In der Arbeit wurde das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Historische Entwicklung des Kompensationsverbots
I. Die Rechtslage vor der Reichsabgabenordnung
II. Die Reichsabgabenordnung von 1919
III. Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
C Das zugrundeliegende Rechtsgut des § 370 AO
I. Gesetzliche Mitteilungspflichten
II. Gleichheit der Lastenverteilung
III. Steueranspruch des Staates
D Der Tatbestand der Steuerhinterziehung des § 370 AO
I. Der Blankettcharakter der Steuerhinterziehung
II. Der objektive Tatbestand des § 370 AO
1. Tatbestandsmäßige Verhalten
a) Steuerhinterziehung durch Handeln
aa) Angaben über Tatsachen
bb) Unrichtige oder unvollständige Tatsachen
cc) Steuerliche Erheblichkeit
dd) Finanzbehörden oder anderen Behörden
b) Steuerhinterziehung durch Unterlassen
aa) Unkenntnis von steuerlich erheblichen Tatsachen
bb) Unterlassen
cc) Steuererklärungspflicht
2. Begriff der Steuerverkürzung
a) Das Handlungsobjekt im allgemeinen Straftatbestand
b) Das Handlungsobjekt im Straftatbestand der Steuerhinterziehung
aa) Steuereinnahmen als Handlungsobjekt
bb) behördliche Sachverhaltskenntnis als Handlungsobjekt 20
cc) Das Handlungsobjekt in der Rechtsprechung 21
3. Der Erfolg der Steuerverkürzung
a) Einwirkung auf die Steuereinnahmen
b) Einwirkung auf die behördliche Sachverhaltskenntnis
c) Verkürzungserfolg nach der Rechtsprechung
4. Tatvollendung
5. Der Umfang der Steuerverkürzung
a) Vergleich Ist- und Solleinnahme
b) Berechnung der Verkürzung durch die Angaben des Steuerpflichtigen
c) Verkürzungsberechnung der Rechtsprechung
aa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts
bb) Die Rechtsprechung des BGH
aaa) Einkommenssteuer
bbb) Umsatzsteuer
III. Der subjektive Tatbestand des § 370 AO
1. Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkale des § 370 AO
2. Irrtumsfragen
E Strafzumessung beim Kompensationsverbot
F Schlussfolgerungen für das Kompensationsverbotes
I. Einordnung der Steuerhinterziehung als Gefährdungsdelikt
II. Strafbarkeit des untauglichen Versuchs
III. Prozessstoffbegrenzung
IV. Klarstellungsfunktion des Kompensationsverbots
G Ergebnis
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