Ziel des Textes ist es, aufzuklären, was eine Pflegekammer ist und welche Vor- und Nachteile in der Gründung einer solchen Organisation liegen. Weiterhin beschäftigt er sich mit verwaltungsrechtlichen Eigenschaften und wagt einen kurzen Blick ins Ausland, wie sich die Pflege in anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern organisiert. Diese Arbeit ist eine Zusammenfassung verschiedener Literaturen mit der Thematik Pflegekammer.
Vor kurzem wurde von der Bundesregierung der zweite Teil der Pflegereform beschlossen, die neue Gelder in Altenheime und Krankenhäuser zur besseren Versorgung Pflegebedürftiger, insbesondere Demenzkranker bringt und neue Stellen schaffen soll. „Gute Pflege gibt es nicht von der Stange“ (Gröhe, 2015) - eine Aussage unseres Bundesministers für Gesundheit.
Ob dieses Gesetz jedoch weit genug geht, wird von Pflegenden und Politikern heiß diskutiert. Ebenso umstritten ist die Einführung der Pflegekammer. Rheinland-Pfalz gilt als deutscher Vorreiter in diesem Gebiet, als erstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland führt es die Pflegekammer ein.
Gliederung
1. Einleitung
2. Zum Begriff Pflegekammer
2.1 Begriffsklärung
2.2 Körperschaft des öffentlichen Rechts
2.3 Standesvertretung und -Kontrolle
3. Geschichte und aktuelles Geschehen zur Selbstverwaltung der Pflegeberufe
3.1 Die Entstehung der Pflegekammern in den USA
3.2 Wie steht es um die Organisation der Pflege im europäischen Ausland?
3.3 Geschichte der Pflegekammer in Deutschland
4. Was bringt eine Verkammerung den Pflegenden?
4.1 Vor- und Nachteile
4.2 Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Vor kurzem wurde von der Bundesregierung der zweite Teil der Pflegereform beschlossen, die neue Gelder in Altenheime und Krankenhäuser zur besseren Versorgung Pflegebedürftiger, insbesondere Demenzkranker bringt und neue Stellen schaffen soll. „Gute Pflege gibt es nicht von der Stange“ (Gröhe, 2015). Eine Aussage unseres Bundesministers für Gesundheit. Ob dieses Gesetz jedoch weit genug geht wird von Pflegenden und Politikern heiß diskutiert. Ebenso umstritten ist die Einführung der Pflegekammer. Rheinland-Pfalz gilt als deutscher Vorreiter in diesem Gebiet, als erstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland führt es die Pflegekammer ein. Ziel des Textes ist es, aufzuklären was eine Pflegekammer ist und welche Vor- und Nachteile in der Gründung einer solchen Organisation liegen. Weiterhin beschäftigt er sich mit verwaltungsrechtlichen Eigenschaften und wagt einen kurzen Blick ins Ausland, wie sich die Pflege in anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern organisiert. Diese Arbeit ist eine Zusammenfassung verschiedener Literaturen mit der Thematik Pflegekammer. National gibt es vor allem in den bekannten Pflegezeitschriften viele Texte, die sich mit der Problematik beschäftigen. Diese Artikel drehen sich hauptsächlich um den aktuellen Status Quo. Zahlreich lassen sich auf Literatursuchmaschinen wie Carelit® Zeitungsartikel mit Titeln wie „Die Pflegekammer kommt - ja, warum denn nicht?“ (Weidner, 2014) finden. Hierbei bedarf es kritischer Betrachtung, da diese Artikel hauptsächlich von Kammerbefürwortern geschrieben wurden und daher oftmals nur die Vorteile aufzeigen und verwaltungspolitische Aspekte unter den Tisch fallen lassen. Bücher zu diesem Thema sind deutlich seltener. Über Begriffe wie ‚Pflegekammer’ und anderen ähnlichen Suchwörtern findet man umfassende Werke, die sich mit den Rahmenbedingungen und der Sinnhaftigkeit beschäftigen.
2. Zum Begriff Pflegekammer
In diesem Absatz soll nicht von der Entstehung des Begriffes berichtet werden, dies sollte im Kontext einer sprachwissenschaftlichen Arbeit geschehen. Der Begriff Kammer an sich führt zu Irritationen, da sie den wahren Inhalt des Sachverhaltes nicht direkt darlegt. Folgend sollen daher die Begriffe erklärt werden, wie sie auch im juristischen Sinne verwendet werden.
2.1 Begriffsklärung
Der Duden bezeichnet eine Kammer im verwaltungstechnischen Sinn als „gesetzgebende Körperschaft der Volksvertretung“ (Duden, 2015) und „berufsständische Körperschaft“ (Duden, 2015). Darunter kann man sich als Pfleger_in noch wenig vorstellen. Als Körperschaft versteht man erstens „(als juristische Person geltender) einem bestimmten Zweck dienender Zusammenschluss von Personen“ (Duden, 2015) und zweitens ein „rechtsfähiger Verband, der hoheitliche Befugnisse hat8 (Duden, 2015)7 Der Vergleich mit anderen Kammern zeigt auf, dass mit Personen Angehörige der Berufsgruppe gemeint sind. Als Beispiel soll hier die Ärztekammer gelten. Der Zweck dieser schlüsselt sich durch beide Begriffserklärungen auf, dieser ist nämlich die Standesvertretung. Stände sind soziale Gruppierungen, die zum einen füreinander, aber auch gegenüber der restlichen Gesellschaft Pflichten übernehmen. (vgl. DBfK, 1995, S.7) Die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (sh. unten) wird durch den Gesetzgeber beschlossen. Die Kompetenz dazu liegt auf Länderebene, dh. dass erst in den einzelnen Bundesländern ein Kammergesetz verabschiedet werden muss, bevor man als Dachgesellschaft eine gesamtdeutsche Pflegekammer begründen kann. Als Voraussetzung sieht der Gesetzgeber hier die Zuordnung zu den ‚freien Berufen’. Eine feste Legaldefinition gibt es nicht. Nach einer Aussage des Bundesverfassungsgerichtes sind verschiedene Aspekte im Wesen eines Berufes für die Zuordnung entscheidend, welche sich anhand des abgeschlossenen Professionalisierungsprozesses am deutlichsten zeigen würden. ( vgl. DBfK, 1995, S. 7)
2.2 Körperschaft des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind „Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen“ (Duden Verlag, 2013). Ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollen diese Aufgaben des Staats übernehmen, die jedoch eine einzelne Person nicht selbst übernehmen kann.
2.3 Standesvertretung und - Kontrolle
Wie oben kurz beschrieben ist die Aufgabe einer Kammer die Standesvertretung, -Förderung und -Aufsicht. (vgl. DBfK, 1995, S.7) Im Unterschied zu Berufsverbänden die nur für ihre Mitglieder sprechen können, können berufsständische Kammern für den kompletten Berufszweig sprechen, da Angehörige des Standes durch Pflichtmitgliedschaft an die Kammer gebunden sind. Dadurch können die Interessen systematisch, kontinuierlich und professionell organisiert und vertreten werden. Die dadurch entstehende Wissensbündelung kann für die Entwicklung von Versorgungs- und Bildungskonzepten genutzt werden sowie für die Informations-und Öffentlichkeitsfunktion. Kammern sollen außerdem im Gesetzgebungsverfahren und bei Gerichtsverfahren durch Berichte, Stellungsnahmen und Gutachten dem Staat zur Seite stehen. (vgl. Martini, 2014, S. 40)
Im Sinne der Standesförderung sollen die Mitglieder unterstützt und beraten werden in Bezug auf allgemein berufsstandsbezogene Fragen. Weiterhin ist die Entwicklung und Förderung des Berufsverständnisses und die Konkretisierung der Ausbildungsstandards ein wichtiger Bestandteil. Außerdem tragen die Kammern die Verantwortung bei Weiterbildungsverordnungen für Fort- und Weiterbildung. (vgl. Martini, 2014, S.41-42)
Eine weitere Kernaufgabe einer Kammerorganisation ist die Standesaufsicht bzw. -Kontrolle, diese soll durch ein Sanktionsrecht untermauert werden. Voraussetzung dafür ist die Herausbildung eines Berufsethos. Damit ist gemeint, dass die Angehörigen der Berufsgruppe an Qualitätsstandards und ressourcenorientierten Pflegekonzepten mitwirken, sich an die aufgestellten ethischen Richtlinien halten und die Professionalisierung des Berufsstandes vorantreiben. Bei Nichteinhaltung der aufgestellten Regelungen kann die Kammer die Berufszulassung entziehen. Zur Handhabung dieser Ziele ist die systematische Erfassung aller Personen notwendig. (vgl. Martini, 2014, S.43-44)
3. Geschichte und aktuelles Geschehen zur Selbstverwaltung der Pflegeberufe
Die Entstehung berufsständischer Kammern geht zurück ins Mittelalter und gestaltet sich von Land zu Land unterschiedlich. Folgend sollen verschiedene Entstehungsgeschichten beschrieben werden, sodass ein Vergleich zur Entwicklung der Pflegekammer in Deutschland entsteht.
3.1 Die Entstehung der Pflegekammern in den USA
Berufskammern in der Pflege gibt es in verschiedenen Ländern. Die Organisationen unterscheiden sich vielseitig in ihren Strukturen und Aufgaben. (vgl. DBfK, 1995, S.18) Einige der Pflegekammern sind traditionell im Gesundheitssystem des jeweiligen Landes implementiert. Dazu gehören unter anderem Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Im letzteren Land gibt es von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedliche ‚Councils’ oder ‚Associations’, die ähnlich der Ärztekammer in Deutschland in einen Dachverband verknüpft sind. Die erste Kammer in den USA wurde schon vor über 100 Jahren gegründet. In den darauf folgenden Jahren entstanden immer mehr Pflegekammern. Rund 70 Jahre nach der Entstehung der ersten Kammer wurde dann der ‚National Council of State Board of Nursing’ als Dachverband ins Leben gerufen. (vgl. National Council of State Board of Nursing, 2015). Die Einfachheit einer Kammergründung, aber auch die Trägheit der Pflegenden stellt sich in der Entstehungsgeschichte der ‚North Carolina Nursing Association’ dar. Im Jahr 1902 erkannte die Krankenschwester Mary Lewig Wyche den Bedarf an einer Organisation, die sich für die Pflegenden einsetzt und lud per Brief zur Gründung einer solchen Organisation ein, zu der niemand kam. Darauf versendete sie einen weiteren Brief, der das erste Treffen der neu gegründeten „Raleigh Nursing Association“ (Politt, 2014) verkündete. Nun kamen alle angeschriebenen Pflegenden und aus dieser Initiative heraus wurde die erste Pflegekammer in den Vereinigten Staaten gegründet. (vgl. Politt, 2014)
3.2 Wie steht es um die Organisation der Pflege im europäischen Ausland?
Der ‚International Council of Nursing‘ (nachfolgend ‚ICN’) unterstützt weltweilt die Bestrebungen von Ländern und Personen, die eine berufliche Selbstverwaltung für Pflegende einrichten wollen. In der Vergangenheit hat der ICN zur Erreichung dieses Ziels zu mehreren Workshops geladen. An diesen nahmen auch Vetreter deutscher Pflegeorganisationen teil. (vgl. DBfK, 1995, S.18) „Vorreiter einer beuflichen Selbstorganisation der Pflegenden ist Großbritannien“ (Martini, 2014, S. 46), wo schon seit 96 Jahren Pflegende auf gesetzlich festgeschriebener Basis registriert sind. „Andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind der britischen Idee gefolgt und haben [...] berufsständische Selbstverwaltung eingerichtet“ (Martini, 2014, S. 46). Hier finden sich verschiedene Organisationsgrade. „Regelmäßig handelt es sich nicht um eine lupenreine Selbstorganisationsstruktur nach deutschen Berufskammermuster“ (Martini, 2014, S. 48) Oftmals sitzen in den Präsidien Angehörige anderer Berufsgruppen wie bspw. in Großbritannien und Kanada. In Spanien ist die Pflegekammer, ähnliche wie Berufskammern in Deutschland, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass diese die Angehörigen der Berufsgruppe privatrechtlich vertreten kann. (vgl. Martini, 2014, S. 46-48) Weitere Berufskammern für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen gibt es unter anderem in Dänemark, Irland, Italien und Polen. Die Aufgabenspannweite ist hier recht unterschiedlich. Teilweise dienen diese nur zur Registrierung und Berufszulassung bis hin zur Standeskontrolle mit Disziplinarverfahren und der Entwicklung von Standards. (vgl. DBfK, 1995, S.18-21).
„Bei den berufsständischen Organistionen dieser Länder handelt es sich nicht ausschließlich um althergebrachte Relikte, an denen jene nur aus Gründen der Traditionsbindung und fehlendem, politischen Antrieb zur Ablösung verkrusteter Strukturen festhalten. Die Slowakei hat z.B. erst im Jahr 2002 die endgültige Entscheidung für eine Pflegekammer getroffen.“ (Martini, 2014, S. 47-48)
Länder ohne eine Kammer sind bspw. Belgien, Finnland, die Niederlande, Schweden und Österreich. Diese zeichnen sich in keiner erkennbaren Weise darin aus, dass die Pflegenden geringere Anerkennung erhalten. In Schweden genießen die Pflegenden sogar ein hohes Ansehen. Hier werden die Registrierung, Festlegung der Pflichten und Standards durch eine dem Gesundheits- und Sozialministerium unterstellte Behörde durchgeführt. (vgl. Martini, 2014, S.53-55)
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- Philipp Gläser (Author), 2016, Die Pflegekammer. Zur Geschichte und aktuellem Geschehen der Selbstverwaltung der Pflegeberufe sowie Vor- und Nachteile einer Verkammerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321227
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