwachsenden. Derzeit setzt der Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt qualifizierte Schulabschlüsse voraus. Dabei konnten in den 50er und 60er Jahren rund 80 Prozent der Schüler ohne Schulabschluss in den Arbeitsmarkt integriert werden. Heute ist dies kaum realisierbar.[7] Gegenwärtig scheint selbst ein hoher Schulabschluss keine Garantie dafür zu sein sorgenfrei zu leben. Dennoch stellt Bildung die Voraussetzung dar, um sowohl an der Gesellschaft teilzuhaben als auch für die erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt. Schulabsentismus ist daher ein gesellschaftlich-politisches Problem, dem stetig entgegen gearbeitet werden muss, um eine spätere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Es ist wichtig herauszufinden, aus welchen Gründen die Schüler andere Aufenthaltsorte bevorzugen als die Schule oder welche Ursachen dazu führen können, dass Schüler die Schule unregelmäßig, kaum oder gar vollständig nicht besuchen. Sobald die Ursachen herausgefunden werden, kann gegen diese interveniert werden.
In dieser Arbeit werden die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht, um den Schulabsentismus zu bewältigen. Dabei liegt der Fokus der Arbeit in der Ursachenklärung von Schulabsentismus, den daraus resultierenden Folgen und empirisch belegten Interventionsmaßnahmen.
Zunächst wird sich in der vorliegenden Arbeit mit dem Begriff Schulabsentismus und seinen verwandten Termini befasst. Dabei wird der derzeitige Forschungsstand berücksichtigt. Daraufhin werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen differenziert und die vielfältige Ausgestaltung des Schulabsentismus und dessen Hintergründe beleuchtet. Für das Nachvollziehen der Arbeit und des Themas ist die Klärung der Bedingungen von entscheidender Bedeutung, damit professionelle wegweisende Maßnahmen erbracht werden können. Im nächsten Kapitel wird auf die Ursachen von Schulabsentismus eingegangen und die facettenreichen Ursachenfelder werden erläutert. Der Schulabsentismus hat erhebliche Folgen für die Zukunft des Individuums. Jedoch ist dies nicht nur ein Problem für den Schüler selbst, sondern es betrifft die ganze Gesellschaft. Aus diesem Grund wird im Verlauf der Arbeit versucht zu beantworten, welche kurzen und langfristigen Folgen bei Schulabsentismus zu erwarten sind. Im vorletzten Kapitel wird der Termini „Prävention“ erklärt und vielfache Präventionsmaßnahmen im schulischen wie auch außerschulischen Bereich werden erläutert. Schlussfolgernd wird auch der Begriff „Intervention“ definiert. Im Anschluss dazu werden vier Interventionsebenen vorgestellt, um einen Appell in Bezug auf eine Neuorientierung an die Institution Schule zu richten, damit diese in ihrem Selbstverständnis präventiv gegen Schulabsentismus wirken kann.
2 Begriffliche Klärung
Das Thema „Schulversäumnisse als Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht“ wird von etlichen Autoren mit einer mannigfaltigen Sammlung von Bezeichnungen umschrieben. Diese Vielfältigkeit der Bezeichnungen weisen nur unzureichende einheitliche Bedeutungsinhalte auf.[8]
Laut Ricking[9] liegen die Gründe dafür, dass es keine einheitliche Definition gibt, an verschiedenen Forschungssträngen. Ein weiterer Grund ist eine enorm große Spannweite möglicher Ausprägungsgrade, die dem Terminus Schulabsentismus und dessen Verständnis zukommt.[10]
Darauf folgend werden einige Bezeichnungen und deren Synonyme genannt, um einen Einblick in die Begriffsvielfalt zu erhalten. Dunkake (2007) listet dazu eine Reihe an Begriffsmöglichkeiten auf: „Schulschwänzen“ (Müller 1990), „Schulpflichtverletzung“ (Erbach-Probst und Hartwig 1998), „Absentismus“ (Fend 1995), „Schulversäumnis“ (Kaiser 1983; Müller 1990), „unregelmäßiger Schulbesuch“ (Klauer 1963; Hildeschmidt et al. 1979; Weitz 1987), „Schulvermeidung“ (Häring 2001) und „Schulverweigerung“ (Theißen 1977). In der Literatur sind ebenso Begriffe wie Schulphobie, Schulaversion und/oder Schulangst vor zu finden. Ihren Ursprung haben diese drei Begriffe in der klinisch-psychologischen Wissenschaft, welche die Begriffsbestimmung bis heute stark beeinflusst und lange Zeit in fachlichen Diskussionen ausschlaggebend war.[11] Im Bereich der Fachsprache jedoch etablierte sich der Begriff „Schulabsentismus“. Dieser gilt als Oberbegriff für alle weiteren Bezeichnungen.[12] Eingeführt wurde der Begriff „Schulabsentismus“ aus der englischsprachigen Forschung von Ricking (1999).[13] Schulabsentismus wird von Ricking als „das dauerhafte und wiederkehrende Versäumen des Unterrichts von Schülern ohne ausreichende Begründung“ definiert.[14] Verhaltensmuster, bei denen Schüler während der Unterrichtszeit weder in der Klasse noch in der Schule sind und simultan divergente Räume bevorzugen, fallen unter den Oberbegriff Schulabsentismus.[15]
2.1 Schulabsentismus - Eine Begriffsbestimmung und Klassifizierung
Ursprünglich stammt der Begriff „Absentismus“ aus dem lateinischen und ist abgeleitet von „absens“ (abwesend) beziehungsweise „absentia“ (Abwesenheit). Das Fremdwort ist besonders in dem Bereich der Arbeitsmedizin bekannt. Mit der Bezeichnung „Schulabsentismus“ wird der allgemeine Begriffscharakter des Absentismus auf den Schulkontext übertragen.[16]
Wie bereits erläutert ist die Thematik des Begriffs Schulabsentismus sehr heterogen. Nichtsdestotrotz wird der Begriff auf Kinder und Jugendliche bezogen, die in unterschiedlicher Intensität der Schule beziehungsweise dem Unterricht fern bleiben.[17]
Die begriffliche Festlegung und Kategorisierung richtet sich in dieser Arbeit vorwiegend nach Ricking.[18]
In einer Metaanalyse führte er diesbezüglich sämtliche Begriffe über Schulabsentismus zusammen, welche aus 214 deutsch- oder englischsprachigen Veröffentlichungen (Monographien, Zeitungsartikel, Buchartikel) stammen. Dabei wurde die Häufigkeit der verwendeten Termini geprüft. Er stellte fest, dass die überwiegend in der Schulabsentismusforschung thematisierten Begriffe den Fokus auf die drei Begriffe Schulschwänzen, Schulphobie und Zurückhalten setzen. Somit leitete er aus seinen Forschungsergebnissen den Terminus Schulabsentismus als Oberbegriff ab und stuft ihn in drei Kategorien ein:[19]
- Schulschwänzen
- Schulverweigerung/Schulphobie
- Zurückhalten
Ricking (2006) lehnt sich bei der Definition von Schulschwänzen an den Wissenschaftler Hersov (1960a) an, dessen Auffassung von Schulschwänzen noch bis heute dem Verständnis vieler Autoren unterliegt. Der Terminus „Schulschwänzen“ besteht seit dem 16. Jahrhundert und bedeutete ursprünglich „herumschlendern“. Nach zwei Jahrhunderten wurde unter Studenten der Begriff „Schulschwänzen“ für das Verpassen von Vorlesungen verwendet.[20]
„Von Schulschwänzen wird gesprochen, wenn Kinder und Jugendliche zeitweilig oder anhaltend in der Regel ohne Wissen der Eltern die Schule nicht besuchen und während der Unterrichtszeit einer für sie angenehmeren Beschäftigung, meist im außerhäuslichen Bereich, nachgehen.“[21]
Hersov (1960a) zufolge stellen drei Kriterien die Voraussetzung für das Begriffsverständnis von Schulschwänzen dar. Die Eigeninitiative der Schüler und die Unwissenheit der Eltern über das Schwänzen ihrer Kinder sind als erstes Kriterium aufgeführt. Als zweites Kriterium wird das Fehlen einer entsprechenden Entschuldigung gegenüber der Schule genannt. Das dritte und letzte Kriterium bezieht sich auf die außerschulische Beschäftigung des Schülers, welche der Unterrichtszeit bevorzugt wird.[22]
Schulschwänzen wird aus psychiatrischer Sicht als Indikator für Störungen im Sozialverhalten interpretiert. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD 10te Fassung) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Schulschwänzen unter anderem als asoziales Verhalten, welches wiederum oft mit Vandalismus, Weglaufen von Zuhause, Stehlen und Drogenkonsum verbunden wird.[23] In diesem Kontext wird Schulschwänzen einer Verhaltensstörung untergeordnet, die „dem Symptomkomplex jugendlicher Verwahrlosung zuzuordnen ist.“[24]
2.1.1 Schulverweigerung und Schulphobie
Ricking (2006) richtet sich bei der Definition Schulverweigerung und Schulphobie nach Berg et al. (1969): „Als Schulverweigerer sollten diejenigen beschrieben werden, deren Schulabwesenheit den Eltern bekannt ist und deren Verhaltensprobleme sich im emotionalen Bereich so verrichten, dass das Nicht-zur-Schule-gehen-können mit auffälligen psychogenen und/oder psychosomatischen Veränderungen einhergeht.“[25]
Wenn Kinder und Jugendliche sich nicht mehr in der Lage fühlen zur Schule zu gehen oder sich zwanghaft weigern diese zu besuchen, ist dies ein charakteristisches Merkmal der Schulverweigerung[26] und Schulphobie.
Die Begriffe Schulverweigerung und Schulphobie sind eng verbunden mit Zuständen wie beispielsweise Furcht, Angst und Phobie. Diesen sind Menschen in bestimmten Situationen ausgesetzt.
Es besteht jedoch ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen, die die Schule schwänzen und denjenigen, die eine Schulphobie haben, und zwar wie folgt: Kinder oder Jugendliche, die schwänzen, halten sich vermehrt in öffentlichen Räumen auf, während Kinder oder Jugendliche mit einer Schulphobie eher die elterliche Wohnung bevorzugen.
Laut Ricking ist diese Angst geprägte Form des Schulabsentismus psychiatrisch als Krankheitszeichen einer emotionalen, internalisierenden Störung klassifiziert und wird größtenteils auf Trennungsängste (meist bezogen auf die Mutter) zurückgeführt.[27]
Aufgrund unzureichender und nicht eindeutig erwiesener Forschungsergebnisse lehnen einige Wissenschaftler die Theorie der Trennungsangst als alleinigen Hauptgrund für das Angst geprägte und schulvermeidende Verhalten ab (vgl. ebd.). Neuesten Untersuchungen zufolge sind Trennungsängste als Begründung für schulverweigerndes Verhalten nur als ein möglicher „Teilaspekt“ zu betrachten. Es sind viel mehr Faktoren, die im schulischen Kontext eine Rolle spielen. Diese kommen insbesondere in subjektiv erlebten Bedrohungsmomenten zum Ausdruck. Ein Beispiel hierfür könnte sein, wenn ein Schüler in der Schule einen subjektiv nicht zu lösenden Konflikt mit einem seiner Mitschüler oder einer Lehrperson erlebt (Mobbing etc.), oder aber auch andere soziale, mitunter leistungsbezogene Situationen können Gründe darstellen, weswegen Kinder oder Jugendliche nicht mehr in der Lage sind weiterhin zur Schule zu gehen.[28]
2.1.2 Zurückhalten
Die dritte Variante von Absentismus ist das „Zurückhalten“. Bei dieser Form von Absentismus verletzen die Eltern bewusst die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder werden hierbei von ihren Eltern angehalten beziehungsweise dabei unterstützt nicht zur Schule zu gehen. Ricking (2006) betont hier eine besonders häufig auftretende Form des Zurückhaltens. Hierbei handelt es sich um die vorzeitige Herausnahme der Kinder aus der Schule, entweder kurz vor oder direkt im Anschluss an Schulferien. Gründe sind Urlaubsreisen, die in einem knappen Zeitfenster liegen.[29]
Bei der kategorischen Festlegung des Begriffs bezieht sich Ricking auf Sanders (1979). Laut Sanders sei vom Zurückhalten die Rede, wenn ein Kind gegen seinen Willen von seinen Erziehungsberechtigten von der Schule ferngehalten wird.[30]
Besonders schwere Fälle des Zurückhaltens sind zum einen, wenn Eltern aufgrund anderer kultureller Ansichten oder Erziehungsstile ihre Kinder von der Schule fernhalten.[31] Es gibt viele weitere mögliche Gründe, weshalb einige Erziehungsberechtigte ihr Kind vom Schulbesuch abhalten: Laut Ganter-Bührer[32] (1991) kann es einerseits daran liegen, dass ein Elternteil krank und somit auf die Hilfe seines Kindes angewiesen ist. Andererseits kann es daran liegen, dass Eltern die Unterstützung ihres Kindes im Haushalt oder im eigenen Betrieb benötigen. Problematisch wird es, wenn Eltern absichtlich den Kindern das Verlassen des Elternhauses verbieten, da hiermit die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass jemand die Verletzung der Schulpflicht bemerkt. Somit übergehen die Eltern bewusst die Schulpflicht, obwohl sie sich der Konsequenzen bewusst sind. Ob das Kind dabei allerdings das Schulschwänzen als unrechtmäßig empfindet, ist fraglich. Da das Kind aus psychologischer Sicht in solchen Situationen eine Trennungsangst entwickeln könnte, bleibt zu hinterfragen, ob das Kind in der Lage ist das Schulschwänzen als unrechtmäßig zu empfinden. Schulgefühle überkommen das Kind, sobald es sich an einem anderen Ort als seine Eltern befindet, da es nicht weiß, wie es ihnen geht.[33]
Zum anderen sind es Kinder, die aufgrund familiärer Gewalt, hierzu zählt auch der körperliche und seelische Missbrauch durch ihre Erziehungsberechtigten, von der Schule zurückgehalten werden. Primär soll dadurch die Aufdeckung einer Straftat verhindert und einer möglichen Anzeige entgegengewirkt werden.[34]
Zusammenfassend lässt sich daraus schließen, dass Unterschiede zwischen den drei Varianten des Schulabsentismus[35] vorhanden sind. Jedoch handelt es sich bei allen drei Varianten gleichermaßen um ein Phänomen, das die Schulpflicht verletzt.
Im nächsten Kapitel wird auf den historischen Hintergrund der Schulpflicht in Deutschland eingegangen und erörtert, wie überhaupt die Schulpflicht geregelt und welche Maßnahmen bei der Schulpflicht-Verletzung durchgesetzt werden.
3 Die rechtliche Seite des Schulabsentismus
3.1 Schulpflicht in Deutschland
Der kontinuierliche Schulbesuch ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist die Schulpflicht die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Schulversäumnisse zu einem Problem werden.[36] Kinder und Jugendliche sowie ein Teil der Heranwachsenden sind daher gesetzlich verpflichtet die Schule regelmäßig zu besuchen. Es ist die Aufgabe der Erziehungsberechtigten auf die Einhaltung des Schulbesuchs zu achten, da die Kinder im Alter von 6 - 18 Jahren dazu verpflichtet sind regelmäßig die Schule zu besuchen. Die im Schulgesetz verankerte Regelung steht unter der Kulturhoheit der Länder.[37] „Über die Länderhoheit hinaus, untersteht das Schulwesen nach §7 Abs. 2 des Grundgesetzes des Staates.“[38] Durch die Schulpflicht wird der Schüler sichtbar in seinen freiheitlichen Grundrechten eingeschränkt. Jedoch wurde dies aufgrund der Wichtigkeit des Bildungsziels akzeptiert.[39]
3.2 Die Schulpflicht - Historischer Hintergrund
Seit Beginn der Schulpflicht war und ist es problematisch, diese für alle Kinder und Jugendlichen durchzusetzen.[40] Eingeführt wurde die Schulpflicht bereits in der Weimarer Republik. Gesetzlich wurde sie 1919 in der Reichsverfassung festgeschrieben. Im Kontext zur Schulpflicht mussten jedoch Hürden wie beispielsweise Kinderarbeit bekämpft werden, um den dauerhaften Schulbesuch gewährleisten zu können.[41] Offizielle Bestrafungen und Durchsetzungsmaßnahmen gab es zu dieser Zeit nicht. Es bestanden ausschließlich schulinterne Strafen.[42]
Die bisher eingeführten und geltenden Gesetze der Schulpflicht wurden zur Zeit des Nationalsozialismus abgeschafft, denn diese enthielten Anhaltspunkte zur Demokratisierung und Mitbestimmung von Schülern und Eltern. Die schulische Ausbildung wurde durch eine außerschulische erweitert. Die Schüler wirkten bei der “Hitlerjugend, dem Bund der Deutschen Mädel, dem Jungvolk und den Jungmädel“ mit. Des Weiteren bestand eine Berufsschule, die eine dreijährige Ausbildung beinhaltete. Somit galten seit dem 6. Juli 1938 neue Schulpflichtgesetze. Diese waren im Reichsschulpflichtgesetz niedergeschrieben. Bei nicht Einhaltung der zugunsten Hitler geltenden Schulgesetze mussten Bußgelder gezahlt werden oder es wurden Haftstrafen verordnet.[43]
Laut Dunkake, lässt sich die Geschichte der Schulpflicht in vier Stufen unterteilen:
1. Der Wunsch, die nachfolgende Generation in Gottesfurcht und Disziplin zu erziehen, bestand seitens des Klerus ca. 800/900 nach Chr. Dies wurde mithilfe von Karl des Großen und der kaiserlichen Schulordnung gefördert. Aufgrund der christlichen Bildungsexpansion folgte der Ausbau der Pfarrschulen.
2. Erstmals wurde Wert auf die Bedeutung des regelmäßigen Schulbesuchs in der Weimarer Schulordnung (1619) und in der Gothaer Ordnung (1648) gelegt. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch nicht ermöglichten, wurde erstmals mit Sanktionen gedroht.
3. Die Unterrichtspflicht entwickelte sich im 18. Jahrhundert mit dem Ziel, vor allem die Eltern zu motivieren, ihre Kinder in eine der öffentlichen Schulen zu schicken, welche nicht in der Lage waren ihre Kinder durch Privatunterricht zu fördern. Die Idee dahinter war, dass mit der Einführung der Unterrichtspflicht der Großteil der Bevölkerung eine Grundausbildung in Form von Lesen, Schreiben und Rechnen erhalten sollte.
4. Im Grunde genommen wurde durch die Weimarer Reichsverfassung (1919) aus der Unterrichtspflicht eine allgemeine Schulpflicht. Mit der Einführung des Reichsschulpflichtgesetzes (1938) erhöhte sich die allgemeine Schulbesuchszeit, allerdings wurde damit auch gleichzeitig der Schulzwang eingeführt. Die heutigen Schulgesetze der Länder beruhen in leicht veränderter Form auf die Vorläufer aus den Jahren 1919 beziehungsweise 1938, ausgenommen die 1938 eingeführten Konzipierungen über die nationalistisch orientierten Erziehungsmaßstäbe und die sehr harten Sanktionen bei der Nichtbefolgung der Gesetze.[44]
Nach Ende des zweiten Weltkriegs galten sowohl die Pflicht die Berufsschule zu besuchen als auch die bislang geltenden Strafen.
Allerdings entstanden neue Schulgesetze, wie beispielsweise der Besuch der Berufsschule mit einer zweijährigen Ausbildung. Zudem wurde 1995 beschlossen, dass Kinder und Jugendliche die allgemeinbildende Polytechnische Oberschule zehn Jahre absolvieren mussten. Die geläufigen Sanktionen blieben bis zu den 70er Jahren unverändert.[45] Ab dem Jahre 1995 wurde die Schulpflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit angesehen. Erziehungsberechtigten und Ausbildern drohten erstmals Sanktionen, wenn ihre Kinder oder Auszubildenden nicht regelmäßig die Schule besuchten. Zusätzlich wurde die Schulpflicht auf neun bis zehn Jahre erweitert. Heutzutage besitzen die jeweiligen Bundesländer ihre eigenen Regeln und Gesetze, welche sich jedoch meist kaum voneinander unterscheiden.
Seit dem es die Schulgesetze gibt, tragen diese zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei. Außerdem ist der Staat laut §7 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Aufsicht des Schulwesens zuständig.[46] Wie bereits erwähnt sind in Deutschland alle Kinder beziehungsweise Jugendlichen im Alter von sechs bis achtzehn Jahren schulpflichtig. In Deutschland beträgt die Vollzeitschulpflicht, also der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, neun beziehungsweise zehn Jahre. Dies ist ebenfalls abhängig vom Bundesland. Während beispielsweise Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und einige weitere Bundesländer die Vollzeitschulpflicht auf neun Jahre festgelegt haben, beträgt sie in Berlin, Brandenburg, Bremen etc. zehn Jahre.[47] Die Schulpflichtzeit besteht zudem aus drei Jahren Teilzeitpflicht. Das bedeutet, dass die Berufsausbildung und die Berufsfachschule gleichzeitig durchlaufen werden. Während der gesamten Ausbildung besteht die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Der Schüler darf die Berufsschule nur umgehen, wenn stattdessen eine andere allgemeinbildende oder berufsbildende Schule in Vollzeit besucht wird. Demnach bedeutet dies, dass Jugendliche, die noch nicht volljährig sind und/oder keine Lehrstelle aufweisen können, verpflichtet sind eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule zu besuchen.[48] Laut Sibbe (2006) sind Kinder in Deutschland ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig. Die Einschulung in deutschen Schulen erfolgt somit immer am ersten August des gleichen Jahres.[49] Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ist jedoch auch eine frühzeitige Einschulung möglich. Dabei müssen bestimmte Aspekte beachtet beziehungsweise erfüllt werden, nämlich die erforderlichen körperlichen, geistigen und sozialen Voraussetzungen des Kindes, um erfolgreich in der Schule integriert werden zu können.[50] Die Entscheidung über einen vorzeitigen Schulbesuch fällt letztendlich die Schulleitung. Um die Integration des Kindes in der Schule rechtmäßig einkalkulieren zu können, wird ein ärztliches Gutachten herangezogen. Die Aufgabe der Erziehungsberechtigten hierbei ist, die nötige Achtsamkeit beziehungsweise Eigenverantwortung zu besitzen, den regelmäßigen Besuch der Schule ihres Kindes während der gesamten Schulzeit gewährleisten zu können. Bei Ausbildungen sind es die Vorgesetzten (der Arbeitgeber beziehungsweise der zuständige Ausbilder), die die volle bzw. teilweise Verantwortung in Bezug auf die Fehlzeiten und Fehltage ihrer Lehrlinge tragen. Wenn in diesem Kontext die Schulpflicht vom Schüler beziehungsweise von dem Lehrling verletzt wird, sind sowohl die betroffenen Lehrkräfte als auch die Schulleitung verpflichtet, mit (angemessenen) pädagogischen Maßnahmen gegen die Schulverweigerung zu agieren. Wenn die pädagogischen Maßnahmen keine Wirkung erzielen, tritt der „zwanghafte“ Schulbesuch für die Schulabsentisten (mit Hilfe der Polizei) ein.[51] Karlheinz Thimm, Lehrer und Diplom-Pädagoge, beschreibt den Unterschied zwischen der Schulpflicht und dem Schulzwang mit folgenden Worten: „Während die gesetzlich festgelegte Schulpflicht die Verpflichtung zum Schulbesuch in staatlichen, staatlich anerkannten oder staatlich genehmigten Bildungsstätten für alle Kinder und Jugendliche meint, impliziert der Schulzwang staatliche Interventionen zur Durchsetzung der Schulpflicht im Falle dauerhafter Zuwiderhandlung.“[52]
Zusammenfassend kann aus den bereits genannten Faktoren erschlossen werden, dass die Einführung der allgemeinen Schulpflicht eine sehr bedeutende und prägende Funktion und Aufgabe im deutschen Bildungssystem hat. Die Schulpflicht führte nicht nur zur ersehnten Umsetzung der Chance auf „Bildung für alle“[53], sondern trug ebenso dazu bei die Rate der Kinderarbeit in Landwirtschaft, Industrie und Bergbau zu verringern.[54]
Aus diesen Gründen sollte in Betracht gezogen beziehungsweise als Ziel gesetzt werden, in Zukunft den Kindern die Bedeutung und das Ausmaß der enormen Wichtigkeit von Bildung zu vermitteln. Sie müssen diesbezüglich aufgeklärt werden, damit sie ihre Chancen auf Bildung mit dem nötigen Ernst wahrnehmen. Denn nur so gelingt es ihnen an der derzeitigen Gesellschaft teilzuhaben. Der regelmäßige Schulbesuch muss dementsprechend gewährleistet und geprüft werden.
3.3 Umfang der Schulpflicht - Am Beispiel „Hamburg“
„Die Schulpflicht umfasst:
1. Die Pflicht der Vorstellung zur Überprüfung des Entwicklungsstandes nach §42 Absatz 1 HmbSG,
2. Die Pflicht der Vorstellung zur Anmeldung für die 1. Klasse nach §42 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 8 HmbSG,
3. Die Pflicht der Vorstellung zur Anmeldung, Aufnahme und Beratung bei späterem Schulwechsel nach §42 Absatz 8 HmbSG,
4. Die Pflicht zur Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen und zum verbindlichen Besuch der Vorschulklassen (VSK) nach §28 a Absatz 2 HmbSG,
5. Die Pflicht, am laufenden Schulunterricht und anderen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen und hierzu die Schule aufzusuchen (§37 Absatz 3 in Verbindung mit §28 Absatz 2 HmbSG).
Hinzu kommt die Verpflichtung, sich einer schulärtzlichen Untersuchung zu unterziehen. Für die Anordnung und Durchführung dieser Maßnahmen sind die bezirklichen Gesundheitsämter zuständig.“[55]
3.4 Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Andauerndes Schulschwänzen ohne eine tolerierbare Entschuldigung ist eine Ordnungswidrigkeit und gleichzeitig eine Verletzung der Schulpflicht. Schüler sollen durch bestrafende Maßnahmen erneut motiviert werden regelmäßig die Schule zu besuchen. Die Lehrkräfte haben viele Möglichkeiten, bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen von Schülern einzugreifen und diese zu bekämpfen. In Deutschland setzen sich diese aus einem Zusammenspiel von formalrechtlichen Ordnungsmaßnahmen und pädagogischen Interventionen beziehungsweise Erziehungsmitteln zusammen. Hierbei gilt der Grundsatz, insbesondere bei nicht sehr schwerwiegenden Vorfällen, zu versuchen zunächst durch erzieherisches Operieren eine Verbesserung zu erlangen. Falls dies nicht ausreichen sollte, müssen Lehrkräfte und die Schulleitung auf gravierende Ordnungsmaßnahmen zurückgreifen.[56] In den nächsten Abschnitten werden diese näher erläutert.
Wie bereits erwähnt ist Schulabsentismus eine Ordnungswidrigkeit. Aus diesem Grund darf und wird versucht dagegen vorzugehen. Jedes Bundesland darf die Höhe der Geldstrafen individuell bestimmen beziehungsweise festlegen. Die höchste Geldstrafe wird in Sachsen verhängt und liegt bei 1.250,00 Euro, in Berlin hingegen beträgt diese 2.500,00 Euro. Da Schulabsentisten ihr Schwänzen meistens durch wiederkehrende Anwesenheit unterbrechen, kann eine so hohe Geldstrafe selten verhängt werden. Um diese umsetzen zu können, müsste der Schulschwänzer mehrere Monate nicht erscheinen. Dennoch kann bereits ein einzelner Fehltag in der Schule 5,00 – 10,00 Euro kosten. Der Sinn der Bußgelder liegt darin, die Schüler beziehungsweise Auszubildenden abzuschrecken. Das erhoffte Ziel ist es, die Schulabsentisten somit zu einem wieder regelmäßigen Schulbesuch führen zu können. Sibbe hingegen bezweifelt die Wirkung von Geldstrafen.[57] Zudem würden laut Ehmann und Rademacker (2003) zu wenige Lehrkräfte die Schulschwänzer melden. Die Bundesländer unterscheiden sich nicht nur in der Verwaltungspraxis, sondern auch in den Maßnahmen gegen Schulschwänzer. Es gibt zwei Varianten: Die erste besteht darin die Schulschwänzer anzuzeigen. Die zweite Variante liegt darin, den Vorfall (beziehungsweise den Schulschwänzer) der Polizei zu melden, welche dann beauftragt ist, diese Person zu finden und gegen ihren Willen der Schule zuzuführen. Die Anzahl der Schüler, die durch die Polizei der Schule zwangszugeführt wurden, betrug in Düsseldorf im Jahre 1999/2000 25 Schüler, in Arnsberg handelt es sich vergleichsweise um 803 Schüler.[58]
Den Schulen sind alle Maßnahmen, die gegen die Schulschwänzer ergriffen werden können, bekannt, sie werden aber unterschiedlich genutzt. Thimm (2000) hat ein Erziehungs- und Ordnungssystem entwickelt, welches die oben beschriebenen Maßnahmen einstuft: Zu aller erst kommen die „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“. Die erste Maßnahme gegen die Verletzung der Schulpflicht in allgemeinbildenden Schulen ist, dass die Schule noch am selben (ersten) Tag des Fehlens, in der Grundschule spätestens nach der ersten großen Pause, die Familie des unentschuldigt fehlenden Kindes kontaktieren muss. Falls die Kontaktaufnahme nach weiteren Versuchen nicht gelingt, werden die Sorgeberechtigten spätestens am nächsten Tag schriftlich über das Fehlen ihres Kindes informiert. Sollte ein Schüler bereits fünf aufeinanderfolgende Tage unentschuldigt fehlen und während dieser Zeit keine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigen zu Stande kommen, folgt als nächste Maßnahme die Einberufung einer Konferenzsitzung, unter Vorsitz der Schulleitung. An der Konferenz nehmen die Beratungslehrkraft, bei Bedarf ein Vertreter eines ReBBZ[59] und/oder der schuleigene Sozialpädagoge teil. In der Konferenz werden bestimmte Aspekte, die das schulabsente Verhalten spezifizieren, ermittelt, um dem bestmöglich entgegen zu wirken. Hierbei handelt es sich um folgende Aspekte: Hinweise auf eine mögliche Gefährdung von Leben und Gesundheit (z.B. Suizidalität), auf schwere (insbesondere psychische) Erkrankungen und der Verdacht auf eine aktuelle Krisensituation, z.B. durch einen plötzlichen Leistungsabfall. Sobald diese Signale auftreten sind die Betreuung und Unterstützung durch das Jugendamt/ASD[60] oder durch ein ReBBz erforderlich. Auch unzusammenhängende Fehlzeiten, die mehr als drei Tage oder zwanzig Schulstunden im Monat betragen, müssen von der Schule im Schülerbogen[61] verzeichnet werden. Darüber hinaus bemüht sich die Schule den kontinuierlichen Schulbesuch wiederherzustellen. Dazu gehört mindestens ein Hausbesuch bei der Familie des Schülers.
Das ReBBZ beziehungsweise der zuständige schuleigene Sozialpädagoge übernimmt zudem Fälle in den Situationen, wenn innerhalb von vier Wochen keinerlei klärendes Gespräch mit den Erziehungsberechtigten stattgefunden hat und keine Lösung für das Fehlverhalten des Schülers entwickelt wurde. Demnach wird der Fall als „anhaltende Schulpflichtverletzung“ im Zentralen Schülerregister erfasst.
Dieses Verfahren wird bei Schulen, die eigene Sozialpädagogen haben, von der Schulleitung mithilfe einer Dienstanweisung geregelt, im ReBBZ regelt dies die Dienststellenleitung. Die genannten Fristen sind auch für sie verbindliche Richtlinien.
[...]
[1] Spiegel 29/2003, S. 163.
[2] In dieser Arbeit wird auf eine „weibliche Grammatik“ aus Gründen des besseren Leseflusses verzichtet. Die „männlichen Bezeichnung“ schließt weibliche Personen mit ein.
[3] Vgl. Sibbe, 2007, S. 1.
[4] PISA untersucht, inwieweit Schüler gegen Ende ihrer Pflichtschulzeit Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die es ihnen ermöglichen, an der Wissensgesellschaft teilzuhaben.
[5] Vgl. Stamm, Margrit: Die Psychologie des Schulschwänzens. Rat für Eltern, Lehrer und Bildungs-politiker, Bern 2008, S. 7.
[6] Vgl. Stamm, 2008, S. 7.
[7] Vgl. Göpel, 2005, S. 178.
[8] Vgl. Schreiber-Kittl, 2002, S. 34f.; Dunkake, 2007: 22f.; Ricking, 2006, S. 35.
[9] Heinrich Ricking ist Dozent am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik der Universität Oldenburg. Dort ist er in den Lehrgebieten Pädagogik und Didaktik bei Lern- und Verhaltensstörungen tätig. ( Vgl. Ricking, Heinrich: Schulabsentismus, Berlin 2014, S. 2.)
[10] Vgl. Ricking, 2006, S.35. Ricking kritisiert, dass vielfältige wissenschaftliche Strömungen, die sich mit der Thematik Absentismus auseinandersetzen, bis heute dabei erfolglos geblieben sind, ihre Ergebnisse einheitlich zusammenzufassen. Die Ansätze und Konzepte stehen eher in Konkurrenz und tragen hauptsächlich zur Begriffsdiffusität bei (vgl. S. 12).
[11] Vgl. Ricking, 2006, S. 8; Dunkake, 2007, S. 23.
[12] Vgl. Sälzer, 2010, S. 14.
[13] Vgl. Schulze, Gisela: „Unterrichtsvermeidende Verhaltensmuster. Formen, Ursachen, Interven- tionen. Aufl. 3, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, S. 52.
[14] Vgl. Ricking 1999, S. 2. zitiert in Sälzer 2010, S. 14.
[15] Vgl. Ricking, Heinrich: Schulabsentismus, Berlin 2014, S. 8.
[16] Vgl. Ricking/Neukäter, 1997, S. 51.
[17] Vgl. Schreiber-Kittl, 2002, S. 38; Ricking, 2003, S. 61.
[18] Heinrich Ricking ist der pädagogischen Schulabsentismusforschung zuzuordnen, er plädiert für einen intensiveren Austausch über aktuelle Entwicklungen in der Wissenschaft. Er bietet eine Begriffserklärung, dessen Ansatz im deutschsprachigen Raum bisher nicht allgemein akzeptiert wird, jedoch dem internationalen Forschungsstand entspricht (vgl. Dunkake, 2007, S. 27; Ricking, 2006, S. 12). Außerdem zählt Ricking im deutschsprachigen Raum zu den „bedeutendsten Autoren zum Thema Fernbleiben von der Schule.“ (Schreiber-Kittl, 2002, S. 35)
[19] Vgl. Ricking, 2006, S. 25.
[20] Vgl. Ricking, 2006, S. 23.
[21] Zitat nach Ricking, 2006, S. 36.
[22] Vgl. ebd., S. 37.
[23] Vgl. Dilling et al., 2004, S. 184.
[24] Vgl. Preuß, 1978, zit. n. Ricking, 2006, S. 37.
[25] Zitat nach: Ricking, 2006 S. 50.
[26] Schulverweigerung schließt alle Formen der Nicht-Teilnahme von Heranwachsenden am schulischen Unterricht ein. Das heißt, es handelt sich auch um Kinder und Jugendliche, die im Unterricht zwar anwesend sind, jedoch Lernangebote nicht annehmen können oder wollen. Zudem versäumen sie die Unterrichtsstunden, weil sie oft zu spät in die Schule kommen oder „schwänzen“. Diese weisen immer wieder kehrende Fehlzeiten auf. (Vgl. Puhr, Kirsten: Lernangebote für schulverweigernde Kinder und Jugendliche. Pädagogische Probleme unter dem Anspruch von Schulpflicht und Bildungsrecht, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2003, S. 2.)
[27] Vgl. Ricking, 2006 S. 50ff.
[28] Vgl. Ricking et al., 2009, S. 17.
[29] Vgl. ebd., S. 63.
[30] Vgl. Ricking, 2006, S. 62.
[31] In den meisten Fällen bezieht sich diese Aussage auf ausländische Familien. Die Zugehörigkeit zu einer Sekte kann Eltern ebenso zu einer aversiven Einstellung gegenüber der Schule bedingen (vgl. ebd.: 63).
[32] Ganter-Bührer, Gerda, eine Autorin.
[33] Vgl. Sälzer, 2010, S. 17.
[34] Vgl. ebd. S. 64.
[35] In dieser Arbeit werden die Begriffe „ Schulabsentismus“, „ Schulverweigerung“ und „Schulschwän-zen“ als synonyme Bezeichnungen für das Phänomen, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr oder nicht mehr regelmäßig in der Schule lernen wollen oder können, verwendet.
[36] Vgl. Ricking, 2014, S. 31.
[37] Vgl. Dunkake , S. 25.
[38] Zitat nach: Dunkake, S. 25.
[39] Vgl. Ricking, 2014, S. 31.
[40] Vgl. Puhr, S. 9.
[41] Vgl. Dunkake, S. 28.
[42] Vgl. Sibbe, 2007, S. 4.
[43] Vgl. ebd.
[44] Vgl. Dunkake, 2007, S. 29.
[45] Vgl. Sibbe, 2009, S. 4.
[46] Vgl. ebd., S. 13.
[47] Vgl. Sibbe, 2007, S. 5.
[48] Vgl. ebd. ff.
[49] Vgl. ebd., S. 6.
[50] Vgl. ebd.
[51] Vgl. ebd.
[52] Vgl. Thimm, 200, S. 73, zitiert in Sibbe, 2010, S. 6.
[53] Die Schulpflicht bewirkte, dass Kinder und Jugendliche aus sozial niedrigeren Schichten in der Gesellschaft somit dieselben Bildungschancen erhielten wie Kinder und Jugendliche aus höheren Gesellschaftsschichten.
[54] Vgl. Sibbe, 2007, S. 6.
[55] Zitat aus: http://www.hamburg.de/contentblob/64418/data/bbs-hr-schulpflichtverletzungen-pdf-2013.pdf, Stand: 13.08.2014.
[56] Vgl. Ricking, 2014, S. 32.
[57] Vgl. Sibbe, 2007, S. 7 ff.
[58] Vgl. ebd., S. 8.
[59] Regionale Bildungs- und Beratungszentren: Aufgabe der ReBBZ ist die Unterstützung der allgemeinen Schulen mit einem umfassenden qualifizierten Beratungsangebot. Hamburg.de: URL: http://www.hamburg.de/rebbz-info/, Stand: 10.08.14.
[60] Der Allgemeine Sozialer Dienst (ASD) ist ein Dienst des Jugendamtes, welcher den Eltern und Jugendlichen sowie werdenden Müttern und Vätern hilft. Hamburg.de: URL: http://www.hamburg.de/familienwegweiser/38752/allgemeiner-sozialer-dienst/, Stand: 10.08.14.
[61] „Der Schülerbogen ist der zentrale Ort, an dem die über die in der Schule entstandenen Unterlagen aufzubewahren sind, also auch der gesamte Schriftwechsel mit den Erziehungsberechtigten oder Dritten über die Schüler. (Häusliche) Nebenakte dürfen nicht geführt werden.“ ( Zitat , Handreichung zum Schülerbogen)
- Arbeit zitieren
- Ayca Halvali (Autor:in), 2014, Schulabsentismus bewältigen. Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Schulverweigerung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345409
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