Filmfinanzierung in Deutschland

Crowdfunding als geeignetes Finanzierungsinstrument?


Bachelorarbeit, 2016

132 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise

2 Grundlagen von Filmproduktionen in Deutschland
2.1 Der deutsche Filmmarkt
2.1.1 Abgrenzung, Zusammensetzung und die Bedeutung des Kinos
2.1.2 Entwicklung des deutschen Kinomarktes
2.2 Klassischer Ablauf einer Filmproduktion
2.3 Wirtschaftliche Aspekte deutscher Filmproduktionen
2.3.1 Kostenstruktur
2.3.2 Finanzierungsstruktur
2.3.3 Erlösrückführung (Recoupment)

3 Möglichkeiten der Filmfinanzierung in Deutschland
3.1 Überblick über die Möglichkeiten der Filmfinanzierung
3.2 Öffentliche Förderungen
3.2.1 Bedeutung öffentlicher Förderungen
3.2.2 Bundesförderungen
3.2.2.1 Filmförderungsanstalt (FFA)
3.2.2.2 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
3.2.3 Länderförderungen
3.2.4 EU-Förderungen
3.2.4.1 Eurimages
3.2.4.2 MEDIA
3.3 Private Finanzierung
3.3.1 Koproduktionspartner
3.3.2 Filmverleih und -vertrieb
3.3.3 Produktplatzierung (Product Placement)
3.3.4 Eigenanteil
3.3.5 Sonstiges (Banken, Filmfonds und Merchandise)
3.4 Resultierende Problematiken für die Praxis

4 Grundlagen des Crowdfundings
4.1 Einführung und Begriffsabgrenzungen
4.2 Funktionsweise
4.3 Entwicklung des Crowdfundings
4.4 Erfolgsfaktoren einer Crowdfunding-Kampagne
4.5 Beispiele von Crowdfunding-Kampagnen
4.5.1 Erfolgreiche Projekte
4.5.2 Erfolglose Projekte

5 Crowdfunding als Finanzierungsinstrument für den deutschen Film
5.1 Situation auf den Crowdfunding-Plattformen
5.2 Beispiele von crowdfinanzierten Filmen
5.2.1 Deutsche Produktionen
5.2.1.1 Stromberg – Der Film
5.2.1.2 Hotel Desire
5.2.1.3 Am Borsigplatz geboren – Franz Jacobi und die Wiege des BVB
5.2.1.4 Ecke, Schuss – Gold!
5.2.1.5 Grabowski – Alles für die Familie
5.2.1.6 Sein oder nicht’n Gaage – Der Maulwurf Film
5.2.2 Internationale Produktionen
5.2.2.1 Iron Sky
5.2.2.2 Iron Sky – The Coming Race
5.2.2.3 Veronica Mars
5.2.2.4 Wish I Was Here
5.2.2.5 Inocente
5.2.2.6 Atlas Shrugged III – Wer ist John Galt?
5.2.2.7 Blue Like Jazz
5.2.3 Erfolgsfaktoren beim Crowdfunding von Filmen
5.3 Bewertung von Crowdfunding zur Filmfinanzierung
5.3.1 Vorteile von Crowdfunding
5.3.2 Nachteile von Crowdfunding
5.3.3 Vergleich mit anderen Finanzierungsformen
5.3.4 Möglichkeiten zur Anwendung in der Praxis
5.4 Kofinanzierung zwischen der Crowd und öffentlichen Förderungen

6 Fazit
6.1 Zusammenfassung
6.2 Schlussfolgerung
6.3 Ausblick

Anhang (Anlagenverzeichnis)

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Umsatz des deutschen Filmmarktes unterteilt in Kino, Leihvideos und Kaufvideos (in Mio. Euro)

Abbildung 2: Kinobesuche in Deutschland zwischen 2005 und 2015 (in Mio. Zuschauern)

Abbildung 3: Marktanteil deutscher Filmproduktionen (auf Kinobesucherbasis) zwischen 2005 und 2015 (in %)

Abbildung 4: Phasen der Filmproduktion

Abbildung 5: Finanzierungsstruktur deutscher Filmproduktionen (Angaben in %)

Abbildung 6: Verwertungskette gemäß §20 FFG

Abbildung 7: Möglichkeiten der Filmfinanzierung

Abbildung 8: Volumen deutscher Filmförderungen zwischen 2009 und 2015 (in Mio. Euro)

Abbildung 9: Funktionsweise von Crowdfunding über eine Plattform

Abbildung 10: Ablauf einer Crowdfunding-Kampagne nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip

Abbildung 11: Weltweit durch Crowdfunding eingesammeltes Kapital pro Jahr zwischen 2011 und 2014 (in Mrd. US-Dollar)

Abbildung 12: Per Crowdfunding gesammeltes Kapital in Deutschland in den Jahren 2014 und 2015 (in Mio. Euro)

Abbildung 13: Crowdinvesting nach Anlageklassen in Deutschland im Jahr 2015 in Mio. Euro

Abbildung 14: Anzahl der gesamten Kickstarter-Kampagnen nach Kategorien (Stand 18.06.2016)

Abbildung 15: Die zehn erfolgreichsten Projekte auf Kickstarter nach Höhe der Einnahmen bis März 2015 (in Mio. US-Dollar)

Abbildung 16: Anzahl erfolgreicher Kampagnen der Kategorie „Film und Video“ auf Kickstarter nach Beträgen (Stand: 11.07.2016)

Abbildung 17: Kofinanzierung zwischen der Crowd und öffentlichen Förderungen (Spiegelungsmodell)

Abbildung 18: TOP 10 der Filme in Deutschland 2015 (nach Kinobesucherzahlen)

Abbildung 19: TOP 10 der Filme in Deutschland 2014 (nach Kinobesucherzahlen)

Abbildung 20: TOP 10 der Filme in Deutschland 2013 (nach Kinobesucherzahlen)

Abbildung 21: TOP 10 der Filme in Deutschland 2012 (nach Kinobesucherzahlen)

Abbildung 22: TOP 10 der Filme in Deutschland 2011 (nach Kinobesucherzahlen)

Abbildung 23: Die 20 erfolgreichsten deutschen Filme der Jahre 2001-

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anteil der zehn besucherstärksten deutschen Filmproduktionen (inklusive Koproduktionen) anhand der Gesamtbesucherzahlen im Kino zwischen 2011 und

Tabelle 2: Beispielhafte Kalkulation einer Erlösrückführung (Recoupment)

Tabelle 3: Beispielhafte Finanzierungsstruktur

Tabelle 4: Beispielhafter Mittelrückflussplan

Tabelle 5: Auszahlungszeitpunkte der Projektfilmförderung der FFA

Tabelle 6: Beurteilungskriterien Produzentenförderung MEDIA-Programm (Development Single Project)

Tabelle 7: Die fünf erfolgreichsten Startnext Crowdfunding-Kampagnen im Filmbereich (Stand: 19.02.2016)

Tabelle 8: Analyse der Beispiel-Filme

Tabelle 9: Crowdfunding im Vergleich der Filmfinanzierungsformen

Tabelle 10: Kalkulationsschema der FFA

Tabelle 11: Beispielhafte Kalkulation eines internationalen High-Budget Spielfilms

Tabelle 12: Zielsetzungen der Förderinstitutionen

Tabelle 13: Belohnungs-Staffelung des Kurzfilmprojekts „Fremde“

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Was haben Mozart, Beethoven, indische Moscheen und die Freiheitsstatue in New York gemeinsam? Alle benutzten Crowdfunding zur Projektfinanzierung.[1] Die gemeinschaftliche Finanzierung von Projekten durch eine Menschenmasse ist an sich keine Neuheit, erfuhr jedoch in den letzten Jahren durch das Internet eine regelrechte Renaissance.

Auch bei der Finanzierung von Filmen ist Crowdfunding mittlerweile durchaus ein Thema. Das Dokumentations-Drama „The Age of Stupid“ aus dem Jahr 2009 ist einer der ersten bedeutenden Filme, die über Crowdfunding finanziert wurden. Der Film behandelt die Themen Umwelt und Klima.[2] Es konnten über sechs Jahre insgesamt zirka 450.000 britische Pfund gesammelt werden, um den Film zu produzieren.[3]

Deutsche Filme tun sich schwer. Das Publikum ist unberechenbar,[4] der Erfolg von Filmen ist kaum planbar.[5] Aufgrund eines stetig steigenden Konkurrenz- und Erfolgsdrucks und eines stagnierenden Zuschauerpotenzials wird es immer schwieriger, das Produktionsbudget einzuspielen.[6] Die Ansprüche der Zuschauer steigen,[7] und auch die Marktmacht der Konkurrenz aus den USA zeigt sich klar und deutlich.[8]

Filme sind schon immer Hybride zwischen Wirtschafts- und Kulturgut gewesen. Doch trotz des künstlerischen Anspruchs darf der Markt nicht ignoriert werden.[9] Nur wenige deutsche Filme spielen an der Kinokasse die eigenen Produktionskosten wieder ein. Daher gibt es in Deutschland Filmförderungen, sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus künstlerischen und kulturellen Gründen.[10] Ohne diese Förderungen wäre ein kulturelles Filmschaffen in Deutschland und Europa aktuell nicht möglich, zumindest nicht in der aktuellen Vielfältigkeit und Quantität.[11] Filmförderungen werden jedoch aufgrund gewisser vorher festgelegter Kriterien und abschließend durch Juryentscheidungen vergeben.[12] In Verbindung hiermit kommt die Frage auf, ob diese Förderungen dazu führen, dass Filme realisiert werden, die völlig am Markt vorbei produziert wurden und die ohne diese Förderungen nie entstanden wären.[13]

Neben den Filmförderungen spielen TV-Sender eine große Rolle in der deutschen Filmfinanzierung, vor allem die öffentlich-rechtlichen. Ein Film ohne eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt als Koproduktionspartner ist in Deutschland sehr unwahrscheinlich.[14] Die Redakteure der TV-Sender beeinflussen Filme jedoch inhaltlich sehr stark.[15]

Crowdfunding könnte hier als demokratische Alternative eintreten und die Masse der Menschen, die Crowd, mitentscheiden lassen, welche Filme produziert werden.

1.2 Vorgehensweise

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Analyse der Filmfinanzierung in Deutschland mit der Frage, ob sich Crowdfunding als Finanzierungsinstrument für den deutschen Film eignet.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Beurteilungen der vorliegenden Arbeit ausschließlich aus der Sicht unabhängiger privatwirtschaftlicher Produzenten erfolgen, nicht etwa aus der Sicht von Fördereinrichtungen oder öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Zudem beschäftigt sich die vorliegende Arbeit im Kern mit der Finanzierung professioneller programmfüllender Spielfilme, die primär für das Kino produziert werden.[16] Weiterhin beschreibt der Begriff „Filmfinanzierung“ in der vorliegenden Arbeit die Finanzierung individueller Filmproduktionen, also Projektfinanzierungen, nicht etwa Unternehmensfinanzierungen von Unternehmen der Filmbranche.

Methodisch ist die vorliegende Arbeit in vier Kernblöcke unterteilt. Abschließend werden im Fazit noch die gewonnenen Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst, eine Schlussfolgerung gezogen und ein Ausblick gegeben.

Das zweite Kapitel stellt die Grundlagen von Filmproduktionen in Deutschland dar. Hierbei wird insbesondere auf den deutschen Filmmarkt eingegangen (Kapitel 2.1). Nachdem zum besseren Verständnis der Thematik kurz der klassische Ablauf einer Filmproduktion erläutert wird (Kapitel 2.2), wird zudem noch auf die wirtschaftlichen Aspekte des deutschen Films eingegangen, wozu sowohl die Kosten- und Finanzierungsstruktur als auch die Erlösrückführung gehören (Kapitel 2.3).

Im dritten Kapitel werden die verschiedenen gängigen Möglichkeiten der Filmfinanzierung in Deutschland dargestellt und analysiert. Nach einem kurzen Überblick (Kapitel 3.1) wird insbesondere eine Unterscheidung zwischen öffentlichen Förderungen (Kapitel 3.2) und privater Finanzierung (Kapitel 3.3) vorgenommen und deren jeweilige Finanzierungsinstrumente dargestellt, sowie die daraus resultierenden Problematiken für die Praxis erörtert (Kapitel 3.4).

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den Grundlagen des Crowdfundings. Nach einer Einführung und Begriffsabgrenzung verschiedener Formen (Kapitel 4.1) wird die Funktionsweise erläutert (Kapitel 4.2). Anschließend wird auf die Entwicklung des Crowdfundings eingegangen (Kapitel 4.3) und die Erfolgsfaktoren von Crowdfunding-Kampagnen erörtert (Kapitel 4.4). Abschließend werden noch erfolgreiche und erfolglose Beispiele von Crowdfunding-Kampagnen dargestellt (Kapitel 4.5).

Im fünften Kapitel wird die Kompatibilität von Crowdfunding als Finanzierungsinstrument für den deutschen Film untersucht. Hierzu erfolgt zunächst eine Betrachtung der Situation auf den Crowdfunding-Plattformen (Kapitel 5.1), gefolgt von einer Analyse praktischer Beispiele von Filmen, die bereits Crowdfunding zur Finanzierung benutzten, insbesondere im Hinblick auf deren Erfolgsfaktoren (Kapitel 5.2). Anschließend wird Crowdfunding anhand der Vor- und Nachteile und einem Vergleich mit den anderen Filmfinanzierungsformen bewertet (Kapitel 5.3). Abschließend werden hybride Kofinanzierungsmodelle zwischen Crowdfunding und öffentlicher Förderung vorgestellt (Kapitel 5.4).

Neben der einschlägigen Literatur wurden sowohl Gesetze, Richtlinien und Publikationen von Fördereinrichtungen und Crowdfunding-Plattformen, als auch Beiträge in Fachzeitschriften, der Presse und Blogs in die vorliegende Arbeit einbezogen, wovon aufgrund der internetaffinen Thematik vieles online einsehbar ist. Des Weiteren wurden viele Statistiken ausgewertet und eigene Beispiele und Übersichten zur Illustration erstellt. Abgerundet wird die Arbeit durch zwei ausführliche Interviews zum Thema Filmfinanzierung und Crowdfunding mit Fachleuten aus der Praxis.[17]

2 Grundlagen von Filmproduktionen in Deutschland

2.1 Der deutsche Filmmarkt

2.1.1 Abgrenzung, Zusammensetzung und die Bedeutung des Kinos

Zu Beginn ist es essenziell, die Gegebenheiten des deutschen Filmmarktes zu analysieren und den aktuellen Status quo abzuleiten. Die Zusammensetzung des deutschen Filmmarktes spielt eine große Rolle. Laut einer Studie des BVV und der GfK im Auftrag der FFA zum Videomarkt in 2015 setzt sich der deutsche Filmmarkt folgendermaßen zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Umsatz des deutschen Filmmarktes unterteilt in Kino, Leihvideos und Kaufvideos (in Mio. Euro)[18]

Wie hieraus ersichtlich ist, spielt das Kino weiterhin eine große Rolle auf dem deutschen Filmmarkt, trotz neuer Entwicklungen wie Video-on-Demand.[19] Im Durchschnitt hatte das Kino in den sechs Jahren zwischen 2010 und 2015 einen Marktanteil von 37,5% am deutschen Filmmarkt, 2015 waren es sogar 41,9%.

Das Kino ist die erste Stufe der Auswertung[20] und hat großen Einfluss auf alle weiteren Formen der Auswertung und somit auf den weiteren Erfolg eines Filmwerkes.[21] Allein das Startwochenende ist sogar meist entscheidend für den zukünftigen Erfolg eines Films.[22] Laut FFA sahen 34% der Kinobesucher in 2015 einen Kinofilm bereits in der Startwoche.[23] Je erfolgreicher ein Film an der Kinokasse ist, desto mehr DVDs, Blu-rays und eventuelle Merchandise-Artikel werden verkauft.[24]

Da eine gute Performance im Kino maßgeblich für den Erfolg eines Films ist und ohne den Erfolg an der Kinokasse auch die Auswertung durch Leih- und Kaufvideos schlecht ausfällt, wird im Folgenden genauer auf die Entwicklung des deutschen Kinomarktes eingegangen.

2.1.2 Entwicklung des deutschen Kinomarktes

Die Entwicklung des deutschen Kinomarktes lässt sich zunächst anhand der Besucherzahlen in deutschen Kinos messen. Diese Entwicklung wird in der folgenden Abbildung dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung2: Kinobesuche in Deutschland zwischen 2005 und 2015 (in Mio. Zuschauern)[25]

Die Zuschauerzahlen bewegten sich seit 2005 grob zwischen 120 und 150 Millionen. Aus der Abbildung lässt sich folgern, dass die Zuschauerzahlen stagnieren und in etwa auf dem gleichen Niveau bleiben. Der Durchschnitt liegt bei 131,5 Millionen innerhalb der elf Jahre zwischen 2005 und 2015.

Des Weiteren ist die Entwicklung des Marktanteils von deutschen Filmproduktionen zu beurteilen. Die entsprechende Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung3: Marktanteil deutscher Filmproduktionen (auf Kinobesucherbasis) zwischen 2005 und 2015 (in %)[26]

Der Marktanteil deutscher Filme bewegt sich grob in einem Korridor zwischen 15% und 30% der Gesamtbesucherzahlen des deutschen Kinos. Der durchschnittliche Marktanteil zwischen 2005 und 2015 beträgt 23,0%. Symptomatisch hierfür ist auch, dass sich zwischen 2011 und 2015 höchstens drei deutsche Filmproduktionen unter den zehn meistgesehenen Filmen des Jahres in Deutschland befanden.[27]

Klar zeigt sich auch die Dominanz amerikanischer Filme. Diese erzielten in Deutschland regelmäßig den größten Marktanteil. So waren es 54,5% in 2015,[28] 60,0% in 2014,[29] 65,4% in 2013,[30] 60,8% in 2012[31] und 60,1% in 2011[32]. Dies ist unter anderem ein Grund dafür, weshalb in Deutschland Filmförderungen gewährt werden.[33]

Was sich weiterhin beobachten lässt, ist die eingeschränkte Möglichkeit für Filmproduktionen, Präsenz in den deutschen Kinos zu zeigen. Hierbei wird die Entwicklung von Kinositzplätzen und Leinwänden betrachtet. Während es im Jahr 2005 noch 864.260 Kinositzplätze und 4.870 Kinosäle (Leinwände) in Deutschland gab, waren es 2015 nur noch 786.356 Kinositzplätze und 4.692 Kinosäle (Leinwände). Die Sitzplätze verringerten sich somit um 8,4%, die Anzahl der Leinwände um 4,0%.[34]

Gleichzeitig betrugen die Erstaufführungen deutscher Filme im Jahr 2005 noch 146 Stück, im Jahr 2015 bereits 226 Stück. Dies entspricht einer Zunahme von 80 Filmen beziehungsweise 54,8%. Die Gesamtzahl der erstaufgeführten Filme in Deutschland, internationale Produktionen miteingeschlossen, stieg von 447 im Jahr 2005 auf 596 im Jahr 2015, ein Anstieg von 149 Filmen beziehungsweise 33,3%.[35]

Durch diese beiden zuletzt dargelegten Entwicklungen kommt es zu einem insgesamt kürzeren Auswertungsfenster im Kino. Denn durch die Zunahme der erstaufgeführten Filme und die Abnahme der Leinwände müssen sich zwangsweise die Spielzeiten und/oder die Anzahl der Leinwände für einzelne Filme verringern. Man erreicht folglich weniger Zuschauer. Aus diesem Grund schaffen es nur wenige deutsche Filmproduktionen, ihre Produktionskosten wieder einzuspielen.[36] Dies wird in Kapitel 2.3.3 der vorliegenden Arbeit noch illustriert.

Weiterhin lässt sich in Deutschland das typische Blockbuster-Muster beobachten, welches besagt, dass einige wenige Filme einen Großteil der Zuschauer für sich vereinnahmen, während die meisten Filmproduktionen nur sehr wenig Aufmerksamkeit bekommen.[37] Dies soll anhand der folgenden Tabelle verdeutlicht werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle1: Anteil der zehn besucherstärksten deutschen Filmproduktionen (inklusive Koproduktionen) anhand der Gesamtbesucherzahlen im Kino zwischen 2011 und 2015[38]

Somit betrugen die Anteile der zehn besucherstärksten deutschen Filme grob zwischen 40% und 75% an der Gesamtzahl der Zuschauer deutscher Filme in den fünf Jahren zwischen 2011 und 2015.

Aufgrund der dargelegten beobachteten Gegebenheiten und Entwicklungen des deutschen Filmmarktes, die da wären

- stagnierende Besucherzahlen,
- ein stagnierender Marktanteil deutscher Filme,
- ein Rückgang der Anzahl der Kinoleinwände,
- eine Zunahme der erstaufgeführten Filme,
- die Dominanz einiger weniger Filme,

bleibt festzustellen, dass die Konkurrenz auf dem deutschen Kinomarkt und somit auch auf dem gesamten deutschen Filmmarkt in den letzten Jahren deutlich gestiegen und damit die Möglichkeit, die Produktionskosten eines Filmwerkes zu refinanzieren, gesunken ist.

2.2 Klassischer Ablauf einer Filmproduktion

Die Produktion eines Filmwerks lässt sich in vier grobe Abschnitte aufgliedern:

1. Vorbereitungsphase (Pre-Production),
2. Produktionsphase (Principal Photography),
3. Nachbearbeitungsphase (Post-Production),
4. Verwertungsphase (Distribution).[39]

Die folgende Abbildung veranschaulicht den Ablauf und den Inhalt der einzelnen Phasen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Phasen der Filmproduktion[40]

Für die vorliegende Arbeit entscheidend ist vor allem die Vorbereitungsphase, da die Finanzierung Teil davon ist. An dieser Stelle werden die finanziellen Weichen eines Filmwerks gestellt.

Die Vorbereitungsphase eines Films beinhaltet zunächst die Identifikation und Entwicklung eines Filmstoffes, im Ergebnis also eines Drehbuchs.[41] Dies kann entweder durch Beauftragung eines Drehbuchautors geschehen oder durch den direkten Einkauf eines fertigen Drehbuchs.[42] In der Regel beginnt man mit einer Idee für einen Stoff, worauf ein Exposé[43] und eventuell ein Treatment[44] folgen, bevor daraus ein fertiges Drehbuch entsteht.[45] In den USA werden zirka 8% bis 10% der Kosten eines Filmprojektes in die Stoffentwicklung investiert, in Deutschland sind es lediglich 2% bis 3%.[46] Hierbei wird der hohe Stellenwert der Handlung in den USA im Vergleich zu Deutschland deutlich.

Um jedoch überhaupt zu einem Film zu werden, braucht ein Drehbuch einen Produzenten. Dieser setzt das Projekt um und ist vor allem wirtschaftlich dafür verantwortlich.[47] Produzenten können natürliche oder juristische Personen sein.[48]

Hat man sich dafür entschieden, ein Projekt umzusetzen, wird zunächst nach einem geeigneten Regisseur gesucht, der gemeinsam mit dem Drehbuchautor und dem Produzenten das Drehbuch weiterentwickelt.[49] Die Stoffentwicklung und Drehbucharbeit können sich über Jahre hinweg ziehen.[50] Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits viele Kosten angefallen (Vorkosten), die im Falle der Nichtumsetzung des Projekts verloren sind („sunk costs“).[51] Eine Investition in die Stoffentwicklung birgt also große Risiken für den Produzenten,[52] auch da die Entwicklungsphase meist eine unbezahlte Zeit darstellt.[53] Eine Weisheit aus der Praxis lautet daher: „Nur wenn wir produzieren, verdienen wir auch.“ [54]

Nach der der Abnahme des Drehbuchs[55] folgt die Projektentwicklung. Hierbei erstellt der Produzent ein sogenanntes „Package“, ein stimmiges Gesamtpaket aus Drehbuch, Cast (Schauspielern), Crew (Personal), Vor-Kalkulation, Finanzierung, Marketingkonzept für die Verwertung des Films und vielem mehr.[56]

Nachdem die Finanzierungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden, wird anschließend ein Drehplan erstellt. Dieser „ist der eigentliche Masterplan der Drehorganisation“.[57] Der Drehplan ist schließlich das Gerüst für die Kalkulation der Produktionskosten.[58]

Die Produktionsphase umfasst vor allem die Drehphase des Films, die Kontrolle des Budgets und des Projektfortschritts sowie die Planung der Liquidität.[59]

In der Nachbearbeitungsphase werden die aufgenommenen Szenen gemäß Drehbuch zusammengeschnitten. Der Schnitt beginnt schon parallel zu den Dreharbeiten.[60] Die Nachbearbeitung enthält ebenfalls Farbkorrekturen, eventuelle „Special Visual Effects“ (VFX),[61] die Vertonung und Tonmischung, das Komponieren der Filmmusik sowie sonstige Nachbearbeitungen. Die Nachbearbeitungsphase endet mit der endgültigen Fertigstellung des Filmwerks.[62]

In der Verwertungsphase wird der Film ausgewertet und refinanziert.[63] Mit den Begriffen „Verwertung“ und „Auswertung“ ist das Erzielen von Erlösen durch das Filmwerk gemeint.[64] Die einzelnen Stufen der Verwertung und der genaue Ablauf der Erlösrückführung beziehungsweise des Mittelrückflusses (Recoupment)[65] werden in Kapitel 2.3.3 dargestellt.

2.3 Wirtschaftliche Aspekte deutscher Filmproduktionen

2.3.1 Kostenstruktur

Die durchschnittlichen Produktionskosten für einen Spielfilm in Deutschland betrugen im Jahr 2014 zirka 5,6 Millionen Euro.[66] Da jedoch die meisten Filmproduktionen ihr Produktionsbudget an den Kinokassen nicht refinanzieren können und die Performance am Kinomarkt entscheidend für die weitere Auswertung ist,[67] kommt die Frage auf, wie ein Produzent mit einem Film etwas verdient. Dies erfolgt über sogenannte Produzentenvergütungen („Producers Fee“), welche in die Kalkulation miteingebunden werden, also als Kosten geltend gemacht werden können, und dann auch von den deutschen Filmförderungen finanziert werden.[68] Ebenso können Kosten zur Unternehmensführung, sogenannte Handlungskosten, in der Kalkulation geltend gemacht werden.[69] Ein Zitat von Don Simpson[70] bezeichnet es ganz treffend: „Ein Produzent kann keine Verluste machen. Wer das glaubt, versteht das Geschäft nicht. Alles ist durch Presales finanziert, lange bevor die Produktion beginnt.“[71] In Deutschland sind es hauptsächlich Filmförderungen und Beteiligungen von TV-Sendern.

Wie bereits dargelegt, stellt sich nach der Stoffentwicklung und der Frage der Umsetzbarkeit die Frage nach dem Produktionsbudget. Hierbei gibt es zur Kalkulation grundsätzlich zwei Herangehensweisen: Top-Down und Bottom-Up. Beim Top-Down-Ansatz wird ein Kostenmaximum vorgegeben, woran sich dann die Umsetzung orientiert. Der Bottom-Up-Ansatz geht vom Drehbuch des Films aus und kalkuliert aufgrund dessen die Kosten, die mit der Umsetzung verbunden sind.[72]

In der Filmproduktion wird mit einer Zuschlagskalkulation gearbeitet.[73] Der genaue Prozess der Kostenermittlung innerhalb einer Filmproduktion soll hier nicht dargelegt werden, da sich die vorliegende Arbeit auf die Finanzierung von Filmproduktionen konzentriert.[74] Die Struktur der Kosten ist allerdings genauer zu betrachten. Hierzu ist in Anlage 3 im Anhang eine beispielhafte Kalkulation eines internationalen High-Budget Spielfilms ersichtlich.

Die Kosten der Mitarbeiter einer Filmproduktion werden verschieden kalkuliert. So wird das reine Drehteam beispielsweise in Tagesgagen abgerechnet, das vorbereitende und drehbegleitende Team meist in Wochengagen. Einige Funktionen, wie zum Beispiel Regie oder Herstellungsleitung, werden in der Regel mit einer Gesamtpauschale abgegolten.[75] Ebenso kommt die Miete der technischen Ausrüstung hinzu.[76] Somit lässt sich feststellen, dass der Großteil der Kosten einer Filmproduktion im klassischen betriebswirtschaftlichen Verständnis variable Kosten sind.[77]

Der reibungslose Ablauf der Produktionsphase ist von vielerlei abhängig. So können Ausfälle wichtiger Personen zum Stillstand der Produktion sowie erheblichen Mehrkosten oder im schlimmsten Fall zum Abbruch der Dreharbeiten führen, was für den Produzenten ein finanzielles Desaster sein kann. Zur Absicherung gibt es Personenausfallversicherungen. Ebenso können ungünstige Wetterbedingungen zu einem Abbruch der Dreharbeiten führen, wofür es ebenfalls Versicherungen gibt, die jedoch selten in Anspruch genommen werden, da sie in Deutschland sehr teuer sind.[78] In der Praxis werden meist Filmkomplettversicherungen abgeschlossen.[79]

Da bei einer Unterbrechung der Dreharbeiten die Produktionskosten jedoch weiterlaufen – Technik und Mitarbeiter werden schließlich weiterhin bezahlt – kann es zu hohen Kosten kommen, die vom Produzenten zu tragen sind.[80] In der Praxis wird regelmäßig eine sogenannte Überschreitungsreserve einkalkuliert.[81] Trotzdem kann es in Folge unvorhergesehener Ereignisse zu zwischenzeitlichen Finanzierungslücken und Liquiditätsengpässen kommen, sodass Zwischenfinanzierungen notwendig werden können.[82] Die Kosten eines Drehtags bei einem Fernsehfilm können bei 70.000 Euro liegen,[83] wobei die Kosten pro Drehtag je nach Produktion variieren. Bei Fernsehfilmen rechnet man in etwa mit 22 bis 24 Drehtagen. Bei Kinofilmen rechnet man bei normalen Filmstoffen in der Regel mit zirka 30 Drehtagen, für aufwendigere Stoffe können bis zu 40 Drehtage notwendig sein.[84]

2.3.2 Finanzierungsstruktur

Nachfolgend wird die Finanzierungsstruktur deutscher Filmproduktionen betrachtet, um hieraus die Bedeutung der einzelnen Finanzierungsinstrumente ableiten zu können. Hierzu wurde der Durchschnitt aus vielen in der Literatur angegebenen Finanzierungsstrukturen gebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Finanzierungsstruktur deutscher Filmproduktionen (Angaben in %)[85]

Abbildung 5 macht die große Bedeutung der Fördermittel (zirka 43%) und der Koproduktionspartner (zirka 35%) deutlich. Filmverleihe spielen bei der Finanzierung zwar eine etwas kleinere Rolle (zirka 9%), sind jedoch später für die Auswertung wichtig, da sie die Filme auf den Kino- und Videomarkt bringen. Zudem hat die Beteiligung eines Verleihers (durch sogenannte Minimumgarantien) einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidungen von Filmförderungskommissionen und TV-Sendern, da ein Verleiher solche Minimumgarantien nur vergibt, wenn er von der Produktion überzeugt ist.[86] Sie erzeugt eine Signalwirkung.[87]

Die Bedeutung der öffentlichen Fördermittel lässt sich beispielhaft am Erfolgsfilm „Fack ju Göthe“ aus dem Jahr 2013 illustrieren, der mit zirka 7,4 Millionen Kinobesuchern der vierterfolgreichste deutsche Film der letzten 15 Jahre ist.[88] Die geschätzten Produktionskosten beliefen sich auf etwa 5 bis 6 Millionen Euro.[89] Die Summe der Fördermittel, die der Film erhielt, betrug 3,8 Millionen Euro.[90] Das ist ein Förderanteil von etwa 63% bis 76%.

Auf die Fördermittel sowie die privatrechtlichen Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Koproduktionspartner, wird im dritten Kapitel genauer eingegangen.

Zirka 14% der Finanzierung bestehen aus Eigenmitteln, Eigenleistungen und Beistellungen des Produzenten sowie Rückstellungen von Gagen. Diese zählen zum Eigenanteil des Produzenten.[91] Hierauf wird in Kapitel 3.3.4 der vorliegenden Arbeit noch genauer eingegangen.

2.3.3 Erlösrückführung (Recoupment)

Nach der Fertigstellung eines Films bleibt nun die Frage zu klären, wie der Film letztlich Zuschauer findet und Erlöse generiert. Dies ist aber in der Regel nicht die Aufgabe des Produzenten, sondern sogenannter Verleihunternehmen.[92]

Verleiher bringen Filme ins Kino und kümmern sich um die weiteren Auswertungsstufen, wie beispielsweise Home Video (DVD/Blu-ray) und TV. Sie übernehmen außerdem die sogenannten „P&A-Kosten“ (Prints & Advertising), also die Kosten für die Kopien des Films für die Kinos (Prints) und für die Vermarktung (Advertising).[93]

In der Regel schreibt §20 Abs. 1 FFG die in Abbildung 6 genannten Sperrfristen nach Erstaufführung im Kino von 6 Monaten für Home Video, 12 Monaten für Pay-TV und 18 Monaten für Free-TV vor, jedoch sieht §20 Abs. 2 FFG auf Antrag eine Verkürzung vor. Da es sich um eine Vorschrift des FFG handelt, gelten diese Fristen nur für geförderte Filme.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Verwertungskette gemäß §20 FFG[94]

Aufgrund der in Kapitel 2.1.2 festgestellten Entwicklung[95] steigt die Tendenz, dass die Auswertungszeiten immer kürzer werden, vor allem bei internationalen Produktionen, die sich nach dem Markt richten, und nicht nach dem FFG.[96]

In 2014 ergab sich bei 229 erstaufgeführten deutschen Filmen mit insgesamt 25.649.168 Besuchern eine durchschnittliche Besucherzahl von 112.005 Besuchern pro erstaufgeführten deutschen Film.[97] Die durchschnittlichen Produktionskosten für einen Spielfilm in Deutschland lagen im Jahr 2014 bei zirka 5,6 Millionen Euro.[98]

Zur Veranschaulichung des Prozesses der Erlösrückführung eines Films im Kino soll in folgender Tabelle die Kalkulation der Erlössituation einiger beispielhafter Szenarien mit verschiedenen Zuschauerzahlen aufgezeigt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Beispielhafte Kalkulation einer Erlösrückführung (Recoupment)[99]

Hieraus ist ersichtlich, dass der Break-Even Point[100] bei zirka 2,5 Millionen Zuschauern liegt. Bis zu diesem Punkt macht der Film an der Kinokasse Verluste. Die Ergebnisse der Tabelle 2 sind jedoch nicht mit dem Verlust beziehungsweise Gewinn des Produzenten gleichzusetzen, denn dieser hat viele seiner eigenen Kosten bereits in das Budget einkalkuliert und somit schon durch die Finanzierung gedeckt.[101] Auch ist dieser bereits zu Beginn an den Erlösen beteiligt und bekommt im ersten Rang seinen Eigenanteil zurückerstattet (siehe Tabelle 4).

Wie bereits dargelegt, macht das Kino nur etwa 37,5% des Umsatzes des Filmmarktes aus, der Erfolg an der Kinokasse ist jedoch maßgeblich für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg eines Filmwerkes.[102] Hieraus und aus den Erkenntnissen der Tabellen 1 und 2 lässt sich ableiten, dass die meisten deutschen Filmproduktionen ihr Produktionsbudget nicht refinanzieren können.

Weiterhin ist zu betrachten, wie die Erlöse verteilt werden. Hierzu werden sogenannte Mittelrückflusspläne erstellt, die verschiedene Ränge vorsehen (siehe Tabelle 4). Das Produzentennetto[103] wird Rang für Rang an die jeweiligen Beteiligten ausgezahlt.

Dies soll anhand eines Beispiels aufgezeigt werden. Die Produktionskosten sollen 5.000.000 Euro betragen. Es wird von folgender Finanzierungsstruktur ausgegangen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Beispielhafte Finanzierungsstruktur[104]

Hieraus wird folgender beispielhafter Mittelrückflussplan des Produzentennettos erstellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Beispielhafter Mittelrückflussplan[105]

Zunächst refinanziert der Produzent seinen Eigenanteil (Rang 1). Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, wäre dies ab einer Zuschauerzahl von 243.610 Kinozuschauern der Fall. Ab 69.603 Zuschauern wären die Eigenmittel bereits zurückgezahlt. Im anschließenden Rang 2 werden zu 50% die erhaltenen Förderungen zurückgezahlt, zu 50% gehen die Erlöse an den Produzenten. Sind die Förderungen komplett zurückgezahlt, gehen die darüber hinausgehenden Erlöse an den Produzenten (Rang 3).

Bei den dargestellten Förderungen der FFA, MFG und FFF handelt es sich um bedingt rückzahlbare Darlehen. Die Förderung durch den DFFF ist ein reiner Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Hierauf wird in Kapitel 3.2 genauer eingegangen.

In manchen Fällen werden sogenannte Korridore eingerichtet, das heißt prozentuale Beteiligungen bestimmter Personen am Erfolg von Rang 1 an, wie beispielsweise für den Produzent, Regisseur, Hauptdarsteller oder Investoren.[106]

Für den großen Beitrag des TV-Senders, in diesem Fall 1,25 Millionen Euro, erhält dieser in der Regel das Recht, den mitfinanzierten Film ausstrahlen zu dürfen.[107]

3 Möglichkeiten der Filmfinanzierung in Deutschland

3.1 Überblick über die Möglichkeiten der Filmfinanzierung

Die folgende Abbildung soll zunächst einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Filmfinanzierung geben. Nachdem in Kapitel 2.3.2 bereits die gängige Finanzierungsstruktur deutscher Filmproduktionen erörtert wurde, wird im Folgenden auf die einzelnen Bestandteile eingegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Möglichkeiten der Filmfinanzierung[108]

Zu den Filmförderungsinstitutionen auf Bundesebene zählen unter anderem die
Filmförderungsanstalt (FFA), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)[109] zusammen mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF), und das Kuratorium junger deutscher Film (KjdF). Da das KjdF über ein eher geringeres Budget verfügt,[110] wird in Kapitel 3.2.2 nur auf die Förderungen der FFA, BKM und des DFFF eingegangen.

3.2 Öffentliche Förderungen

3.2.1 Bedeutung öffentlicher Förderungen

Um die Bedeutung der öffentlichen Filmförderungen für den deutschen Film zu illustrieren, eignet sich folgendes Zitat: „Die Filmförderungen sind in Deutschland nicht wegzudenken. Ohne Förderungen würde es überhaupt keine europäische Kinofilmproduktion geben. Auch alle „Großen“ des Produzenten-Gewerbes würden nicht im Traum daran denken, auf Förderungen zu verzichten.“[111]

Bei den öffentlichen Förderungen ist zu unterscheiden zwischen

- reinen Zuschüssen,
- bedingt rückzahlbaren Darlehen und
- unbedingt rückzahlbaren Darlehen.[112]

Reine Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.[113] Bedingt rückzahlbare Darlehen müssen nur im Erfolgsfall zurückgezahlt werden, wenn Erlöse eingespielt werden.[114] Unbedingt rückzahlbare Darlehen werden mit Sicherheiten versehen und müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden.[115]

Der Kritik an diesen staatlichen Subventionen der Filmwirtschaft steht deren wirtschaftlicher Nutzen entgegen. So stellte die KfW fest: „Die wirtschaftlichen Effekte der Filmförderung sind enorm: Aus jedem Euro, den die Filmstiftungen des Bundes und der Länder in deutsche Kinofilme stecken, erwachsen Investitionen von sechs Euro.“ [116] Im Jahr 2010 habe der DFFF 43 internationale Koproduktionen mit 28,9 Millionen Euro gefördert, welche schließlich 162 Millionen Euro an Herstellungsinvestitionen in Deutschland auslösten.[117] So kommen pro Euro Filmförderung allein 1,80 Euro an Steuergeldern zurück.[118] Die öffentliche Filmförderung ist für den Staat demnach kein Minusgeschäft.

Das Volumen der staatlichen Filmförderung in Deutschland bewegt sich grob zwischen etwa 300 und 350 Millionen Euro jährlich, bei einem Durchschnitt von 331 Millionen Euro.[119] Die Förderungen des Bundes machen durchschnittlich 55% und die Landesförderungen 45% des Fördervolumens aus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Volumen deutscher Filmförderungen zwischen 2009 und 2015 (in Mio. Euro)[120]

Das geplante Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP, könnte sich jedoch als Problem für die deutsche Filmförderung erweisen, da diese gezielte, protektionistische Förderung der deutschen Filmwirtschaft aus marktwirtschaftlicher Sicht eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Der deutsche Staat könnte daher von Unternehmen aufgrund entgangener Gewinne vor Schiedsgerichten verklagt werden.[121] Dies soll an dieser Stelle jedoch lediglich erwähnt sein, es wird hierauf nicht weiter eingegangen.

3.2.2 Bundesförderungen

3.2.2.1 Filmförderungsanstalt (FFA)

Die FFA fördert gemäß §1 Abs. 1 FFG „die Struktur der deutschen Filmwirtschaft“ sowie „die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films“. Die Aufgaben der FFA sind in §2 FFG definiert. Im Jahr 2015 stellte die FFA ein Fördervolumen von insgesamt zirka 73,2 Millionen Euro zur Verfügung, im Durchschnitt waren es zwischen 2009 und 2015 jährlich 84,6 Millionen Euro.[122]

Hierzu umfasst die FFA mehrere Förderbereiche, wobei zu den bedeutsamsten die Kinofilmförderung (zirka 29 Millionen Euro), die Absatzförderung (zirka 11 Millionen Euro), die Kinoinvestitionsförderung (zirka 12 Millionen Euro) und Medialeistungen (zirka 9 Millionen Euro) gehören. Die für die Produktion bedeutsamen Förderungen sind vor allem die Projektfilmförderungen sowie die Referenzfilmförderungen im Rahmen der Kinofilmförderung.[123]

Für eine Förderung der FFA muss der Film zunächst programmfüllend sein (§15 Abs. 1 i.V.m. §14 Abs. 1 FFG, mindestens 79 Minuten) und die Voraussetzungen gemäß §15 Abs. 1 FFG kumulativ erfüllen.[124] Für internationale Koproduktionen gilt weiterhin §16 FFG. Eine hierfür eingerichtete Vergabekommission (§7 FFG) entscheidet unter anderem über die Vergabe der Projektfilmförderungen (§64 Abs. 1 FFG), der Vorstand der FFA unter anderem über die Vergabe der Referenzfilmförderungen (§64 Abs. 2 FFG).

Die Projektfilmförderungen haben ein jährliches Budget von zirka 16,2 Millionen Euro.[125] Es handelt sich bei ihnen um bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen von bis zu 1 Million Euro (§32 Abs. 2 S. 1 FFG). Gewährt die FFA einem Hersteller eine Projektfilmförderung, sind in §32 Abs. 2 S. 3 FFG sogenannte Mindestförderquoten in Abhängigkeit der Herstellungskosten vorgesehen, welche in §1 Abs. 2 der Richtlinie für die Projektfilmförderung der FFA festgelegt sind.[126] Die Projektfilmförderung verlangt zusätzlich gemäß §34 FFG einen Eigenanteil des Produzenten von mindestens 5% der Kosten (Abs. 1), wobei mindestens 2% aus Eigen- oder Fremdmitteln bestehen müssen (Abs. 2).

Die Auszahlung der Beträge der Projektfilmförderungen erfolgt gemäß §11 Abs. 2 und 3 der Richtlinie für die Projektfilmförderung der FFA in der Regel in Raten (nach Glaubhaftmachung laufender Zahlungen),[127] sodass die Auszahlung der Förderung in etwa folgendermaßen ausgestaltet ist:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Auszahlungszeitpunkte der Projektfilmförderung der FFA[128]

Referenzfilmförderungen werden Produzenten für neue Filmwerke zur Verfügung gestellt (§28 Abs. 1 FFG), wenn einer ihrer bereits fertiggestellten Filme einen gewissen künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg aufweisen konnte.[129] Es handelt sich dabei um nachträgliche Förderungen, welche vorrangig in neue Filmprojekte investiert werden sollen, aber auch für die Pre-Production oder die Erhöhung des Eigenkapitals eines Produktionsunternehmens verwendet werden können.[130]

Gemäß §22 FFG sind Referenzfilmförderungen reine Zuschüsse und werden nach einem Punktemodell[131] vergeben. Gefördert werden Filme, die eine bestimmte „Referenzpunktzahl“ erreicht haben. Außerdem müssen sie spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren (§28 Abs. 1 FFG) und zweckgebunden verwendet werden (§29 Abs. 1 Nr. 4 FFG). Gemäß §22 Abs. 4 FFG beträgt die Förderhöchstsumme 2 Millionen Euro. Für die Referenzfilmförderungen stehen jährlich durchschnittlich 12,5 Millionen Euro zur Verfügung.[132]

3.2.2.2 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Die BKM fördert mit einem durchschnittlichen Budget von 97,4 Millionen Euro jährlich[133] (2015 waren es zirka 86,5 Millionen Euro)[134] die Steigerung des künstlerischen Rangs des deutschen Films, die Verbreitung deutscher Filme mit künstlerischem Rang sowie die Entwicklung der Kinos als Kulturstätten.[135] Sie konzentriert sich auf die Förderung künstlerisch wertvoller Projekte.[136] Die BKM fördert ebenfalls mehrere Bereiche des Filmschaffens,[137] unter anderem durch die Verleihung von Auszeichnungen, die Vergabe von Prämien und durch Projektförderungen. Es handelt sich bei den Förderungen der BKM um reine Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Nach der Antragstellung entscheidet die BKM aufgrund von Vorschlägen unabhängiger Jurys über die Vergabe der Förderungen.[138]

Um eine Produktionsförderung der BKM zu erhalten muss ein Filmwerk zunächst die Voraussetzungen der §15 Abs. 2 und 3 sowie der §§16 bis 19 des FFG erfüllen.[139] Hier bleibt festzustellen, dass der Katalog mit Voraussetzungen des §15 Abs. 1 FFG entfällt.[140] Neben diesen künstlerischen Kriterien wird ebenfalls die Realisierbarkeit, die Eigenbeteiligung, sowie die erwartete Performance („Verbreitung“), vor allem im Kino, berücksichtigt.[141] Es wird ebenfalls ein Eigenanteil gemäß §34 FFG verlangt (5%) und die Förderung wird ebenfalls ratenweise ausgezahlt.[142] Programmfüllende Filmwerke konnten schließlich gemäß den Filmförderungsrichtlinien der BKM Produktionsförderungen von bis zu 250.000 Euro erhalten; in Ausnahmefällen auch mehr.[143] Die Förderhöchstbeträge wurden inzwischen auf regulär 500.000 Euro und in Ausnahmefällen auf bis zu 1 Million Euro angehoben.[144]

Die BKM rief 2007[145] als eine Fördermaßnahme den DFFF ins Leben, mit dem Ziel der Stärkung der Filmproduktion in Deutschland. Die FFA übernimmt die Durchführung der Maßnahmen des DFFF.[146] Der DFFF hat ein jährliches Budget von zirka 60 Millionen Euro.[147] Die Förderungen des DFFF sind ebenfalls reine Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.[148]

Neben den Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss,[149] gibt es filmbezogene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen,[150] und der Anteil der deutschen Herstellungskosten muss mindestens 25% betragen.[151] Weiterhin muss der Film einen kulturellen Eigenschaftstest bestehen, bei dem er von einer Vielzahl an Kriterien eine Mindestpunktzahl erreichen muss.[152] Dieser Eigenschaftstest befindet sich in Anlage 7 im Anhang der vorliegenden Arbeit. Zudem ist die Auswertung im Kino verpflichtend.[153]

Die Bemessungsgrundlage einer Projektförderung sind 80% der Herstellungskosten, die Zuwendung beträgt 20% der hiervon anerkannten deutschen Herstellungskosten.[154] Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen:

- Herstellungskosten = 5 Millionen Euro; davon sind 4,5 Millionen Euro deutsche Herstellungskosten; von diesen 4,5 Millionen Euro sind jedoch nur 3,8 Millionen Euro anerkannt.
- Die Bemessungsgrundlage ist also 5 Millionen Euro × 0,8 = 4 Millionen Euro. Zur Berechnung werden jedoch die niedrigeren anerkannten Herstellungskosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro herangezogen
- Die Zuwendung beträgt = 3,8 Millionen Euro × 0,2 = 760.000 Euro.

Die maximale Fördersumme beträgt 4 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis zu 10 Millionen Euro.[155] Der erforderliche Eigenanteil des Produzenten richtet sich nach §34 FFG (5% der Herstellungskosten).[156] Ausgezahlt wird die Förderung nach der rechtzeitigen Fertigstellung der Nullkopie des Films (zu dem bei Antragstellung angegebenen Zeitpunkt), dem Abschluss der Schlusskostenprüfung und dem Nachweis sämtlicher Fördervoraussetzungen. In Ausnahmefällen kann auch eine ratenweise Auszahlung erfolgen.[157]

3.2.3 Länderförderungen

Heutzutage gibt es eine Vielzahl regionaler Förderinstitutionen. Die bedeutsamsten Länderförderungen sind in den Statistiken der FFA aufgeführt, nämlich folgende (mit jeweiligem Fördervolumen in 2015):

- Film- und Medienstiftung NRW GmbH (34,8 Millionen Euro),
- Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (30,5 Millionen Euro),
- FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF) (30,9 Millionen Euro),
- Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) (14,5 Millionen Euro),
- Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH) (14,9 Millionen Euro),
- MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) (14,6 Millionen Euro),
- Nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH (11,2 Millionen Euro).[158]

Deren individuelle Förderzielsetzungen sind in Anlage 6 im Anhang aufgeführt. Durchschnittlich fördern diese Einrichtungen die deutsche Filmwirtschaft mit zirka 149 Millionen Euro jährlich.[159] Wie die Förderentscheidungen gefällt werden und welche Filmproduktion letztlich eine Förderzusage erhält, hängt von der jeweiligen Institution ab. Auch die Länderförderungen decken meist ein breites Spektrum an Förderbereichen ab.[160]

Die hauptsächliche Motivation der Länderförderungen ist neben dem kulturellen Aspekt vor allem ökonomischer Natur. Um eine Förderung zu erhalten, muss das zu fördernde Projekt einen Bezug zum Bundesland haben, in welchem es die Förderung beantragt (inhaltlich, wirtschaftlich oder kulturell).[161] Hier kommt der sogenannte „Regionaleffekt“ zum Tragen.

Der Regionaleffekt bedeutet, dass die Summe der Förderung, die ein Projekt erhält, auch vollständig in dem jeweiligen Bundesland investiert werden muss, manchmal sogar mehr.[162] Dies hat jede Fördereinrichtung individuell geregelt. So beträgt der Regionaleffekt der FFF („Bayern-Effekt“) beispielsweise 150%,[163] derjenige der MFG („Baden-Württemberg-Effekt“) hingegen 120% der gewährten Fördermittel.[164]

Wird einem Produzenten von der FFF eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro gewährt, muss dieser also 150.000 Euro im Bundesland Bayern ausgeben. Im Jahr 2013 begrenzte die EU-Kommission die Regionaleffekte auf maximal 160%.[165]

Durch die Regionaleffekte entstand ein regelrechter „Fördertourismus“ in Deutschland. Produzenten durchstreifen die Bundesrepublik, um möglichst viele Länderförderungen zu erhalten, da diese meist bedingt rückzahlbaren Darlehen[166] trotz des damit in Verbindung stehenden administrativen Aufwands immer noch eine risikoärmere und günstigere Finanzierungsform sind als private Finanzierungen. Hierbei werden die Anforderungen des Drehbuchs auch oft außer Acht gelassen.[167]

3.2.4 EU-Förderungen

3.2.4.1 Eurimages

Eurimages ist ein Fond des Europäischen Rates mit aktuell 37 Mitgliedern,[168] welcher aus deren Beiträgen finanziert wird. Er unterstützt vor allem die Koproduktion von Kinofilmen (zirka 91% des Budgets)[169] in der Form von bedingt rückzahlbaren Darlehen und hat ein jährliches Budget von 25 Millionen Euro.[170] Die Mindestlänge der durch Eurimages zu fördernden Filme muss 70 Minuten betragen und das jeweilige Projekt muss mindestens zwei Koproduzenten verschiedener Mitgliedstaaten des Fonds vorweisen.

Des Weiteren gibt es noch Regelungen, wie hoch die einzelnen Beteiligungen der Koproduzenten höchstens sein dürfen beziehungsweise mindestens sein müssen.[171] Die Entscheidungen über Förderzusagen trifft das „Board of Management“,[172] in welchem jeder Mitgliedsstaat vertreten ist.[173]

Um eine Zusage zu erhalten, müssen die zu fördernden Projekte eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung als ein europäisches Projekt anhand eines Punktesystems,[174] die Übereinstimmung mit den kulturellen Zielen des Fonds,[175] und dass in jedem Land der Koproduktion bereits eine finanzielle Unterstützung vorliegt, beispielsweise in Form einer öffentlichen Förderung, einer Minimumgarantie oder eines Presales an einen TV-Sender.[176]

Die Eurimages-Förderungen betragen pro Projekt höchstens 17% der Herstellungskosten beziehungsweise 500.000 Euro und werden ratenweise ausgezahlt.[177] Außerdem muss Eurimages ein Korridor in der Mittelrückflussplanung eingerichtet werden.[178]

3.2.4.2 MEDIA

Das MEDIA-Programm der EU, welches seit 2014 als Teilprogramm von „Creative Europe“ zusammen mit dem KULTUR-Programm der EU fortgeführt wird, hat zwischen 2014 und 2020 ein Budget von 1,46 Milliarden Euro und ist ein weiterer wichtiger Baustein der europäischen Filmförderung. Hierbei erhält das MEDIA-Programm 56% des Budgets, das KULTUR-Programm 31%, und 13% sind für programmübergreifende Maßnahmen vorgesehen.[179]

Zwischen 2007 und 2013 flossen aus diesem Fördertopf insgesamt 130 Millionen Euro (im Schnitt 18,6 Millionen Euro jährlich) in die deutsche Filmwirtschaft, was 14% der gesamten europäischen Fördersumme des Programms ausmachte. Das MEDIA-Programm unterstützte in Deutschland in dieser Zeit vor allem den Verleih und Vertrieb (39 Millionen Euro), die Entwicklung und Finanzierung internationaler Projekte (32 Millionen Euro) und die deutsche Kinolandschaft (13 Millionen Euro).[180]

Gefördert werden einzelne Filmprojekte, welche ein hohes europäisches und internationales Koproduktions- und Auswertungspotential und einen hohen künstlerischen Wert besitzen sowie kulturelle Vielfalt darstellen. Des Weiteren sollten schon in der Entwicklungsphase ausführliche Marketing- und Distributionsstrategien vorliegen. Kinofilme müssen eine Mindestspieldauer von 60 Minuten vorweisen, Fernsehfilme mindestens 90 Minuten.[181]

Beantragen kann man eine Förderung nur als unabhängiges europäisches Produktionsunternehmen, das schon mindestens ein Jahr besteht, einen Mindestanteil an den Rechten des Filmprojekts von 50% besitzt und mindestens ein kommerziell ausgewertetes Referenzprojekt vorweisen kann. Die Fördersummen betragen 50.000 Euro für Projekte mit einem Budget von über 1,5 Millionen Euro und 30.000 Euro für Projekte mit einem Budget von unter 1,5 Millionen Euro.[182] Die Entscheidungen über Förderzusagen werden anhand der folgenden Kriterien getroffen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 6: Beurteilungskriterien Produzentenförderung MEDIA-Programm (Development Single Project)[183]

3.3 Private Finanzierung

3.3.1 Koproduktionspartner

Als eine der bedeutsamsten Formen der privaten Filmfinanzierung in Deutschland stehen die Koproduktionspartner an erster Stelle. Koproduktionspartner agieren als Mithersteller eines Films und haben dementsprechend ein Mitspracherecht bei dessen Gestaltung.[184]

Im Folgenden wird auf die Koproduktionen mit anderen unabhängigen Produktionsunternehmen eingegangen und insbesondere auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als Koproduktionspartner. Denn, „in Deutschland ist […] ein Film ohne Förderung […] ebenso unwahrscheinlich wie ein Film ohne Fernsehgelder.“ [185] Zunächst wird jedoch auf Koproduktionen zwischen eigenständigen unabhängigen Produktionsunternehmen eingegangen.

Koproduktionen mit anderen privaten Produktionsunternehmen sind sowohl national als auch international möglich. Die Vorteile von nationalen Koproduktionen liegen sowohl in den finanziellen Synergien als auch im Transfer von Know-How. Die Erlösverteilung bei Koproduktionen verschiedener Produktionsunternehmen erfolgt in der Regel prozentual entsprechend des Anteils, der jeweils in die Finanzierung eingebracht wird.[186]

In den Jahren zwischen 2011 und 2015 wurden in Deutschland durchschnittlich 222 deutsche Filme erstaufgeführt, wovon 84 Stück internationale Koproduktionen waren (38%).[187] In internationaler Hinsicht liegt der hauptsächliche Vorteil von Koproduktionen vor allem bei der Finanzierung. Denn bei internationalen Koproduktionen können sowohl die europäischen Förderungen (siehe Kapitel 3.2.4) als auch die jeweiligen nationalen Filmförderungen in Anspruch genommen werden.[188] Somit kann ein vergleichsweise hohes Budget erzielt werden,[189] welches die durchschnittlichen Herstellungskosten um bis zu 250% erhöhen kann.[190]

In der Praxis sind vor allem die internationalen Koproduktionen interessant, da auf diese Art Filmförderungen aus verschiedenen Staaten zur Finanzierung akquiriert werden können. Bei mehreren Koproduktionspartnern aus demselben Staat ist es eher praktikabel, andere Produktionsunternehmen als Dienstleister miteinzubinden.[191]

Die TV-Sender, besonders die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, spielen eine große Rolle in der Filmfinanzierung.[192] Für deren Beteiligung an einer Filmproduktion bekommen diese meist die TV-Lizenz für die Free-TV Auswertung des Films (Presale[193] ), die Summe einer Beteiligung ist meist aufgeteilt in einen Anteil als Koproduktionspartner (50%) und den Voraberwerb der TV-Lizenz (50%).[194]

Die TV-Sender sind zudem größtenteils zur Finanzierung von Kinofilmen verpflichtet. Die privaten TV-Sender haben zwar keine rechtliche Verpflichtung zur Unterstützung von Kinofilmen, jedoch gibt es hierzu eine freiwillige Selbstverpflichtung einiger privater TV-Sender (das sogenannte VPRT-Abkommen).[195] Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bildet §6 Abs. 4 RStV die Grundlage, sich ohne direkte Gegenleistung an der Förderung von Filmen zu beteiligen. Die einzelnen TV-Sender verpflichten sich auch weiterhin innerhalb ihrer eigenen Grundsätze zur Förderung von Kinofilmen.[196] Des Weiteren gibt es das sogenannte „Filmförderungsabkommen“ zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD, dem ZDF und der FFA.[197]

Durch die Beteiligung eines TV-Senders als Koproduktionspartner – und somit Mithersteller eines Filmwerks – hat dieser Mitspracherechte, beispielsweise bei der Besetzung der Regie oder der Schauspieler.[198] Die damit einhergehende Problematik wird in Kapitel 3.4 diskutiert.

Die TV-Lizenz bleibt in der Regel für zirka fünf Jahre beim jeweiligen Sender, bis die Rechte wieder an den Produzenten zurückfallen („Rückfallquote“). Die Laufzeiten der Lizenzen bis zur Rechterückübertragung werden zwischen Sendern und Produzenten jedoch immer stark diskutiert.[199] Nachdem die Rechte wieder beim Produzenten sind, kann dieser versuchen, mit einer zweiten TV-Auswertung nochmals Erlöse zu generieren.[200]

3.3.2 Filmverleih und -vertrieb

Ein Verleiher bringt Filme auf den nationalen Kino-, Video- oder TV-Markt und übernimmt die Vermarktung sowie die P&A-Kosten (siehe Kapitel 2.3.3). Hierzu erwirbt er die Verwertungsrechte. Der Erwerb eines Films kann vor oder nach seiner Fertigstellung erfolgen, meist beteiligt sich ein Verleiher jedoch vor Drehbeginn, um ihn nach der Fertigstellung so gut wie möglich platzieren zu können.[201] Es ist jedoch nicht leicht, einen Verleih oder Vertrieb davon zu überzeugen, sich finanziell an einem Film zu beteiligen, der noch nicht existiert.[202]

Während ein Verleiher („Distributor“) die Verwertung auf nationaler Ebene vornimmt, übernimmt ein (Welt-)Vertrieb („Sales Agent“) die Verwertung auf internationaler Ebene.[203]

Die Beteiligung eines Verleihs erfolgt in der Regel durch den Vorabverkauf von Lizenzen zur Verwertung des Films (Presale). Die gängigste Form ist die sogenannte Minimumgarantie. Hier zahlt der Verleiher für die (vollständige oder teilweise) Überlassung der Verwertungsrechte an den Produzenten eine Minimumzahlung, die unabhängig vom Erfolg des Films beim Produzenten bleibt. Außerdem wird der Produzent weiterhin an den erwirtschafteten Erlösen des Films beteiligt.[204] Diese Minimumgarantie wird jedoch so lange mit den Erlösen verrechnet, bis der Betrag der Minimumgarantie wieder an den Verleiher zurückgeflossen ist.[205]

Wenn ein Verleiher einem Produzenten also eine Minimumgarantie von 500.000 Euro zahlt, wird diese Minimumgarantie vom Produzentennetto abgezogen.[206] Der Produzent partizipiert somit erst nach dem „Abbezahlen“ der Minimumgarantie von 500.000 Euro an den Erlösen, die im Kino oder beim Verkauf von DVDs oder Blu-rays erzielt werden.

[...]


[1] Vgl. Scholz (2015), S. 7

[2] Vgl. Grefe (2010), S. 38

[3] Vgl. Littger (2010), http://www.zeit.de/kultur/film/2010-12/filmbranche-crowdfunding/komplettansicht, Einsichtnahme: 17.07.2016

[4] Vgl. Prommer (2016), S. 30

[5] Vgl. Zwirner (2012), S. 169

[6] Siehe Kapitel 2.1.2

[7] Vgl. Zwirner (2012), S. 35

[8] Siehe Kapitel 2.1.2

[9] Vgl. Zwirner (2012), S. 56

[10] Vgl. Prommer (2016), S. 40-41

[11] Vgl. Zwirner (2012), S. 55-56

[12] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 10 und Haisch (2016), Anlage 10, Tz. 29

[13] Vgl. Daamen (2008), S. 19

[14] Vgl. Stampfer (2009), S. 171

[15] Vgl. Haisch (2016), Anlage 10, Tz. 32

[16] Zur besseren Illustration der Erfolgsfaktoren von Crowdfunding-Kampagnen im Film wurden in Kapitel 5.2 jedoch auch drei Dokumentationen untersucht.

[17] Siehe Schmidt (2016), Anlage 9 und Haisch (2016), Anlage 10

[18] Enthalten in: BVV (2016), S. 11

[19] Vgl. Kumb (2014), S. 36-37: Video-on-Demand bezeichnet Video-Abrufdienste, bei denen über das Internet einzelne Inhalte, oder mehrere Inhalte im Abonnement, entgeltlich abgerufen werden können.

[20] Siehe Kapitel 2.2: Mit den Begriffen „Verwertung“ und „Auswertung“ ist das Erzielen von Erlösen durch das Filmwerk gemeint. Vgl. Wendling (2012), S. 82

[21] Vgl. Zwirner (2012), S. 14, 49

[22] Vgl. Prommer (2016), S. 40

[23] Vgl. FFA (2016c), S. 38

[24] Vgl. Prommer (2016), S. 40

[25] Eigene Darstellung; Daten enthalten in: FFA (2016b), S. 4, FFA (2010), S. 1

[26] Eigene Darstellung; Daten enthalten in: FFA (2016b), S. 4 und FFA (2006), S. 1

[27] Vgl. Anlage 1

[28] Vgl. FFA (2016b), S. 12

[29] Vgl. FFA (2015a), S. 13

[30] Vgl. FFA (2014), S. 13

[31] Vgl. FFA (2013), S. 13

[32] Vgl. FFA (2012), S. 14

[33] Vgl. Kumb (2014), S. 21

[34] Vgl. FFA (2016b), S. 4 und FFA (2006), S. 1

[35] Vgl. FFA (2016b), S. 12 und FFA (2006), S. 11

[36] Vgl. Prommer (2016), S. 40

[37] Vgl. Jansen (2005), S.195

[38] Eigene Darstellung; Daten enthalten in: FFA (2016b), S. 12, 16, FFA (2015a), S. 13, 16, FFA (2014), S. 13, 16, FFA (2013), S. 13, 16, FFA (2012), S. 14, 16; Alle Filme sind auch einsehbar in Anlage 1

[39] Vgl. Wendling (2015), S. 18

[40] Mit Änderungen entnommen aus: Wendling (2015), S. 18, 52 und Iljine / Keil (2000), S. 208-209

[41] Vgl. Wendling (2015), S. 18

[42] Vgl. Wendling (2015), S. 24 sowie Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 43: bereits fertige, sogenannte „on speculation“ Drehbücher, sind in Deutschland eher unüblich.

[43] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 42: Ein Exposé soll einen detaillierten Ablauf der Geschichte zeigen und ihre Eckdaten enthalten. Es ist das gängigste Verkaufsargument und besitzt Urheberschutz.

[44] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 42: Ein Treatment stellt die Szenenabfolge der Geschichte dar, erläutert die Handlung, Figuren und Motivationen genauer als das Exposé, beinhaltet jedoch noch keine Dialoge.

[45] Vgl. Wendling (2015), S. 23, 27

[46] Vgl. Wendling (2015), S. 31

[47] Vgl. Prommer (2016), S. 42-43

[48] Vgl. Iljine / Keil (2000), S. 104

[49] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 40-41

[50] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 40

[51] Vgl. Kumb (2014), S. 57

[52] Vgl. Wendling (2015), S. 31

[53] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 7

[54] Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 5

[55] Vgl. Prommer (2016), S. 43

[56] Vgl. Wendling (2015), S. 51-52; Ein Package enthält mehr Bestandteile. Hierauf soll jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Vgl. Wendling (2015), S. 52 bezüglich einer Auflistung der Kernbestandteile.

[57] Wendling (2015), S. 85

[58] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 57

[59] Vgl. Wendling (2015), S. 18

[60] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 230

[61] Vgl. Wendling (2015), S. 111: Special Visual Effects (VFX) sind abzugrenzen von den Special Effects (SFX). SFX werden am Drehort erzeugt, VFX in der Nachbearbeitung.

[62] Vgl. Wendling (2015), S. 19

[63] Vgl. Wendling (2015), S. 20

[64] Vgl. Wendling (2012), S. 82

[65] Vgl. Wendling (2012), S. 9

[66] Vgl. SPIO (2015), S. 13

[67] Vgl. Zwirner (2012), S. 50 sowie das Kalkulationsbeispiel in Kapitel 2.3.3

[68] Vgl. Wendling (2015), S. 164

[69] Vgl. Zwirner (2012), S. 96

[70] Der Produzent von Flashdance, Beverly Hills Cop, Top Gun, The Rock, Bad Boys

[71] Jacobshagen (2012), S. 12

[72] Vgl. Wendling (2015), S. 156-159

[73] Vgl. Wendling (2015), S. 171

[74] Das Kalkulationsschema der FFA zur Ermittlung der Kosten eines Spielfilms befindet sich in Anlage 2

[75] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 63

[76] Vgl. Schmidt-Matthiesen / Clevé (2010), S. 73

[77] Vgl. Wöhe / Döring (2013), S. 299

[78] Vgl. Wendling (2015), S. 231, 234, 261

[79] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 39

[80] Vgl. Wendling (2015), S. 261

[81] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 32, 35

[82] Vgl. Zwirner (2012), S. 117

[83] Vgl. Seewald (2012), http://www.sueddeutsche.de/medien/sparmassnahmen-bei-fernsehfilmen-das-ist-moerderisch-1.1429234, Einsichtnahme: 02.06.2016

[84] Vgl. Wendling (2015), S. 122; Normale Filmstoffe: beispielsweise zeitgenössische Geschichten mit geringem Action- oder Effektanteil; Aufwendigere Filmstoffe: beispielsweise historische Filme oder Actionfilme.

[85] Eigene Darstellung; Daten enthalten in: Jacobshagen (2012), S. 18; Castendyk (2008), S. 62; Zwirner (2012), S. 135-137; FFA (2015b), S. 25

[86] Vgl. Stampfer (2009), S. 171 sowie Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 16

[87] Vgl. Daamen (2008), S. 18

[88] Vgl. FFA (o.J. b), S. 1 beziehungsweise Anlage 4

[89] Vgl. Prommer (2016), S. 38

[90] Vgl. FFA (2014), S. 18

[91] Vgl. Zwirner (2012), S. 98

[92] Vgl. Prommer (2016), S. 32

[93] Vgl. Zwirner (2012), S. 110-112; Die P&A-Kosten werden jedoch vorrangig aus den Erlösen des Films an den Verleiher zurückgeführt; sie zählen zu den Verleihvorkosten, vgl. Zwirner (2012), S. 148-149.

[94] Eigene Darstellung; Daten enthalten in: §20 Abs. 1 und 2 FFG

[95] Zunahme der erstaufgeführten Filme und gleichzeitige Abnahme der Leinwände in deutschen Kinos

[96] Vgl. Zwirner (2012), S. 139

[97] Vgl. FFA (2015a), S. 12

[98] Vgl. SPIO (2015), S. 13

[99] Eigene Darstellung / Berechnung in Anlehnung an Zwirner (2012), S. 46; Aktualisierte Daten: Durchschnittlicher Kinokartenpreis des Jahres 2014 in Höhe von 8,05€, vgl. FFA (2015a), S. 4; FFA-Abgabe in Höhe von 3% gemäß §66 Abs. 2 FFG; Maximale Verleihprovision in Höhe von 30%, vgl. FFA (2016a), §28; die Filmmiete orientiert sich am Markt (vgl. Zwirner (2012), S. 47).

[100] Formel zur Errechnung des Break-Even-Points der Zuschauermenge (eigene Berechnung):

[101] Vgl. auch Anlage 4

[102] Siehe Kapitel 2.1.1

[103] Siehe Tabelle 2

[104] Eigene Darstellung in Anlehnung an Zwirner (2012), S. 136-137

[105] Eigene Darstellung in Anlehnung an Zwirner (2012), S. 156

[106] Vgl. Zwirner (2012), S. 144, 160

[107] Vgl. Stampfer (2009), S. 171

[108] Eigene Darstellung

[109] Zum Zeitpunkt der Entstehung der vorliegenden Arbeit ist das Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, vgl. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (o.J.), https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/staatsministerAmt/lebenslauf/_node.html;jsessionid=1C1DAB224701119D7512E2A1253DB3B2.s2t2, Einsichtnahme: 05.06.2016

[110] Vgl. Zwirner (2012), S. 66

[111] Jacobshagen (2012), S. 80

[112] Vgl. Zwirner (2012), S. 119-120

[113] Vgl. Zwirner (2012), S. 122

[114] Vgl. FFA (2015b), S. 16

[115] Vgl. Zwirner (2012), S. 119

[116] KfW (2011), S. 1

[117] Vgl. KfW (2011), S. 5

[118] Vgl. Holighaus (2015), S. 33

[119] Eigene Berechnung, Daten enthalten in Abbildung 8

[120] Eigene Darstellung; Zu den Landesförderungen zählen die Fördermittel folgender Einrichtungen: Film- und Medienstiftung NRW, Medienboard Berlin Brandenburg, FFF, MDM, FFHSH, MFG, nordmedia. Daten enthalten in: FFA (2010), S. 8-9, FFA (2011), S. 8-9, FFA (2012), S. 12-13, FFA (2013), S. 10-11, FFA (2014), S. 10-11, FFA (2015a), S. 10-11, FFA (2016b), S. 10-11

[121] Vgl. Herbold (2014), http://www.zeit.de/kultur/2014-06/ttip-kulturbetrieb-kuerzungen/komplettansicht, Einsichtnahme: 08.06.2016

[122] Siehe Abbildung 8

[123] Vgl. FFA (2016b), S. 10; weitere Förderbereiche sind beispielsweise Drehbuchförderung, Programmanbieterförderung, Werbung für den deutschen Film im In- und Ausland, etc.; Siehe auch: http://www.ffa.de/foerderungen-und-antraege.html, Einsichtnahme: 07.06.2016

[124] Vgl. Anlage 5 (§15 FFG)

[125] Vgl. FFA (2015b), S. 24

[126] Vgl. FFA (2016a), §1

[127] Vgl. FFA (2016a), §11 Abs. 2-3

[128] Mit Änderungen entnommen aus: FFA (2016a), §11 Abs. 3

[129] Vgl. Zwirner (2012), S. 121

[130] Vgl. FFA (2015b), S. 16

[131] Dieses berücksichtigt gemäß §22 Abs. 2 bis 3 FFG unter anderem die Zuschauerzahlen des Films in den Kinos im Inland gegen Entgelt sowie Preise und Erfolge bei Filmfestivals.

[132] Vgl. FFA (2015b), S. 19

[133] Siehe Abbildung 8; Durchschnittswert zwischen 2009 und 2015

[134] Vgl. FFA (2016b), S. 10

[135] Vgl. BKM (2005), S. 4

[136] Vgl. Zwirner (2012), S. 66

[137] Vgl. BKM (2005), S. 4: Produktion, Drehbuch, Kopien, Verleih, Kinos, diverse Preise wie unter anderem den Deutschen Filmpreis, etc.

[138] Vgl. BKM (2005), S. 4-5

[139] Vgl. BKM (2005), S. 5

[140] Vgl. Anlage 5 (§15 FFG)

[141] Vgl. BKM (2005), S. 14

[142] Vgl. BKM (2005), S. 16

[143] Vgl. BKM (2005), S. 14

[144] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 49, sowie auch Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (2016), https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/medien/filmfoerderung/foerderbereiche/produktionsfoerderungSpielf/_node.html, Einsichtnahme: 19.07.2016

[145] Vgl. Zwirner (2012), S. 191

[146] Vgl. BKM (2016), S. 3

[147] Vgl. DFFF (o.J. b), http://www.dfff-ffa.de/index.php?dfff-in-zahlen, Einsichtnahme: 08.06.2016: 61,4 Mio. Euro (in 2015); DFFF (2015), S. 1: 58,0 Mio. Euro (in 2014); DFFF (o.J. a): 63,5 Mio. Euro (in 2013).

[148] Vgl. BKM (2016), §13

[149] Vgl. BKM (2016), §3: Beispielsweise muss er der Hersteller des Films sein, seinen Wohnsitz / Geschäftssitz / eine Niederlassung in Deutschland haben, etc.

[150] Vgl. BKM (2016), §5: Beispielsweise muss der Film programmfüllend sein (mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen 59 Minuten), eine Mindestherstellungskostengrenze erreichen, mindestens eine Endfassung muss in deutscher Sprache erstellt werden, er unterliegt denselben Verbotstatbeständen des §19 FFG, etc.

[151] Vgl. BKM (2016), §9

[152] Vgl. BKM (2016), §10

[153] Vgl. BKM (2016), §6

[154] Vgl. BKM (2016), §14 Abs. 1-3

[155] Vgl. BKM (2016), §14 Abs. 4 und 5

[156] Vgl. BKM (2016), §8

[157] Vgl. BKM (2016), §18

[158] Vgl. FFA (2016b), S. 10-11

[159] Siehe Abbildung 8; die 149 Millionen Euro sind der aus den Daten gebildete gerundete Durchschnitt

[160] Vgl. FFF (2015), Punkt 1.2 oder MFG (2014), Punkt 1.2: beispielsweise Drehbuch, Produktion, Verleih, etc.

[161] Vgl. Zwirner (2012), S. 127

[162] Vgl. Zwirner (2012), S. 128

[163] Vgl. FFF (2015), Punkt 3.7

[164] Vgl. MFG (2014), Punkt 2.1

[165] Vgl. Europäische Kommission (2013), Tz. 35, 50

[166] Vgl. beispielsweise FFF (2015), Punkt 3.1 oder MFG (2014), Punkt 4.1.2

[167] Vgl. Zwirner (2012), S. 128

[168] Vgl. Council of Europe (o.J. c), http://www.coe.int/t/dg4/eurimages/about/MemberStates_en.asp, Einsichtnahme: 09.06.2016

[169] Vgl. Council of Europe (o.J. d), S. 1

[170] Vgl. Council of Europe (o.J. a), http://www.coe.int/t/dg4/eurimages/About/default_en.asp, Einsichtnahme: 09.06.2016

[171] Vgl. Council of Europe (o.J. b), http://www.coe.int/t/dg4/eurimages/Support/SupportCoprod_en.asp, Einsichtnahme: 09.06.2016; Bei multilateralen Koproduktionen, also bei insgesamt mehr als drei Koproduktionspartnern, darf der Anteil des Hauptproduzenten am Budget 70% nicht überschreiten, der Anteil der Minderheitsproduzenten darf 10% des Budgets nicht unterschreiten. Bei bilateralen Koproduktionen, also bei insgesamt zwei Koproduktionspartnern, darf der Anteil des Hauptproduzenten am Budget 80% nicht überschreiten und der Minderheitsproduzent darf 20% des Budgets nicht unterschreiten. Beträgt das Budget bei bilateralen Koproduktionen mehr als 5 Millionen Euro, darf der Anteil des Hauptproduzenten bis zu 90% des Budgets betragen.

[172] Vgl. Eurimages (2013), S. 4

[173] Vgl. Council of Europe (o.J. e), http://www.coe.int/t/dg4/eurimages/About/Committee_en.asp, Einsichtnahme: 09.06.2016

[174] Vgl. Eurimages (2015), S. 7-8

[175] Vgl. Eurimages (2015), S. 6

[176] Vgl. Eurimages (2015), S. 8

[177] Vgl. Eurimages (2015), S. 9-10

[178] Vgl. Eurimages (2015), S. 11; siehe auch Kapitel 2.3.3 zu den Themen Mittelrückfluss und Korridor

[179] Vgl. Creative Europe Desk Hamburg (2015), S. 5

[180] Vgl. Creative Europe Desk Hamburg (2014), S. 5

[181] Vgl. Creative Europe Desk Hamburg (2015), S. 9

[182] Vgl. Creative Europe Desk Hamburg (2015), S. 9

[183] Mit Änderungen entnommen aus: Creative Europe Desk Hamburg (2015), S. 9

[184] Vgl. Zwirner (2012), S. 108

[185] Stampfer (2009), S. 171

[186] Vgl. Zwirner (2012), S. 100

[187] Vgl. FFA (2016b), S. 12

[188] Vgl. Zwirner (2012), S. 99-100

[189] Vgl. Zwirner (2012), S. 217

[190] Vgl. Kumb (2014), S. 32; Ein absoluter Ausnahmefall einer deutschen Koproduktion ist „Cloud Atlas“ aus dem Jahr 2012 mit einem Budget von zirka 80 Millionen Euro.

[191] Vgl. Schmidt (2016), Anlage 9, Tz. 19-21

[192] Siehe unter anderem Abbildung 5

[193] Vgl. Jacobshagen (2012), S. 34

[194] Vgl. Kumb (2014), S. 33

[195] Vgl. Zwirner (2012), S. 107

[196] Vgl. Zwirner (2012), S. 103

[197] Vgl. ARD / ZDF / FFA (2013), S. 1 ff. (Filmförderungsabkommen); §1 Nr. 1 besagt: „Ziel der Zusammenarbeit der Partner dieses Abkommens ist es weiterhin, durch Gemeinschaftsproduktionen und Projektförderungsmaßnahmen die Herstellung von Filmen zu ermöglichen, die den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) und der Rundfunkgesetze entsprechen und dadurch das Programmangebot sowohl der Filmtheater als auch des Fernsehens zu bereichern und damit die Filmwirtschaft insgesamt zu stärken. Das Verfahren im Einzelnen ist in den §§ 2 bis 7 geregelt.“

[198] Vgl. Zwirner (2012), S. 108

[199] Vgl. Zwirner (2012), S. 109

[200] Vgl. Stampfer (2009), S. 171

[201] Vgl. Zwirner (2012), S. 111

[202] Vgl. Jacobshagen (2012), S. 34

[203] Vgl. Zwirner (2012), S. 50

[204] Vgl. Daamen (2008), S. 17-18

[205] Vgl. Jacobshagen (2012), S. 34-35

[206] Siehe Tabelle 2; nicht zu verwechseln ist die Minimumgarantie mit den Verleihvorkosten, zu denen auch die vorrangig an den Verleiher rückführbaren P&A-Kosten zählen. Vgl. hierzu auch Zwirner (2012), S. 112, 148-149, oder siehe Kapitel 2.3.3.

Ende der Leseprobe aus 132 Seiten

Details

Titel
Filmfinanzierung in Deutschland
Untertitel
Crowdfunding als geeignetes Finanzierungsinstrument?
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart
Note
1,1
Autor
Jahr
2016
Seiten
132
Katalognummer
V342478
ISBN (eBook)
9783668360020
ISBN (Buch)
9783668360037
Dateigröße
3589 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
filmfinanzierung, deutschland, crowdfunding, finanzierungsinstrument
Arbeit zitieren
Max Osswald (Autor:in), 2016, Filmfinanzierung in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342478

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