Als Unterpunkt der Vermögenswerte gliedert sich in der Bilanz der Posten immaterielle Vermögenswerte, welche schon von Moxter als „die ewigen Sorgenkinder im Bilanzrecht“ bezeichnet wurden. Eine wesentliche Rolle wird dabei vom Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) eingenommen. Oft wird in den Medien über Unternehmenskäufe berichtet, bei denen der Kaufpreis den Buchwert übersteigt. Dieser Unterschiedsbetrag schlägt sich in der Bilanz des Erwerbers meist als Geschäftswert nieder und zählt zu einem der größten Bilanzposten. Mit einem Impairment Test wird die Werthaltigkeit des Goodwills geprüft. Da es sich bei einer Goodwillabschreibung oft um sehr hohe Werte handelt, wirken bilanzbeeinflussende Maßnahmen direkt auf die Gewinngrößen. Seit der Finanzkrise 2008 ist der Impairment Test dadurch verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Für die Bestimmung des Abschreibungsbedarfs wird der Nutzungswert (Value in Use) herangezogen, der als sehr subjektiver Wert gilt. Für die Bestimmung des Value in Use ist die Schätzung der Cashflows sowie ein „angemessener“ Abzinsungssatz notwendig. Da hierfür das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren), welches ausdrücklich in den IFRS gewünscht ist, verwendet wird, werden dem Management so erhebliche bilanzpolitische Freiheiten eröffnet, sodass der Gewinnausweis beliebig steuerbar ist. Selbst dem Bilanzanalysten ist es nicht mehr möglich, diese Folgebewertung kritisch zu hinterfragen. Die Bestimmung des Diskontierungssatzes erhält dadurch eine zentrale Rolle, denn sein Hebeleffekt macht ihn zu einem beliebten Instrument im Management: Minimale Veränderungen dieses Zinsfußes können den Unternehmenswert enorm beeinflussen. Fraglich dabei ist, inwieweit bei seiner Ermittlung unternehmensspezifische Einflüsse einbezogen werden können, obwohl im Standard eine unternehmensunabhängige Ermittlung für eine weitgehende Objektivierung vorgeschrieben ist.
Die vorliegende Bachelorarbeit betrachtet die Theorie der genannten Thematik und unterzieht sie dabei gleichzeitig einer kritischen Betrachtung. Der Gang der Untersuchung startet mit der Erklärung des Goodwills und seiner Entstehung in Kapitel 2. Auf die sich anschließende Folgebewertung wird in Kapitel 3 eingegangen, woran in dem Punkt 3.2.1 mit der Ermittlung des Value in Use anhand der geforderten Richtlinien des IASB angeschlossen wird. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Formelverzeichnis
1 Problemstellung
2 Ansatz und Erstbewertung des Good wills in der Bilanz
2.1 Grundlegende IFRS-Regelungenfür die Bilanzierung des Goodwills
2.2 Der Goodwill - Vermögensgegenstand kraft Fiktion
2.3 Ermittlung des Goodwills mit der Erwerbsmethode
2.4 Aufteilung des Goodwills auf Cash Generating Units
3 Der Impairment Test zur Folgebewertung des Goodwills
3.1 Zielsetzung der Werthaltigkeitsprüfung
3.2 Vorgehens weise zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs
3.2.1 Ermittlung des Recoverable Amounts
3.2.2 DasDiscounted-Cashflow-Verfahren.
3.2.2.1 Ableitung der künftigen Cashflo ws
3.2.2.2 Der Weighted Average Cost of Capital-Ansatz
3.3 Die Ermittlung der Weighted A verage Cost of Capital
3.3.1 Eigenkapitalkosten
3.3.1.1 Der risikolose Zins
3.3.1.2 Die Marktrisikoprämie
3.3.1.3 Der Beta-Faktor
3.3.2 Fremdkapitalkosten
3.3.3 Kapitalstruktur
3.4 Die Ermittlung der Wachstumsrate
4 Thesenförmige Zusammenfassung
Literatur Verzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Komponenten eines positiven Unterschiedsbetrags
Abbildung 2: Die Vorgehensweise bei einem Impairment Test nach IAS 36
Abbildung 3: Bestimmung der WACC
Abbildung 4: Durchschnittliche Eigenkapitalkosten nach Branchen
Abbildung 5: Durchschnittlicher WACC nach Branchen
Abbildung 6: Entwicklung des deutschen Basiszinssatzes
Abbildung 7: Durchschnittlich verwendete Marktrisikoprämie - Bandbreite
Abbildung 8: Durchschnittlich verwendete verschuldete Beta-Faktoren nach Branchen
Abbildung 9: Risikozuschläge
Abbildung 10: Durchschnittliche Fremdkapitalkosten nach Branchen
Abbildung 11: Bemessung der Wachstumsrate
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bedeutung des Goodwills bei den DAX-Unternehmen in den Geschäftsjahren 2005 und 2006
Tabelle 2: Daten zur Durchführung des Impairment Tests ausgewählter DAX-30-Unternehmen des Geschäftsjahres 2011
Formelverzeichnis
Formel 1: Ermittlung des Value in Use
Formel 2: Ermittlung der Eigenkapitalkosten auf der Grundlage des CAPM
Formel 3: Erwartete Rendite eines risikobehafteten Wertpapiers i
Formel 4: Berechnung des unverschuldeten Beta-Faktors
Formel 5: Ermittlung des systematischen Risikos
1 Problemstellung
Als Unterpunkt der Vermögenswerte gliedert sich in der Bilanz der Posten immaterielle Vermögenswerte,[1] welche schon von Moxter als „die ewigen Sorgenkinder im Bilanzrecht“[2] bezeichnet wurden. Eine wesentliche Rolle wird dabei vom Goodwill (Geschäfts- oder Firmen wert) eingenommen.[3] Oft wird in den Medien über Unternehmenskäufe berichtet, bei denen der Kaufpreis den Buchwert übersteigt. Dieser Unterschiedsbetrag schlägt sich in der Bilanz des Erwerbers meist als Geschäftswert nieder und zählt zu einem der größten Bilanzposten.[4] Mit einem Impairment Test wird die Werthaltigkeit des Goodwills geprüft. Da es sich bei einer Goodwillabschreibung oft um sehr hohe Werte handelt, wirken bilanzbeeinflussende Maßnahmen direkt auf die Gewinngrößen.[5] Seit der Finanzkrise 2008 ist der Impairment Test dadurch verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit ge- rückt.[6] Für die Bestimmung des Abschreibungsbedarfs wird der Nutzungswert (Value in Use) herangezogen,[7] der als sehr subjektiver Wert gilt.[8] Für die Bestimmung des Value in Use ist die Schätzung der Cashflows sowie ein „angemessener“ Abzinsungssatz notwendig.[9] Da hierfür das Discounted-CashflowVerfahren (DCF-Verfahren), welches ausdrücklich in den IFRS gewünscht ist,[10] [13] verwendet wird, werden dem Management so erhebliche bilanzpolitische Freiheiten eröffnet[11], sodass der Gewinnausweis beliebig steuerbar ist.[12] Selbst dem Bilanzanalysten ist es nicht mehr möglich, diese Folgebewertung kritisch zu hinterfragen.[13] Die Bestimmung des Diskontierungssatzes erhält dadurch eine zentrale Rolle,[14] denn sein Hebeleffekt macht ihn zu einem beliebten Instrument im Management: Minimale Veränderungen dieses Zinsfußes können den Unternehmens- wert enorm beeinflussen.[15] Fraglich dabei ist, inwieweit bei seiner Ermittlung unternehmensspezifische Einflüsse einbezogen werden können, obwohl im Standard eine unternehmensunabhängige Ermittlung für eine weitgehende Objektivierung vorgeschrieben ist.[16]
Die vorliegende Bachelorarbeit betrachtet die Theorie der genannten Thematik und unterzieht sie dabei gleichzeitig einer kritischen Betrachtung. Der Gang der Untersuchung startet mit der Erklärung des Goodwills und seiner Entstehung[17] in Kapitel 2. Auf die sich anschließende Folgebewertung wird in Kapitel 3 eingegangen, woran in dem Punkt 3.2.1 mit der Ermittlung des Value in Use anhand der geforderten Richtlinien des IASB angeschlossen wird. Dabei werden neben den Cashflows in 3.2.2.1 und der Wachstumsrate in 3.4 besonders die Ermittlung der Kapitalkosten ab 3.2.2.2 im Sinne der Weighted Average Cost of Capital (WACC), unter Verwendung von Überlegungen aus der Unternehmensbewertung, auf welche die IAS 36 verweisen, näher beleuchtet. Im Hauptteil 3.2.1 wird sich der Frage zugewandt, inwieweit es trotz der durch IAS 36 geregelten Vorgaben für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zur Schätzung des Value in Use, dennoch möglich ist, die Managementinteressen in die durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) einfließen zu lassen. Da für die Ermittlung der Eigenkapitalkosten in 3.3.1 in der Praxis zumeist dass Capital Asset Pricing Model (CAPM) angewandt wird, werden die hierbei bestehenden Probleme aufgezeigt. Anhand ausgewählter Punkte der Kapitalkostenstudie 2011/2012 [18] der KPMG, die thematisch passend in die Arbeit einfließt, wird ein Einblick in die Unternehmenspraxis hinsichtlich der Ableitung der Kapitalkostenparameter gewährt. Des Weiteren ist am Ende von 3.2.1 eine Tabelle, die konkrete Daten über die Handhabung der behandelten Thematik ausgewählter DAX-30-Unternehmen anhand der aktuellen Jahresabschlüsse zusammenträgt. In Kapitel 4 bildet eine thesenförmige Zusammenfassung den Abschluss der Arbeit.
2 Ansatz und Erstbewertung des Goodwills in der Bilanz
2.1 Grundlegende IFRS-Regelungen für die Bilanzierung des Goodwills
Unter einem Untemehmenszusammenschluss versteht man die Vereinigung von separaten Unternehmungen zu einer wirtschaftlichen Gesamtheit.[19] Im für Unternehmenszusammenschlüsse zuständigen Standard IFRS 3 heißt es: „An entity shall account for each business combination by applying the acquisition method.[20] ” Erforderlich ist für die Anwendung der Erwerbsmethode die Bestimmung des Erwerbers und des Akquisitionszeitpunktes, der Ansatz und die Bewertung der identifizierbaren Aktiva, der übernommenen Verbindlichkeiten und der Minderheitsanteile und die bilanzielle Abbildung sowie Bestimmung des Goodwills bzw. eines eventuellen Gewinns.[21] Die Erwerbsmethode basiert auf der Idee, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Übernahme alle Aktiva und Passiva einzeln erhalten hat. Bei der Konsolidierung werden nicht die Buchwerte der Einzelposten, sondern die aus Sicht des Erwerbers gezahlten Anschaffungskosten verwendet.[22] Als Bewertungsmaßstab gilt der Zeitwert, der zum Erwerbszeitpunkt bewertet werden soll.[23] Dadurch kommt es zu einer Übertragung von Buchwerten in Tagesbeschaffungswerte. Im Rahmen dieser nach IFRS 3 expliziten vollständigen Neubewertungsmethode werden somit stille Rücklagen aufgedeckt und in der Bilanz angesetzt. Alle anderen mit dem Unternehmenserwerb zusammenhängenden Werte für einen höheren Kaufpreis, die im Vorfeld nicht die Bedingungen für eine Aktivierung oder Passivierung erfüllten, werden nun in dem Posten Goodwill aufgenommen. [24] In diesem Standard wird somit eine Vielzahl von Ansatz- und Bewertungsvorschriften vorgegeben, um den erworbenen Geschäftswert zum Zeitpunkt des Zugangs und an kommenden Bilanzstichtagen korrekt bilanzieren zu können.[25]
Im IAS 38 „Intangible Assets“ wird die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen geregelt. Solche Werte können Markenrechte, Lizenzen, Patente u. ä. sein.[26] Um einen immateriellen Vermögenswert zu identifizieren, ist vorerst die Definition eines Vermögenswertes im Framework zu betrachten. Da heißt es, dass ein Vermögenswert ein Gut ist, welches aufgrund eines Geschehnisses in der Vergangenheit in der Verfügungsmacht einer Unternehmung steht. Es wird erwartet, dass durch dieses Gut in der Zukunft ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt.[27] Des Weiteren heißt es im IAS 38.8: „Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz.[28] “ Er gilt als identifizierbar, wenn er nach IAS 38.12 separierbar ist, oder er auf einer vertraglichen oder rechtlichen Grundlage basiert. Die Separierbarkeit ist erfüllt, wenn der Gegenstand getrennt vom Unternehmen verkauft, übertragen, oder getauscht werden kann.[29] Im Bezug auf Firmenzusammenschlüsse wird unter Identifizierbarkeit besonders verstanden, dass man den immateriellen Vermögenswert von einem Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzen kann.[30] Dabei ist zu beachten, dass die Identifizierbarkeit getrennt von der zu beabsichtigten künftigen Nutzung des immateriellen Gegenstandes bewertet wird.[31] Wenn ein immaterieller Vermögensgegenstand eines oder mehrere der Kriterien Identifizierbarkeit, Verfügungsmacht durch das Unternehmen oder die Eigenschaft eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens nicht aufweist, so liegt kein immaterieller Vermögensgegenstand vor. Daraus folgt, dass die Ausgaben dafür nicht zu aktivieren sind, und sie somit als Aufwand ergebniswirksam erfasst werden.[32] Liegt ein immaterieller Vermögensgegenstand vor, so ist er bei einer begrenzten Nutzungsdauer abzuschreiben, bei einer unbegrenzten Nutzungsdauer jedoch nicht.[33] Im Fall einer unbegrenzten Nutzungsdauer wird lediglich gefordert diesen Wert jährlich, oder bei Anzeichen für einen Werteverlust, auf Wertminderung zu prüfen.[34]
Geregelt wird das im IAS 36, dessen Ziel es ist, für Unternehmen ein Verfahren vorzugeben, mit dem sichergestellt wird, dass die Buchwerte von Vermögensgegenständen in der Bilanz nicht höher angesetzt sind, als der dafür erzielbare Betrag (Recoverable Amount). Sollte der Recoverable Amount jedoch kleiner als der Buchwert ausfallen, so gilt der Vermögenswert als wertgemindert, und es ist durch die Unternehmung ein Wertminderungsaufwand vorzunehmen.[35] Insbesondere die jährliche Überprüfung des Geschäfts- und Firmenwerts auf Wertminderung ist im „Impairment of Assets“ geregelt.[36] Die Verfahrensweise dafür ist im IAS 36.80-99 beschrieben, die aber auch auf Vorschriften im IAS 36 verweisen.[37]
2.2 Der Goodwill - Vermögensgegenstand kraft Fiktion
Generell wird beim Geschäfts- oder Firmenwert zwischen dem selbstgeschaffenen, auch originärer Goodwill genannt, und dem entgeltlich erworbenen, dem derivativen Goodwill, unterschieden. Der selbstgeschaffene Firmenwert beinhaltet alle nicht greifbaren Vorteile, die dadurch objektivierungsbedingt nicht bilanzierbar sind, die aber dennoch ein Ertragspotential darstellen. Entstanden ist dieser Mehrertragswert aus vergangenen wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens. Er spiegelt sich zwar als Hoffnungswert wider, ist aber zu unsicher um in der Bilanz abgebildet zu werden.[38] Eine Bestimmung dieses Wertes würde auf subjektiven Annahmen basieren, die objektiv nicht nachprüfbar sind und somit mit Ermessensspielräumen behaftet wären.[39] Um das zu vermeiden, ist im IAS 38.48 die Aktivierung eines originären Goodwills ausdrücklich verboten.[40] Der derivative Firmenwert dagegen ergibt sich aus der Differenz des Kaufpreises einer Unternehmung und dem übertragenem Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens.[41] Er spiegelt dabei Vermögenswerte wieder, die zu unklar sind, um sie einzeln zu erfassen. Diese können Standort, Belegschaftsqualität u. ä. sowie Synergieeffekte beinhalten.[42] Laut IASB handelt es sich bei einem erworbenen Goodwill um einen immateriellen Vermögensgegenstand, dem es an Identifizierbarkeit fehlt. Da er aber sonst alle Kriterien eines Vermögenswertes besitzt, ist seine Aktivierung gerechtfertigt.[43] Er qualifiziert sich aber besonders dadurch, dass ihm durch den Unternehmenskauf Anschaffungskosten zugeordnet werden können, die genau wie bei anderen erworbenen Assets in der Bilanz angesetzt werden müssen.[44] Somit ist die Höhe des Firmenwerts nicht mehr rein hypothetisch.[45] In der internationalen Rechnungslegung wird der Goodwill also als immaterieller Vermögenswert eingeordnet. Bedenklich ist dabei aber, ob er überhaupt die Voraussetzungen für eine Aktivierung in sich trägt.[46] Für einen solchen Ansatz wird das Kriterium eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens gefordert.[47] Bezüglich der Werthaltigkeit des Firmenwerts liegen jedoch Zweifel vor.[48] Im Rahmenkonzept heißt es: „An asset is a resource controlled by the entity as a result of past events and from which future economic benefits are expected to flow to the entity”.[49] Die Merkmale „Beherrschung“ und „Ergebnis aus der Vergangenheit“ gelten generell als erbracht. Da der Firmenwert in Verbindung mit anderen Werten indirekt künftige Erträge erwirtschaftet, wird auch das Merkmal „zukünftige wirtschaftliche Erträge“ als gewährleistet eingestuft. Eine umgekehrte Kausalität spricht jedoch gegen dieses Argument. Die Nutzenzuflüsse resultieren nämlich nicht direkt aus dem Goodwill, sondern aus den hinter ihm sich verbergenden, nicht bilanzierungsfähigen Vermögensgegenständen.[50]
Die wirtschaftliche Bedeutung eines Goodwills besteht aus den sich in der Zukunft ergebenden Erträgen, die der Käufer des Unternehmens durch die Übernahme erwartet. Es gibt vier verschiedene Komponenten für die Entstehung dieser zukünftigen Erträge. Sie werden erstens aus nicht bilanzierungsfähigen Werten der erworbenen Unternehmung generiert. Solche Werte können beispielsweise ein fester Kundenstamm oder fachmännische Führungspersonen sein. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Going-Concern Goodwill, der aus dem originären Goodwill der übernommenen Unternehmung abstammt. Er stellt die Differenz aus dem Bewertungswert der erworbenen Unternehmung abzüglich deren einzeln bewertenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten dar.[51] Die Marktkapitalisierung ist dabei als Anhaltspunkt für diesen Wert zu sehen, da ein fiktiver Käufer bereit wäre diesen Betrag zu bezahlen, ohne Verbundvorteile zu realisie- ren.[52] Als zweites können künftige Erträge aus einer Restrukturierung entstehen. Dies kann durch Abbau nicht betriebsnotwendiger Mittel und einem produktiveren Einsatz vorhandener Ressourcen erreicht werden. Ertragspotenzial kann drittens durch Synergieeffekte geschaffen werden. Dabei kann es sich um die Zusammenlegung verschiedener Aktivitäten oder einen Transfer von Wissen handeln. Das vierte Element wird Strategie-Goodwill genannt. Dieser spiegelt ein geplantes Vorhaben des Erwerbers wider. Oft wird ein Erwerb nur dadurch begründet, um Beschränkungen auf neuen Märkten zu umgehen. Aber auch die Summe aller sich neu ergebenden Handlungsmöglichkeiten fließt in diese letzte Komponente mit ein.[53]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Komponenten eines positiven Unterschiedsbetrags[54]
Handelte es sich einmal beim Firmenwert um einen Vermögensgegenstand, der planmäßig abgeschrieben wurde und dessen Nutzwert sich somit nach und nach verbraucht, so wird er nun nach Änderungen des IASB als „Non-Wasting Asset“ eingeordnet.[55] Für eine planmäßige Abschreibung des Firmenwerts war bisher die Schätzung der Nutzungsdauer notwendig. Die Ermittlung der Nutzungsdauer wurde als problematisch betrachtet,[56 so sagte Wöhe: „Die Nutzungsdauer eines so heterogen zusammengesetzten Wertes wie des derivativen Firmenwertes zu schätzen, dürfte in den meisten Fällen reine Willkür sein“ [57]. Anstelle der bisher planmäßigen Abschreibung wird nun der seit März 2004 sog. „Impairment-Only- Approach“ angewandt, wonach der Goodwill nur noch nach einer außerplanmäßigen Abschreibung gemindert wird.[58] Die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung ist als sinnvoll zu bewerten, wenn man unter dem Firmenwert den Barwert künftiger Erträge aus unendlich anfallenden Synergien versteht. Versteht man darunter aber eine Ansammlung aller nicht separierbaren immateriellen Assets, dann ist es als fragwürdig anzusehen, warum deren Lebendauer indefinit ist.[59] Für die Unternehmen wirkte sich die Bilanzierungsänderung zunächst positiv auf das Ergebnis aus. Jedoch stieg auch die Gefahr, durch ein Impairment hohe Belastungen im Ergebnis zu erhalten. Insgesamt ist das Unternehmensergebnis volatiler geworden. In der folgenden Tabelle ist zu sehen wie sich eine fiktive planmäßige Abschreibung der Firmenwerte auf die Periodenergebnisse ausgewirkt hätte. Insgesamt wäre das Ergebnis in 2006 um 11,96% schlechter ausgefallen, bei Fresenius Medical Care sogar um 64,20%.[60]
Tabelle 1: Bedeutung des Goodwills bei den DAX-Unternehmen in den Geschäftsjahren 2005 und 2006[61]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In der Bilanzanalyse sorgt der Goodwill oft für Kopfzerbrechen, da er in Hinsicht auf Verteilung des Übernahmepreises sowie auf den durchzuführenden Wertminderungstest viel Spielraum für Bilanzpolitik lässt. Kritisch sind aber auch Merkmale wie die hohe Wertunsicherheit, schwierige Nachweisbarkeit, fehlende Verwertbarkeit im Falle einer Unternehmensauflösung und die Gefahr der Verflüchtigung zu hinterfragen. Um eine Vergleichbarkeit von Unternehmen mit externem Wachstum und Unternehmen mit internem Wachstum zu gewährleisten, ist es in der Bilanzanalyse ratsam den Geschäfts- oder Firmenwert zu eliminieren[62],indem er im Jahr des Zugangs vollständig in den Aufwand einfließt und mit dem Eigenkapital verrechnet wird. Kommende Wertberichtigungsabschreibungen werden, um Doppelerfassungen zu vermeiden, eliminiert.[63] Bilanzpolitische Ermessensspielräume sind somit weitgehend ausgeräumt und Jahresabschlüsse nach IFRS besser vergleichbar. Allerdings kann diese Maßnahme vom berichtenden Unternehmen umgangen werden, indem bei der Aufteilung des Kaufpreises auf Vermögenswerte und Schulden der Goodwill als Differenzbetrag absichtlich klein gehalten wird.[64] Für die erfolgswirksame Eliminierung spricht aber auch die Tatsache, dass dadurch originärer und derivativer Goodwill gleichbehandelt werden. Grund dafür ist, dass ein Unternehmen, welches intern wächst, auch einen Firmenwert generiert, der jedoch jedes Jahr erfolgswirksam abgeschrieben wird.[65] Problematisch ist allerdings bei der Eliminierung, dass diese undifferenziert annimmt, dass jede Investition als Fehlinvestition zu sehen ist. Des Weiteren würde es in vielen Fällen zu einem negativen Eigenkapital kommen und auch Renditekennzahlen würden verzerrt dargestellt werden.[66]
2.3 Ermittlung des Goodwills mit der Erwerbsmethode
Der Goodwill wird genau genommen nicht eigenständig bewertet, sondern berechnet. Er ergibt sich aus der Differenz der Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens und den identifizierbaren Vermögensgegenständen abzüglich der Verbindlichkeiten und Eventualschulden zum Tag der Übernahme.[67] Für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ist seit dem 31.03.2004 nur noch die Erwerbsmethode zu verwenden. Die Hauptaussage dieser Methode ist, dass der Kaufpreis auf die neu erworbenen identifizierbaren Aktiva, Schulden und Eventualverbindlichkeiten aufgeteilt wird.[68] Als erstes muss dafür die Identität des Erwerbers und das Erwerbsdatum festgestellt werden.[69] Der Erwerber ist meist das Unternehmen, dessen Größe, gemessen in Vermögenswerten, die Größe des anderen Unternehmens übertrifft.[70] Als Erwerbszeitpunkt gilt der Termin, an dem der Erwerber die Beherrschung über die erworbenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erlangt. Bei dem Ansatz der neu erworbenen Aktiva und Passiva ist nicht zu beachten, inwieweit sie bei dem erworbenen Unternehmen in der Bilanz abgebildet wurden.[72] Es können dabei allerdings nur Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden, die die Bilanzierungsvorrausetzungen des Frameworks erfüllen. Da diese Bedingungen für immaterielle Werte und Eventualverbindlichkeiten schwer fallen, wurden seitens der internationalen Rechnungslegung die Vorschriften gelockert. Lassen sich diese im Zugangszeitpunkt vom Firmenwert separieren, sodass der Erwerber dies im Kaufpreis einkalkulieren konnte, so gelten diese als bilanzierungspflichtig. So wird mit den IFRS 3 klargestellt, dass Werte, die sonst an Aktivierungskriterien scheitern, wie z. B. Know-how oder Geschäftsgeheimnisse, in die Bilanz getrennt vom Goodwill aufzunehmen sind. Der Sinn und Zweck dieser großzügigen Aktivierung liegt darin, den Goodwill möglichst gering zu halten. Da es aber in der Praxis nicht möglich ist, den bezahlten Mehrwert objektiviert auf die einzelnen Werttreiber aufzuteilen, wird die Höhe des Goodwills durch bilanzpolitische Überlegungen gesteuert. Die Bewertung der neu identifizierten immateriellen Werte fällt schwierig, da oft keine Marktpreise vorhanden sind. Es wird hierbei zur Ermittlung des Fair Value auf ertragsorientierte Bewertungsmethoden verwiesen.[73] Nach IFRS 3.32 ergibt sich der Goowill aus der Differenz des Kaufbetrages abzüglich des Wertes der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden, die zum Erwerbsdatum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet wurden.[74] Bei der Aufteilung des Kaufpreises kommen alle stillen Reserven und Lasten zum Vorschein. Der verbleibendende Rest geht auf den Firmenwert über.[75] Da Unternehmensübernahmen in starkem Maß ergebnisorientiert sind, kann die Unternehmensleitung durch subjektive Schätzungen, die nur begrenzt überprüfbar sind, Einfluss auf die Bilanz ausüben. Die psychologische Schwelle zur Beeinflussung von Bewertungen, ist dabei umso kleiner, je weniger objektive Fakten dafür verändert werden müssen.[76] Da bei der Kaufpreisallokation eine gewisse Unsicherheit bei der Wertansatzermittlung einhergeht, gibt es die nachträgliche Möglichkeit zur Einräumung und Berichtigung von Fehlern und der Änderung von Schätzungen. So kann sogar ein Unternehmen, dem es bei der Erstkonsolidierung nicht möglich war die Bewertung vollständig abzuschließen, vorläufige Wertansätze verwenden. Diese können unter Angabe im Anhang innerhalb eines Jahres jederzeit geändert werden.[77]
Der Standardsetter geht primär davon aus, dass das Entstehen eines passivischen Unterschiedsbetrags auf einen Bewertungsfehler zurückgeht. Deshalb wird zunächst die erneute Wertansatzprüfung[78] bzw. ein Reassessment gefordert, was oft als formaler Akt kritisiert wird.[79] Besteht danach der negative Unterschiedsbetrag weiterhin, handelt es sich um einen „Lucky Buy“-Fall bzw. einen „Bargain Purchase“[80], also einen besonders günstigen Kauf, der sofort erfolgswirksam als Er- trag erfasst werden muss.[81]
2.4 Aufteilung des Goodwills auf Cash Generating Units
Grundsätzlich sind Niederstwerttests auf der Basis einzelner Vermögenswerte durchzuführen. Wenn hier der erzielbare Betrag allerdings nicht zu bestimmen ist, werden mehrere Assets zu einer Cash Generating Unit (CGU) aggregiert. Da der Goodwill nicht einzeln bewertbar ist, wird der Niederstwerttest für den Firmenwert auf Ebene der CGU, der er zugerechnet wird, durchgeführt.[82] Der Grundsatz der Einzelbewertung wird dabei vernachlässigt.[83] Im Erwerbszeitpunkt ist deshalb ein erworbener Goodwill den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss des Unternehmens ziehen werden. Der Goodwill ist deshalb dahingehend zu untersuchen, welcher betrieblichen Teileinheit er Vorteile verschafft.[84] Durch diese Handhabung fließen zwischen den Vermögenswerten dieser Einheit bestehende Synergieeffekte in die Bewertung genauso ein, wie Faktoren, die sonst nicht in der Bilanz erscheinen, wie z. B. das Know-how der Mitarbeiter.[85] Da der Impairment Test sich nicht unbedingt auf nur einen einzelnen Untemehmenserwerb bezieht, geschieht die Ermittlung des Buchwerts und des erzielbaren Betrags auf Ebene von zahlungsgenerierenden Einheiten, in die Firmenwertkomponenten aus verschiedenen Untern ehm en szu- sammenschlüssen eingehen. Daraus folgt, dass der Goodwilltest auf Basis von Sachgesamtheiten erfolgt und er im Rahmen von Unternehmensbewertungen zu betrachten ist. [86] Unter einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit versteht das IASB die kleinste Gruppe von Vermögensgegenständen, die in der Lage ist Mittelzuflüsse zu erzeugen, welche getrennt von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind.[87] Um gewährleisten zu können, dass der Goodwill eine möglichst genaue Folgebewertung erhält, soll er auf abgegrenzte Einheiten aufgeteilt werden, für die alle wichtigen Informationen vorhanden sind.[88] Für eine CGU, der ein Firmenwert zugeordnet wurde, ist, wenn der Buchwert der Einheit höher als sein erzielbarer Betrag ist, eine Wertberichtigung vorzunehmen. Diese Abschreibung erfolgt dabei zuerst auf den Goodwill und nachdem dieser komplett abgeschrieben ist, werden die verbleibenden Vermögensgegenstände der zahlungsmittelgenerie- renden Einheit abgewertet.[89]
Die Bildung der cashflowerzeugenden Einheiten ist stark subjektiv geprägt und gilt als Instrument für die Gestaltung von Ermessensfreiheiten bei der in Folgejahren zu prüfenden Wertminderung.[90] Da es keine Normierung für die Identifikation der CGUs gibt, wird die Funktion der Objektivierung in den Hintergrund ge- rückt.[91] Bei der Aufspaltung des Goodwills auf die Berichtseinheiten, was in der Regel nur willkürlich umzusetzen ist, zeigen sich bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten,[92] bsp. wenn er einer besonders ertragreichen Einheit zugeordnet wird. Dadurch würde sich die Wahrscheinlichkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung deutlich verringern.[93] Die Unternehmung kann durch die Größe der CGU die Wertberichtigungshöhe steuern, da je größer die Einheit ist, die Kompensation von positiven und negativen Werten wahrscheinlicher ist.[94] Durch Umgestaltung der Organisationsstruktur besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit die CGU in Folgeperioden neu zusammenzusetzen. So kann das Unternehmen bilanzpolitische Interessen verfolgen und nach Belieben die Organisationsstrukturen ändern. Der Bilanzierende hat die Wahlmöglichkeit, drohende Verluste in erfolgreichere Bereiche einzugliedern, um sie somit verschwinden zu lassen, oder diese Verluste nach Bedarf zum Vorschein zubringen.[95]
Aus der KPMG-Studie geht hervor, dass die Mehrheit der befragten Unternehmen (71 Prozent) die Struktur der CGUs aus dem Vorjahr beibehielten, aber 29 Prozent Veränderungen vornahmen. Dabei ist als häufigster Grund eine veränderte Reportingstruktur angegeben worden.[96]
3 Der Impairment Test zur Folgebewertung des Goodwills
3.1 Zielsetzung der Werthaltigkeitsprüfung
Der Sinn und Zweck des Jahresabschlusses nach der internationalen Rechnungslegung liegt darin, finanzielle Informationen über das berichtende Unternehmen bereitzustellen. Diese Informationen sollen dabei nützlich sein, um bestehenden und zukünftigen Investoren und Kreditgebern bei der Entscheidung für die Bereitstellung von Ressourcen für dieses Unternehmen zu helfen.[97] Qualitative Anforderungen für diese „useful financial information“ sind dabei „relevance“ und „faith- ful representation“[98]. Mit dem Jahresabschluss sind somit die wahren Werte eines Unternehmens zum Bilanzstichtag zu ermitteln. Der Impairment Test leistet dabei einen wichtigen Beitrag für die richtige Darstellung des Vermögens.[99] Auch ohne Anzeichen für eine Wertminderung ist die Höhe des Goodwills jährlich zu prüfen und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben.[100] Dieser Test kann jederzeit innerhalb einer Periode erfolgen, solange dieser Zeitpunkt in den Folgejahren beibehalten wird.[101] Der Geschäfts- oder Firmenwert steht somit generell unter Verdacht, dass er innerhalb eines Jahres eine negative Wertveränderung erleiden kann. Liegen jedoch Indikatoren vor, die Anzeichen für eine Wertminderung sind, ist eine Überprüfung auch häufiger durchzuführen. [102] Hierbei gibt es interne und externe Indikatoren, die auf eine Wertminderung schließen lassen können. Äußere Einflüsse für einen Werteverlust nach IAS 36.12 können eine Minderung des Marktwertes, Änderungen in der technologischen, rechtlichen, ökonomischen und marktgegebenen Umwelt der Unternehmung, Schwankungen der Marktzinssätze, oder ein höherer Buchwert des Nettovermögens als dessen Marktkapitalisierung sein.[103]
[...]
1 Vgl. IAS 1.54.
2 Moxter (1979) S. 1102.
3 Vgl. Pellens u.a (2008a) S. 681.
4 Vgl. Hommel (2001) S. 1943.
5 Vgl. Kühner (2005) S. 20.
6 Vgl. KPMG (2012) S. 11.
7 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 157 f.
8 Vgl. Hachmeister (2005) S. 195.
9 Vgl. IAS 36.31.
10 Vgl. Breitenstein/Hänni (2005) S. 650.
11 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 158.
12 Vgl. Hommel (2001) S. 1949.
13 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 161.
14 Vgl. Vettinger/Hirzel (2010) S. 388.
15 Vgl. Ballwieser (2002) S. 736.
16 Vgl. Pilhöfer/Bösser (2011) S. 219 f.
17 Dies wird im Rahmen eines Asset-Deals betrachtet, auf Anwendungsreglungen bei Minderheitsbeteiligungen wird dabei nicht eingegangen.
18 Europaweit angeschriebene Unternehmen: 493; Rücklaufquote: 27,8 Prozent; DAX-30: 70 Prozent; MDAX: 45 Prozent; SMI: 40 Prozent.
19 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 230.
20 IAS 3.4.
21 Vgl. IAS 3.5.
22 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 232.
23 Vgl. IAS 3.18.
24 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 233 f.
25 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 149.
26 Vgl. Achtleitner/Behr/Schäfer (2011) S. 97.
27 Vgl. Achtleitner/Behr/Schäfer (2011) S. 94.
28 IAS 38.8.
29 Vgl. IAS 38.12.
30 Vgl. IAS 38.11.
31 Vgl. Achtleitner/Behr/Schäfer (2011) S. 96.
32 Vgl. Pellens u.a. (2008a) S. 282.
33 Vgl. IAS 38.89.
34 Vgl. IAS 38.108.
35 Vgl. IAS 36.1.
36 Vgl. Vettinger/Hirzel (2010) S. 288.
37 Vgl. Hachmeister (2005) S. 202.
38 Vgl. Lopatta (2006) S. 92.
39 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 147.
40 Vgl. IAS 38.48.
41 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2008) S. 2444.
42 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 148.
43 Vgl. Pellens u.a. (2008a) S. 693.
44 Vgl. Lopatta (2006) S. 93.
45 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 149.
46 Vgl. Lopatta (2006) S. 93.
47 Vgl. IAS 38.21.
48 Vgl. Lopatta (2006) S. 93.
49 Conceptual Framework 4.4 (a).
50 Vgl. Lopatta (2006) S. 93 f.
51 Vgl. Pellens u.a (2008a) S. 693.
52 Vgl. Lopatta (2006) S. 96.(Lopatta, 2006, S. 96)
53 Vgl. Pellens u.a. (2008a) S. 693 f.
54 Quelle: Pellens u.a. (2008a) S. 694.
55 Vgl. Lopatta (2006) S. 94.
56 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 32.
57 Wöhe (1980) S. 98.
58 Vgl. Pellens/Sellhorn/Amshoff (2005) S. 1749.
59 Vgl. Lopatta (2006) S. 94.
60 Vgl. Pellens u.a. (2008b) S. 140 f.
61 Quelle: Pellens u.a. (2008) S. 140.
62 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2008) S. 2444 f.
63 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S.161.
64 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2008) S. 2445.
65 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 161.
66 Vgl. Lüdenbach/Hoffamnn (2008) S. 2445.
67 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005) S. 71.
68 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005) S. 50.
69 Vgl. Pellens/Amshoff/Sellhorn (2008) S. 602.
70 Vgl. IFRS 3 B16.
71 Vgl. Pellens/Amshoff/Sellhorn (2008) S. 602.
72 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 150 f.
73 Vgl. Vettinger/Hirzel (2010) S. 390.
74 Vgl. IFRS 3.32.
75 Vgl. Küting/Stampa (2010) S. 4.
76 Vgl. Bartels/von Kanitz (2005) S. 240.
77 Vgl .Küting/Weber (2008) S. 317.
78 Vgl. Küting/Stampa (2010) S. 334.
79 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2008) S. 1861.
80 Vgl. Küting/Stampa (2010) S. 334.
81 Vgl. Zelger (2005) S. 122.
82 Vgl. Pellens u.a. (2008a) S. 719.
83 Vgl. Lienau/Zülch (2006) S. 320.
84 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 326.
85 Vgl. Lienau/Zülch (2006) S. 320.
86 Vgl. Küting/Stampa (2010) S. 9.
87 Vgl. IAS 36.6.
88 Vgl. Pellens u.a. (2008a) S. 719.
89 Vgl. IAS 36.104.
90 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 154.
91 Vgl. Hachmeister (2005) S. 216.
92 Vgl. Hommel (2001) S. 1946.
93 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2008) S. 1866.
94 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 154.
95 Vgl. Hommel (2001) S. 1946.
96 Vgl. KPMG (2012) S. 14.
97 Vgl. Conceptual Framework OB2.
98 Vgl. Conceptual Framework QC5.
99 Vgl. Lienau/Zülch (2006) S. 320.
100 Vgl. Hommel/Rammert (2010) S. 157.
101 Vgl. IAS 36.96.
102 Vgl. Küting/Weber (2008) S. 326.
103 Vgl. Hachmeister (2005) S. 196.
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