Einleitung
In Europa gibt es eine neue Währung - den Euro. Der Weg zum Euro war lang. Bereits in den 50er Jahren setzte sich die Idee durch, eine wirtschaftliche Annäherung in Europa zu erreichen. An deren Ende sollte auch eine gemeinsame Währung stehen. Bis es soweit war, galt es zahlreiche Bedenken und Hindernisse zu überwinden. Erste Entwürfe zur Einführung einer Währungsunion, wie etwa der 1972 vorgestellte Wesner- Plan, scheiterten. Ebenso hatten Versuche, feste Wechselkurse zwischen den Teilnehmerländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) einzuführen, keinen Bestand.
Schließlich wurde im Dezember 1991 der Vertrag von Maastricht über die Bildung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geschlossen. Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main hat die Aufgabe der "Hüterin" des Euro ü-bernommen. Sie ist die Notenbank der Währungsunion und seit dem 1. Januar 1999 für die Geldpolitik in Europa zuständig. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass der Euro eine stabile Währung wird, die auf Dauer ihren Wert behält.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Euro
2.1 Wissenswertes
2.2 Geschichte des Euro
2.3 Konvergenzkriterien
2.4 Fahrplan
3 Die Europäische Zentralbank (EZB)
3.1 Geschichte der Europäischen Zentralbank
3.2 Aufbau der Europäischen Zentralbank
3.2.1 Direktorium
3.2.2 EZB-Rat
3.2.3 Erweiterter Rat der EZB
3.2.4 Zentralbanken der Mitgliedstaaten
3.3 Geldpolitisches Instrumentarium der EZB
3.3.1 Offenmarktpolitik
3.3.2 Mindestreservepolitik
3.3.3 Refinanzierungspolitik (Ständige Fazilitäten)
3.4 Zentralbankautonomie
3.5 Zielsetzung und Aufgaben der Europäischen Zentralbank
3.5.1 Preisstabilität
3.5.2 Aufgaben der Europäischen Zentralbank
4 Aussicht
1 Einleitung
In Europa gibt es eine neue Währung - den Euro. Der Weg zum Euro war lang. Bereits in den 50er Jahren setzte sich die Idee durch, eine wirtschaftliche Annäherung in Europa zu erreichen. An deren Ende sollte auch eine gemeinsame Währung stehen. Bis es soweit war, galt es zahlreiche Bedenken und Hindernisse zu überwinden. Erste Entwürfe zur Einführung einer Währungsunion, wie etwa der 1972 vorgestellte Wesner- Plan, scheiterten. Ebenso hatten Versuche, feste Wechselkurse zwischen den Teilnehmerländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) einzuführen, keinen Bestand.
Schließlich wurde im Dezember 1991 der Vertrag von Maastricht über die Bildung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geschlossen. Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main hat die Aufgabe der "Hüterin" des Euro übernommen. Sie ist die Notenbank der Währungsunion und seit dem 1. Januar 1999 für die Geldpolitik in Europa zuständig. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass der Euro eine stabile Währung wird, die auf Dauer ihren Wert behält.
2 Der Euro
Seit dem 1. Januar 1999 gibt es in Europa den Euro. Damit wurde der Euro schlagartig die zweitgrößte Währung der Welt. Er soll dabei helfen, Europa noch enger zusammenwachsen zu lassen.
Umtauschgebühren und Wechselkursrisiken zwischen den beteiligten Ländern entfallen, damit haben Unternehmen eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage für Investition und Handel. Der Verbraucher kann von mehr Wettbewerb profitieren und der größere schafft Finanzmarkt vielfältigere Anlagemöglichkeiten. Darüber hinaus kann sich die europäische Währung zu einer wichtigen Währungsreserve für andere Länder entwickeln. Diese Vorteile wird es aber nur geben, wenn die Geldwertstabilität in allen teilnehmenden Ländern dauerhaft gesichert ist.
2.1 Wissenswertes
Die Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro stehen seit dem 1. Januar 1999[1] unwiderruflich fest. Damit wurde der Euro zur Rechnungseinheit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Zentralbanken der teilnehmenden Länder. Wechselkursschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten werden so für die Zukunft ausgeschlossen.[2] Für alle diese Länder gelten - abhängig von ihrer bisherigen Währung - unterschiedliche Umrechnungskurse.
Für die Umrechnung z. B. eines DM-Betrages in Euro und umgekehrt wird der auf fünf Nachkommastellen genaue Euro- bzw. DM-Kurs verwendet.[3] Der Umrechnungskurs für ein Euro entspricht 1,95583 Deutsche Mark. Die Umrechnung in alle anderen Währungen, z. B. US-Dollar, erfolgt über den Euro. In den europäischen Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Spanien und - seit dem 1. Januar 2001 - Griechenland, ersetzt der Euro die nationalen Währungen.
Drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) werden vorerst nicht dabei sein:
- Schweden erfüllt zwar die Konvergenzkriterien[4], will aber abwarten, wie der Euro
sich entwickelt. Den Eintritt in die Währungsunion bestimmt Schweden selbst.
- Großbritannien hat schon bei den Verhandlungen des Maastrichter Vertrages
darauf bestanden, erst später über die Teilnahme an einer gemeinsamen Wäh-
rung zu entscheiden.
- Dänemark hat, wie Großbritannien, dem Maastrichter Vertag nur mit Vorbehalt
zugestimmt. Die dänische Bevölkerung hatte 1992 in einer ersten Volksabstim-
mung den neuen EU-Vertrag abgelehnt. Erst das Versprechen, Dänemark müsse
nicht an einer gemeinsamen Sicherheitspolitik und an einer gemeinsamen Wäh-
rung teilnehmen, führte zu einer Zustimmung bei der zweiten Volksabstimmung.
Will das Land den Euro, ist eine weitere Volksabstimmung nötig.
Dänemark nimmt am Wechselkursmechanismus II teil, das heißt der Wechsel-
kurs der dänischen Krone ist an den Euro angebunden, jedoch nicht festgelegt.[5]
Die Euro-Scheine gibt es in sieben Werten: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Die Banknoten aller Teilnehmerländer sind identisch. Zum Thema „Zeitalter und Baustile in Europa“ zeigen sie auf der Vorderseite Fenster bzw. Tore und auf der Rückseite Brücken unterschiedlicher Stilepochen.
Die Euro-Münzen werden in acht Werten - 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent sowie in 1 und 2 Euro - ausgegeben. Die Vorderseiten der Münzen sind ebenfalls einheitlich, im Gegensatz zu den Scheinen haben sie in den einzelnen Ländern jedoch unterschiedliche Rückseiten.
Auf den Rückseiten der deutschen Münzen befinden sich bekannte nationale Symbole. Die 1- und 2-Euro-Münzen zeigen den Bundesadler, die 10-, 20- und 50-Cent-Münzen das Brandenburger Tor und die drei Kleinsten den Eichenzweig.[6]
2.2 Geschichte des Euro
Bereits 1950 beginnt die Geschichte des Euro. Die Gründung der Europäischen Zahlungsunion (EZU) war bereits ein erster Schritt in Richtung Währungsgemeinschaft. Die EZU sollte nach dem zweiten Weltkrieg die Rückkehr zur vollen Multilateralität (d. h. zu einem System einer vielfach verknüpften Weltwirtschaft mit allseitig geöffneten Märkten[7]) des Handels erleichtern.
1951 schlossen sich sechs Länder (Deutschland, Frankreich, die Benelux-Staaten und Italien) zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen.
Die Gemeinschaft wurde im Jahr 1958 auf weitere Wirtschaftsgebiete ausgedehnt (EWG und Euratom). Der EWG-Vertrag setzte den Schwerpunkt auf die Gründung eines gemeinsamen Marktes, in dem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr vollkommene Freizügigkeit genießen sollten.
Zwischen 1958 und 1968 wurden einheitliche Tarife für den Handel mit Drittländern eingeführt. Der Werner-Ausschuss erarbeitete 1970 ein Konzept für eine Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Der daraus entstandene Werner-Bericht war die Grundlage für den 1971 verabschiedeten Stufenplan zur Vereinheitlichung von Wirtschaft und Währung auf dem Gebiet der damaligen EG.
1972 wurde der europäische Wechselkursverbund gegründet. Langfristiges Ziel war die Schaffung einer Europäischen Union.
Der Erfolg der EG regte auch andere Länder zum Mitmachen an: 1973 stießen Großbritannien, Dänemark und Irland dazu.
Auf Initiative des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt und dem französischen Präsidenten Giscard D‘Estaing wurde 1979 das europäische Wirtschaftssystem (EWS) geschaffen, ein währungspolitisches Bündnis, das innerhalb der EG zur Wechselkursstabilität beitragen sollte. Als Grundlage der Berechnung wurde der ECU (European Currency Unit) eingeführt, der Vorläufer des Euro, mit dessen Hilfe eine stabile Währungszone in Europa geschaffen werden sollte.
Weitere Staaten, 1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal, traten der EG bei.
Im Jahr 1992 unterzeichneten die Außen- und Finanzminister der Mitgliedstaaten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Im Vertrag von Maastricht wurde der Weg der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt.
Die 1995 als letzte der EU beigetretenen Länder sind Finnland, Österreich und Schweden.
1995 wurde auch das Einführungsszenarium für den Euro vom Europäischen Rat verabschiedet und das europäische Währungsinstitut (EWI), als Vorläufer der europäischen Zentralbank (EZB), gegründet. Auf dem Gipfeltreffen von Madrid im Dezember 1995 einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs darauf, der gemeinsamen Währung den Namen Euro zu geben. Damit wurde die im EGV benutzte Bezeichnung ECU für die neu zu schaffende Währung durch den Namen Euro ersetzt.[8]
Im Juni 1997 fand in Amsterdam die Konferenz der Staats- und Regierungschefs statt. Sie vereinbarten den Stabilitäts- und Wachstumspakt und einigten sich über die Gestaltung der Euro-Münzen.
Die Vorbereitung des rechtlichen Rahmens für die Einführung des Euro wurde weiter vorangetrieben, so dass 1998 die Entscheidung über den Kreis der Teilnehmerstaaten an der Währungsunion getroffen werden konnte.
Am 1. Januar 1999 wurde der Euro zur Währung in 11 Mitgliedstaaten der EU. Die jeweiligen nationalen Währungen wurden zu Untereinheiten des Euro. Umrechnungskurse zwischen den nationalen Währungen und dem Euro wurden unwiderruflich festgelegt. Fortan herrschte eine einheitliche Geldpolitik im „Euro-Land“.
2.3 Konvergenzkriterien
An der Währungsunion dürfen nur Länder teilnehmen, die eine stabile Geld- und Budgetpolitik aufweisen. Im Vertrag von Maastricht sind strenge Regeln, die sogenannten Konvergenzkriterien, festgelegt worden, die gewährleisten sollen, dass der Euro zu einer stabilen Währung wird. Die Länder, die diese Regeln nicht einhalten können, nehmen an der Währungsunion nicht teil. Länder, die den festgesetzten Grenzen zu nahe kommen[9], werden durch den sogenannten „Blauen Brief“ verwarnt. Damit soll erreicht werden, die Mitgliedstaaten von vornherein von übermäßigen Defiziten abzuschrecken.[10]
Mit den Konvergenzkriterien soll erreicht werden, dass alle teilnehmenden Staaten ein annähernd gleiches Zinsniveau haben, die Inflation gering halten und die gemeinsame Währung nicht durch zu hohe Staatsverschuldung gefährden.
Die Konvergenzkriterien gelten nicht nur für den Zeitpunkt des Eintritts in die Währungsunion, sondern müssen von den Mitgliedstaaten dauerhaft erfüllt werden.
[...]
[1] Vergl. Art. 109 g, Satz 2 EGV
[2] Vergl. Küting, Karlheinz: Einfluss der Euro-Umstellung auf die Bilanzierung. In: Ottersbach, Jörg H.: Der Euro auf der Zielgeraden, S. 119
[3] Deutschen Bundesbank: Der Euro ist da. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.
[4] Vergl. Abschnitt 2.3 Konvergenzkriterien
[5] Vergl. URL: http//www.t-online.de/euro/inhalte/wirnax133.htm
[6] Deutschen Bundesbank: Von der D-Mark zum Euro
[7] Vergl. Duden Fremdwörterbuch, S. 517
[8] Der im EGV benutzte Begriff ECU stellt nach Punkt (1) der Gründe zur Euro-Verordnung I lediglich eine Gattungsbezeichnung dar: Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, EG-Amtsblatt Nr. L 162 vom 19. Juni 1997.
[9] Vergl. Abschnitt 4 Aussicht
[10] Vergl. Oldag, Andreas: Fragen zum Euro. In: Münster, Winfried: Der Euro, Frage 39, S. 78