Einleitung
Neuesten Umfragen zufolge sind mittlerweile nahezu 50 % aller deutschen Haushalte vernetzt.1 Der Internetboom setzt sich unaufhaltsam fort. In vielen Bereichen lässt sich ein Leben ohne Internet kaum mehr vorstellen. Online Banking ist bei den Verbrauchern zur Selbstverständlichkeit geworden, ein Großteil der Bücher wird über riesige Internetversandhandelsgesellschaften vertrieben. Versteigerungen bei Internetauktionshäusern werden längst nicht mehr nur von Experten genutzt, sondern sind zum „Volkssport“ geworden. Das Internet dient jedoch nicht nur als Handelsplattform. Viele Erstinformationen werden per Mausklick bezogen. Das kann sowohl der Student sein, der Material zu einer Seminar- oder Diplomarbeit oder eine Begriffserklärung sucht, als auch jede andere Person, die sich beispielsweise über das tagesaktuelle Geschehen informieren will. Websites werden auch nicht mehr nur zur Präsentation von Unternehmen genutzt, sondern haben in den privaten Bereich Einzug gefunden. Durch das vielfältige Informationsangebot ist es jedoch schwer geworden einen Überblick über die vielen Verzweigungen und Angebote zu bekommen. Um die Nutzung zu erleichtern und ein schnelles Springen von Seite zu Seite möglich zu machen, gibt es den Hyperlink. Für den einen eine große Erleichterung für den Umgang mit dem Medium Internet, für den anderen Grund sich Gedanken zu machen wie er ihn in irgendeiner Weise untersagen kann.
In dieser Seminararbeit werden die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Hyperlinks dargestellt. Hauptsächlich in Bezug auf das UWG. Zunächst erfolgt eine kurze Erläuterung der Neuerungen des UWG anschließend werden die in Frage kommenden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dargelegt. Dazu wird besonderes Augenmerk auf die bisherige Rechtsprechung gerichtet. Bevor zum Schluss eine kritische Würdigung erfolgt, wird kurz auf die Haftungsproblematik von verlinkten Inhalten eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- 1 EINLEITUNG
- 2 ALLGEMEINE BEGRIFF SERKLÄRUNGEN ZUM INTERNET
- 2.1 IP-Adresse
- 2.2 Domain
- 2.3 URL
- 2.4 Die verschiedenen Arten der Hyperlinks
- 2.4.1 Der Surface Link
- 2.4.2 Der Deep Link
- 2.4.3 Der Frame
- 3 DAS UWG
- 3.1 Grundlegendes zur UWG Reform
- 3.2. Anwendungsbereich
- 4. WETTBEWERBSRECHTSVERLETZUNGEN DURCH HYPERLINKS
- 4.1 Verschleierung des Werbecharakters von Wettbewerbshandlungen, § 4 Nr. 3 UWG
- 4.2 Der ergänzende Leistungsschutz, § 4 Nr. 9 UWG
- 4.2.1 Deep Links OLG Celle
- 4.2.2 Paperboy.de - BGH
- 4.2.3 Die Herkunftstäuschung
- 4.2.4 Die Rufausbeutung
- 4.3 Die gezielte Behinderung, § 4 Nr. 10 UWG
- 4.4 Irreführende Werbung, § 5 UWG
- 4.5 Vergleichende Werbung, § 6 UWG
- 5 WETTBEWERBSRECHTLICHE HAFTUNG FÜR VERLINKTE INHALTE
- 6 KRITISCHE WÜRDIGUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Hyperlinks, insbesondere im Kontext des UWG. Sie untersucht, wie Hyperlinks im Rahmen des UWG als wettbewerbswidrige Handlung gelten können und welche Haftungsfragen sich im Zusammenhang mit verlinkten Inhalten ergeben.
- Erläuterung der Neuerungen des UWG
- Analyse verschiedener wettbewerbsrechtlicher Verstöße durch Hyperlinks, wie z.B. Verschleierung des Werbecharakters, Verletzung des ergänzenden Leistungsschutzes, gezielte Behinderung
- Beurteilung der Rechtsprechung zu Hyperlinks
- Untersuchung der Haftungsfrage für verlinkte Inhalte
- Kritische Würdigung der wettbewerbsrechtlichen Regulierung von Hyperlinks
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt den Kontext der Seminararbeit dar und beleuchtet die wachsende Bedeutung des Internets und der Hyperlinks in der heutigen Zeit.
- Kapitel 2 erläutert grundlegende Begriffe des Internets, wie IP-Adresse, Domain, URL und verschiedene Arten von Hyperlinks.
- Kapitel 3 befasst sich mit dem UWG und stellt die relevanten Vorschriften und die Reform des UWG vor.
- Kapitel 4 untersucht die wettbewerbsrechtlichen Verstöße, die durch Hyperlinks verursacht werden können. Dies umfasst Verstöße gegen den Schutz des Werbecharakters, den Leistungsschutz und den Schutz vor Irreführung und gezielter Behinderung.
- Kapitel 5 beleuchtet die haftungsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit verlinkten Inhalten.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit befasst sich mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten von Hyperlinks im Kontext des UWG, insbesondere mit den Themen wie Leistungsschutz, Irreführung, gezielte Behinderung und Haftungsfragen im Zusammenhang mit verlinkten Inhalten.
Häufig gestellte Fragen
Sind Hyperlinks wettbewerbsrechtlich relevant?
Ja, das Setzen von Links kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, wenn dadurch z.B. die Herkunft einer Leistung getäuscht oder der Ruf eines Mitbewerbers ausgebeutet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Surface Links und Deep Links?
Ein Surface Link führt zur Startseite einer Website, während ein Deep Link direkt auf eine Unterseite verweist und dabei oft die Startseite mit Werbung und Impressum umgeht.
Was besagt das „Paperboy“-Urteil des BGH?
Der BGH entschied, dass das Setzen von Deep Links grundsätzlich zulässig ist und keine Urheberrechtsverletzung darstellt, da es die Funktionsweise des Internets ermöglicht und Inhalte lediglich auffindbar macht.
Wann ist Framing wettbewerbswidrig?
Framing kann wettbewerbswidrig sein, wenn fremde Inhalte so in die eigene Seite eingebunden werden, dass beim Nutzer der Eindruck entsteht, es handele sich um eigene Inhalte des Seitenbetreibers (Herkunftstäuschung).
Haftet man für verlinkte Inhalte?
Eine Haftung kann entstehen, wenn man sich die verlinkten Inhalte zu eigen macht oder positive Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf der Zielseite hat und den Link nicht entfernt.
- Quote paper
- Andreas Lippert (Author), 2005, Darstellung und kritische Würdigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte zu Links auf Internetseiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34005