Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Hinblick auf die Beteiligung bei personellen Angelegenheiten bestehen und wo mögliche Konfliktpotentiale liegen. Hierzu werden zunächst die rechtlichen Grundlagen dahingehend analysiert, welche Form der Beteiligung in den einzelnen Fällen vorliegt und wie im hypothetischen Streitfall zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat laut BetrVG weiter zu verfahren ist.
Unter Einbeziehung aktueller Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und eines Interviews mit einer langjährigen Betriebsrätin wird darauf aufbauend diskutiert, was Ursachen solcher Streitfälle sind und wie notwendig es aus Sicht des Arbeitgebers ist, diese Streitfälle möglichst zu vermeiden oder in einem frühen Stadium zu klären. Ansätze dazu liegen in einer frühen Einbeziehung und einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies wird abschließend in einem Fazit diskutiert und kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtliche Grundlagen
- 2.1. Unterschiedliche Formen der Beteiligung des Betriebsrats
- 2.2. Beteiligung bei personellen Angelegenheiten laut BetrVG
- 2.2.1. Allgemeine personelle Angelegenheiten
- 2.2.2. Personelle Einzelmaßnahmen
- 3. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei personellen Maßnahmen
- 3.1. Beteiligung vor und während personeller Maßnahmen
- 3.2. Konfliktursachen und aktuelle Rechtsprechung
- 3.3. Lösung von Streitfällen mit dem Betriebsrat
- 3.4. Die Sicht des Betriebsrats: Interview mit einer Betriebsrätin
- 4. Fazit und kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Grundlage und der praktischen Anwendung der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen. Ziel ist es, die verschiedenen Formen der Beteiligung und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in diesem Bereich zu beleuchten. Besonderes Augenmerk wird auf die Konfliktursachen und die aktuelle Rechtsprechung gelegt.
- Rechtliche Grundlagen der Beteiligung des Betriebsrats
- Formen der Beteiligung bei personellen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Konfliktursachen und aktuelle Rechtsprechung
- Sicht des Betriebsrats
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 führt in die Thematik ein und erläutert die Bedeutung der Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen im Arbeitsrecht. Kapitel 2 beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Beteiligung, insbesondere mit den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Kapitel 3 analysiert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei personellen Maßnahmen und beleuchtet dabei die Konfliktursachen und die aktuelle Rechtsprechung. Schließlich wird in einem Interview mit einer Betriebsrätin die Sicht des Betriebsrats auf die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber dargestellt.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, Mitbestimmung, personelle Maßnahmen, BetrVG, Zusammenarbeit, Konfliktursachen, Rechtsprechung, Interview.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen beteiligt werden?
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Umgruppierungen oder Versetzungen.
Welche Formen der Beteiligung gibt es laut BetrVG?
Es gibt verschiedene Stufen der Beteiligung, die von bloßen Informations- und Anhörungsrechten bis hin zu echten Mitbestimmungsrechten reichen, bei denen der Arbeitgeber die Zustimmung des Rats benötigt.
Was sind häufige Ursachen für Streitfälle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
Häufige Ursachen sind mangelnde Kommunikation, unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit von Maßnahmen oder Formfehler im Beteiligungsprozess, die oft vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) landen.
Wie können Konflikte bei personellen Maßnahmen vermieden werden?
Ansätze zur Konfliktvermeidung liegen in einer frühen Einbeziehung des Betriebsrats, einer transparenten Informationspolitik und einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Wie wird im Streitfall verfahren?
Kommt keine Einigung zustande, sieht das BetrVG Verfahren vor der Einigungsstelle oder den Gang vor das Arbeitsgericht vor, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen.
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- Stefan Dirks (Author), 2016, Changemanagement und Arbeitsrecht. Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345057