Das Thema der Arbeitnehmerüberwachung hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Immer wieder wurden erhebliche Überwachungsskandale großer Unternehmen aufgedeckt. Dabei wurde das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter systematisch mit Hilfe von technischen Einrichtungen überwacht. Technische Einrichtungen eröffnen dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Totalkontrolle seiner Mitarbeiter. Besonders publik wurde die Arbeitnehmerüberwachung durch den Lebensmittelkonzern Lidl, dieser beauftragte eine Detektei umfassende Daten ihrer Arbeitnehmer zu sammeln. Unter anderem wurden Daten wie Arbeitsleistung und -motivation, Arbeitnehmerverhalten, Pausenverhalten, Gesundheitszustand und finanzielle Situation der Mitarbeiter und ihrer Familien mittels versteckter Kameras und dem Mithören von Telefongesprächen erhoben. Als Reaktion auf die Datenschutzskandale der letzten Jahre wurde durch den Gesetzgeber der § 32 BDSG als Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutzrecht in das BDSG eingefügt. Grundsätzlich wird die Zulässigkeit einer Überwachungsmaßnahme nach § 32 BDSG beurteilt, sofern keine speziellere Regelung Anwendung findet.
In dieser Arbeit wird zunächst erläutert welche Überwachungsformen es gibt und wie sie Funktionen. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Zeichen wurden nicht alle existierenden Überwachungsformen dargestellt. Weiter wurde auf die Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien eingegangen. Aufgrund der kontroversen Diskussionen in der Literatur wurde sich zunächst damit befasst, in welcher Form diese ihre Wirkung auf Arbeitsverhältnisse entfalten. Da bei jeder Durchführung einer Überwachungsmaßnahme Grundrechte betroffen sind, wurden die betroffenen Grundrechte, sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite dargestellt. Die Anwendbarkeit des BDSG wurde nicht gesondert dargestellt, da die Anwendbarkeit durch den neuen § 32 BDSG unproblematisch besteht. Auch wurde die Anwendbarkeit des TKG nicht gesondert dargestellt, da auch diese Anwendung unproblematisch besteht, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Zeichen wurde nicht auf das TMG eingegangen. Sodann wurde auf die rechtliche Beurteilung der einzelnen Überwachungsformen eingegangen. Bei der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme wird kontrovers in der Literatur diskutiert, daher wurden Meinungen verschiedener Autoren dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Funktionsweise der Formen der Arbeitnehmer- uberwachung
2.1 Videouberwachung
2.2 Telefonuberwachung
2.3 Chipkartensysteme
2.4 Internetuberwachung
2.5 E-Mailuberwachung
2.6 Einsatz eines Privatdetektivs
3. Problematik der Grundrechtsbindung der Arbeitsvertrags- parteien
3.1 Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien
3.1.1 Die unmittelbare Drittwirkung
3.1.2 Die mittelbare Drittwirkung
3.1.3 Die Schutzpflichtfunktion
3.2 Betroffene Grundrechte auf Arbeitnehmerseite
3.2.1 Der Schutz der Menschenwurde gem. Art. 1 Abs. 1 GG
3.2.2 Das Recht auf freie Entfaltung der Personlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG
3.2.3 Der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG
3.3 Betroffene Grundrechte auf Arbeitgeberseite
3.3.1 Das Recht aufEntfaltung der unternehmerischen Freiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 14 GG
3.3.2 Das Recht am eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetrieb gem. Art. 14 GG
4. Rechtliche Beurteilung der einzelnen Uberwachungsformen
4.1 Die Videouberwachung
4.1.1 Die offentlich zuganglichen Raume
4.1.2 Die nicht-offentlich zuganglichen Raume
4.1.3 Die heimliche - verdeckte Videouberwachung
4.2 Die Telefonuberwachung
4.2.1 Die Telefondatenerfassung
4.2.2 Mit- und Abhoren dienstlicher Telefonate
4.2.3 Aufzeichnen dienstlicher Telefonate
4.2.4 Inhaltskontrolle bei erlaubter Privatnutzung
4.3 Die Chipkartensysteme
4.3.1 Mitarbeiterausweise mit RFID-Chips
4.3.2 Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsysteme
4.4 Die Kontrolle des Internetverhalten
4.4.1 Uberwachung mittels Standardsoftware bei privatem Nutzungsverbot
4.4.2 Uberwachung mittels Standardsoftware bei erlaubter Privatnutzung
4.4.3 Uberwachung mittels spezieller Software
4.5 Die E-Mailuberwachung
4.5.1 Inhaltskontrolle bei untersagter Privatnutzung
4.5.2 Inhaltskontrolle bei erlaubter Privatnutzung
4.5.3 Rahmendatenerfassung
4.6 Einsatz eines Privatdetektivs
5. Betriebsverfassungsgesetz
6. Rechte des betroffenen Arbeitnehmers
6.1 Auskunftsanspruch
6.2 Benachrichtigungsanspruch
6.3 Anspruch auf Berichtigung, Loschung, Sperrung und Widerspruchsrecht
6.4 Schadensersatzanspruch
6.5 Unterlassungsanspruch
7. Fazit
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