Kant beschäftigte sich im Zuge seiner Staatsformenlehre intensiv mit der Gewaltenteilung und deshalb soll die Frage dieser Arbeit auch lauten welche Bedeutung sie für ihn innerhalb seiner Verfassungstypologie einnimmt.
Hierzu wird in einem ersten Schritt geklärt werden wer laut Kant der Souverän in einem Staat ist und welche Rolle der allgemeine vereinigte Volkwille in diesem Zusammenhang spielt. In einem zweiten Schritt wird diese Arbeit die Staatsformenlehre beziehungsweise Verfassungstypologie Kants anhand des ersten Definitivartikels in „Zum ewigen Frieden“ näher betrachten. Daran anschließend wird sich der dritte Teil der Arbeit speziell mit dem kantschen Konzept der Gewaltenteilung auseinandersetzen, um so zu einer Antwort auf die oben formulierte Frage zu kommen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Dualismus der Begriffe Souverän und Volkssouveränität bei Kant
- Wer ist der Souverän?
- Der „allgemein vereinigte Volkswille“ als Gesetzgeber
- Kants Verfassungstypologie in „Zum ewigen Frieden“
- Aufbau und Inhalt
- Staatsformen und Regierungsart
- Die republikanische Regierungsart
- Die despotische Regierungsart
- Die Gewaltenteilung bei Kant
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Gewaltenteilung für Immanuel Kants Verfassungstypologie. Ziel ist es, zu analysieren, wie Kant die Gewaltenteilung in seinen Staatsformenkonzeptionen verortet und welche Rolle sie für seine Überlegungen zur Staatsform und dem Verhältnis von Souveränität und Volkssouveränität spielt.
- Die Kategorie der Souveränität bei Kant
- Die Rolle des „allgemein vereinigten Volkswillens“ als Gesetzgeber
- Kants Verfassungstypologie in „Zum ewigen Frieden“
- Das Konzept der Gewaltenteilung bei Kant
- Die Bedeutung der Gewaltenteilung für die politische Ordnung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz der Gewaltenteilung dar und führt in die Forschungsfrage ein. Kapitel 2 untersucht Kants Verständnis von Souveränität und Volkssouveränität. Es beleuchtet die Doppeldeutigkeit in Kants Werk und analysiert, wen er als Souverän ansieht. Kapitel 3 analysiert Kants Verfassungstypologie anhand des ersten Definitivartikels in „Zum ewigen Frieden“, wobei der Fokus auf den Aufbau und Inhalt sowie auf die Staatsformen und Regierungsarten liegt. Das Kapitel beleuchtet insbesondere die republikanische und die despotische Regierungsart.
Schlüsselwörter
Gewaltenteilung, Verfassungstypologie, Immanuel Kant, Souveränität, Volkssouveränität, Staat, Republik, Despotie, „Zum ewigen Frieden“, Staatsformenlehre, Rechts- und Staatslehre, Trias politica, Gesetzgeber, Regierer, Richter.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rolle spielt die Gewaltenteilung in Kants Verfassungstypologie?
Kant betrachtet die Gewaltenteilung als wesentliches Merkmal einer rechtmäßigen Verfassung, um Despotie zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu sichern.
Wer ist nach Immanuel Kant der Souverän im Staat?
Die Arbeit untersucht den Dualismus zwischen der Herrschersouveränität und der Volkssouveränität, wobei der „allgemein vereinigte Volkswille“ als eigentlicher Gesetzgeber fungiert.
Was unterscheidet die republikanische von der despotischen Regierungsart?
In einer Republik sind die ausführende und die gesetzgebende Gewalt getrennt, während in einer Despotie der Herrscher die Gesetze eigenmächtig vollzieht.
Welche Bedeutung hat das Werk „Zum ewigen Frieden“ für diese Analyse?
In diesem Werk formuliert Kant seine Verfassungstypologie im ersten Definitivartikel, der die Grundlage für die Untersuchung der Staatsformen bildet.
Was versteht Kant unter der „Trias Politica“?
Es ist die Einteilung der Staatsgewalt in Gesetzgeber (Legislative), Regierer (Exekutive) und Richter (Judikative).
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- Alexander Schmucker (Author), 2016, Die Verfassungstypologie bei Immanuel Kant, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/343599