„Während in Entwicklungsländern Kinder von ihren Eltern oft nicht ernährt werden können, landen sie in Deutschland auf der Straße, da sie emotional verhungern.“ 1
Diese Arbeit befasst sich mit Kindern und Jugendlichen, die die Straße - zumindest zeitweise - als ihr Lebensumfeld gewählt haben oder wählen mussten. Was treibt oder zieht die jungen Menschen auf die Straße? Ist es emotionale Kälte in den Familien, eine Antwort auf eine sich wandelnde Gesellschaft, ein Versagen der Schulen oder gar der Jugendhilfe?
Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Ursachen dieses Phänomens aufzuzeigen, die Arbeit seitens der Jugendhilfe -auch kritisch - zu betrachten und nach Ansätzen zu suchen, wie diese verbessert werden könnte.
Ausgehend von der Lebensphase Jugend, um dem Leser einen kurzen Einblick in die Problematik dieser Lebensphase geben, werden anschließend die vorhandenen Fakten des Phänomens Straßenkinder und -jugendliche (Definition, Zahlen, rechtliche Grundlagen) geklärt. Es folgt die eingehende Auseinandersetzung mit den Ursachen im gesellschaftlichen, familiären und schulischen Bereich. In wieweit die Ursachen in einer Anziehungskraft der Straße oder im Versagen der Jugendhilfe zu finden sind, sollen die dann folgenden Kapitel klären.
Am Ende der Arbeit wird ein innovatives Projekt der Jugendhilfe in den Niederlanden vorgestellt und der Frage nachgegangen, inwiefern sinnvolle präventive Maßnahmen in Deutschland v orhanden sind.
Zur besseren Lesbarkeit dieser Arbeit werde ich ausschließlich die männliche Version von Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden (z.B. Sozialarbeiter anstatt Sozialarbeiterin), meine aber - außer es ist ausdrücklich vermerkt - beide Geschlechter.
INHALTSVERZEICHNIS
0. Einleitung
1. Das Jugendalter
1.1 Definition des Jugendalters
1.2 Probleme des Jugendalters
2. Straßenkinder und -jugendliche in Deutschland
2.1 Definition
2.2 Zahlen und Umfang
2.3 Rechtliche Grundlagen
2.4 Ursachen
2.4.1 Gesellschaftliche Ursachen
2.4.2 Familiäre Ursachen
2.4.3 Schulische Ursachen
2.4.4 Ursachen in der Anziehungskraft der Straße
2.4.5 Ursachen im Jugendhilfesystem (?)
2.4.5.1 Das niederländische Modell INSTAP – eine Alternative?
2.4.5.2 Forderungen an die Präventionsarbeit
3. Was fehlt
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis und Quellen aus dem Internet
0. Einleitung
„Während in Entwicklungsländern Kinder von ihren Eltern oft nicht ernährt werden können, landen sie in Deutschland auf der Straße, da sie emotional verhungern.“[1]
Diese Arbeit befasst sich mit Kindern und Jugendlichen, die die Straße – zumindest zeitweise – als ihr Lebensumfeld gewählt haben oder wählen mussten.
Was treibt oder zieht die jungen Menschen auf die Straße? Ist es emotionale Kälte in den Familien, eine Antwort auf eine sich wandelnde Gesellschaft, ein Versagen der Schulen oder gar der Jugendhilfe?
Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Ursachen dieses Phänomens aufzuzeigen, die Arbeit seitens der Jugendhilfe –auch kritisch – zu betrachten und nach Ansätzen zu suchen, wie diese verbessert werden könnte.
Ausgehend von der Lebensphase Jugend, um dem Leser einen kurzen Einblick in die Problematik dieser Lebensphase geben, werden anschließend die vorhandenen Fakten des Phänomens Straßenkinder und -jugendliche (Definition, Zahlen, rechtliche Grundlagen) geklärt. Es folgt die eingehende Auseinandersetzung mit den Ursachen im gesellschaftlichen, familiären und schulischen Bereich. In wieweit die Ursachen in einer Anziehungskraft der Straße oder im Versagen der Jugendhilfe zu finden sind, sollen die dann folgenden Kapitel klären.
Am Ende der Arbeit wird ein innovatives Projekt der Jugendhilfe in den Niederlanden vorgestellt und der Frage nachgegangen, inwiefern sinnvolle präventive Maßnahmen in Deutschland vorhanden sind.
Zur besseren Lesbarkeit dieser Arbeit werde ich ausschließlich die männliche Version von Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden (z.B. Sozialarbeiter anstatt Sozialarbeiterin), meine aber – außer es ist ausdrücklich vermerkt – beide Geschlechter.
1. Das Jugendalter
1.1 Definition des Jugendalters
Das deutsche Recht definiert einen Jugendlichen nach seinem Alter, als einen Jugendlichen, der „...14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“.[2] Aus psychologischer Sicht wiederum wird die Geschlechtsreife als das wichtigste Merkmal zum Eintritt in das Jugendalter definiert[3], wohingegen der abgeschlossene Erwerb intellektueller und sozialer Kompetenzen, der Aufbau einer Partnerbeziehung, Selbstständigkeit im Konsum- und Freizeitsektor sowie eine Stabilität im Wert- und Normensystem den Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen bezeichnet.[4]
Soziologisch betrachtet ist das Jugendalter eine Lebensphase „...zwischen dem abhängigen Kind und dem unabhängigen Erwachsenen“.[5] Diese Definition birgt in sich allerdings einige Unsicherheiten, wann denn nun von dem Jugendlichen zu sprechen ist, da diese Lebensphase nicht an einer genauen Altersangabe festzumachen ist. Kennzeichnend für die Jugendphase sind nach Hurrelmann die Erbringung von unabhängigen Leistungen (hauptsächlich in der Schule), die Loslösung von der Familie und die Hinwendung zu Gleichaltrigen, einhergehend mit der „...Verselbstständigung der sozialen Kompetenzen...“[6], Selbstständigkeit im Umgang mit Konsumgütern und Waren sowie finanzielle Autonomie.[7] Des weiteren wird die „...Selbstdefinition des sozialen und des politischen (Bürger-) Status...“[8] in „...ethischen, religiösen, moralischen und politischen...“[9] Bereichen genannt. Den Übertritt vom Jugend- in das Erwachsenenalter kennzeichnen zwei Merkmale: Erstens die ökonomische Unabhängigkeit, also die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, zweitens die Ablösung vom Elternhaus hin zu einer eigenen Partnerschaft bzw. zur Gründung einer eigenen Familie.[10] Somit werden die Probleme mit der o.g. Definition des Jugendalters ersichtlich, da die gesellschaftliche Situation heutzutage eine genaue Abgrenzung der Lebensphasen nicht zulässt. Beispiele für die schwierige Abgrenzung zum Erwachsenenalter sind die angespannte Arbeitsmarktsituation, die Jugendlichen nicht oder sehr spät die Möglichkeit bietet, ökonomisch unabhängig zu werden und die Abkehr vieler Jugendlicher, in jungen Jahren eine Familie zu gründen und in dieser Hinsicht selbstständig zu sein. Im Gegensatz dazu verfügen Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren über finanzielle Mittel und können früh in die Konsumentenrolle einsteigen. Ähnlich ist die Partizipation am öffentlichen Leben: Jugendliche haben im Bereich der Familie und Schule schon weit vor dem Erreichen ihrer Volljährigkeit zur Ausübung ihres Wahlrechts, die Möglichkeit am öffentlichen Leben teilzuhaben.[11] Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Übergang in die Jugendphase nach Hurrelmann im Alter von etwa 12 Jahren geschieht, wobei sich die Lebensphase zum Erwachsenenalter nicht eindeutig abgrenzen lässt und bis zum Alter von 27 Jahren andauern kann.[12]
1.2 Probleme des Jugendalters
„Der Sozialisationsprozess im Jugendalter kann dann als „gelungen“ angesehen werden, wenn Jugendliche es schaffen, die vielfältigen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und damit die Anforderungen der Individuation[13] und Integration miteinander zu verbinden.“[14] Es kommt zu Problemen, wenn Jugendliche dies nicht schaffen und „...nicht den jeweils durch institutionelle oder Altersnormen festgelegten Standards...“[15] entsprechen. Jugendliche müssen in ihrer Entwicklung ein hohes Maß an Problembewältigungskompetenz erworben haben und von ihrem sozialen Umfeld Unterstützung erfahren, um Probleme des Jugendalters in kritischen Lebensphasen bewältigen zu können.[16] Gerade das soziale Umfeld, das bei Jugendlichen noch zum Großteil aus ihrer Familie besteht, wird in letzter Zeit brüchig und bietet aufgrund zunehmender Individualisierung und auseinanderbrechender Familienstrukturen weniger Rückhalt.[17] Gelingt den Jugendlichen die Problembewältigung nicht, können die Folgen nach außen gerichtete (wie z.B. kriminelles Verhalten oder Protest), nach innen gerichtete (wie z.B. Rückzug oder Isolation) oder ausweichende Formen (wie z.B. Drogenkonsum oder nonkonforme Verhaltensweisen) annehmen. In allen drei Fällen wird allerdings die Ursache des Problems an sich nicht bearbeitet sondern nur verschoben.[18] „Statt sich der unangenehmen, schwierigen und schmerzlichen Arbeit an der Persönlichkeit zu stellen, weicht man aus, beschuldigt andere oder zieht sich in eine Isolationshaltung zurück.“[19] Eine Folge von nicht bewältigten Problemen kann – neben den bereits oben genannten - die Flucht auf die Straße und der Beginn einer sogenannten „Straßenkarriere“ sein. Dass mit dem Beginn einer „Straßenkarriere“ der Sozialisationsprozess erst einmal als gescheitert betrachtet werden kann ist offensichtlich: hat zwar die Individuation – wenn auch nicht im normativen Sinn – stattgefunden, so ist der Betroffene weit davon entfernt, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
2. Straßenkinder und -jugendliche in Deutschland
2.1 Definition
Mit dem Begriff „Straßenkinder“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch meist Straßenkinder in Südamerika, Asien und Afrika assoziiert, die „…die Straße als Lebens-, Arbeits- und Überlebensraum…“[20] nutzen. In der fachlichen, vor allem neueren Diskussion, scheiden sich an diesem Ausdruck die Geister, wenn damit Kinder und Jugendliche in Deutschland, die ihren Lebensmittelpunkt ganz oder teilweise auf die Straße verlegt haben, bezeichnet werden. Kritik wird z.B. von Roggenbruck geübt, da die „….deutschen Straßenkinder in der Regel wesentlich älter und nur selten Kinder…sondern weitaus stärker Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr...“[21] seien. Zum gleichen Ergebnis kommt das Deutsche Jugendinstitut: „... >Straßenkinder< sind fast nie Kinder unter 13 Jahren, sondern Jugendliche und junge Erwachsene.“[22] Des weiteren kritisiert z.B. Liebel, dass Straßenkinder in Deutschland nicht sich und ihre Familien durch Arbeit auf der Straße ernähren müssten[23]. Als Alternative zu der Bezeichnung „Straßenkinder“ bevorzugt der Autor Lutz den Begriff „Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“, zu verstehen als „...die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die als prekär zu werten sind und aus denen heraus Straßenkarrieren möglich werden bzw. sich bereits zu solchen verdichtet haben.“[24] Der Kritikpunkt von Roggenbruck und die Aussage des Deutschen Jugendinstituts belegen, dass es sich vornehmlich um Jugendliche und nicht um Kinder handelt, andererseits erscheint der von Lutz gewählte alleinstehende Begriff „Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“[25] als zu wenig differenziert.
Andere Autoren stellen den Begriff Straßenkinder bzw. Straßenkinder in Deutschland nicht in Frage oder benutzen ihn trotz einiger Kritikpunkte in ihren Veröffentlichungen[26]. So definiert beispielsweise Gabriele Pfennig: „Der Begriff Straßenkinder bezieht sich(...) auf die Minderjährigen, die auf der Straße leben“.[27] Ähnlich, aber etwas differenzierter der Definitionsvorschlag von Markus Heinrich Seidel: „Mit <Straßenkindern in Deutschland> sind all diejenigen gemeint, die minderjährig sind und sich ohne offizielle Erlaubnis (Vormund) für einen nicht absehbaren Zeitraum abseits ihres gemeldeten Wohnsitzes aufhalten und faktisch obdachlos sind.“[28]
Im Detail betrachtet das Deutschen Jugendinstitut das Phänomen und weist den Kindern und Jugendlichen die folgenden Merkmale zu:
“
- weitgehende Abkehr von gesellschaftlich vorgesehenen Sozialisationsinstanzen wie Familie oder ersatzweise Jugendhilfeeinrichtungen sowie Schule und Ausbildung,
- Hinwendung zur Straße, die zur wesentlichen oder zur einzigen Sozialisationsinstanz (zum Lebensmittelpunkt) wird,
- das Handeln verstößt gegen gesellschaftlich anerkannte und durchgesetzte Normen und Werte (Drogenkonsum, Betteln, Prostitution, kriminelles Verhalten usw.),
- faktische und andauernde Obdachlosigkeit.“[29]
Diese Definition soll auch für diese Arbeit als Grundlage dienen, da sie am ausführlichsten die Lebenswirklichkeit der Betroffenen schildert.
Angelehnt an Roggenbrucks Kritik und zur Abgrenzung von Straßenkindern in Entwicklungsländern soll hier nicht allein von „Straßenkindern“ die Rede sein, sondern von „Straßenkindern und -jugendlichen in Deutschland“.
Obwohl die Straßenkarriere mit der Volljährigkeit für den Betroffenen in der Realität nicht beendet ist, wird hier das Hauptaugenmerk auf minderjährige Straßenkinder und
-jugendliche gerichtet sein, da sich zum einen mit der Volljährigkeit Grundlegendes durch die Gesetzeslage[30] ändert und eine nochmalige Differenzierung zu dieser Personengruppe den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
2.2 Zahlen und Umfang
40.000 Betroffene meldete „Der Spiegel“[31] 1993, obwohl es sie nach Auskunft des Ministeriums für Frauen und Jugend noch gar nicht gab[32]. Im Jahr 1995 lag die offizielle Zahl der Straßenkinder und -jugendlichen laut dem deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits bei 5.000-7.000[33]. Das deutsche Jugendinstitut nannte im gleichen Jahr eine Zahl von 7.000 Betroffenen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur die Kinder und Jugendlichen erfasst sind, die mit Hilfeeinrichtungen in Kontakt treten.[34]
2.500 Kinder und Jugendliche waren es laut einer ZDF-Reportage aus dem Jahre 2002[35]. Ein Jahr später schätzt Uwe Britten, Autor mehrerer Bücher zum Thema, die Zahl in Anlehnung einer von ihm durchgeführten Befragung auf 20.000.[36]
„Es gibt(...)keine bundesweite Statistik. Einige Kommunen befragen die spezifischen Hilfeeinrichtungen, um an Zahlenmaterial zu gelangen, andere führen Zählungen an den Treffpunkten der Straßenkinder durch. Nur bei Inanspruchnahme von Mitteln der Jugendhilfe,(...), werden persönliche Daten erhoben, die jedoch nicht in nationale Statistiken einfließen“.[37]
Einerseits ist die Dunkelziffer der nicht in Erscheinung tretenden Jugendlichen, unbe- bekannt – andererseits kommt es durch Jugendliche, die in mehreren Einrichtungen Hilfe suchen, zu Mehrfachzählungen[38]. Zusammenfassend kann momentan nur gesagt werden, dass es eine Anzahl von mehreren Tausend betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland gibt.
2.3 Rechtliche Grundlagen
Allen betroffenen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein zentrales rechtliches Problem gemein: ihre Minderjährigkeit und somit ihre Abhängigkeit von den Eltern (bzw. von den Sorgeberechtigten), die im Rahmen des Sorgerechts auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht[39] haben.[40] In den meisten Fällen sind aber gerade Probleme mit den Eltern Ursache ihrer Straßenkarriere.[41] Für den Alltag der Kinder und Jugendlichen bedeutet dies, „...`dass zumindest ein Teil der Kinder und Jugendlichen, die auf der Straße leben, sich in ständiger Furcht vor der Polizei` befinden.“[42] Um im Detail belegen zu wollen, ob sich die Kinder und Jugendlichen mit der – zum Teil selbstgewählten Obdachlosigkeit – dem Gesetz gemäß strafbar machen oder nicht, ist ein Diskurs durch eine Vielzahl von Gesetzesbüchern notwendig[43]. An dieser Stelle seien nur die zentralen Ergebnisse in Anlehnung an Riehle zusammengefasst.[44] Es ist zu unterscheiden, ob eine selbstbestimmte Obdachlosigkeit dem Elternwillen entgegensteht oder nicht. Wenn sie dem Elternwillen nicht entgegensteht oder die Eltern „...von ihrem Aufenthalts- und Umgangsbestimmungsrecht nicht Gebrauch machen...“ dann wird sie „...bis zur Grenze der Gefährdung des Kindeswohls vom Recht akzeptiert“.[45] Wenn der Elternwille dem entgegensteht, dann ist auch in der Fachwelt umstritten, welches Recht denn höher zu bewerten ist: das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder das der Eltern.[46] Doch bei älteren Jugendlichen wäre es nur möglich, die Ausübung des Elternrechts, sprich des Aufenthaltsbestimmungsrechts, mittels Einsperrung durchzusetzen „...dies wäre jedoch eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme.“[47] Des weiteren führt Riehle an, dass „Hilfe zur Ausübung und Wahrnehmung des Erziehungsrechts für den Erziehungsberechtigten (...) zunächst Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe“[48], also nicht die der Polizei ist.
„Das wird besonders deutlich bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, mit der das Gesetz einen das Kind schützenden Raum gerade auch für die Kinder zur Verfügung stellt, die sich dem elterlichen Erziehungsrecht entzogen haben. Die Aufgabe der Polizei beschränkt sich (...) darauf unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 SGB VIII, die Kinder dem Jugendamt zuzuführen, also im Falle einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes“.[49] In Veröffentlichungen anderer Fachleute wird die Praxis dennoch anders dargestellt: Allein dadurch, dass die Betroffenen auf der Straße kriminell werden könnten, sie vermisst werden und sie „...entgegen dem Elternwillen auf der Straße leben, verhalten [sie] sich aus der Sicht der Polizei illegal“.[50]
[...]
[1] Trabert 2004 zitiert nach www.dbsh.de/redsys/soztop/userpages/strassenkinder.html, Zugriff 24.08.2004
[2] SGB 8 § 7, Abs. 1 zitiert nach http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/index.html, Zugriff 29.08.2004
[3] vgl. Hurrelmann 2004, S. 26
[4] vgl. Hurrelmann 2004, S. 28
[5] Hurrelmann 2004, S. 36
[6] Hurrelmann 2004, S. 33
[7] vgl. Hurrelmann 2004, S. 33
[8] Hurrelmann 2004, S. 33
[9] Hurrelmann 2004, S. 33
10 vgl. Hurrelmann 2004, S. 36
[11] vgl. Hurrelmann 2004, S. 38
[12] vgl. Hurrelmann 2004, S. 40f
[13] Als Individuation bezeichnet Hurrelmann die „...Entwicklung einer besonderen, einmaligen und unverwechselbaren Persönlichkeitsstruktur...“, (Hurrelmann 2004, S. 30)
[14] Hurrelmann 2004, S. 157
[15] Hurrelmann 2004, S. 158
[16] vgl. Hurrelmann 2004, S. 161f
[17] vgl. Lutz 1999 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 44
[18] vgl. Hurrelmann 2004, S. 161f
[19] Hurrelmann 2004, S. 162
[20] Lutz, R 1999 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 58
[21] Roggenbruck 1993 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 58
[22] Deutsches Jugendinstitut 1996, zitiert in: Seidel 2002, S. 129
[23] vgl. Liebel 1990 u. 1994 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 58
[24] Lutz 1999 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 61
[25] Lutz 1999 zitiert in: Lutz, Sickelmann 1999, S. 61
[26] vgl. Permien, Zink 1998; vgl. Seidel 2002; vgl. Edler, Miosga 2001; vgl. Pfennig1996; vgl. Britten 1995
[27] Pfennig 1996, S. 13
[28] Seidel 2002, S. 40
[29] DJI Projektgruppe „Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen“ zitiert in: Macke 2003
[30] vgl. SGB 8 § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen zitiert nach
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/index.html , Zugriff 3.9.2004;
vgl. Bürgerliches Gesetzbuch 2003, § 1626, Abs. 1 Elterliche Sorge, S. 345
[31] vgl. Der Spiegel, Heft 15/1993, zitiert in: Seidel 2002, S. 55
[32] vgl. Bundesministerium für Frauen und Jugend 1993 zitiert in: Seidel, 2002, S. 55
[33] vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1995 zitiert in: Macke 2003
[34] vgl. Deutsches Jugendinstitut 1995 zitiert in: Edler, Miosga 2001, S. 12
[35] vgl. ZDF-Reportage vom 13.08.2002 zitiert in: Macke 2003
[36] vgl. Britten 2003 zitiert nach http://www.tdh.de/medien/3_2003/weitere/strassenkind-int-britten.htm, Zugriff 8.9.2004
[37] Macke 2003
[38] vgl. Seidel 2002, S. 59
[39] vgl. Bürgerliches Gesetzbuch 2003, § 1631, Abs. 1 Inhalt und Grenzen der Personensorge, S. 348
[40] vgl. Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 153ff
[41] vgl. Kapitel 2.4.2. dieser Arbeit, S. 13ff
[42] Dewald, Fressemann 1996 zitiert in: Riehle 1999, S. 157
[43] vgl. Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 153ff
[44] vgl. Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 153ff
[45] Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 161
[46] vgl. Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 161f
[47] vgl. Lüderitz 1999, S. 357
[48] Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 162
[49] Riehle 1999 in: Lutz, Stickelmann 1999, S. 163
[50] Permien, Jogschies, Zink 1995, S. 81
- Quote paper
- Gabi Miller (Author), 2004, Straßenkinder und -jugendliche in Deutschland. Eine Suche nach Ursachen und Lösungsansätzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32874
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