Alte und erwerbsgeminderte Menschen sind im besonderen Maße auf eine soziale Absicherung angewiesen, die es ihnen erlaubt, ihren Lebensstandard zu halten bzw. ein Leben mit einem Mindestmaß an Würde zu führen. Aus diesem Grunde schuf der Gesetzgeber eine eigenständige soziale Leistung für diesen Personenkreis: die Grundsicherung für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Doch welche Intentionen verfolgte der Gesetzgeber konkret mit deren Einführung und wie wurde dieses Vorhaben umgesetzt bzw. welche weiteren Veränderungen müssten an diesem speziellen Sicherungssystem vorgenommen werden? Im Folgenden stehen die Absichten des Gesetzgebers im Mittelpunkt der Betrachtung.
Das Kernstück des deutschen Sozialstaates bildet die soziale Sicherung. Durch sie sollen die Bürger vor existentiellen Notlagen geschützt werden. Dabei stellt die Bekämpfung der Altersarmut auch am Anfang des 21. Jahrhunderts eine große Herausforderung für das deutsche soziale Sicherungssystem dar.
Der demografische Wandel, die Globalisierung und die Staatsverschuldung fordern von staatlicher Seite eine engagierte Sozialpolitik. Allerdings müssen die Bürger auch auf der individuellen Ebene neuen sozialen Risiken entgegentreten, die z.B. durch prekäre Erwerbsbiografien und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Karriere geprägt ist.
Gliederung
A. Einleitung
B. Die Intention des Gesetzgebers
I. Die Einführung des Grundsicherungsrechts und dessen Zweck
II. Die Zuständigkeit bzw. Kooperation der verschiedenen Träger
C. Die praktische Umsetzung des Gesetzesvorhabens
I. Die Kritik an der Umsetzung
II. Der kontinuierliche Anstieg der Zahl von Leistungsbeziehern
D. Fazit
E. Anhang
F. Literaturverzeichnis
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