Der privat Krankenversicherte hat gem. § 192 I VVG einen Anspruch darauf, dass ihm der Versicherer die Kosten einer ärztlich verordneten Heilbehandlung erstattet. Sofern der Versicherer eine ärztlich verordnete Heilbehandlung für medizinisch nicht notwendig hält, hat er dies zu beweisen. Diese Umkehr der Beweislast beruht auf der besonderen Schutzbedürftigkeit des Krankenversicherten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Beweislast bei § 192 I VVG
- Die bei § 192 I VVG gebotene Beweiserleichterung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Beweislastregelung im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei privaten Krankenversicherungen gemäß § 192 I VVG. Sie analysiert die Rechtsprechung des BGH, BSG und BVerfG und bewertet die daraus resultierende Rechtslage für Versicherte.
- Beweislastverteilung bei Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen
- Auslegung des § 192 I VVG durch die Gerichte
- Schutzwürdigkeit des Versicherten und die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung
- Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem
- Folgen der aktuellen Rechtslage für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beschreibt die anfänglichen Versprechungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stellt die Problematik dar, die entsteht, wenn die PKV die medizinische Notwendigkeit einer ärztlich verordneten Behandlung bestreitet. Sie führt in die Thematik der Beweislast ein und deutet die zentrale Frage nach der Beweispflicht an: Ob der Versicherte die Notwendigkeit der Behandlung beweisen muss oder der Versicherer dessen Gegenteil.
Die Beweislast bei § 192 I VVG: Dieses Kapitel analysiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Beweislastfrage im Kontext von § 192 I VVG. Der BGH geht traditionell von der Beweispflicht des Versicherten aus, der die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachweisen muss. Das Kapitel erläutert diese Rechtslage und zeigt ihre potenziellen Nachteile für Versicherte auf. Es wird die Relevanz der gerichtlichen Verfahren für die Klärung der Beweislastfrage hervorgehoben, wobei der Bezug auf die Schnittmenge von Versicherungs- und Prozessrecht deutlich gemacht wird.
Die bei § 192 I VVG gebotene Beweiserleichterung: Dieses Kapitel beleuchtet die großzügige Auslegung des § 192 I VVG durch den BGH, um die Interessen der Versicherten zu wahren. Es beschreibt die Kriterien, die die Gerichte bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit heranziehen, wie z.B. die Vertretbarkeit der Behandlung zum Zeitpunkt ihrer Durchführung. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird ebenfalls berücksichtigt. Der Abschnitt diskutiert die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung für Versicherte, da die bloße ärztliche Verordnung nicht ausreicht und die Einholung eines kostspieligen Sachverständigengutachtens für den Versicherten oft unzumutbar ist. Es wird eine Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem gefordert, die eindeutig zugunsten des Versicherten ausfallen sollte, unter Berücksichtigung seiner Schutzwürdigkeit und des finanziellen Ungleichgewichts zwischen den Parteien. Schließlich wird argumentiert, dass eine Beweiserleichterung den Versicherer nicht übermäßig belastet und im Interesse aller Beitragszahler liegt.
Schlüsselwörter
Private Krankenversicherung, § 192 I VVG, Beweislast, medizinische Notwendigkeit, Heilbehandlung, Rechtsprechung BGH, BSG, BVerfG, Beweiserleichterung, Interessenabwägung, Versicherungsrecht, Prozessrecht.
Häufig gestellte Fragen zu: Beweislast bei § 192 I VVG
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich mit der Beweislastregelung bei der Erstattung von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen durch private Krankenversicherungen gemäß § 192 I VVG. Sie analysiert die Rechtsprechung des BGH, BSG und BVerfG und bewertet die daraus resultierende Rechtslage für Versicherte.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit untersucht die Beweislastverteilung bei Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen, die Auslegung des § 192 I VVG durch die Gerichte, die Schutzwürdigkeit des Versicherten und die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung, die Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem sowie die Folgen der aktuellen Rechtslage für die Praxis.
Wie ist die Beweislast nach § 192 I VVG verteilt?
Traditionell geht der BGH von der Beweispflicht des Versicherten aus, der die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachweisen muss. Die Arbeit zeigt jedoch die potenziellen Nachteile dieser Rechtslage für Versicherte auf und diskutiert die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung.
Welche Rolle spielen BSG und BVerfG?
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in der Arbeit berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der Rechtslage zu vermitteln und die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung zu untermauern.
Warum ist eine Beweiserleichterung für Versicherte notwendig?
Eine Beweiserleichterung ist notwendig, da die bloße ärztliche Verordnung nicht ausreicht und die Einholung eines kostspieligen Sachverständigengutachtens für den Versicherten oft unzumutbar ist. Die Arbeit argumentiert für eine Interessenabwägung zugunsten des Versicherten, unter Berücksichtigung seiner Schutzwürdigkeit und des finanziellen Ungleichgewichts.
Wie wird die Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem dargestellt?
Die Arbeit fordert eine Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem, die eindeutig zugunsten des Versicherten ausfallen sollte. Dabei wird die Schutzwürdigkeit des Versicherten und das finanzielle Ungleichgewicht zwischen den Parteien berücksichtigt. Eine Beweiserleichterung wird als nicht übermäßig belastend für den Versicherer und im Interesse aller Beitragszahler dargestellt.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit umfasst eine Einleitung, ein Kapitel zur Beweislast bei § 192 I VVG, ein Kapitel zur gebotenen Beweiserleichterung bei § 192 I VVG und ein Fazit (implizit in den Zusammenfassungen der Kapitel enthalten).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Private Krankenversicherung, § 192 I VVG, Beweislast, medizinische Notwendigkeit, Heilbehandlung, Rechtsprechung BGH, BSG, BVerfG, Beweiserleichterung, Interessenabwägung, Versicherungsrecht, Prozessrecht.
Was wird in der Einleitung beschrieben?
Die Einleitung beschreibt den Vergleich zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, die Problematik der von der PKV bestrittenen medizinischen Notwendigkeit und die zentrale Frage nach der Beweispflicht (Versicherter vs. Versicherer).
Was ist der zentrale Fokus des Kapitels "Die Beweislast bei § 192 I VVG"?
Dieses Kapitel analysiert die Rechtsprechung des BGH zur Beweislastfrage im Kontext von § 192 I VVG, wobei die traditionelle Beweispflicht des Versicherten und deren potenzielle Nachteile für Versicherte im Mittelpunkt stehen. Die Schnittmenge von Versicherungs- und Prozessrecht wird hervorgehoben.
Was ist der Kern des Kapitels "Die bei § 192 I VVG gebotene Beweiserleichterung"?
Dieses Kapitel beleuchtet die großzügige Auslegung des § 192 I VVG durch den BGH zum Schutz der Versicherteninteressen. Es beschreibt die Kriterien der Gerichte zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit und diskutiert die Notwendigkeit einer Beweiserleichterung aufgrund der oft unzumutbaren Kosten für Sachverständigengutachten.
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- Dr. Wigo Müller (Author), 2016, Private Krankenversicherung. Die Frage der Beweislast nach §192 I VVG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321890