Im Rahmen der Tätigkeit als Lagerist ist es notwendig, für Inventur- und Kommissionierarbeiten die Stückzahlen von unterschiedlichsten Gütern zu ermitteln.
Die Ermittlung kann durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen erfolgen. Die Wahl der Methode richtet sich nach der Art der Güter, der nötigen Genauigkeit, dem benötigten Zeitaufwand, den örtlichen Gegebenheiten und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln.
In dieser Unterweisung sollen dem Auszubildenden alle nötigen Informationen über die Zählmethode „Wiegen unter Zuhilfenahme einer Zählwaage“ an die Hand gegeben werden.
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