Die Arbeit behandelt ausführlich die verschiedenen Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung sowohl bei Hypothek als auch bei Grundschuld.
Die Vergabe von Krediten stellt den Antragsteller oftmals vor große Herausforderungen. Vor allem Kreditinstitute verlangen als Gegenleistung oftmals als Mittel zur Kreditsicherung die „Befugnis, Grund und Boden zur Grundlage von Krediten zu machen“, um so die Erfüllung der Forderung zu gewährleisten, sofern ein Schuldner „seiner Verpflichtung zuwider nicht leistet“. Kreditvergabe und Kreditsicherung gehen daher in großer Mehrheit der Fälle Hand in Hand.
Wirtschaftlich wichtigstes Mittel der Kreditsicherung stellen die Grundpfandrechte, namentlich Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld, dar. Dies ist der Fall, da, ausgehend von einer Auffassung zur Rechtsnatur der Grundpfandrechte, sie darauf gerichtet seien, den Eigentümer zu verpflichten, eine „bestimmte Geldsumme an den Gläubiger des Grundpfandrechts aus dem Grundstück zu zahlen.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies die Belastung eines Grundstücks zugunsten des Kreditgebers. Hier zeigt sich das gemeinsame Charakteristikum der Grundpfandrechte, da das belastete Grundstück nun wiederum dem Gläubiger als Berechtigung zur Befriedigung einer gesicherten Forderung dient.
Im Folgenden soll näher auf die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld eingegangen werden. Aussagen zur Rentenschuld werden nur insoweit getroffen, als dass sie für die Erörterung der Problematik wesentlich sind.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 - Einführung
A) Kredit und Kreditsicherung
B) Einordnung von Hypothek und der Grundschuld in das deutsche Zivilrecht
C) Die gesicherte Forderung bei Hypothek und Grundschuld
Teil 2 - Die Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung bei Hypothek und Grundschuld
A) Die Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung bei der Hypothek
1. Leistung an den Berechtigten (Hypothekar)
a) Leistung durch den mit dem Eigentümer identischen Schuldner
b) Leistung durch den mit dem Schuldner nicht identischen Eigentümer
aa) Leistung auf die Forderung gemäß Absprache
bb) Leistung auf die Hypothek der Absprache zuwider
c) Leistung durch den mit dem Eigentümer nicht identischen Schuldner
d) Leistung durch einen ablöseberechtigten Dritten
e) Leistung durch einen nicht ablöseberechtigten Dritten
2. Leistung an den nichtberechtigten Dritten
B) Die Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung bei der Grundschuld
1. Personenidentität von Eigentümer und Schuldner
2. Personenverschiedenheit von Schuldner und Eigentümer
a) Leistung durch den Schuldner, der nicht zugleich Eigentümer ist
b) Leistung durch den Eigentümer, der nicht zugleich Schuldner ist
3. Leistung durch Dritte
a) Leistung durch einen ablöseberechtigten Dritten
b) Leistung durch einen nicht ablöseberechtigten Dritten
C) Zusammenfassung
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