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Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

Title: Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL

Seminar Paper , 2000 , 38 Pages , Grade: 17 von 18

Autor:in: Thomas Reimann (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.
Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.
Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die „Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation“ 4.
Als Auffangnorm steht ferner die „Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I. Rechtsgrundlagen des TK-Datenschutzes

II. Allgemeine Regeln in TDSV-E, TDDSG und MDStV

1. Datenvermeidung

2. Zweckbindung

3. Unterrichtungspflicht

B. Bestandsdaten bei Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten

I. Definition

II. Zweckbindung

1. Unterrichtung

2. gesetzlich geregelte Zwecke für Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensteanbieter

1) Vertragsaufnahme, -durchführung und –abwicklung

a) Regelung

b) Problemfall: Schufa-Klausel in AGB

2) Abrechnung und Inkasso

3) Werbung und Marktforschung

3. gesetzlich geregelte Zwecke nur für Telekommunikationsdiensteanbieter

1) Störungseingrenzung

2) Mißbrauchseingrenzung

3) Belästigende und Bedrohende Anrufe

4) Sicherheitsbehörden

5) Telefonverzeichnisse

6) Auskunft

4. sonstige Zwecke

III. Löschungsfristen

1. Telekommunikationsdiensteanbieter

2. Tele- und Mediendiensteanbieter

C. Verbindungsdaten bei Telekommunikationsdiensten

I. Definition

II. Zweckbindung

1. Aufbau weiterer Verbindungen

2. Abrechnung

3. Rufnummernübermittlung CLIP bzw. COLP

4. Störungseingrenzung

5. Mißbrauchserforschung

6. Mitteilung ankommender Verbindungen

1) Kritik

2) Lösungsvorschläge

7. Sicherheitsbehörden

8. Bedarfgerechte Gestaltung der Dienste

III. Löschungsfristen

D. Nutzungsdaten bei Tele- und Mediendiensten

I. Definition

II. Zweckbindung

1. Nutzung

2. Abrechnung

3. Mißbrauchseingrenzung

4. Übermittlung an andere Anbieter

III. Löschungsfristen

E. Abrechnungsdaten bei Telekommunikationsdiensten

I. Definition

II. Zweckbindung

1. eigene Abrechnung

1) Rechnungsstellung

2) Auswertung im Einzelnachweis

a) Telekommunikationsdiensteanbieter

aa) Information der Mitbenutzer

bb) Antrag auf EVN vor dem Abrechnungszeitraum

cc) anonyme Beratung

(1) Anschluß einer sozialen oder kirchlichen Einrichtung

(2) Besondere Verschwiegenheitsverpflichtung

(3) Überwiegendes Angebot telefonischer Beratung in Notlagen

(4) grundsätzliche Anonymität

(5) Kontrolle durch die Regulierungsbehörde

b) Anbieter von Tele- und Mediendiensten

2. Dritte als Abrechnungsstellen

1) Abrechnung in Rechenzentren

2) Abrechnung von Verbindungsnetzbetreibern durch Teilnehmernetzbetreiber

3) Reseller

4) Abrechnung mit Dritten

5) Gesamtbetrachtung

III. Löschungsfristen

1. grundsätzliche Regelung

1) Telekommunikationsdienste

2) Tele- und Mediendiensteanbieter

2. Längerspeicherung bei Einwendungen

3. Löschungsfristen bei offenem Call-by-Call

4. Löschung vor dem Hintergrund der Beweispflicht der Anbieter

1) Exkurs: Anscheinsbeweis der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen

a) herrschende Auffassung zum System der Deutsche Telekom AG

b) Kritik

c) Ausdehnung auf andere Anbieter

d) Zwischenergebnis

2) Nachweis nach gesetzlich vorgeschriebener Löschung

a) Befreiung von der Nachweispflicht bei fehlenden Einwendungen

b) Aufrechterhaltung der Nachweispflicht bei Nichtzahlung

c) Diskussion

3) Nachweis nach Löschung ohne rechtlichen Grund

4) teilweise Löschung

F. Resümee

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Zweckbindung und die Löschungsfristen für Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten innerhalb der verschiedenen gesetzlichen Rahmenwerke (TKG, TDSV, TDDSG, MDStV). Ziel ist es, die spezifischen Regelungen für Telekommunikationsdienste sowie Tele- und Mediendienste gegenüberzustellen und kritisch auf ihre Praxistauglichkeit sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu prüfen.

  • Regelungen zur Datenvermeidung und Zweckbindung in TKG, TDDSG und MDStV.
  • Differenzierung zwischen Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten.
  • Rechtliche Anforderungen an die Speicherung und Löschung von Teilnehmer- und Verbindungsdaten.
  • Die Problematik der Beweislast und des Anscheinsbeweises bei Telefonrechnungen.
  • Herausforderungen durch neue Abrechnungsmodelle wie Call-by-Call und Reseller-Dienste.

Auszug aus dem Buch

C. Verbindungsdaten bei Telekommunikationsdiensten

Verbindungsdaten sind nach § 2 Nr. 4 TDSV-E personenbezogene Daten der an der Telekommunikation Beteiligten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten erhoben werden. Die EG-TK-DatSchRL bezeichnet diese Daten als Verkehrsdaten und definiert sie als die Daten, die sich auf Teilnehmer (i.d.R. der Anrufende; A-Teilnehmer) und Benutzer (i.d.R. der Angerufene; B-Teilnehmer) beziehen und für den Verbindungsaufbau verarbeitet und gespeichert werden.

Im Bereich der Tele- und Mediendienste sind keine Regelungen über Verbindungsdaten getroffen und TDDSG und MDStV verweisen auf die Regelungen von TDSV-E und TKG, soweit es um die Verarbeitung von Verbindungsdaten geht. Die in TDDSG und MDStV genannten Nutzungsdaten werden unter Punkt D vorgestellt und untersucht.

§ 6 Abs. 1 TDSV-E enthält eine abschließende Liste der für die Erfassung in Betracht kommenden Verbindungsdaten. Das sind zum einen Nummer oder Kennung des A-Teilnehmers und des B-Teilnehmers, des Anschlusses oder der Endeinrichtung sowie personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer und bei mobilen Anschlüssen ebenso die Standortkennung. Eine Standortkennung ist der Wert, der Auskunft darüber gibt, in welcher Funkzelle sich der jeweilige Teilnehmer befindet. Weiterhin zählen zu den Verbindungsdaten Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung sowie die in der Verbindung übermittelte Datenmenge. Die Datenmenge wird gerade bei der Nutzung von Internetdiensten im kommerziellen Bereich häufig zur Abrechnungsgrundlage verwendet. Ebenso darf nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 TDSV-E der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst erfaßt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Es werden die zentralen Rechtsgrundlagen des TK-Datenschutzes wie TKG, TDSV-E, TDDSG und MDStV eingeführt sowie allgemeine Prinzipien wie Datenvermeidung und Zweckbindung erläutert.

B. Bestandsdaten bei Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten: Das Kapitel definiert Bestandsdaten und analysiert die zulässigen Nutzungszwecke sowie die spezifischen Regelungen zur Löschung dieser Daten bei verschiedenen Diensteanbietern.

C. Verbindungsdaten bei Telekommunikationsdiensten: Hier wird der Begriff der Verbindungsdaten detailliert untersucht, inklusive ihrer Zweckbindung, spezifischer Dienstmerkmale wie CLIP/COLP und der Problematik der Störungs- sowie Mißbrauchseingrenzung.

D. Nutzungsdaten bei Tele- und Mediendiensten: Das Kapitel behandelt die Definition und die eng begrenzten Nutzungszwecke von Nutzungsdaten, die für Tele- und Mediendienste spezifisch anfallen.

E. Abrechnungsdaten bei Telekommunikationsdiensten: Ein ausführlicher Abschnitt über die Erhebung, Verarbeitung und Löschung abrechnungsrelevanter Daten, insbesondere die Problematik des Einzelverbindungsnachweises, der Beweislast und der Speicherung durch Dritte.

F. Resümee: Eine zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Situation, die auf Widersprüche und Regelungslücken im aktuellen TDSV-Entwurf hinweist und eine weitere Angleichung der Rechtsgrundlagen fordert.

Schlüsselwörter

Datenschutz, Telekommunikationsgesetz, TKG, TDSV-E, TDDSG, Mediendienste-Staatsvertrag, Bestandsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Abrechnungsdaten, Fernmeldegeheimnis, Einzelverbindungsnachweis, Anscheinsbeweis, Zweckbindung, informationelle Selbstbestimmung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Speicherung, Zweckbindung und Löschung von Kundendaten bei Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Im Fokus stehen die Kategorisierung von Teilnehmerdaten (Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten), die rechtlichen Grundlagen für deren Verarbeitung sowie die spezifischen Anforderungen an Löschungsfristen und Beweislast.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist eine systematische Analyse der bestehenden Rechtsvorschriften (TKG, TDSV-E, TDDSG, MDStV) sowie deren kritische Bewertung hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der praktischen Umsetzbarkeit für Diensteanbieter.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, Verordnungen, EU-Richtlinien sowie die aktuelle Rechtsprechung und Kommentarliteratur auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Betrachtung der verschiedenen Datenarten (Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten), deren jeweilige rechtliche Einordnung, zulässige Nutzungszwecke und die spezifischen Löschungsfristen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Datenschutz, Telekommunikationsgesetz (TKG), Zweckbindung, Fernmeldegeheimnis und Einzelverbindungsnachweis beschreiben.

Welche Problematik sieht der Autor im Zusammenhang mit der Schufa-Klausel in AGB?

Der Autor diskutiert, ob die Koppelung des Vertragsabschlusses an eine Schufa-Einwilligung dem gesetzlichen Koppelungsverbot widerspricht und zu einer unzulässigen Einschränkung der Dienstnutzung führen könnte.

Wie bewertet der Autor den Anscheinsbeweis bei Telefonrechnungen?

Der Autor steht dem Anscheinsbeweis kritisch gegenüber, betont jedoch, dass ohne diese Beweiserleichterung eine Durchsetzung der Abrechnungsforderungen für Anbieter nahezu unmöglich wäre, fordert aber strengere Kontrollen der technischen Richtigkeit.

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Details

Title
Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL
College
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz)
Course
Recht des Internet
Grade
17 von 18
Author
Thomas Reimann (Author)
Publication Year
2000
Pages
38
Catalog Number
V3180
ISBN (eBook)
9783638119290
ISBN (Book)
9783640521241
Language
German
Tags
Datenschutz Telekommunikation Medien Beweisrecht Anscheinsbeweis TDSV
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thomas Reimann (Author), 2000, Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3180
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