Das Ziel der Familienpolitik ist es, die Familie so zu unterstützen, das diese ihre Grundfunktionen gut erfüllen können. Aus diesem Grund entstanden auch familienpolitische Maßnahmen. Die wichtigsten Leistungen, die Familien erbringen sind u. a. folgende:
- Reproduktionsfunktion
- Erziehen der Kinder
- Sozialisationsfunktion
- Grundversorgung der menschlichen Grundbedürfnisse
- Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit der Familienmitglieder und Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten.
Die moderne Familienpolitik hat ihren Ursprung in Frankreich. Dort wurde die Familienpolitik in der Hälfte des 19. Jahrhundert aufgrund der sinkenden Geburtenrate, eingeführt. 1939 wurden Maßnahmen des Familienlastenausgleichs installiert und die Familie erhielt eigenständige Rechte. Im folgenden werden wir speziell auf den Familienlastenausgleich eingehen.
Gliederung
1. Familienpolitik
2. Familienlastenausgleich
2.1. Ziele und Aufgaben
2.2. Formen
2.2.1 Kindergeld
2.2.2 Kinderfreibetrag
2.2.3 Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
2.3. Begründung
2.4 Auswirkungen
2.5 Reformkonzepte
2.5.1 Reformkonzept von Dinkel
2.5.2 Reformkonzept von Matthäus-Maier
3. Reflexion
4. Literaturverzeichnis
1. Familienpolitik
Familienpolitik hat sich allmählich über Jahrzehnte herausgebildet. Es gab zwar familienpolitische Maßnahmen, die darauf zielten die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Lebenslage der Familien zu verbessern, aber sie galten lange Zeit nicht als Elemente einer Familienpolitik im expliziten Sinne. Lange Zeit fielen familienpolitische Handlungen unter das Stichwort „Bevölkerungspolitik“, die allerdings darauf ausgerichtet waren Familien zu unterstützen.
Zunächst war die Hauptaufgabe der Familienpolitik die wirtschaftlichen Verhältnisse von Familien zu verbessern, die Maßnahmen waren meist lohnergänzende familien- und kinderbezogene Einkommenshilfen. Ziel war ein angemessenes Einkommen für Familien mit mehreren Kindern. Dies wurde hauptsächlich als Familienförderung eingerichtet, um die Geburtenzahl, die nach den beiden Weltkriegen drastisch abnahm, zu erhöhen. Eine zweite Wurzel für die Familienpolitik, war der Bereich der Fürsorge. Schon im vergangenen Jahrhundert wurden Familien durch die Armenhilfe wirtschaftlich unterstützt.
Erst als familiäre Notlagen nicht mehr als individuelles Problem angesehen wurden, sondern als gesellschaftliches Problem, da sich die Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig veränderten, kam die Forderung nach familienbezogenen politischen Konzepten auf. Vereinzelt war die Forderung nach umfassender Familienpolitik schon nach dem ersten Weltkrieg vorhanden und bereits gedanklich entwickelt. Hier wurde die Familienpolitik von manchen Personen, z. B. Friedrich Zahn, Gertrud Bäumer als Querschnittsaufgabe gesehen, auch wenn es noch nicht so benannt wurde.
Nach dem zweiten Weltkrieg beschäftigten sich viele Arbeiten damit, die Situation zu analysieren und ein familienpolitisches Handlungssystem zu untermauern. Aber erst in den letzten Jahrzehnten hat sich der Begriff Familienpolitik etabliert. Die Familienpolitik „hat die Lebenslagen von Familien ebenso im Blick wie die äußeren Erscheinungsformen und sozialen Strukturen der familialen Lebensgemeinschaften; darüber hinaus können die persönlichen Gegebenheiten der Familienmitglieder und ihrer Einstellungen für familienpolitisches Handeln nicht außer Betracht gelassen werden.“[1] Auch die Familienrechtsgestaltung gehört im umfassenderen Sinne zur Familienpolitik, also die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten und Familien. Familienpolitik ist ein wichtiger Bestandteil von Gesellschaftspolitik, die an unterschiedliche Handlungskonzepten (strukturerhaltende Funktion, strukturbegleitende Funktion, strukturgestaltende Funktion) ausgerichtet sein kann.[2]
Das Ziel der Familienpolitik ist es, die Familie so zu unterstützen, das diese ihre Grundfunktionen gut erfüllen können. Aus diesem Grund entstanden auch familienpolitische Maßnahmen. Die wichtigsten Leistungen, die Familien erbringen sind u. a. folgende:
- Reproduktionsfunktion
- Erziehen der Kinder
- Sozialisationsfunktion
- Grundversorgung der menschlichen Grundbedürfnisse
- Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit der Familienmitglieder und Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten.[3]
Die moderne Familienpolitik hat ihren Ursprung in Frankreich. Dort wurde die Familienpolitik in der Hälfte des 19. Jahrhundert aufgrund der sinkenden Geburtenrate, eingeführt. 1939 wurden Maßnahmen des Familienlastenausgleichs installiert und die Familie erhielt eigenständige Rechte. Im folgenden werden wir speziell auf den Familienlastenausgleich eingehen.
2. Familienlastenausgleich (FLA)
Der Familienlastenausgleich ist „das Subsystem im deutschen System der Sozialen Sicherung und Daseinsvorsorge, das auf einen Ausgleich für die besonderen Kosten zielt, die Familien für Pflege und Erziehung von Kindern aufwenden müssen.“[4]
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 1990 zum Thema „Familienbesteuerung, Familienlastenausgleich, Familienkomponente in der Rentenversicherung“ wurde einerseits der Handlungsbedarf, der in diesem Bereich dringend nötig war aufgezeigt und andererseits auch eine Entwicklung eines gerechteren Familienlastenausgleich angemahnt.[5] Der Familienlastenausgleich ist historisch gewachsen und verändert sich ständig mit den sich verändernden Rahmenbedingungen (wie z.B. gesetzliche Regelungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes) die durch die politische Lage mitbestimmt werden. Das heißt, dass die regierenden Parteien einen hohen Einfluß auf die Umsetzung von familienentlastenden bzw. fördernden Leistungen besitzen. Der FLA kann den wirtschaftlichen Interventionen der Familienpolitik zugeordnet werden. Er umfaßt verschiedene Leistungen auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Von 1975 bis 1982 gab es als einzige Leistung des FLA Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 50 DM. Von diesem Zeitpunkt an sind die Leistungen, die Eltern erhalten haben nach und nach erhöht worden. Die Finanzierung der Leistungen (hier Kindergeld und Kinderfreibetrag) ergibt sich wie folgt:
- Kindergeld (ist in Abschnitt X des EStG geregelt) wird durch den Bund finanziert.
- Kinderfreibetrag (ist in § 32 Abs. 6 des EStG geregelt) wird zu 74% vom Bund und zu 26% vom Land finanziert.
Bis 1995 wurde der Begriff des Familienlastenausgleichs verwendet. Ab 1996 setzte sich dann der Begriff des Familienleistungsausgleich[6] durch. Dies wurde unter anderem durch den Deutschen Familienverband angeregt, der die Erziehung von Kindern nicht länger als „Last“ bezeichnet sehen wollte.[7] Der „neue“ Begriff soll dazu beitragen den verschiedenen Formen der staatliche Unterstützung den negativen Beigeschmack, dem der Begriff der „Last“ anhaftet, aufheben. Außerdem sollen damit die Leistungen, die Familien erbringen deutlicher hervorgehoben und damit anerkannt werden. Die Gefahr dieses Begriffes liegt allerdings darin, dass man glauben könnte, dass alle geleisteten Tätigkeiten angemessen finanziell ausgeglichen werden, dem ist aber nicht so.
Bei der Abgrenzung des Begriffs kann man eine Unterscheidung in zwei Gruppen vornehmen:
- Bei einer sehr weiten Begriffsfassung versteht man unter Familienlastenausgleich die Gesamtheit aller familienpolitischen Maßnahmen. Unter einem Familienlastenausgleich im weiteren Sinne versteht man auch öffentliche Leistungen die die Kosten der Kinder in einer Ausbildung mindern sollen (z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz) sowie die teilweise Übernahme der Kosten für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (Kindergartenbeitrag, Lernmittelfreiheit, etc.)
- Fast man den Begriff des FLA enger, so versteht man darunter das duale System, das sich aus dem Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zusammensetzt.[8] In diesem Kontext wird der Ausgleich der Lasten berücksichtigt, die bei den Eltern durch das Aufziehen des Nachwuchses entstehen. Hierunter fallen auch Einkommensausfälle die durch die Betreuung der Kinder in der Regel bei einem Elternteil bestehen.
2.1 Ziele und Aufgaben
Die Ziele des Familienausgleichs können auf vier Ebene betrachtet werden[9]. In der Literatur unterscheidet man in der Regel zwischen
- gesellschaftsbezogenen Argumentation
- familienbezogenen Argumentation
- kindbezogene Argumentation
- bevölkerungspolitische Argumentation
Die gesellschaftsbezogene Argumentation beinhaltet im wesentlichen, dass Familien für ihre Leistungen, die sie durch die Erziehung und Pflege der Kinder für die gesamte Gesellschaft erbringen eine Art „Aufwandsentschädigung“ erhalten. Die Erziehung und Pflege ist die ureigenste Pflicht und das Recht der Eltern, der Staat will in diese intime Aufgabe nicht inhaltlich eingreifen, wenn es nicht notwendig ist. Daher geschieht die Unterstützung primär auf finanzieller Ebene.
Die zweite Argumentation bezieht sich darauf, dass Familien förderungswürdig sind und nicht durch die Versorgung für Kinder aus dem sozialen Netz fallen sollen. Dies findet auch im Grundgesetz seinen Niederschlag. Dort heißt es in Artikel 6 GG Abs. 1, dass die Ehe und die Familie unter einem besonderen Schutz der staatliche Ordnung stehen.
Die kindbezogene Argumentation bezieht sich auf die Situation des Kindes, dass sich noch nicht selbst versorgen kann und daher auf die Hilfe und Unterstützung der Familie angewiesen ist. Daher ist die Familie von den entstehenden Aufwendungen zu entlasten.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ergibt sich die letzte der vier Argumentationen, die bevölkerungspolitische. Das heißt, dass der Staat die Familie finanziell fördern und entlasten will. Durch rückläufige Geburtenzahlen soll das Gründen einer Familie verstärkt gefördert werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört die Bundesrepublik Deutschland seit 1998 zu den Ländern mit der niedrigsten Geburtenziffer und der höchsten Kinderlosigkeit.[10] Durch einen sinnvollen Familienlastenausgleich im Rahmen der Familienpolitik will man versuchen dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Aus den genannten Argumentationen lassen sich folgende Ziele ableiten:
- Sicherung des sozial kulturellen Mindestbedarfs für alle Kinder
- Anpassung der Haushaltseinkommen an den durch Kinder bedingten unterschiedlichen Bedarf der Familie
- Finanzielle Anerkennung der Leistung der Familien für die Gesellschaft
- Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung[11]
Wingen[12] stellt fest, dass es bei der Zielbestimmung notwendig ist, einige grundlegenden Fragen zu klären, so etwa welcher Umfang bei einem Ausgleich überhaupt erreicht werden soll. Weiterhin sollten bei der Zieldefinition empirische Daten miteinbezogen werden, die darüber Aussagen machen welche monetären Mittel Familien zur Verfügung haben und wie sie beispielsweise prozentual entlastet werden. Die Normen und Werte die die Ausgestaltung des FLA bestimmen können, so Wingen, wissenschaftlich nur schwer erfasst werden. So bestehen auch Ansichten darüber, dass der FLA nicht nötig sein sollte, da jede Familie aus einer sehr persönlichen und intimen Motivation heraus eine Familie gründet und keine „Entlastung“ von staatlicher Seite dafür erwartet.
[...]
[1] Zitat: Wingen, 1997 S. 33
[2] Vgl.: Wingen 1997 S. 27-35
[3] Vgl.: Wingen 1997 S. 41-42
[4] Zitat: Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 322
[5] Vgl.: Lehner, 1993, S.5
[6] Vgl.: www.nettoeinkommen.de/kinder.htm
[7] Vgl.: Oepen, 1995, S. 89
[8] Vgl.: Oberhauser, 1993. S.62
[9] Vgl.: Oberhauser 1980 S.22
[10] Vgl.: www.bmfsj.de
[11] Vgl.: Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung e.V. 1989, S.84
[12] Vgl.: Wingen 1997, S.227
- Arbeit zitieren
- Nadine Reiner (Autor:in), 2005, Familienlastenausgleich: Ziele, Formen, Begründungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33798
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