[...] In dieser Arbeit soll neben einem kurzen Überblick über Zahl und räumliche Verteilung der Stadtrevolten in der frühen Neuzeit vor allem nach den Ursachen und Zielen der Revolten gefragt werden. Exemplifiziert werden diese Ursachen und Ziele in einem kurzen Überblick über die besonders im späten Mittelalter aufbrechenden Zunftkämpfe, die Gesellenaufstände besonders des 18. Jahrhunderts, die Unruhen der Reformationszeit sowie – als eine eingehendere Darstellung – in dem Beispiel der Stadt Memmingen in den Jahren 1524 / 25, einer Revolte im Zusammenhang mit der Reformation.
Inhalt
1. Einleitung
2. Städtische Unruhen
a. Anzahl und Verteilung
b. Ursachen und Ziele
c. Verschiedene Revolten und ihre Charakteristik.
(1) Zunftkämpfe
(2) Gesellenaufstände
(3) Unruhen im Zusammenhang mit der Reformation.
3. Die Stadtrevolte von Memmingen.
a. Die Agitation des Christoph Schappeler.
b. Verlauf und Ergebnis der Memminger Stadtrevolte.
4. Schluss
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Städtische Unruhen sind wie die Bauernunruhen eine Besonderheit der Epoche vom späten Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Nimmt man die Zeit von etwa 1300 bis 1800, dann fällt auf, dass sowohl die bäuerlichen wie die städtischen Bewegungen und Unruhen Erscheinungen sind, die zusammenfallen mit dem Existieren einer ständischen Gesellschaft, die eine strikte Trennung zwischen Bauern und Bürgern, Grundherren, Gutsherren und Landesherren, Adel und Geistlichkeit kannte. Die drei Stände, Geistlichkeit, Adel und Bauern wie Handwerker spiegeln einen sozialen Sachverhalt wider, in dem jeder Mensch vermittels seiner Funktion auch seine eindeutige soziale Stellung erhält. Von diesen Funktionen her werden die drei Stände auch als „Betstand“ (oratores), „Wehrstand“ (bellatores) und „Nährstand“ (laboratores) bezeichnet.
Die ständische Gesellschaft beruhte auf prinzipieller Rechtsungleichheit zwischen den Ständen. Diese Ungleichheit der Menschen in ihren Ständen und Berufen war von Gott gewollt und deshalb fielen Aussagen und Deutungen über die Stände in die Zuständigkeit der Theologen. Anders als heute war „Ungleichheit“ in der ständischen Welt ein positiv besetzter Begriff.
Damit ist schon ein Hauptproblem jeder Analyse sozialer Konflikte in der ständisch geordneten Gesellschaft angesprochen: Wenn die geltende Sozialordnung mit ihren allgemein anerkannten Freiheiten, Privilegien, Verpflichtungen und Diensten als von Gott gewollt angesehen wurde, wie sind dann legitime Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen möglich?
Die Lösung dieser Frage soll hier nicht eingehender versucht werden. Wohl aber ist festzuhalten, dass jenseits einer als gleichgewichtig angesehenen Gegenleistung von „Schutz und Schirm“ für Dienste und Verpflichtungen, um deren konkrete Realisierung immer wieder auch in langdauernden Konflikten gerungen wurde, auch die Gesellschaft des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit mit konkreten Konflikten des Zusammenlebens konfrontiert wurde.[1] So produzierte z. B. die allgemeine Krise besonders der herrschenden kirchlichen Ordnung im beginnenden 16. Jahrhundert unvermeidliche Konflikte, die mit dem Auftreten Martin Luthers ihrem Höhepunkt zustrebten.[2]
Mit Luther sollte sich der Ständebegriff ändern. Indem er die Sonderstellung des geistlichen Standes aufhob und mit den anderen Ständen in der Welt gleichstellte, brach er radikal mit der kirchlichen Tradition. Dies ist sicher einer der Gründe, warum die Reformation den in den Städten schon länger gärenden Konflikten eine zusätzliche Dynamik verliehen hat.
Der hier gebrauchte Begriff der „Unruhen“ mit seinem wesenhaften Bezug zur ständischen Gesellschaft soll neutral verstanden werden. Damit ist gemeint, dass die mit diesem Begriff bezeichneten Handlungen und Bewegungen, anders als etwa die Begriffe „Aufruhr“ oder „Empörung“, keine Wertung und keine politische Parteinahme implizieren. „Unruhen“ ist also ein vergleichsweise wertfreier Arbeitsbegriff.[3]
Will man eine Wertung der Unruhen vornehmen, dann scheint der Begriff der „Revolte“ oder der „Rebellion“ am geeignetsten zu sein.
Eine Revolte erschöpft sich nicht in einer reinen Verweigerungsattitüde. Vielmehr liegen ihr fundamentale Spannungen im Sozialgefüge (hier: einer Stadt) zugrunde, was sich daran zeigt, dass neben den Beschwerden als Ausgangspunkt einer Revolte immer auch Forderungen nach Veränderungen im bestehenden Sozialgefüge erhoben wurden.
Diese Veränderungen, wenn sie denn zustande kamen, beschränkten sich auch dann, wenn sie dramatischen Umfang annahmen, auf die Oberfläche des Sozialgefüges, an den Fundamenten der ständischen Gesellschaftsordnung mit ihren elementaren Lebens- und Sozialformen wurde festgehalten.[4]
Städtische Revolten (erst seit den 1970er Jahren gibt es eine nennenswerte Forschung über städtische Unruhen, welche die bis dahin vereinzelten Studien für die allgemeine historische Erkenntnis aufzuarbeiten bemüht ist) sind zwar eine weit verbreitete Erscheinung in der Geschichte Deutschlands, aber von der Sache her sind eindeutige Kriterien nur schwer zu liefern, ab wann ein innerstädtischer Widerstand, ein Widerspruch oder eine Widersetzlichkeit etwa gegen die Politik oder die Besetzung des Stadtrates die Qualität eines „Aufruhrs“ oder einer „Revolte“ erreicht. Die Abgrenzungskriterien sind hier noch unklarer als für Bauernunruhen.
Mit dieser Schwierigkeit, Revolten eindeutig zu qualifizieren, ist auch das Problem einer genauen quantitativen Erfassung verbunden.[5] Eine wenigstens annäherungsweise Quantifizierung soll dennoch versucht werden.[6]
Eine nicht so ohne weiteres zu beantwortende Frage bezieht sich auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von städtischen und ländlichen Unruhen. Auf diese Frage werde ich im Schlussteil noch einmal zurückkommen.[7]
Unterschiede zu bäuerlichen Revolten – soviel kann zunächst gesagt werden – bestehen einmal darin, dass Stadtrevolten in aller Regel auf eine Stadt beschränkt bleiben, während bäuerliche Rebellionen meistens einen mehrere Dörfer umgreifenden Radius haben. Allerdings: Dort, wo die städtischen Unter- und Mittelschichten an der Revolte beteiligt sind oder wo zu einer Stadt ein ländliches Territorium gehört, greift sie oft auch auf das ländliche Gebiet über, womit diese innerstädtischen Unruhen dann auch eine gesteigerte Bedeutung erfahren, eben weil sie nun in Verbindung mit einer ländlichen Volksbewegung stehen.[8]
Zum anderen ist der Adressat einer städtischen Revolte zwar genau wie der einer bäuerlichen Rebellion (die Begriffe „Revolte“ und „Rebellion“ sind hier innerhalb der städtischen oder auch der bäuerlichen Unruhen austauschbar), die jeweilige Obrigkeit, aber anders als bei den ländlichen Unruhen geht es in den innerstädtischen Auseinandersetzungen um den politischen Einfluss sich benachteiligt fühlender sozialer Gruppen, um einen Konflikt zwischen Rat und Bürgerschaft, um einen Anspruch auf politische Mündigkeit.[9] Bauernunruhen sind vorwiegend „Abwehrreaktionen“ gegen die Verschlechterung ihrer Existenzbedingungen und als solche historisch neutral. Stadtunruhen dagegen beziehen sich prinzipiell auf die Eingrenzung oder Aufhebung feudaler Rechte und Abhängigkeiten oder auf die Sicherung respektive Ausweitung politischer und ökonomischer Autonomie, womit im Erfolgsfall eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse oder der rechtlichen Situation verbunden ist.[10]
Eine Ausnahme ist allerdings wichtig: Vor allem bei Steuerrevolten[11] versuchten die Bauern, eine Festlegung ihrer Rechte auf Landesebene zu erreichen. Deshalb ging es auch um Repräsentation bei der Regierung des Landes, also um die Anerkennung als Landstandschaft, um mitreden, mitbestimmen und kontrollieren zu können, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.
Gemeinsam ist den städtischen und ländlichen Revolten in der Reformationszeit auch ihr Antiklerikalismus. Zum einen war die bevorzugte Behandlung der Geistlichen, die weder Steuern zahlen noch die anderen Bürgern abverlangten Dienste (z. B. Wachdienst) entrichten mussten, eine immer stärker werdende Quelle des Unmuts. Zum anderen richtete sich der Widerwille eines neu aufgekommenen Standes von Gesellen und gewerblichen Arbeitern gegen die Reichen und Mächtigen auch gegen die wohlhabende Kirche und führte zu Hassausbrüchen.[12] Der Erfurter „Pfaffensturm“ von 1521[13] ist dafür ein gutes Beispiel. Der Antiklerikalismus ist damit auch ein Ausdruck der bestehenden sozialen Spannungen.
In dieser Arbeit soll neben einem kurzen Überblick über Zahl und räumliche Verteilung der Stadtrevolten in der frühen Neuzeit vor allem nach den Ursachen und Zielen der Revolten gefragt werden. Exemplifiziert werden diese Ursachen und Ziele in einem kurzen Überblick über die besonders im späten Mittelalter aufbrechenden Zunftkämpfe, die Gesellenaufstände besonders des 18. Jahrhunderts, die Unruhen der Reformationszeit sowie – als eine eingehendere Darstellung – in dem Beispiel der Stadt Memmingen in den Jahren 1524 / 25, einer Revolte im Zusammenhang mit der Reformation.
2. Städtische Unruhen
a. Anzahl und Verteilung
Auf die Schwierigkeit, die Anzahl der städtischen Revolten genau zu bestimmen, habe ich hingewiesen. Unter Berücksichtigung der Bestimmungsprobleme kann für den Zeitraum zwischen 1300 und 1800 von mindestens 200 bis etwa 250 Stadtrevolten gesprochen werden. Von dieser allenfalls annäherungsweise zu bestimmenden Zahl spricht Peter Blickle 1981.[14] Für den Bereich der Zunftkämpfe allein ist später schon von etwa 200 Revolten bis zum 15. Jahrhundert die Rede.[15]
Die neuere Stadtforschung kommt zu insgesamt deutlich höheren Zahlen. Nur für die frühreformatorischen Jahre von 1521 bis 1525 nennt Blickle 1988 und 2000 eine Zahl von über 200 Revolten. Dazu kommen noch einmal etliche Aufstände in den späten 20er Jahren, die aber nicht mehr so zahlreich waren wie 1525, als allein 51 Unruhen errechnet wurden. Für die spätere Zeit fehlen noch genauere Zahlen, doch sind allein für das 17. Jahrhundert 30 größere Stadtrevolten gezählt worden.[16]
Hinsichtlich der räumlichen Verteilung lassen sich keine Schwerpunkte erkennen: Nord- und Süddeutschland, Ost- und Westdeutschland waren offenbar gleichermaßen betroffen, wenn auch zu unterschiedlichen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen. So waren etwa die süddeutschen Städte von den Zunftkämpfen wesentlich früher betroffen als die norddeutschen Städte.
Auf der zeitlichen Schiene häufen sich die Revolten einmal im 14. Jahrhundert im Zusammenhang mit den Zunftkämpfen und dann in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Reformation (hier liegt eine deutliche Spitze). Wie aus einer Liste der Stadtunruhen zwischen 1580 und 1712 bei Blickle[17] hervorgeht, liegt eine weitere Massierung von Stadtunruhen vor und nach dem Dreißigjährigen Krieg, schließlich gibt es noch einmal eine Häufung im 18. Jahrhundert im Zusammenhang mit den Gesellenaufständen.
Betroffen waren überwiegend Reichsstädte und große landesherrliche Städte wie Magdeburg, Mainz oder Wien. Kleine landesherrliche Städte mit geringer städtischer Autonomie waren nicht betroffen. Dass es überall dort, wo die städtische Autonomie groß und der staatliche Charakter der Stadt deshalb ausgeprägt war, folglich der Rat der Stadt obrigkeitliche Funktionen hatte, zu häufigen Konflikten kam, lässt den Schluss zu, dass städtische Unruhen zumindest in einem allgemeinen Sinn Auseinandersetzungen zwischen „Obrigkeit“ und „Untertanen“ waren. Darin zeigt sich auch der politische Charakter dieser Unruhen. Es ging offenbar, wie ich das in der Einleitung schon angedeutet habe, um die politische Frage der Teilhabe an der Macht und der Verteilung von Macht.
b. Ursachen und Ziele
Bei den Ursachen und Zielen der städtischen Revolten ist sicher zwischen den verschiedenen Konflikten zu differenzieren. Die Zünfte hatten im späten Mittelalter andere Ziele als die Bürger in den Reformationsrevolten. Diese notwendigen Differenzierungen werden im nächsten Abschnitt bei den unterschiedlichen Revolten zur Sprache kommen.
Trotzdem kann man auch allgemeine Aussagen zum Charakter von Stadtrevolten hinsichtlich ihrer Ursachen und Ziele machen. Sie sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Bürger oder Gruppen von Bürgern, die vom Stadtregiment ausgeschlossen sind, politische Rechte durchsetzen, erhalten oder wiedergewinnen wollen. In der Tendenz sind Stadtunruhen der Versuch, das Gemeindeprinzip von der politischen Gleichwertigkeit der Hausväter durchzusetzen, ein Prinzip, das in der ländlichen Siedlung schon immer bestanden hat.[18]
Insgesamt aber müssen wir von einer sehr unterschiedlichen Prägung von Unruhen ausgehen, die mit einer je eigenen inneren Biografie einen prozessualen Charakter gewinnen und sich so auch einer verallgemeinernden Letztbegründung entziehen.[19]
Ein kleiner Exkurs über die Grundzüge der Stadtverfassungen in der frühen Neuzeit scheint angebracht. Ähnlich wie bei den Ursachen und Zielen der Stadtrevolten muss auch hinsichtlich der Stadtverfassungen die Typenvielfalt, bedingt durch Größe, Funktion und Herrschaftsbezügen, betont werden.[20] Aber auch hier sind wieder Aussagen möglich, die das Gemeinsame in der Vielfalt herausstellen. Dass die Städte immer bemüht waren, ihre seit langem gewachsenen Autonomietraditionen aufrechtzuerhalten, fußend auf den Stadtrechten und -privilegien, und begünstigt durch die Schwäche der kaiserlichen Reichsgewalt, kann unterstellt werden.
Die städtische Obrigkeit wurde durch Rat und Bürgermeister gebildet, die nach und nach eine Art Landeshoheit ausübte, seit der Reformation sogar mit dem Recht ausgestattet, den Glauben der Bürger und der Untertanen der Stadtterritorien zu bestimmen.[21]
Rat und Gemeinde waren die beiden Pfeiler der Stadtverfassung. In diesem dualistischen System sollte der Rat auch als Repräsentant der Bürgerschaft fungieren, doch hatte diese Idee schon seit dem Mittelalter nicht mehr zufriedenstellend umgesetzt werden können, was zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen Rat und Bürgerschaft führte. In vielen Städten rekrutierte sich eine patrizische Oligarchie immer wieder aus den eigenen Reihen, die damit auch eine Tendenz zeigte, gegenüber Bürgerschaft und Gemeinde als nicht verantwortliche Stadtobrigkeit aufzutreten.[22] Unter diesen Vorzeichen musste es zu Konflikten kommen, deren Ziel von Seiten der Bürger wesentlich eine als angemessen verstandene Repräsentation in der Stadtherrschaft war.
Die Auseinandersetzung mit dem Rat einer Stadt über die politische Teilhabe der Bürger ist ein Konfliktgegenstand, der über viele Generationen hinweg Bestand gehabt hat. Vor allem in den Zeiten heftigen sozialen Wandels im 15. und 16. Jahrhundert, dann auch wieder im 18. Jahrhundert entzündeten sich die innerstädtischen Konflikte als soziale Unruhen immer wieder an wirtschaftlichen und finanziellen Problemen; genauer: immer dann, wenn eine vermeintliche Misswirtschaft zu einer finanziellen Mehrbelastung einzelner Bürger führte, oder wenn Korruption und Machtanmaßung des Rates wirklich vorlagen oder unterstellt wurden, kam es zu Protesten der Bürgerschaft. Der weitere Verlauf der Revolten zeigt dann, dass das grundsätzliche politische und verfassungsrechtliche Problem mehr als das wirtschaftliche in den Vordergrund rückte, nämlich die Forderung nach einer wirksamen politischen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeit im Stadtregiment, dem Stadtrat.[23]
Diese Forderung stieß auf den obrigkeitlichen Herrschaftsanspruch der bisher dominierenden Ratsfamilien, was dann den Verfassungskonflikt manifest machte.
Der Verlauf solcher Auseinandersetzungen erfolgte über die Jahrhunderte hinweg nach einem relativ einheitlichen Schema. Peter Blickle beschreibt diesen typischen Verlauf:
„Die vom Regiment ausgeschlossenen Bürger rotten sich zusammen, präsentieren dem Rat ihre Beschwerden und Forderungen und wählen einen Bürgerausschuß. Es kommt zu Verhandlungen mit dem Rat, die in der Regel zu Verfassungsänderungen führen, oder der Aufstand wird niedergeschlagen.“[24]
[...]
[1] Vgl. dazu W. Schulze: Die veränderte Bedeutung sozialer Konflikte im 16. und 17. Jahrhundert, in: H. U. Wehler (Hg.): Der deutsche Bauernkrieg 1524 – 1526, Göttingen 1975, S. 280.
[2] Ebd. S. 301.
[3] Mit dieser Begriffsbeschreibung schließe ich mich der Definition des Begriffs bei P. Blickle an: Unruhen in der ständischen Gesellschaft 1300 – 1800, München 1988, S. 5.
[4] Vgl. H. Schilling: Die Stadt in der frühen Neuzeit, München 1993, S. 17.
[5] Zu den Quantifizierungen s. P. Blickle: Kommunalismus, Bd. 1, München 2000, S. 142 und Bd. 2, S. 250.
[6] S. Kap. 2 dieser Arbeit.
[7] Die dann noch weiterführende Frage, ob die vormodernen Wurzeln der modernen Demokratie eher in einem (von P. Blickle vertretenen) Stadt-Land übergreifenden Kommunalismus - Prinzip oder in einem (etwa von H. Schilling vertretenen) Stadtrepublikanismus zu suchen sind, kann hier nicht mehr behandelt werden. S. dazu auch P. Burgard: Tagebuch einer Revolte, Frankfurt / New York 1998, P. Blickle: Kommunalismus, Bd. 1 und 2, München 2000, H. Schilling: Aufbruch und Krise. Deutschland 1517 – 1648, Berlin 1988, und Ders.: Aufstandsbewegungen in der Stadtbürgerlichen Gesellschaft des Alten Reiches, in: H.-U. Wehler (Hg.): Der Deutsche Bauernkrieg 1524 – 1526, Göttingen 1975, S. 237/238.
[8] Vgl. K. Gerteis: Frühneuzeitliche Stadtrevolten, in: W. Rausch (Hg.): Die Städte Mitteleuropas im 17. und 18. Jahrhundert, Linz / Donau 1981, S. 47.
[9] Vgl. P. Blickle: Deutsche Untertanen. Ein Widerspruch, München 1981 (b), S. 109 und K. Gerteis, 1981, S. 43 ff.
[10] Vgl. P. Blickle, 2000, Bd. 1, S. 147 f.
[11] Revolten gegen die Steuerpolitik des Landesherrn.
[12] Vgl. B. Moeller: Reichsstadt und Reformation, Gütersloh 1962, S. 20.
[13] S. S. 16 dieser Arbeit.
[14] P. Blickle, 1981 (b), S. 106.
[15] P. Blickle, 1988, S. 8.
[16] P. Blickle, 2000, Bd. 1, S. 142.
[17] P. Blickle, 1988, S. 45.
[18] Vgl. P. Blickle, 1981 (b), S. 105 f.
[19] Vgl. P. Blickle, 2000, Bd. 2, S. 251.
[20] Vgl. H. Knittler: Die europäische Stadt in der frühen Neuzeit, Wien 2000, S. 136 ff.
[21] Ebd. S. 137.
[22] Ebd. S. 138.
[23] Vgl. K. Gerteis, 1981, S. 44.
[24] P. Blickle, 1981 (b), S. 105.
- Quote paper
- Wolfgang Gärtner (Author), 2004, Städtische Unruhen in der Frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34271
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