„Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.“ – diese bekannte Redensart ist gerade auch im Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung und findet – in juristisch abgewandelter Form – in der Business Judgement Rule (BJR) in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG ihren Ausdruck. Demnach steht dem Geschäftsleiter ein „weiter Handlungsspielraum“ für unternehmerische Entscheidungen zu, die aufgrund angemessener Informationsgrundlage und zum Wohl der Gesellschaft gefällt wurden.
Sollten die Geschäftsleiter also bei der Ausübung ihres Ermessens völlig frei sein, und lediglich die Gewinnmaximierung im Blick haben, oder bedarf es einer Beschränkung auf legale Handlungen? Mit anderen Worten: Steht das Interesse der Gesellschaft, den Gewinn zu maximieren, über der Legalitätspflicht? Dies ist wohl zu verneinen, gleichwohl sind die Begründungen für die Legalitätspflicht uneinheitlich, und es kommt teilweise zu einer inkonsequenten Anwendung. Es besteht somit Anlass zu genaueren Betrachtung.
Nicht nur durch das Legalitätsprinzip wird der Ermessensspielraum der Geschäftsführer beeinträchtigt – es ergeben sich zahlreiche GmbH – spezifische Besonderheiten in der Anwendung eines Ermessensspielraums auf den Geschäftsführer, die zu würdigen gilt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Analyse der Business Judgement Rule
I. Kodifizierung im deutschen Recht
II. Zweck der Business Judgement Rule
III. Tatbestand der Business Judgement Rule
1. Unternehmerische Entscheidung
2. Handeln auf Grundlage angemessener Information
3. Handeln zum Unternehmenswohl
4. Handeln ohne Fremdeinflüsse und Interessenskonflikte
5. Handeln in Gutgläubigkeit
IV. Rechtsfolge und dogmatische Einstufung der Business Judgement Rule
1. Meinungsstand
2. Bewertung
C. Würdigung der Business Judgement Rule bezogen auf den Geschäftsführer der GmbH
I. Beschränkung des Ermessensspielraums
1. Vorlagepflicht bei Geschäften wider dem mutmaßlichen Willen der Gesellschafter
2. Insichgeschäfte und Interessenskonflikte
3. Gesetzlich auferlegte Pflichten
a) Explizite Pflichten
b) Implizierte Pflichten
aa) Treuepflichten
bb) Sorgfaltspflichten
(1) Sorgfaltspflichten im engeren Sinn, Überwachungs– und Compliance – Pflichten
(2) Legalitätspflicht
(a) Externe Legalitätspflicht
(aa) Durchbruch der Legalitätspflicht bei unklarer Rechtslage
(bb) Durchbruch der Legalitätspflicht bei Vertragspflichten der Gesellschaft gegenüber Dritten
(b) Interne Legalitätspflicht
(c) „Nützliche“ Pflichtverletzungen
(d) Gegenüberstellung: „Nützliche Pflichtverletzungen“ und Vertragsverletzungen
(3) Legalitätspflicht gegen Gesellschaftsinteresse
4. Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers
II. „Gesellschafterliche Dispositionsfreiheit“ der Geschäftsführerhaftung
III. Möglichkeit der Beschränkung des Ermessenspielraums „bis auf Null“
D. Fazit und wesentliche Thesen
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