Am 01.01. 2008 trat der § 8c KStG durch das Unternehmenssteuerreformgesetz von 2007 in Kraft. Seit dessen Einführung wurde an der gesetzlichen Regelung beim Verlustabzug von Körperschaften herumgedoktert. Doch was genau es mit dem § 8c KStG auf sich hat und wie dessen Rechtsfolgen zu beurteilen sind soll in dieser Seminararbeit genauer untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Erklärung des § 8c KStG und Erläuterung des schädlichen Beteiligungsverfahren
- Detaillierte Angaben zu § 8c KStG
- Der schädliche Beteiligungserwerb
- Die rechtliche und wirtschaftliche Identität
- Der Anteilserwerb mit seinen Prozentstufen
- Die zeitliche Anwendung des schädlichen Erwerbs
- Die Rechtsfolgen des § 8c KStG
- Auswirkung der Prozentstufen, sowie Abmilderung und Ausnahmen der Rechtsfolgen
- Auswirkung des § 8c Abs. 1 KStG
- Ausnahmen und Abmilderung des § 8c KStG
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen des § 8c KStG, der im Jahr 2008 eingeführt wurde, auf den Verlustabzug bei Körperschaften. Sie untersucht die neu eingeführte Regelung zur Verlustnutzung, die die Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG ersetzt hat. Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Aspekte des schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG, die verschiedenen Prozentstufen und die Auswirkungen dieser Stufen auf den Verlustabzug. Außerdem werden die Ausnahmen und Abmilderungsmöglichkeiten des § 8c KStG erläutert.
- Der § 8c KStG als Ersatz für die Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG
- Die Bedeutung der wirtschaftlichen und rechtlichen Identität bei der Verlustnutzung
- Die verschiedenen Prozentstufen des schädlichen Beteiligungserwerbs und deren Auswirkungen auf den Verlustabzug
- Die Ausnahmen und Abmilderungsmöglichkeiten des § 8c KStG
- Die Entwicklung und Modifikationen des § 8c KStG im Laufe der Jahre
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des § 8c KStG und seiner Relevanz für den Verlustabzug bei Körperschaften ein. Das Kapitel erklärt die Hintergründe der neuen Regelung und stellt die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Mantelkaufregelung dar. Im zweiten Kapitel wird der § 8c KStG im Detail erläutert, einschließlich der Definition des schädlichen Beteiligungserwerbs. Der Abschnitt 2.1 erläutert die verschiedenen Prozentstufen, die für den Verlustabzug relevant sind, während der Abschnitt 2.2 die rechtliche und wirtschaftliche Identität in Bezug auf den Beteiligungserwerb beleuchtet. Das dritte Kapitel befasst sich mit den Rechtsfolgen des § 8c KStG und den Auswirkungen der verschiedenen Prozentstufen. Auch die Ausnahmen und Abmilderungen der Regelungen werden in diesem Kapitel vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen der Körperschaftsteuer und insbesondere die Verlustabzugsregelung nach § 8c KStG. Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Mantelkaufregelung, schädlicher Beteiligungserwerb, rechtliche und wirtschaftliche Identität, Prozentstufen, Verlustabzug, Ausnahmen und Abmilderungen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 8c KStG beim Verlustabzug?
Er regelt den Wegfall von steuerlichen Verlustvorträgen bei Körperschaften, wenn ein schädlicher Beteiligungserwerb (Anteilseignerwechsel) stattfindet.
Was gilt als „schädlicher Beteiligungserwerb“?
Ein schädlicher Erwerb liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (anteiliger Wegfall) bzw. mehr als 50 % (vollständiger Wegfall) der Anteile an einen Erwerber übertragen werden.
Was ist der Zweck des § 8c KStG?
Die Vorschrift soll den sogenannten „Mantelkauf“ verhindern, bei dem Unternehmen nur erworben werden, um deren aufgelaufene Verluste steuerlich mit anderen Gewinnen zu verrechnen.
Gibt es Ausnahmen vom Verlustwegfall?
Ja, es gibt Ausnahmen wie die Stille-Reserven-Klausel, die Konzernklausel oder den fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d KStG), um Sanierungen und interne Umstrukturierungen zu ermöglichen.
Was bedeutet die „wirtschaftliche Identität“ in diesem Kontext?
Die wirtschaftliche Identität besagt, dass Verluste nur dann genutzt werden dürfen, wenn die Gesellschaft, die sie erwirtschaftet hat, wirtschaftlich mit der Gesellschaft identisch bleibt, die sie geltend macht.
- Quote paper
- Marco Stidl (Author), 2014, Verlustabzug bei Körperschaften. Erklärung und Rechtsfolgen des § 8c KStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341591