Die vorliegende Hausarbeit thematisiert das Grangiensystem der Zisterzienser und versucht aufzuführen, welche
Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich
vom Ordensideal einer Autarkie „in eremo“ abwendet.
Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz über mittelalterliche Reformbewegungen und deren postuliertem Bekenntnis
zum monastischen Leben der Spätantike, ehe die drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens in ihrer jeweiligen
Bedeutung angesprochen werden. Des weiteren kommen Geschichte, zentrale Aspekte, Bestimmungen sowie
Verbreitung der „Regula Benedicti“ zur Sprache, wobei die „Carta caritatis et unanimitatis“ als individueller Ausdruck
jener „consuetudines“ die Rahmenbedingungen dieser „milites Christi“ definieren sollen. Besonderes Augenmerk gilt
Alberich, welcher 1100 das Stammkloster in Cîteaux durch das päpstliche Privileg „locus ille abbatia libera in
perpetuum permanent“ von Paschalis II. kirchenrechtlich anerkennen lässt und hierdurch die Lossagung von
Molesme herbeiführt.
Stephan Harding schließlich bestimmt sowohl Spiritualität als auch Liturgie des „Novum Monasterium“, ehe 1119 die
mittlerweile expandierte Vereinigung sich als eigener Orden konstituiert. Prestige und Einfluss werden durch das
öffentliche (monastische) Wirken von Bernhard von Clairvaux vergrößert. Der Begriff „Novum Monasterium“ wird
weiter erläutert.
Darüber hinaus berichtet das Kapitel neben der europaweiten Verbreitung sowohl über die erste deutsche Zisterze
in Altenkamp (1123) als auch über die Abtei Arnsburg. Diese wird 1174 von Kuno von Münzenberg als Stätte der
„Memoria“ sowie letzten Ruhe gestiftet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst.
Der Zerfallsprozess der Villikationsverfassung ist genau so wie deren Geschichte Hauptthema des Unterpunktes
3.1.. Jenes System ist Basis der grundherrlichen (staatsrechtlichen) Ordnungsstruktur vom 9. bis 13. Jahrhundert
und wird von Herrenhof, Salland, Hufe sowie Meier geprägt. Letzterer wird näher beleuchtet. Schließlich leiten
diverse Entwicklungen des Hochmittelalters die Degeneration ein, wobei ökonomische, demographische und
ökologische Phänomene in 3.2. bearbeitet werden.
Die damalige Rodungsperiode ist mitnichten ein Novum, haben doch bereits weltliche und geistliche Herren vom 7.
bis 9. Jahrhundert allem voran aus machtpolitischen Gründen Abholzungen verfügt. Hier wird der Reutmeister näher
ausgeführt. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Die Zisterzienser – Ursprung, Zusammenleben und Verbreitung
3. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen des hochmittelalterlichen „Deutschlands“ – die Villikationsverfassung als Relikt einer sozioökonomischen Ordnung
3.1. Das Fronhofsystem – ein Exkurs
3.2. Soziale und sozioökonomische Neuerungen des Hochmittelalters
4. Von Konversen und Stadthöfen – das Wirtschaftssystem der Zisterzienser
5. „Bernardus vallus [.] amabat“[1] – das Kloster Arnsburg und seine Wirtschaftstätigkeit
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Die vorliegende Hausarbeit thematisiert das Grangiensystem der Zisterzienser und versucht aufzuführen, welche Faktoren des Hochmittelalters es grundlegend beeinflussten. Weiterhin soll untersucht werden, inwiefern man sich vom Ordensideal einer Autarkie „in eremo“ abwendet.
Zunächst informiert das 2. Kapitel kurz über mittelalterliche Reformbewegungen und deren postuliertem Bekenntnis zum monastischen Leben der Spätantike, ehe die drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens in ihrer jeweiligen Bedeutung angesprochen werden. Des weiteren kommen Geschichte, zentrale Aspekte, Bestimmungen sowie Verbreitung der „Regula Benedicti“ zur Sprache, wobei die „Carta caritatis et unanimitatis“ als individueller Ausdruck jener „consuetudines“ die Rahmenbedingungen dieser „milites Christi“ definieren sollen. Besonderes Augenmerk gilt Alberich, welcher 1100 das Stammkloster in Cîteaux durch das päpstliche Privileg „locus ille abbatia libera in perpetuum permanent“ von Paschalis II. kirchenrechtlich anerkennen lässt und hierdurch die Lossagung von Molesme herbeiführt.
Stephan Harding schließlich bestimmt sowohl Spiritualität als auch Liturgie des „Novum Monasterium“, ehe 1119 die mittlerweile expandierte Vereinigung sich als eigener Orden konstituiert. Prestige und Einfluss werden durch das öffentliche (monastische) Wirken von Bernhard von Clairvaux vergrößert. Der Begriff „Novum Monasterium“ wird weiter erläutert.
Darüber hinaus berichtet das Kapitel neben der europaweiten Verbreitung sowohl über die erste deutsche Zisterze in Altenkamp (1123) als auch über die Abtei Arnsburg. Diese wird 1174 von Kuno von Münzenberg als Stätte der „Memoria“ sowie letzten Ruhe gestiftet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst.
Der Zerfallsprozess der Villikationsverfassung ist genau so wie deren Geschichte Hauptthema des Unterpunktes 3.1.. Jenes System ist Basis der grundherrlichen (staatsrechtlichen) Ordnungsstruktur vom 9. bis 13. Jahrhundert und wird von Herrenhof, Salland, Hufe sowie Meier geprägt. Letzterer wird näher beleuchtet. Schließlich leiten diverse Entwicklungen des Hochmittelalters die Degeneration ein, wobei ökonomische, demographische und ökologische Phänomene in 3.2. bearbeitet werden.
Die damalige Rodungsperiode ist mitnichten ein Novum, haben doch bereits weltliche und geistliche Herren vom 7. bis 9. Jahrhundert allem voran aus machtpolitischen Gründen Abholzungen verfügt. Hier wird der Reutmeister näher ausgeführt. Weiterhin beschäftigt sich dieser Teil mit landwirtschaftlichen Neuerungen sowie deren sozioökonomischen als auch ökologischen Konsequenzen und verweist kurz auf den spätmittelalterlichen Wüstungsprozess als Resultat extensiver Ausbauformen. Letztlich wird auf das modifizierte Wirtschaftskonzept der Zisterzienser und Prämonstratenser verwiesen, mit dem man den neuen Anforderungen begegnen will.
Das 4. Kapitel zeigt in extenso das oben angesprochene Grangiensystem mit seiner ideologischen Grundlage im „Exordium Cistercii“ auf, enthält strukturelle Informationen und beschäftigt sich mit der Lebenssphäre der Konversen. Diese Institution ist maßgeblich an der angestrebten Selbstversorgung beteiligt. Außerdem kommt das Verhältnis der Koinobiten zum Marktbesuch zur Sprache, wobei auf die Konvente als wichtige Wirtschaftsfaktoren der aufblühenden Städte eingegangen wird. Letzten Endes befasse ich mich mit dem Aufbau der Stadthöfe sowie deren Einfluss und Bedeutung für das effiziente Grangienkonzept.
Kloster Arnsburg ist Gegenstand des 5. Kapitels. Hier nun wird eine Gesamtschau der dortigen Produktion ausgearbeitet und neben Gründen für die Abkehr vom verfügten Ordensideal auch über den Wirtschaftsverbund von Grangie/Stadthof referiert, welcher konsolidierte Finanzen bis über die Mitte des 14. Jahrhunderts garantiert. Das Claustrum wird primär als Beispiel für das im 4. Kapitel dargelegte Wirtschaftsspektrum herangezogen, ohne jedoch auf die verschiedenen Formen der Landleihe einzugehen.
Das 6. Kapitel soll die eingangs gestellte Frage anhand meiner Untersuchungen klären, wobei außerdem die Reduzierung der Konversenzahl und ihre ökonomische Relevanz für die Zisterzen thematisiert wird.
2. Die Zisterzienser – Ursprung, Zusammenleben und Verbreitung
Mit der Gründung des Klosters von Cluny wird eine Reformbewegung initiiert, die sich auf das Vorbild der Urkirche, Apostel und Eremiten zurückbesinnt. Weitere Zentren sind Gorze und Hirsau, wo man die „vita religiosa“ durch sein Tun auf Basis der Regula Benedicti umgestalten will, was schließlich dazu führt, „daß die Kirche in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts unabhängig und der Ordensstand allgemein geachtet [...] [wird], doch [...] [wird] sie [,die Bewegung Clunys,] von einer Reihe von Reformen angegriffen, weil sie von der monastischen Armut [letzten Endes] [...] [abweicht].“[2] Neue Konvente bekennen sich zum Mönchtum der Spätantike und suchen dem „opus dei“ durch Askese, (Hand-)Arbeit und Armut nachzukommen. Zu diesen gehört auch die Abtei Cîteaux – „mater omnium“ des späteren „Sacer Ordo Cisterciensis“. In der folgenden Darstellung soll lediglich auf Männerkonvente eingegangen werden. Als erstes Nonnenclaustrum wird Le Tart 1125 von Bischof Josserand gegründet.[3] Die Entwicklung dieser Konvente kann auch im wirtschaftlichen Kontext im Großen und Ganzen mit der der Zisterzienser verglichen werden.
Das monastische Leben beginnt im Stammkloster am 21. März 1098 unter Robert von Molesme (1027-1111)[4]. Um seine Existenz im Zeichen der Nachfolge Christi zu ordnen, orientiert der Sohn eines Adligen sich an der Benediktsregel, fristet im Forst von Callan ein Leben als Eremit und gründet das Monasterium von Molesme 1028, dessen verfassungsmäßiges Vorbild Cluny ist. Ursprünglich soll das Kloster eremitisch-asketisch geprägt sein, doch wächst die Zahl der Koinobiten, welche ein Leben gemäß cluniziastischem Paradigma führen wollen, was schließlich zu Spannungen führt. Letztlich verlässt der 1075 zum Prior bestimmte Robert mit einer rigoros-asketischen Gruppe, zu der auch zwei der drei Hauptprotagonisten des späteren Ordens – Alberich (um 1050-1109) sowie Stephan Harding (1059-1134)[5] – gehören, zusammen mit 18 Brüdern die Abtei und findet neue Heimat in der Einöde von Cîteaux. Der (wirtschaftliche) Neuanfang wird hierbei erheblich durch Roberts Beziehungen zum burgundischen Hochadel vereinfacht, was sich u.a. durch ökonomische Förderungen konkretisiert.
Allerdings lösen sich die Probleme in Molesme durch den Auszug nicht, da der Adel nunmehr erkennen lässt, dass man etwaige Zuwendungen einstellen sowie Schenkungen zurückfordern will. Außerdem verliert das Monasterium zusehends an Einfluss respektive Prestige und wird verstärkt öffentlich angefeindet. Deswegen möchte der „cluniziastische Kreis“ die Rückkehr des ehemaligen Vorstehers erwirken, weswegen man letztlich sogar Papst Urban II. kontaktiert. Eine Synode verfügt alsdann die Rückreise 1099; hernach blieben Konflikte in Molesme aus.[6]
Kommen wir nun zur Regula Benedicti, welche als Kodex das Leben zönobitischer Gemeinschaften zu strukturieren versucht. Diese Ordnung, welche einer heterogenen Einheit, die sich aus differenten sozialen Akteuren auf Basis eines gleichförmigen Entschlusses konstituiert, gibt ihr externe und interne Richtlinien, um das Zusammenleben zu regeln. Hieraus resultiert de facto eine Hierarchisierung, an deren Spitze der Abt steht.[7] Jene Sammlung wird um 530-560 vom Heiligen Benedikt von Nursia abgefasst[8] und geht davon aus, dass „[d]urch die Demut (humilitas) deren wichtigste Züge Gehorsam und Schweigen sind, [...] der Mönch von der anfängl. Furcht zur vollendeten Liebe gelangen [kann], die die Furcht austreibt.“[9]. Zentrale Aspekte des Daseins sind das opus dei (Dienst an und für Gott), die „lectio divina“ (Lesung heiliger Schriften) und die „labor manuum“ (Handarbeit), wobei die Mönche sich hauptsächlich mit der „Herstellung von Büchern, [...] Schreiben, Abschreiben, Illuminieren und Binden von Schriften“[10] beschäftigen. Weiterhin üben sie ggf. Tätigkeiten im Rahmen etwaiger Ämter aus.
Neben der Hierarchisierung innerhalb des Konvents, Angaben über Nahrung, sowohl Kleidung als auch Ausstattung der Koinobiten sowie der Abtei und Regelungen in puncto Konfliktsituationen und Aufnahme in die Gemeinschaft, setzt der Heilige Benedikt auch den Tagesablauf fest, welcher sich am Sonnenaufgang und den Jahreszeiten orientiert.[11] „Im allgemeinen gibt Benedikt seinen Mönchen über acht Stunden kontinuierl. Ruhe, drei bis vier Stunden des Gebets, etwa vier Stunden des Studiums und der geistl. Lesung und sechs bis acht Stunden der Arbeit.“[12]
Das Zönobitentum hat gewissermaßen familiäre Grundzüge, was die relativ exponierte Stellung des Priors erklärt. Dieser wird in freier Wahl durch die Kommunität bestimmt, erhält Autorität durch den bischöflichen Segen und ist seinerseits auch an die Regula Benedicti gebunden, wodurch Willkür vermieden werden soll. Organisiert wird das gemeinschaftliche Zusammenleben durch verschiedene Ämter.[13] Darüber hinaus definiert die Lebensordnung den Ablauf von Gottesdiensten. Allerdings muss gesagt werden, dass sie kein starrer Kodex ist, sondern bewusst flexibel gehalten wird, um „klimatischen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen“[14] Rechnung zu tragen, mit denen die Koinobiten zu leben haben (z.B. Anachoreten Ägyptens, französische Eremiten etc.). Derart modifizierte Kollektionen von Inhalten werden consuetudines genannt und sorgen für die Verbreitung der Grundgedanken des Heiligen Benedikts in Nord-, West- sowie weiten Teilen Südeuropas.[15] Allein in Italien werden sie in ihrer ureigentlichen Form praktiziert.[16] Somit „erläuter[t] [die Regula Benedicti] die geistigen Fundamente, die diesem [monastischen] Gemeinschaftsleben zugrunde liegen, g[ibt] die Struktur für den mönchischen Tagesablauf vor, benenn[t] die klösterlichen Ämter und die Aufgaben, die deren Inhaber übertragen werden, leg[t] eine Aufnahmeordnung für neue Mitglieder fest, weis[t] auf potentielle Konfliktsituationen im sozialen Umgang miteinander hin und steck[t] für deren Entschärfung und für sonstige Verstöße gegen die klösterliche Ordnung einen Rahmen für mögliche Lösungskonzepte und Sanktionen ab. Sie regel[t] Fragen der Ernährung, der Kleidung sowie der Versorgung von Kranken und bestimm[t] die Form des Umgangs mit Pilgern und Gästen.“[17]
Natürlich unterwirft sich auch Cîteaux einem modifizierten Rechtspiegel, hier in seiner endgültigen Form Carta caritatis et unanimitatis ( im folgenden Carta caritatis) genannt[18], da man ein Leben im Zeichen „eremit. Abgeschiedenheit, asket. Strenge und rigoroser Befolgung der Regula Benedicti“[19] führen will, worauf an anderer Stelle näher eingegangen werden soll. Nachdem Robert, wie bereits gesagt, nach Molesme zurückgekehrt ist, wird Alberich – genau wie Stephan Harding dessen langjähriger Begleiter – zum Abt Cîteaux’ gewählt. Die hier ansässige „asketisch-rigoristisch-puristisch[e]“[20] Gemeinschaft hält an der alten Maxime weiterhin fest und nimmt somit eine andere Entwicklung als Molesme. Dies, sowie die Wahl, welche ein Abspalten vom Klosterverband bedeutet, führen zu Konflikten mit der früheren Heimat. Allerdings beabsichtigt man anfangs, wie schon erwähnt nicht die Gründung eines eigenen Ordens, was sich auch durch den Klosternamen Novum Monasterium belegen lässt; man will lediglich das Regelwerk des Heiligen Benedikt möglichst restriktiv befolgen, doch wird die Lossagung schließlich am 19. Oktober 1100 unwiderruflich, als Alberich die Abtei kirchenrechtlich von Papst Paschalis II. mittels des Privilegs locus ille abbatia libera in perpetuum permanent anerkennen lässt. „Darin [...] [nimmt] der Papst Cîteaux in seinen besonderen Schutz und bereitet[...] auf diese Weise die spätere Exemtion [...] vor. Er untersagt[...] auch den Versuch, etwas an der Lebensweise [...] ändern zu wollen oder dem Kloster Mönche gegen die Aufnahme nach der Regel aufzudrängen. [...] Das Privileg sichert[...] die weitere Entwicklung von Cîteaux in seiner bislang befolgten Lebensweise.“[21]. Nun beginnt Alberich, die consuetudines (des künftigen Ordens) auf Basis entsprechender Autonomie zu verfassen. Die Gemeinschaft erhält ihre erste „Verfassung“[22], durch die jetzt Stephan Harding, seit 1109 Vorsteher, den Ordensaufbau angeht sowie das –leben organisiert. Alberich stirbt am 26. Januar 1109. Seine Regierung dauert 9 ½ Jahre.[23]
[...]
[1] http://kloster-arnsburg.de [view: 26. Juni 2004]
[2] EBERL, Immo: Die Zisterzienser. Geschichte eines europäischen Ordens. Darmstadt 2002, S.11.
[3] vgl. hierfür SPAHR, Kolumban: s.v. Zisterzienser. – In: Lexikon für Theologie und Kirche [im folgenden LTuK]. Bd.10, Sp.1386.
[4] vgl. hierfür SPAHR: Zisterzienser, Sp.1383.
[5] vgl. für beide Lebensdaten http://www.heiligenlexikon.de [view: 13. August 2004]
[6] vgl. hierfür EBERL: Zisterzienser, S.11-19.
[7] vgl. hierfür GLEBA, Gudrun: Klöster und Orden im Mittelalter. Darmstadt 2002, S.23.
[8] vgl. hierfür VOGÜÉ, Adalbert de: s.v. Regula S. Benedcti. – In: Lexikon des Mittelalter [im folgenden LdMA]. Bd.7, Sp.603.
[9] ebda.
[10] GLEBA: Klöster, S.28.
[11] vgl. für einen detailliert aufgeführten Tagesablauf MANSELLI, Raoul (mit Huebner, Dietmar von): s.v. Benediktiner. – In: LdMA. Bd.1, Sp.1870.
[12] ebda.
[13] vgl. für eine Auflistung der Ämter ebda, Sp.1871.
[14] GLEBA: Klöster, S.26.
[15] vgl. hierfür ebda.
[16] vgl. hierfür MANSELLI: Benediktiner, Sp.1872.
[17] GLEBA: Klöster, S.27.
[18] vgl. hierfür UNTERMANN, Matthias: Forma Ordinis. Die mittelalterliche Baukunst der Zisterzienser. Berlin/ München 2001, S.46.
[19] ELM, Kaspar: s.v. Zisterzienser. – In: LdMA. Bd.9, Sp.632.
[20] EBERL: Zisterzienser, S.25.
[21] ebda, S.28 f.
[22] vgl. für eine Auflistung des Inhalts ebda, S.30-32.
[23] vgl. hierfür ebda, S.32.
- Arbeit zitieren
- Daniel Mielke (Autor:in), 2004, Das Grangiensystem der Zisterzienser - ein Reaktion auf sozioökonomische und ökologische Gegebenheiten des Hochmittelalters? Eine Analyse am Beispiel des Klosters Arnsburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32603
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