Diese Bachelorarbeit befasst sich mit einem komplexen Thema aus dem Bereich des Arbeitsrechts, welches von großer praktischer Relevanz ist.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das BGB integriert und die Bereichsausnahme für Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts teilweise aufgehoben. Seither unterliegen auch arbeitsrechtliche Vereinbarungen über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten einer AGB-Kontrolle.
Sowohl für die Arbeitnehmer, deren Schutz durch die AGB-Kontrolle verstärkt wurde, als auch für die Arbeitgeber, welche die Vereinbarungen rechtssicher gestalten wollen, ist von besonderem Interesse, inwieweit Vereinbarungen über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten einer Kontrolle am Maßstab des AGB-Kontrollrechts standhalten und welche Rechtsfolgen im Falle ihrer Unwirksamkeit eintreten.
GLIEDERUNG
Vorbemerkung
A. AGB-Kontrolle von Klauseln über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
I. Die Notwendigkeit der AGB- Kontrolle
II. Schutzwirkung des AGB-Kontrollrechts auf Arbeitsverträge
III. Bedeutung und Ziel von Klauseln über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
IV. Die AGB- Kontrolle von Klauseln über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs einer AGB-Kontrolle auf Rückzahlungsklauseln
a) Rückzahlungsklausel als eine AGB i.S.d. § 305 I BGB
b) Rückzahlungsklauseln bei einmaliger Verwendung i.S.d. § 310 III BGB
2. Einbeziehung - Rückzahlungsklausel muss Vertragsinhalt geworden sein
a) Keine Einbeziehungskontrolle nach § 305 II, III BGB
b) Das Verbot überraschender Klauseln i.S.d. § 305c I BGB
3. Vorrang individueller Vertragsabrede, § 305b BGB
4. Prüfungsumfang bei Rückzahlungsklauseln
5. Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln gem. § 307 I 1 BGB
a) Zweistufige Angemessenheitsprüfung bei Rückzahlungsklauseln
b) Stufe I: Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln „dem Grunde nach“
aa) Das berechtigte Interesse: Geldwerter Vorteil
bb) Das berechtigte Interesse: Aus- und Fortbildungskosten
cc) Das berechtigte Interesse: Ausnahme vom geldwerten Vorteil
dd) Grafik zur Ermittlung des berechtigten Interesses
c) Stufe II: Ausgestaltung der Rückzahlungsklauseln im konkreten Fall
aa) Bindungsdauer
bb) Umfang der Rückzahlungsverpflichtung
(1) Erstattungspflichtige Beträge
(2) Höhe des rückzahlungspflichtigen Betrages
(a) Höhe des Rückzahlungsbetrages in Abgrenzung zur Vertragsstrafe
(b) Vertragsstrafe auch bei vermeidbaren Aufwendungen
(c) In Aus- und Fortbildungskosten enthaltenes Unternehmerrisiko
(d) Grafischer Vorschlag zur Ermittlung des maximalen Rückzahlungsbetrages
cc) Ratierliche Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung
(1) Stand der Rechtsprechung
(2) Binden statt „Fesseln“
(3) Jährliche ratierliche Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung unter Betrachtung des arbeitnehmerischen Gleichbehandlungsgrundsatzes
dd) Die Rückzahlungspflicht auslösende Umstände
(1) Beendigung des Arbeitsverhältnis
(a) Sphäre des Arbeitgebers
(aa) Betriebsbedingte Kündigung
(bb) Eigenkündigung veranlasst durch in der Arbeitgebersphäre liegende Gründe
(b) Sphäre des Arbeitnehmers
(aa) Kündigung auf eigenen Wunsch
(bb) Verhaltensbedingte Kündigung
(c) Sphärenzuordnungsproblematik bei personenbedingter Kündigung
(aa) Das In-der-Hand-Halten als Sphärenzuordnungskriterium
(bb) Verschulden ist In-der-Hand-Halten
(cc) Der Verschuldensbegriff i.S.d § 3 I 1 EntgeltfortzahlungsG als Schlüssel zur Sphärenzuordnungsproblematik
(2) Nichterreichen des Aus- und Fortbildungsziels
(a) Sphäre des Arbeitgebers
(aa) Nichterreichen des Aus- und Fortbildungsziels aufgrund unverschuldeten personenbedingten Gründen
(bb) Nichterreichen des Aus- und Fortbildungsziels trotz Anstrengungen
(cc) Nichterreichen des Aus- und Fortbildungsziels bei fehlender Überlegensfrist
(b) Sphäre des Arbeitnehmers
(3) Keine Übernahme nach Erreichen des Aus- und Fortbildungsziels
6. Transparenzgebot
a) Art und Berechnungsgrundlage der gegebenenfalls zu erstattenden Kosten
b) Andersartige Bezeichnung der Rückzahlungsklausel
B. Rechtsfolgen im Falle der Unwirksamkeit von Klauseln über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
I. Das Rechtsfolgensystem des § 306 BGB
II. § 306 I BGB
1. Teilbarkeit von AGB mittels „blue-pencil-Test“
2. Die Anwendung des „blue-pencil-Tests“ auf Klauseln über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
III. 306 II BGB
1. Lückenfüllung durch „Gesetzesrecht“
2. Lückenfüllung durch „eine vom Richter zu schaffende sachgerechte Regelung“, der ergänzende Vertragsauslegung
a) Die Legitimation der ergänzenden Vertragsauslegung
b) Abgrenzung der ergänzende Vertragsauslegung von der geltungserhaltenden Reduktion
aa) Die Rechtsfigur der geltungserhaltenden Reduktion
bb) Unterscheidungsmerkmale der ergänzenden Vertragsauslegung
cc) Keine Zwangsläufige Unterscheidung im Ergebnis
c) Die Voraussetzung der Ausfüllungsbedürftigkeit einer Vertragslücke
aa) Keine angemessene und die typischen Interessen der Vertragsparteien hinreichend berücksichtigende Lösung
bb) Unzumutbare Härte i.S.v. § 306 III BGB
cc) Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers
dd) Systembruch
ee) Redlichkeit als ausschlaggebende Voraussetzung der Ausfüllungsbedürftigkeit
(1) Gründe für das Abstellen auf die Redlichkeit
(a) Gerechtfertigter Systembruch
(b) Kein Unterlaufen der Gründe für die geltungserhaltenden Reduktion
(c) Grundloses Abstellen auf unzumutbare Härte
(d) Gerechtwerden der Ziele des AGB-Kontrollrechts
(2) Redlichkeit im Falle der Schutzbedürftigkeit
d) Das Ausfüllen der ausfüllungsbedürftigen Vertragslücke
e) Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung
IV. § 306 III BGB
C. Fazit
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