Die vorliegende Seminararbeit hat das Ziel einer Zusammenschau über die Reichweiten von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Speziell wird auf die Öffnungsklausel und die Härtefallklausel eingegangen. Die Seminararbeit beschränkt sich hierbei auf das deutsche Tarifsystem und den Wirtschaftsstandort Deutschland und führt keine Vergleiche zu anderen Ländern durch.
Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge wird durch die strukturellen Veränderungen auf dem Markt immer bedeutsamer. Belastende wirtschaftliche Faktoren, wie die Globalisierung, Europäisierung des Wirtschaftsgeschehens sowie die Währungsentwicklung fordern den Wirtschaftsfaktor Arbeit als einen der wichtigsten Wettbewerbsvorteile auf ein hohes Maß heraus. Dieser Faktor Arbeit muss daher innerhalb eines festgelegten Ordnungsrahmens funktionieren. Diese Ordnungsaufgabe hat die Verfassung weitgehend den Tarifpartnern und dem Tarifvertrag überlassen.
Tarifverträge wirken über den Bereich der Tarifgebundenen hinaus – unmittelbar oder per individualvertraglicher Bezugnahme. Im Zuge der Globalisierung sehen Kritiker jedoch das wachsende Bedürfnis, flexiblere Reaktionen von Unternehmen und Betrieben den Veränderungen auf Absatz- wie Arbeitsmärkten Rechnung zu tragen. Hierzu können Tarifvertragsparteien durch ihre Verträge einen entscheidenden Beitrag leisten. Vielfach ist der Tarifvertrag jedoch auch in die Kritik geraten, als zu starr und teuer angesehen und für die schwierige Lage auf den Arbeitsmärkten mitverantwortlich gemacht.
Einige tarifliche Regelungen sind für Verbandsmitglieder wirtschaftlich nicht mehr tragbar geworden und wirken Existenz bedrohend. Die Lösung wird über die eingangs genannte flexiblere Ausgestaltungen von Tarifsystemen gesucht. Diese werden von den Unternehmen als Möglichkeit gesehen, auf die strukturellen Änderungen auf den Güter- und Kapitalmärkten einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
- Herleitung und Ziel dieser Seminararbeit
- Die Tarifautonomie
- Der Tarifvertrag
- Abweichungen zum Tarifvertrag
- Die Betriebsvereinbarung - Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 77 BetrVG
- Das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG
- Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge
- Nutzung von Tarifunterschreitungen bei Betriebsvereinbarungen
- Die Zulässigkeit Tarif unterschreitender Vereinbarungen ohne Ermächtigung - Härtefallklauseln
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung im deutschen Tarifsystem. Ziel ist es, die Reichweiten beider Instrumente zu beleuchten, insbesondere im Hinblick auf Öffnungs- und Härtefallklauseln. Die Arbeit konzentriert sich auf den deutschen Kontext und verzichtet auf internationale Vergleiche.
- Tarifautonomie und ihre Bedeutung für die Arbeitsbedingungen
- Die Rolle des Tarifvertrags als vorrangiger Gestaltungsfaktor im Arbeitsrecht
- Möglichkeiten und Grenzen von Abweichungen vom Tarifvertrag durch Betriebsvereinbarungen
- Das Günstigkeitsprinzip und seine Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte
- Flexibilisierungsmöglichkeiten von Tarifsystemen durch Öffnungs- und Härtefallklauseln
Zusammenfassung der Kapitel
Herleitung und Ziel dieser Seminararbeit: Die Arbeit untersucht die zunehmende Bedeutung flexibler Arbeitsrechtsgestaltung angesichts globaler und wirtschaftlicher Veränderungen. Sie analysiert die Herausforderungen für den Wirtschaftsfaktor Arbeit und die Rolle von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Die Arbeit konzentriert sich auf die Analyse der Reichweite von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, mit besonderem Fokus auf Öffnungs- und Härtefallklauseln im deutschen Kontext.
Die Tarifautonomie: Dieses Kapitel legt die Grundlagen der deutschen Tarifpolitik dar, fokussiert auf die Tarifautonomie gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Es beschreibt die Tarifautonomie als einen Freiraum für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre Interessen eigenverantwortlich auszutragen. Die historische Erfahrung zeigt, dass diese Selbstregulierung effektiver ist als staatliche Schlichtung. Der Tarifvertrag wird als der ranghöchste Gestaltungsfaktor bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen positioniert, gefolgt von Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Der Abschnitt erläutert die Struktur und den Inhalt von Tarifverträgen, insbesondere ihre normativen Bestimmungen, welche die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der beteiligten Verbände regeln.
Schlüsselwörter
Tarifautonomie, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Öffnungsklausel, Härtefallklausel, Arbeitsrecht, Günstigkeitsprinzip, Flexibilisierung, Globalisierung, Wirtschaftsfaktor Arbeit.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
Was ist das Thema der Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung im deutschen Tarifsystem, insbesondere im Hinblick auf Öffnungsklauseln und Härtefallklauseln. Der Fokus liegt auf der Reichweite beider Instrumente im deutschen Kontext.
Welche Ziele verfolgt die Seminararbeit?
Ziel ist es, die Reichweiten von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu beleuchten und die Bedeutung flexibler Arbeitsrechtsgestaltung angesichts globaler und wirtschaftlicher Veränderungen zu analysieren. Die Rolle dieser Instrumente bei der Bewältigung der Herausforderungen für den Wirtschaftsfaktor Arbeit steht im Mittelpunkt.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Tarifautonomie, die Rolle des Tarifvertrags, Möglichkeiten und Grenzen von Abweichungen vom Tarifvertrag durch Betriebsvereinbarungen, das Günstigkeitsprinzip, Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Öffnungs- und Härtefallklauseln sowie die Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen und die Zulässigkeit tarifunterschreitender Vereinbarungen.
Was sind die zentralen Kapitel der Seminararbeit?
Die Seminararbeit umfasst Kapitel zur Herleitung und Zielsetzung, zur Tarifautonomie (inkl. Tarifvertrag und Abweichungen wie Betriebsvereinbarungen und Günstigkeitsprinzip), zu Öffnungsklauseln, zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, zur Nutzung von Tarifunterschreitungen bei Betriebsvereinbarungen (inkl. Härtefallklauseln) und schließlich eine Zusammenfassung und Schlussfolgerung.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für die Seminararbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Tarifautonomie, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Öffnungsklausel, Härtefallklausel, Arbeitsrecht, Günstigkeitsprinzip, Flexibilisierung, Globalisierung und Wirtschaftsfaktor Arbeit.
Wie wird die Tarifautonomie in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit beschreibt die Tarifautonomie gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und ihre Bedeutung für die Arbeitsbedingungen. Sie betont den Tarifvertrag als vorrangigen Gestaltungsfaktor im Arbeitsrecht und erläutert die Struktur und den Inhalt von Tarifverträgen.
Welche Rolle spielen Betriebsvereinbarungen?
Die Seminararbeit analysiert die Rolle von Betriebsvereinbarungen als Möglichkeit, vom Tarifvertrag abzuweichen. Dabei werden insbesondere die Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen gemäß § 77 BetrVG und das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG beleuchtet.
Was sind Öffnungsklauseln und Härtefallklauseln?
Die Arbeit untersucht die Bedeutung von Öffnungsklauseln und Härtefallklauseln für die Flexibilisierung von Tarifsystemen. Sie analysiert die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung dieser Klauseln zur Abweichung von Tarifverträgen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Seminararbeit?
Die Zusammenfassung und Schlussfolgerung fasst die zentralen Ergebnisse der Analyse zusammen und bietet einen Überblick über die Bedeutung der flexiblen Gestaltung von Arbeitsbedingungen im Kontext von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
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- Sandra Böttcher (Author), 2013, Das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318429