Ist es verboten ein Kreuz im Klassenzimmer oder im Kindergarten aufzuhängen? Stört es Nichtgläubige? Oder diskriminiert es gar Andersgläubige? Mit diesen Fragen mussten sich in den vergangen Jahrzehnten sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht als auch der österreichische Verfassungsgerichtshof sowie der europäische Gerichtshof für Menschrechte mehrmals beschäftigen.
Anstoß zu der Debatte in Österreich war ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung eines niederösterreichischen atheistischen Kindesvaters, der die Ansicht vertritt, seine Tochter werde im Kindergarten von der dauernden Präsenz religiöser Symbole geprägt. Dies widerspreche seiner Vorstellung von einer atheistischen Erziehung seiner Tochter. Auf diesen Fall werde ich später noch eingehen.
Aber auch in anderen Ländern, wie in Deutschland oder Italien, kam es zu ähnlich gelagerten Fällen, auf welche ich nun näher eingehen möchte.
Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis
II. Die Kruzifix-Debatte
1. Einleitung
1.1. Kruzifixe in bayrischen Klassenzimmern (16.5.1995, 1 BvR 1087/91)
1.2 Fall Lautsi in Italien
1.3 Kreuze in (nö) Kindergärten
1.3.1 Individualantrag an den VfGh –Argumentation des Vaters
1.3.2. Urteil des VfGH
1.3.3. Beschwerde gegen Urteil des VfGH beim EGMR
1.4. Allgemeines zur rechtlichen Lage in Österreich
2. Abschließende, persönliche Meinung
III. Literaturverzeichnis
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