Auf der Basis einer historischen und zeitgenössischen Reflexion über die nationale Minderheit der Sinti wird der Einfluss der Holocaust-Erfahrung in einer Familie auf die Selbstwahrnehmung der einzelnen Probanden in den Fallbeispielen untersucht. Es zeigt sich, dass bis in die dritte
Nachkriegsgeneration hinein eigene Erfahrungen im Kontext der tradierten Verfolgungsgeschichten interpretiert werden. Der Effekt dieser Interpretation auf die Selbstwahrnehmung als Sinti kann in den Fallbeispielen in Teilen entschlüsselt werden.
The study at hand focuses on a minority in Germany, namely the Sinti. It investigates the effects of the genocide in terms of their self-awareness, which will be put into a historical and contemporary context. The study subjects are Sinti in the third generation after the Second World War. The data used in this
case study are extracted from interviews with the family Schwarz from Oldenburg, a city in Germany. The study within research leads to the conclusion that the subjects of the post-war era interpret their own discriminatory experiences on the background of traditional stories of the holocaust. This can lead either to a negative or positive perception of their own Sinti identity. The results contain findings of the effects that the historic framework has on the self-perception as a Sinti, which can be partly deciphered in each case example.
Abstract
Auf der Basis einer historischen und zeitgenössischen Reflexion über die nationale Minderheit der Sinti wird der Einfluss der Holocaust-Erfahrung in der Familie Schwarz auf die Selbstwahrnehmung der einzelnen Probanden in den Fallbeispielen untersucht. Es zeigt sich, dass bis in die dritte Nachkriegsgeneration hinein eigene Erfahrungen im Kontext der tradierten Verfolgungsgeschichten interpretiert werden. Der Effekt dieser Interpretation auf die Selbstwahrnehmung als Sinti kann in den Fallbeispielen in Teilen entschlüsselt werden.
The study at hand focuses on a minority in Germany namely, the Sinti. It investigates the effects of the genocide in terms of their self-awareness, which will be put into a historical and contemporary context. The study subjects are Sinti in the third generation after the Second World War. The data used in this case study are extracted from interviews with the family Schwarz from Oldenburg, a city in Germany. The study within research leads to the conclusion that the subjects of the post-war era interpret their own discriminatory experiences on the background of traditional stories of the holocaust. This can lead either to a negative or positive perception of their own Sinti identity. The results contain findings of the effects that the historic framework has on the self-perception as a Sinti, which can be partly deciphered in each case example.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 1
2. Forschungsstand ... 3
3. Daten, Methoden und qualitätssichernde Maßnahmen .... 6
3.1 Daten und Methoden ... 6
3.2 Qualitätssichernde Maßnahmen ... 11
3.3 Transmission psychischer Symptome ... 13
4. Definition des Familienbegriffs ... 15
5. Sinti in Deutschland ... 17
5.1 Aktuelle Lebensumstände ... 17
5.2 Abstammungsgeschichte ... 22
5.3 Verfolgung von 1905 bis 1945 ... 24
5.4 Entwicklung der NSDAP in Oldenburg ... 29
6. Familiengeschichte Schwarz ... 31
7. Ergebnisse ... 39
7.1 Christel Schwarz ... 40
7.2 Django Schwarz ... 44
7.3 Moreno Schwarz ... 46
8. Diskussion ... 52
8.1 Der Holocaust im kollektiven Gedächtnis ... 52
8.2 Erste Nachkriegsgeneration – Christel Schwarz ... 54
8.3 Dritte Nachkriegsgeneration – Django Schwarz ... 55
8.4 Dritte Nachkriegsgeneration – Moreno Schwarz ... 57
9. Fazit ... 58
10. Weiterführende Forschung ... 60
Abkürzungsverzeichnis
AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
ALSO - Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.
BEG - Bundesentschädigungsgesetz
BMI - Bundesministerium des Innern
BPB - Bundeszentrale für politische Bildung
Ebd. - Ebenda
EMNID - Meinungsforschungsinstitut zur Erforschung der öffentlichen Meinung, Marktforschung, Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen
EU - Europäische Union
e.V. - Eingetragener Verein
Gestapo - Geheime Staatspolizei
GG - Grundgesetz
KPD - Kommunistische Partei Deutschlands
KZ - Konzentrationslager
NS - Nationalsozialismus
NSDAP - Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
SA - Sturmabteilung
SS - Schutzstaffel
Vgl. - Vergleiche
1.Einleitung
„Ich bin Sinto und wenn ein Freund zu mir sagt: ‚Alter Zigeuner‘, dann bin ich einfach
Zigeuner. Werd‘ auch immer einer bleiben.“ (A,18,609-610)
-Christel Schwarz
Seit über 500 Jahren leben Sinti in Deutschland. Ihre Verfolgungsgeschichte kam zwischen 1933 und 1945 zu einem Höhepunkt. An den Folgen des Holocaust leiden die Familien noch immer. Eine strukturelle Benachteiligung, sowie psychische Faktoren, betreffen selbst die dritte Nachkriegsgeneration. In den Folgen des Völkermordes sind Märchen, Lieder und Geschichten gemeinsam mit den Verstorbenen verschollen und wurden durch Verfolgungsgeschichten ersetzt, die bis heute tradiert werden. Das Gedenken an die Toten und die Dankbarkeit für die Überlebenden ist fester Bestandteil der Sinti-Identität.
Rückschlüsse auf die eigene Identität zu ziehen ist das, was der Begriff Selbstwahrnehmung meint. Die Wahrnehmung des Selbst, also der eigenen Identität, wird von äußeren Kontextfaktoren beeinflusst. Einer dieser Kontextfaktoren ist die stets präsente Familiengeschichte. Mit der eigenen tragischen Familiengeschichte aufzuwachsen bedeutet die eigene Identität auch im Kontext der Verfolgungsgeschichten des Holocaust zu interpretieren. Dies geschieht bei den Probanden vor allem im Zuge eigener benachteiligender oder diskriminierender Erfahrungen. Die eigene Identität als Sinti wird im Zuge jener Erfahrungen in dem Kontext der Verfolgungsgeschichten interpretiert. In dieser Studie werden die Auswirkungen des Holocaust auf die Selbstwahrnehmung der dritten Nachkriegsgeneration der Sinti-Familie Schwarz aus Oldenburg untersucht.
Mit der Familie Schwarz habe ich in den vergangenen Jahren einzelne Projekte durchgeführt. Deshalb sind mir die Familienmitglieder bereits bekannt. Das bestehende Vertrauensverhältnis erleichterte den Befragten das Kommunizieren ihrer Erlebnisberichte. Für die mir entgegengebrachte Ehrlichkeit und Offenheit möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Die Familie nutzt gemeinsam mit anderen das MaroKher, den Vereinssitz des Freundeskreis für Sinti und Roma e.V., als Treffpunkt für Gottesdienste, Kaffeekränzchen und Projektarbeit. Die Interviews wurden an diesem vertrauten Ort durchgeführt. Die dort stattfindende Projektarbeit beinhaltet vor allem das Ziel einer Verbesserung der Lebenssituation für Sinti und Roma, sowie die Durchführung einer Aufklärungsarbeit über den sogenannten vergessenen Völkermord. Die Interviews wurden mit einem Vertreter der ersten Nachkriegsgeneration, Christel Schwarz (67), und zwei Vertretern der dritten Nachkriegsgeneration, Django1 (19) und Moreno2 (16) Schwarz durchgeführt. Darüber hinaus wurde für die Interviewpartner der dritten Nachkriegsgeneration jeweils eine Datenschutzerklärung unterzeichnet, die bestätigt, dass sie in der Veröffentlichung, bis auf die Nennung von Nachname und Ort, anonym bleiben. Eine Anonymisierung des Interviewortes und des Nachnamens konnte nicht gewährleitet werden, da es sich in dieser Arbeit ausdrücklich um die Familie Schwarz in Oldenburg handelt.
Nach der Darstellung des Forschungsstandes folgt ein umfassendes Kapitel über die Methode des qualitativen Interviews und der qualitätssichernden Maßnahmen. Da alle Überlebenden der Haft in den Konzentrationslagern nach ihrer Befreiung traumatisiert waren, endet das Kapitel mit der Thematik der Transmission psychischer Symptome. Dies hat den Grund, dass wegen der emotionalen Thematik keine tiefliegenden Wunden im Zuge der Interviews aufgerissen werden sollten. Daher wurde das Risiko von vererbten Traumata im Vorfeld eingeschätzt. Nach der darauf folgenden Definition des Familienbegriffs, welcher sich hier von der familiensoziologischen Definition unterscheidet, folgt ein umfassendes Kapitel über Sinti in Deutschland. Dies dient der Findung einer forschungspragmatischen methodologischen Ausgangsposition. Das Kapitel behandelt aktuelle Lebensumstände der Sinti in Deutschland, ihre Abstammungsgeschichte, die historische Verfolgung zwischen 1905 bis 1945 und die Entwicklung der NSDAP in Oldenburg. Das Kapitel endet mit chronologisch geordneten Auszügen aus der tradierten Verfolgungsgeschichte der Familie Schwarz. Auf Grundlage der dargestellten historischen Verfolgung und aktuellen Benachteiligung werden im Anschluss die Ergebnisse präsentiert. Die dargestellten Zitate wurden nach den Aspekten der Benachteiligung, der Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft und der Wahrnehmung der eigenen Identität als Sinti ausgewählt. Darauf folgend werden die Ergebnisse im Kapitel der Diskussion in den Kontext des Holocaust geordnet und die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst. Anschließend werden im Fazit die Ergebnisse interpretiert und die Forschungsfrage beantwortet. Es stellt sich heraus, dass die hohe Individualität der Einordnung privater Ereignisse in den Kontext der Verfolgungsgeschichten keinen verallgemeinerbaren Rückschluss auf einen Effekt des Holocaust auf die Selbstwahrnehmung zulässt. Dennoch sind die hier getroffenen Erkenntnisse beispielhafte Einblicke in die bis heute durch den Holocaust geprägte Selbstwahrnehmung der Sinti.
Über den wissenschaftlichen Beitrag hinaus soll diese Arbeit auch gesellschaftliche Bezüge herstellen, die durch eine Reflexion der Stadtgeschichte Oldenburgs im Zusammenhang mit der hier lebenden nationalen Minderheit der Sinti sichtbar werden. Eine soziale Komponente liegt in der Ermöglichung eines anteilnehmenden Einblickes in das Leben der Familie Schwarz. Auf Grund der geringen Fallzahl (n=2) kann zwar keine hohe Validität verzeichnet werden, jedoch wird beispielhaft gezeigt, wie weitreichend der empfundene Bruch des Holocaust die Selbstwahrnehmung von Angehörigen der Sinti bis in die heutige Generation hinein beeinflussen kann. Die Kinder und Jugendlichen wachsen mit den tradierten Familiengeschichten auf und beziehen diese zunächst kaum auf sich selbst. Erst im Zuge von Ausgrenzungs- oder Benachteiligungserfahrungen wird das aktuelle Erleben mit den verinnerlichten Geschichten verglichen. Daraus ergibt sich ein Effekt auf die Selbstwahrnehmung als Sinti.
2.Forschungsstand
Die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus wurde erstmalig in den 1960er Jahren rechtswissenschaftlich untersucht (vgl.Krokowski 2001:13)3. Einhergehend mit dem stetig ansteigenden Interesse an den Verbrechen des Nationalsozialismus, wurde Ende der 1970er Jahre auch der Umfang an Publikationen größer (vgl.Krokowski 2013:13)4. Gegen Ende der 1980er Jahre entwickelte sich ein wissenschaftlicher Diskurs rund um den Bereich der Verfolgung von sogenannten Zigeunern im NS-Regime (vgl.Krokowski 2013:14)5. Dieser ging zwar mit einer niedrigen Veröffentlichungsrate einher, zeugte jedoch von einer stetigen Auseinandersetzung auf einer gut fundierten Basis (vgl.ebd.). Das Thema des Zusammenhangs zwischen Verfolgungsgeschichte und aktuellen soziokulturellen Gegebenheiten der Sinti und Roma sowie auch psychischen und sozialen Auswirkungen wurde bis 2001 nur in einzelnen Aufsätzen in Verbindung mit Entschädigungsgutachten behandelt (vgl.Krokowski 2001:14). In wie fern der Holocaust die Selbstwahrnehmung der Sinti bis in die dritte Nachkriegsgeneration prägt, wurde bisher noch nicht untersucht.
Bis heute werden Sinti und Roma oft zusammengefasst und als eine Gruppe betrachtet. Dennoch sollten die kulturellen Unterschiede, besonders bei soziokulturellen Untersuchungen beachtet werden. Zu der Literatur, die sich ausschließlich mit der Gruppe der Sinti befasst, gehört die 1982 verfasste Studie von Andreas Hundsalz: Soziale Situation der Sinti in der Bundesrepublik Deutschland. Hundsalz 1982 kam zu dem Ergebnis, dass schulischer Misserfolg bei Kindern aus Sinti-Familien oft auf Diskriminierungserfahrungen mit Lehrenden oder Mitschül_er_innen zurückzuführen seien. Kinder aus finanziell besser gestellten Familien wiesen jedoch weniger Probleme auf (vgl.Trauschein 2014:43-44). Auch erwachsene Sinti erfuhren auf Grund ihrer Zigeuner-Identität Ablehnung im Beruf (vgl.Trauschein 2014:45). In der Studie wird auf die Stigmatisierungsmechanismen hingewiesen, von denen ökonomisch schlechter gestellte Familien betroffen sind (vgl.Trauschein 2014:45-46).
Eine weitere Studie, in der es um die Benachteiligung von Sinti-Kindern geht, wurde von Open Society Fondations 2002 veröffentlicht. Im Zuge des EU Accession Monitoring Program wurde der Bericht Monitoring des Minderheitenschutzes in der Europäischen Union: Die Lage der Sinti und Roma in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht dient der Kontrolle der Einhaltung EU-rechtlicher Standards zum Minderheitenschutz. Auch in diesem Bericht gehört es zu den Ergebnissen, dass Kinder von Sinti und Roma beim Zugang zur Bildung stark benachteiligt werden (vgl.Trauschein 2014:47). Aus dem Monitoring geht hervor, dass die meisten Sinti- Kinder keinen Kindergarten besuchen und somit keine Vorbereitung auf die Grundschule erhalten (vgl.Trauschein 2014:49). Zu den Ergebnissen des Monitorings gehört auch, dass betroffene Kinder oftmals ihre Identität verbergen, um die Schule beenden zu können (vgl.Trauschein 2014:50). Im Anschluss an diese Ergebnisse wurden Interviews mit Sozialarbeitenden und Lehrenden durchgeführt. Diese enthalten sich wiederholende stereotypische Aussagen wie zum Beispiel, dass Sintiund Roma-Kinder keine Konzentrationsfähigkeit aufwiesen und besser an Förderschulen aufgehoben seien (vgl.Trauschein 2014:50).
Für die historischen Informationen bezüglich der Verfolgung von Sinti in Niedersachsen bezieht sich diese Arbeit vor allem auf zwei Werke. Erstens auf Reiter 2002, Sinti und Roma im „Dritten Reich“ und die Geschichte der Sinti in Braunschweig und zweitens auf „Es war unmenschenmöglich“. Sinti aus Niedersachsen erzählen von Hein und Krokowski 1995. Letztere beschreiben in ihrem Werk nicht nur wichtige Aspekte, die es bei Interviews über das Thema des Nationalsozialismus zu beachten gilt, sondern geben auch Hinweise darüber, wie sie zu führen sind. Guillermo Ruiz Torres, Striethorst Anna und Dirk Gebhardt veröffentlichten 2014 das Monitoring der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Integrierten Maßnahmepakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma“ in Deutschland 2012 und 2013. Für aktuelle soziokulturelle Informationen zum Thema der Benachteiligung von Sinti in der heutigen Gesellschaft wurde vor allem das Monitoring herangezogen.
Die wichtigsten Werke zur Grundlagenforschung dieser Arbeit gliedern sich wie folgt: Die Darlegung der Daten und Methoden in Kapitel drei basiert gleichermaßen auf Kaiser 2014, Froschauer und Lueger 2014, als auch Krokowski 2001. Aus der Untersuchung der Auswirkung nationalsozialistischer Verfolgung von Krokowski 2001 ergibt sich die Bedeutung der Transmission psychischer Symptome. Hill und Kopp 2013 definieren in den Grundlagen und theoretische Perspektiven der Familiensoziologie den Familienbegriff. Strauß 2011, Torres 2014, BMI 2015, Brüggemann 2011, Trauschein 2014 und BPB 2006 bilden die grundlegende Literatur zu dem Kapitel über Sinti in Deutschland.
3.Daten, Methoden und qualitätssichernde Maßnahmen
3.1 Daten und Methoden
Eine Fallstudie ist eine Untersuchung, die eine geringe Anzahl von vergleichbaren Fällen möglichst tief durchleuchtet (vgl.Kaiser 2014:4). Das Ziel der Fallstudie besteht in erster Linie nicht darin generalisierbare Ergebnisse zu sammeln, sondern soll zu einem Verständnis der untersuchten Fälle führen, um darauf aufbauende Theorien zu entwickeln (vgl.ebd.). Qualitative Interviews eignen sich auf Grund ihres explorativen Charakters besser zur Analyse der Handlungs- und Systemlogiken von sozialen Systemen als quantitative Verfahren (vgl.Froschauer/Lueger 2003:7). Dennoch ist es auch in einer offenen Interviewsituation wichtig den Rahmen zu stecken, in dem sich das offene Erzählen oder das Gespräch bewegt (vgl.Kaiser 2014:5). Eine Ausnahme bilden explorative Experteninterviews, in denen allgemeine Informationen gesammelt werden oder eine Hypothesenbildung angestrebt wird (vgl.Kaiser 2014:35). Die hier veröffentlichten Interviews erfüllen alle ethischen Aspekte der Expertenbefragung. Dazu gehört auch der Schutz aller personenbezogenen Daten (vgl.Kaiser 2014:49). Deshalb wurden die Vornamen der Interviewpartner verändert und Namen von Dritten abgekürzt. Ein ausdrücklicher Verzicht auf Anonymisierung wurde von Herrn Christel Schwarz artikuliert. Die Interviewpartner stimmten einer Nennung des Familiennamens und des Ortes ausdrücklich zu. Details, die Rückschlüsse auf die Identität Dritter zulassen, wurden zensiert. Die Interviewpartner wurden über Zweck und Inhalt der Forschung aufgeklärt und gaben ihre explizite Zustimmung zu dem Interview. Im Falle von vertraulichen Passagen wurden diese im Anschluss an das Interview gelöscht.
In der Transkription werden die kompletten Interviews mit allen sprachlichen Eigenschaften, dargestellt. Da es hierfür kein einheitliches Vorgehen gibt, werden in dieser Arbeit folgende Symbole verwendet: Um die Anonymität zu gewährleisten, werden Namen entfremdet und Merkmale, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, durch den Begriff *MERKMAL* ersetzt. Personen des öffentlichen Rechts sind von der Anonymisierung ausgenommen. Kurze Denkpausen werden durch drei aufeinanderfolgende Satzpunkte gekennzeichnet. In der Transkription wird die Grammatik, sowie die korrekte Rechtschreibung vernachlässigt, wenn es der Erhaltung des authentischen Wortlautes dient. Anmerkungen zur Gestik werden in (Klammern), Anmerkungen zu sprachlichen Auffälligkeiten werden in *Sternchen* gesetzt. Einflüsse von außen werden in kursiver Schrift beschrieben. Aussagen und Fragen des Interviewers werden durch den Buchstaben F für Frage gekennzeichnet, auch wenn es sich nicht immer um eine Frage handelt. Die transkribierten Interviews wurden in einer Tabelle6 nach Rubriken sortiert und jeweils mit Fall-Buchstabe, Seiten- und Zeilenzahl belegt. Auch die Zitierweise in den folgenden Kapiteln basiert auf der Nennung des Fallbuchstabens, Seiten- und zuletzt Zeilenzahl, zum Beispiel: (A,1,15-18), wobei der Fallbuchstabe A für Christel Schwarz, der Buchstabe B für Django Schwarz und der Buchstabe C für Moreno Schwarz steht.
Bei den hier durchgeführten Interviews handelt es sich um ethnographische Interviews (vgl.Kaiser 2014:2). Im Fokus liegt hier das Erforschen von Werten und Moralvorstellungen sowie Alltagsroutinen und persönlichen Einstellungen (vgl.ebd.). Ethnographische Interviews sind offen oder halb-strukturiert (vgl.ebd.). Der oder die Befragte bestimmt die Richtung, die das Interview einnimmt, während sich die interviewende Person als Gesprächspart_ner_in anbietet (vgl.ebd.). Die befragende Person darf das Interview lediglich durch wenige, im Vorfeld definierte Fragen strukturieren. Ähnlich ist auch das narrative Interview aufgebaut (vgl.ebd.). Im narrativen Interview werden Erkenntnisse zur Biographie der befragten Person gesammelt, weshalb die interviewende Person die Rolle des aktiven Zuhörers einnimmt (vgl.ebd.). Elemente des narrativen Interviews werden im Gespräch mit Christel Schwarz verwendet, da es bei diesem auch um die Darstellung der Familiengeschichte geht. Beide Interviewformen grenzen sich von dem klassischen Experteninterview ab, in dem es um das Erfragen konkreter Informationen geht und in welchem die interviewende Person einen strukturierten Fragenkatalog abarbeitet (vgl.Kaiser 2014:2).
Es wurde jeweils ein Interview mit Christel Schwarz (67) und seinen Enkelkindern, Django Schwarz (19) und Moreno Schwarz (16) geführt. Die Interviews wurden nach dem Gespräch um kurze Protokolle ergänzt, in denen situative Eindrücke, wie Trauer, Freude oder Wut festgehalten wurden. Die Transkription der Interviews umfasst insgesamt 35 Seiten. Um ein qualitatives Vorgehen in der Ergebnisanalyse zu gewährleisten wurden die einzelnen Antworten anschließend in Themenbereiche gegliedert, tabellarisch sortiert und die Kernaussagen zusammengefasst.
Nachdem ich das Ziel meiner Forschungsfrage erläutert habe, gab ich den Teilnehmern die explizite Möglichkeit ihre Zusage zu dem Interview zu revidieren. Die Auswertung der Transkriptionen erfolgte sequenzanalytisch und auf Grundlage der objektiven Hermeneutik. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn Sinnstrukturen des Gesagten dargelegt werden sollen, die nicht auf Interpretationen des Verfassers fußen.
Interviews als Methode zu nutzen bedeutet, dass nicht die faktische Realität, sondern eine erinnerte Vergangenheit untersucht wird (vgl.Krokowski 2001:17). Auf Grund unterschiedlicher Erfahrungsverarbeitungen über einen gewissen Zeitraum, ist der Faktengehalt der Aussagen begrenzt (vgl.ebd.). Deshalb wird in qualitativen Interviews vor allem die Art der Erlebniserzählung untersucht, da diese Hinweise auf die psychosoziale Verfassung des Befragten geben kann (vgl.ebd.). Trotz der Nutzung von Protokollen, die nach den Interviews angefertigt wurden, gehen bei der Transkription Mimik und Gestik verloren, die anschließend bei der Auswertung nur unzureichend berücksichtigt werden können (vgl.Krokowski 2001:18). Dennoch ist das qualitative Interview hier die geeignete Forschungsmethode. Die besondere Rücksichtnahme auf die Interviewpartner, welche für dieses Thema grundlegend ist, kann durch die Forschungsmethode der qualitativen Interviews besser gewährleistet werden, als durch die der quantitativen Erhebung.
Die Darstellung der Familiengeschichte basiert auf dem Interview mit Christel Schwarz. Generell gilt, dass Erinnerungen immer selektiv und von Emotionen beeinflusst sind (vgl.Krokowski 2001:92). Erlebtes könnte auch verdrängt worden sein oder es fällt den Betroffenen schwer einzelne Geschehnisse zu artikulieren (vgl.ebd.). Deshalb sollten die Interviews mit dem Wissen betrachtet werden, dass die Beschreibung des Erlebten aus heutiger und nicht aus vergangener Sicht stattfindet (vgl.Krokowski 2001:92). Weiterhin können heutige Erkenntnisse sowie nachlassende Gedächtnisleistungen, den Erinnerungen einen neuen Kontext geben und sie verformen (vgl.Krokowski 2001:93). Betroffene könnten versuchen sich das Erlebte plausibel zu erklären, damit es leichter in ihre Lebenserfahrung zu integrieren ist (vgl.ebd.). Erinnerungen, die einer historischen Prüfung nicht standhalten, sind dabei oft jene Erinnerungen, die mit besonderem Nachdruck erzählt werden (vgl.ebd.). Diese Art des Erzählens ist entweder das Ergebnis der eigenen Verarbeitungsmethode oder das Ergebnis eines kollektiven Erinnerns, bei denen fremde Erlebnisse adaptiert und dadurch zum Leitmotiv des Verfolgungsschicksals einer Gruppe werden (vgl.ebd.). Darüber hinaus lässt eine hohe Emotionalität bei bestimmten Themen Rückschlüsse darauf zu, welche Aspekte der erzählenden Person besonders wichtig sind. Die dementsprechenden Textstellen aus den Interviews werden in den Ergebnissen aufgeführt. Für qualitative Interviews gilt, dass Zitate und Ergebnisse als individuelle Beispiele und nicht als gruppenbezogene, allgemeingültige Aussagen angesehen werden sollten (vgl.Krokowski 2001:164). Weiterhin ist zu bedenken, dass die Befragten in diesem Fall aus dem gleichen familialen und somit zu einem ähnlich geprägten sozialen Umfeld gehören (vgl.ebd.). Daher besteht ein weitgehend einheitliches Wissen über tradierte Geschichten. Trotz der Gemeinsamkeiten in den grundlegenden Werte- und Moralvorstellungen, unterschieden sich die Antworten teilweise stark.
Stark variierende Antworten betreffen zum Beispiel die Wahrnehmung des Begriffes Zigeuner. Der Vorsitzende des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma in Baden- Württemberg, Daniel Strauß 2011, weißt in der Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma darauf hin, dass die Fragestellung Kontrollfragen enthalten müsse, um die Realität und nicht die Projektion zu erfahren (vgl.Strauß 2011:10). Werde beispielsweise das Thema Diskriminierung untersucht, könne die Frage gestellt werden, ob die interviewte Person den Begriff Zigeuner abwertend empfinde oder nicht (vgl.ebd.). Auch diese Forschungsarbeit bindet den Aspekt der Diskriminierung zur Beantwortung der Forschungsfrage ein, weil der Bruch des Holocaust sich heutzutage vor allem in Familiengeschichten äußert, die eine Diskriminierung durch die Mehrheitsgesellschaft behandeln. Eine hohe Empfindlichkeit im Themenbereich Diskriminierung würde Rückschlüsse zulassen, in wie fern der Holocaust die Selbstwahrnehmung von Sinti bis in die dritte Nachkriegsgeneration prägt.
Demnach widmet sich diese Forschungsarbeit vor allem der emotionalen Wahrnehmung von Benachteiligung. Um die empfundene Benachteiligung der Befragten in einen größeren Kontext einzuordnen, wird vorweg auf die reale Benachteiligung von Sinti in Deutschland eingegangen. Die hierfür verwendeten Daten stammen aus der bereits erwähnten Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma von Daniel Strauß 2011. Die Analyse der Interviews basiert auf objektiven wissenschaftlichen Standards. Im folgenden Absatz werden die qualitätssichernden Maßnahmen dargestellt.
Die Auswertung qualitativer Interviews basiert vor allem auf der Analyse der Entstehungsbedingungen von Gesprächsaussagen sowie deren Strukturen. Nur durch sorgfältiger Anwendung entsprechender Forschungsstrategien kann ein Verständnis von sozialen Systemen erlangt werden (vgl.Froschauer/Lueger 2003:8). Froschauer und Lueger 2003 weisen darauf hin, dass der Begriff der Sequenzanalyse durch den Begriff der Feinstrukturanalyse ersetzt werden solle, da der Begriff der Sequenzialität auf Grund verschiedener Interpretationsmöglichkeiten zu ungenau sei (vgl.ebd.).
In einem qualitativen Forschungsgespräch findet das Interview zwischen dem oder der Interviewenden und den Expert_en_innen statt. Jede befragte Person gilt dabei als Expert_e_in, da sie das größtmögliche Wissen über ihre eigene Lebenswelt vorweisen kann (vgl.Froschauer/Lueger 2003:36). Es können drei verschiedene Formen von Expertise erfragt werden:
Erstens: Die systeminterne Handlungsexpertise ist das Wissen der AkteurInnen darüber, wie man als Gruppenmitglied in spezifischen Bereichen sozialer Systeme erfolgreich handelt (vgl.Froschauer/Lueger 2003:37-38). Zweitens: Die feldinterne Reflexionsexpertise findet sich bei Akteur_en_innen, die an Schnittstellen zwischen Systemen tätig sind (vgl.Froschauer/Lueger 2003:38). Sie reflektieren das eigene System im Kontext der Außenwelt und umgekehrt. Dadurch ist ihr Wissen vor allem für offizielle Sichtweisen eines sozialen Systems relevant (vgl.ebd.). Drittens: Die externe Expertise reproduziert das bereits verfügbare theoretische Wissen über einen Gegenstandsbereich (vgl.ebd.). Letztere Experten können zwar ein fundiertes Wissen über das Forschungsobjekt vorweisen, sind jedoch weniger bedeutend für Systemanalysen, da sie kaum praktisches Wissen über ein System haben (vgl.Froschauer/Lueger 2003:38-39). In dieser Fallstudie wird bei Django und Moreno Schwarz eine systeminterne Handlungsexpertise erfragt, die das Ziel verfolgt Rückschlüsse der Wirkung des Holocaust auf die Selbstwahrnehmung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird bei Christel Schwarz über die systeminterne Handlungsexpertise hinaus auch eine feldinterne Repflexionsexpertise erfragt, die auf Basis seiner Rolle als Systemvermittler eine reflektierte Darstellung der Verfolgungsgeschichte der Familie Schwarz ermöglichen kann.
3.2 Qualitätssichernde Maßnahmen
Auf Grund der offenen Gesprächsstruktur sind statistische Auswertungen von qualitativen Interviews nicht möglich. Die gewonnenen Daten werden auf Basis von Interpretationsmethoden ausgewertet (vgl.Kaiser 2014:3).
Für die Interviews wird das folgende, dreifaltige Vorgehen angewendet: Erstens wird eine forschungspragmatische methodologische Ausgangsposition gefunden, welche hier die Kapitel vier bis acht umfasst (vgl.Froschauer/Lueger 2003:11). Diese besteht aus dem Grundverständnis des Aufbaus des sozialen Systems der Sinti in Deutschland und seiner historischen Entwicklung. Zweitens wird ein flexibles Verfahrensrepertoire angewendet, welches der methodischen Untersuchung dient und flexibel auf die besonderen Eigenschaften des Untersuchungsobjektes reagieren kann (vgl.ebd.). Drittens wird eine reflexive Forschungsstrategie angewendet, da die Erhebungs- und Interpretationsmethoden an die sukzessiv gewonnen Erkenntnisse laufend angepasst werden müssen (vgl.ebd.). Die Fragestrategie in den Interviews ist weitgehend offen, da die interviewten Personen bei offenen Fragen umfassendere eigenständige Strukturierungsleistungen ihrer Antworten erbringen müssen, aus welchen Relevanzstrukturen und Typisierungen entnommen werden können, die Rückschlüsse auf das zu untersuchende System ermöglichen (vgl.Froschauer/Lueger 2003:17). Diese können auf der Basis von subjektunabhängigen Regeln analysiert werden, um Erkenntnisse über die Organisation von sozialen Systemen zu erlangen (vgl.ebd.). Auch Inhalte unabhängiger Darstellungsformen bestimmter Gegebenheiten können Reproduktionsmechanismen potentieller sozialer Milieus sein, die im Zuge der Kontextanalyse Rückschlüsse auf soziale Systeme offenbaren (vgl.Froschauer/Lueger 2003:18). Da soziale Phänomene einem laufenden Wandel ausgesetzt sind, wird die Entwicklungsdynamik untersucht. Diese beinhaltet die Relationalität zwischen den Bestandteilen eines im Interview auftretenden Phänomens und die Sequentialität, die zeitliche Abfolge von Interaktionen (vgl.ebd.). Dabei sind Erkenntnisse, die durch interpretative Analysen gewonnen werden, immer Konstruktionen aus wissenschaftlichen Blickwinkeln, weshalb die Qualitätssicherung der Ergebnisse einen besonderen Stellenwert erhält (vgl.Froschauer/Lueger 2003:18-19). In der qualitativen Forschung basiert diese Qualitätssicherung auf der Darstellung des theoretischen Hintergrundes des Untersuchungsbereiches. Das bedeutet, es werden Begrifflichkeiten im Zuge einer dichten Beschreibung in einem kulturellen Kontext durchleuchtet (vgl.Froschauer/Lueger 2003:19).
Eine dichte Beschreibung ergibt sich aus der multiperspektivistischen Darstellung eines Begriffs. In diesem Absatz wird kurz beispielsweise gezeigt, wie die Erstellung einer dichten Beschreibung des Begriffes Diskriminierung im kulturellen Kontext einer befragten Person ablaufen kann: Zuerst wird die Definition eines Begriffes erfragt: ‚Was bedeutet für dich Diskriminierung?‘ Darauf aufbauend wird die gegenstandsorientierte Theorie erfragt (vgl.ebd.): ‚Was sind typische Diskriminierungsstrategien, denen du ausgesetzt bist?‘ Zuletzt kann eine eigene formale Theorie, die sich aus verschiedenen zugrunde liegenden Studien ergeben hat, zur Beantwortung der Forschungsfrage überprüft werden (vgl.ebd.): ‚Welchen Effekt haben Diskriminierungsstrategien auf deine Selbstwahrnehmung?‘ Die Antworten ergeben insgesamt eine dichte Beschreibung des Begriffes Diskriminierung.
Um die Sinnstrukturierung eines Systems jedoch erkennen zu können, reicht es nicht aus die vordergründigen Gesprächsinhalte zu betrachten (vgl.ebd.). Die vordergründigen Gesprächsinhalte sind in erster Linie „Ausdruck der kognitiven Verarbeitung von Systemprozessen sowie deren sprachlicher Ausdruck gegenüber einer (meist außenstehenden) anderen Person“ (Froschauer/Lueger 2003:20). Eine qualitative Analyse geht über den Ausdruck von Systemprozessen hinaus, da es Erkenntnisse über die Charakteristika des Systems zu gewinnen gilt (vgl.ebd). Deshalb wird hier ein Gesprächsinhalt zu einer „Manifestation sozialer Beziehungen, deren Regeln in der Selektivität der Mitteilungen zum Ausdruck kommen“ (Froschauer/Lueger 2003:20).
Das Gesprächsmaterial, welches durch Interviews erhoben werden kann, erfüllt grundsätzlich drei Funktionen: Erstens die Deskription, welche Phänomene möglichst genau definiert und in ihrer Vielfalt multiperspektivistisch darstellt (vgl.Froschauer/Lueger 2003:40). Zweitens die Inspektion, welche Phänomene im Kontext anderer Phänomene und der Entwicklung des Phänomens betrachtet (vgl.ebd.). Bei einer höheren Fallzahl würde ein Vergleich zwischen Aussagen der Systemmitglieder und theoretischer Befunde zum System angestellt, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, warum das System auf eine bestimmte Art organisiert ist (vgl.ebd.). Drittens die Reflexion als eine Mischung aus Inspektion und Intervention. Sie wird meist im Zuge von Beratungen verwendet (vgl.ebd.).
3.3 Transmission psychischer Symptome
Im Vorfeld der Interviews war es notwendig die Emotionalität der Thematik auch im Kontext psychischer Faktoren einzuschätzen. Für die historische Darstellung der Familie Schwarz ist die Verfolgungsgeschichte zwischen 1933 und 1945 grundlegend. Um eine angemessene Fragetechnik für das Interview zu entwickeln, sollte zuvor die Möglichkeit von vererbten Traumata eingeschätzt werden. Da vor allem die erste Nachkriegsgeneration den Effekt der KZ-Haft auf die eigenen Eltern miterlebt hat, soll im Folgenden die Möglichkeit der Transmission psychischer Symptome beleuchtet werden.
Traumata können unterschiedlichen psychoanalytischen Kontexten zugeordnet werden. Jedoch definiert das Wörterbuch zur Psychologie von W. Fröhlich sie als „emotionale Ursachen von psychischen Störungen“ (Krokowski 2001:43). Diese resultieren aus „alle[n] Arten seelischer Erschütterung durch tiefgreifende, schockartig wirkende Erfahrungen“ (ebd.). Der Aufenthalt in den Konzentrationslagern gilt als nie dagewesene Dimension jener seelischen Erschütterung (vgl.Krokowski 2001:44). Er führte bei den Betroffenen zu einer traumatischen Dauerschädigung (vgl.ebd.). Auf Grund von sich wiederholenden traumatischen Erlebnissen über einen langen Zeitraum wird das hier dargestellte Krankheitsbild in der Literatur als kumulatives Trauma beschrieben, welches zu einem erlebnisbedingten Persönlichkeitswandel führt (vgl.Krokowski 2001:44).
Mit einem Trauma einhergehende Symptome setzen in der Regel erst ein, wenn sich die Lebensumstände normalisiert haben (vgl.Krokowski 2001:45) Wie die traumatisierende Situation von den Betroffenen eingeordnet wird und wie sich das Trauma äußert ist von Person zu Person unterschiedlich (vgl.ebd.). Im Falle der KZHaft sind Faktoren, die einen Einfluss auf die individuelle Verarbeitung des Erlebnisses und damit Art und Schwere des Traumas haben, unter anderem das Alter, das Geschlecht oder die individuelle Abstraktionsfähigkeit (vgl.Krokowski 2001:46). Letztere kam vor allem bei einigen Insassen zur Geltung, die vor der Gefangennahme als Psycholog_en_innen tätig waren. Diese versuchten die Situation und ihr Umfeld zu reflektieren und therapeutisch zu arbeiten, um anderen zu helfen und ihre eigene Traumatisierung zu mindern (vgl.Krokowski 2001:46-47). Darüber hinaus hat auch der Faktor der Kultur einen Einfluss auf die Art des Traumas (vgl.Krokowski 2001:47).
In den 1960er Jahren wurden in Kanada Forschungsergebnisse zur generationsübergreifenden Transmission psychischer Symptome veröffentlicht (vgl.Krokowski 2001:153). Diese Fachliteratur bezieht sich ausschließlich auf jüdische Überlebende (vgl.ebd.). Dennoch betrafen die traumatisierenden Faktoren alle Insassen von Konzentrationslagern, weshalb die folgenden Aussagen auch auf die Gruppe der inhaftierten Sinti und ihre Kinder bezogen werden können. Ein Punkt ist die unzureichende Fürsorge der Eltern gegenüber ihren Kindern, welche daraufhin Depressionen, Angst- und Erregungszustände entwickelten (vgl.ebd.). Weitere Formen von vererbten psychischen Krankheiten sind: „Distanzempfinden […], Überlebensschuldgefühle, seelisches Verringertsein, das sich durch Depressionen, Apathie, Kontaktarmut und mangelnde Lebensfreude äußert.“ (Krokowski 2001:154) Dennoch treffen diese sogenannten Überlebenssyndrome, auch KZ-Sydrome genannt, nicht auf alle Nachkommen zu (vgl.ebd.). Der größere Teil der jüdischen Nachkommen ist, auf Grundlage empirischer Untersuchungen, symptomfrei (vgl.ebd.).
Strauß 2011 weist in der Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma darauf hin, dass die Kultur des Erzählens von Liedern und Märchen kaum noch tradiert werde (vgl.Strauß 2011:9-10). Geschichten, die in der Kultur der Sinti erzählt werden, sind heute vor allem Leidensgeschichten aus der NS-Verfolgung (vgl.ebd.). Auch hatten diejenigen, die das Konzentrationslager überlebten, nach der Entlassung häufiger Angst vor dem Zugfahren, offenen Straßen, ärztlichen Untersuchungen und anderen alltäglichen Gegebenheiten (vgl.Krokowski 2001:95). Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, in wie fern die traumatischen Erfahrungen an die Kinder weitervererbt worden sind. Auf Grundlage der obigen Forschungsergebnisse über die Nachkommen jüdischer Überlebender, wird im Vorfeld der Interviews angenommen, dass die Wahrscheinlichkeit tiefliegender Traumata gering ist. Darüber hinaus ist das Tradieren der eigenen Verfolgungsgeschichte, wie Strauß 2011 darstellt, ein fester Bestandteil der Kultur der Sinti, was vermuten lässt, dass sich regelmäßig mit der Thematik auseinandergesetzt wird, wodurch eine gruppeninterne Verarbeitung der Geschehnisse stattfindet. Für das Interview wird demnach eine Fragetechnik angewendet, in welcher Detailfragen und Fragen nach familiären Verlusterlebnissen zugelassen sind.
4.Definition des Familienbegriffs
Der Begriff Familie wird in den folgenden Kapiteln regelmäßig verwendet und als Untersuchungseinheit dargestellt. Dies könnte irreführend sein, da die befragten Personen zwar miteinander verwandt sind, jedoch nicht der Untersuchungseinheit Familie im Sinne der Familiensoziologie entsprechen. Im Folgenden wird der Familienbegriff beleuchtet und für diese Arbeit definiert.
Paul B. Hill und Johannes Kopp 2013 definieren die Familie als „eine auf Dauer angelegte Verbindung zwischen Mann und Frau, mit gemeinsamer Haushaltsführung und mindestens einem eigenen (oder adoptierten) Kind“ (Hill/Kopp 2013:10). Hill und Kopp weisen darauf hin, dass es weitere Organisationsformen des privaten Lebens gibt, die für die Familiensoziologie relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel die homosexuelle Partnerschaft oder alleinerziehende Elternteile (vgl.ebd.). Die Untersuchungseinheit Familie stellt jedoch eine Nominaldefinition dar, die für die Sprachökonomie der Forschung eine unmissverständliche Kommunikation des Begriffes ermöglichen soll (vgl.ebd.). Die gemeinsame Haushaltsführung kann zum Beispiel über die Eltern-Kind(er)-Konstellation hinausgehen, wenn weitere Verwandte dazukommen (vgl.Hill/Kopp 2013:31). In diesem Falle handelt es sich um eine erweiterte Familie, auch extended family genannt (vgl.ebd.). Besteht die Familie nur aus der Eltern-Kind(er)-Konstellation beschreibt man diese als Kern- oder Nuklearfamilie, auch nuclear family genannt (vgl.ebd.). Dabei ist der Begriff der unvollständigen Kernfamilie, wie sie durch Scheidung entstehen kann, historisch keine neue Gegebenheit (vgl.ebd.). Diese wird gelegentlich auch als Gattenfamilie, auch conjugal family, bezeichnet (vgl.Hill/Kopp 2013:12). Eine erweiterte Familie kann in mindestens zwei weitere Formen eingeteilt werden: Die Dreigenerationenfamilie, auch bekannt als three generation family, stellt eine Haushaltseinheit dar, die sich aus dem Umfang der Kernfamilie und dem Elternteil eines Ehepartners ergibt (vgl.Hill/Kopp 2013:13). Die zweite Form der erweiterten Familie ist die Großfamilie, auch joint family genannt, welche nicht zahlenmäßig groß sein muss, sondern einen hohen Umfang an Verwandtschaftsbeziehungen in einem Haushalt aufweist (vgl.ebd.). In diesem Fall wird zur Vermeidung von Irreführungen eher der englische Fachbegriff joint family benutzt. Verwandtschaft wird unterteilt in angeheiratete Verwandtschaft, auch als Affinalverwandtschaft bezeichnet und Verwandtschaft gleicherAbstammung, auch als Deszendenz bezeichnet (vgl.Hill/Kopp 2013:14). Hill und Kopp weisen darauf hin, dass die „Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verwandtenkreis […] nicht selten über Ansehen, Besitz und Chancen im gesellschaftlichen Leben [entscheidet].“ (ebd.)
Wie aus dieser Definition ersichtlich wird, handelt es sich bei der Untersuchungseinheit Familie Schwarz nicht um eine Familie im familiensoziologischen Sinne, da hier kein gemeinsamer Haushalt geteilt wird. In dieser Arbeit wird der Begriff der Familie verwendet, um auf einen angeheirateten oder vererbten Verwandtschaftsgrad hinzudeuten. Für die Ergebnisse ist es relevant, dass die Befragten zwar keinen gemeinsamen Haushalt teilen, jedoch eine regelmäßige Kommunikation auf vertrauter Ebene haben.
5.Sinti in Deutschland
5.1 Aktuelle Lebensumstände
Um eine forschungspragmatische methodologische Ausgangsposition zu ermitteln, wird im Folgenden auf die aktuellen Lebensumstände der Sinti in Deutschland eingegangen. Die hier dargestellten Lebensumstände fokussieren sich auf die Benachteiligung der Sinti durch das politische System und die Mehrheitsgesellschaft. Das Wort Benachteiligung bezieht sich auf den Sachverhalt, dass Sinti und Roma im Vergleich zu anderen nationalen Minderheiten nur unzureichend staatlich gefördert werden und im Kontakt mit der Mehrheitsgesellschaft oftmals Ablehnung erfahren.
Die Europäische Union fordert von ihren Mitgliedern eine Strategie zur Eingliederung der Sinti und Roma (vgl.Torres et al. 2014:9). Diese soll in Form von Integrierten Maßnahmepaketen zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma umgesetzt werden (vgl.ebd.). Das Forschungszentrum Sozialfabrik e.V. führte in Zusammenarbeit mit den Roma-Organisationen Amaro Drom e.V. und Amaro Foro e.V. ein Deutschlandmonitoring zur Umsetzung eben jener Maßnahmepakete durch (vgl.ebd.). Die Studie bezieht sich auf Deutschland mit Fokus auf Nordrhein- Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, da hier die Bevölkerungsgruppen der Sinti und Roma am stärksten vertreten sind (vgl.ebd.). Aus dem Bericht geht hervor, dass in Deutschland bisher noch keine explizite Strategie zur Eingliederung der Sinti und Roma entwickelt wurde (vgl.ebd.) Dies wird damit begründet, dass es bereits allgemeine Eingliederungsstrategien für alle Minderheiten gibt (vgl.Torres et al. 2014:10). Seit 1995 sind Sinti und Roma gesetzlich als nationale Minderheit anerkannt (vgl.BMI 2015:1). Weitere nationale Minderheiten in Deutschland sind die Dänen, Sorben und Friesen (vgl.Brüggemann 2011:702). Die Sprache, Kultur und Geschichte dieser nationalen Minderheiten müssen auf Grundlage des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1998 und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1999 geschützt werden (vgl.Trauschein 2014:23,vgl.Brüggemann 2011:702). In einem drei- bis fünfjährigen Abstand muss das Bundesministerium des Innern über die Umsetzung dieser Abkommen Bericht erstatten (vgl.Brüggemann 2011:702).
Jedoch wird zu Beginn des Berichtes bereits festgestellt, dass es auf Bundesebene keine Organisation gibt, welche die Umsetzung eben jener Maßnahmepakete koordiniert. Programme zur Eingliederung der Sinti und Roma werden deshalb entweder von Vereinen, Staatskanzleien oder verschiedenen Ministerien durchgeführt (vgl.ebd.). Zwar wird die Umsetzung der, von der Europäischen Union geforderten Strategien, durch das Referat M II 4 des Bundesinnenministeriums begleitet, jedoch darf dieses weder eigene Programme entwickeln, noch mit anderen Organisationen abstimmen (vgl.ebd.). Darüber hinaus hat das Referat M II 4 keine finanziellen und organisatorischen Ressourcen (vgl.ebd.). Erst am 18. März 2015 wurde ein Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma beim Bundesministerium des Innern gegründet (BMI 2015(2):1). In wie fern dieser Ausschuss die Umsetzung der oben genannten EU-Maßnahmepakete fördert, bleibt abzuwarten.
Im Jahr 2007 gab es eine Eurobarometer-Umfrage in Deutschland zum Thema, wie wohl sich die Befragten bei dem Gedanken fühlen, Sinti und Roma als Nachbarn zu haben (vgl.Trauschein 2014:1). Von den 1562 befragten Personen gaben nur 33 Prozent an, dass sie sich bei dem Gedanken wohl fühlen würden (vgl.ebd.). 25 Prozent der Befragten würden sich unwohl fühlen (vgl.ebd.). Dies ist schon eine positive Entwicklung im Vergleich zum Jahr 2002, als das American Jewish Committee für Deutschland ermittelte, dass 58 Prozent der Befragten Zigeuner als Nachbarn ablehnen würden (vgl.BPB 2007). In einer Meinungsumfrage des EMNID von 1994 lehnten 68 Prozent der Bevölkerung Sinti und Roma als Nachbarn ab (vgl.Trauschein 2014:54). Dies deutet darauf hin, dass zwischen den Jahren 1994 und 2002 kein großer Wandlungsprozess in der öffentlichen Wahrnehmung von Sinti und Roma stattgefunden hat. Ein aktuelles Monitoring nach 2007 bleibt abzuwarten.
Sinti und Roma gelten in Umfragen häufig als unbeliebteste aller Volksgruppen (vgl.Trauschein 2014:73). Dies wirkt sich unter anderem auch negativ auf die Wohnungssuche aus, denn Vermieter haben das Recht potentielle Mieter abzulehnen, um stabile Bewohnerstrukturen mit ausgeglichenen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu schaffen (vgl.Trauschein 2014:29). Dieses Recht entspricht dem dritten Absatz des Paragraphen 19 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
„Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.“ (§19, Abs.3, AGG).
In Deutschland gibt es jedoch auch im Grundgesetz verankerte Bestimmungen, die Diskriminierung in bestimmten Kategorien verbieten. Dazu gehört unter dem dritten Artikel, dritter Satz, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden [darf]“ (Art.3, Abs.3,GG). Die Benachteiligung oder Bevorzugung auf Grund von ökonomischem oder sozialem Kapital ist nicht verboten. Daher ist die Verweigerung von Wohnraum legal und gerichtliche Auseinandersetzungen bleiben aus. Deshalb hat das im Grundgesetz festgelegte Recht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art.3,Abs.1,GG) in diesem Zusammenhang keine Relevanz. Auf Grund ihrer vorurteilsbelasteten Unbeliebtheit bei den Vermiet_er_innen und der Möglichkeit ungewollte Miet_er_innen auf Basis des dritten Absatzes des Paragraphen 19 AGG ablehnen zu können, gestaltet sich die Wohnungssuche für Sinti und Roma schwieriger als für andere Bevölkerungsgruppen.
Deutschland gehört seit 1966 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (vgl.Trauschein 2014:27). All diese Bündnisse haben die Aufgabe Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten (vgl.ebd.). Darüber hinaus sind Diskriminierungsverbote in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt, welche seit 1953 für Deutschland gilt (vgl.ebd.). Dennoch mussten die Sinti und Roma bis Anfang 2015 ihre Rechte selbst einfordern, weil es von staatlicher Seite aus, im Gegensatz zu anderen nationalen Minderheiten, keine rechtliche Unterstützung in Form von Ausschüssen oder Referaten gab. Ein Monitoring des Anfang dieses Jahres gegründeten Ausschusses für Sinti und Roma bleibt abzuwarten. Da es eine hohe Bildungsarmut bei den Sinti gibt und viele nicht lesen und schreiben können, ist es für sie besonders schwierig die eigenen Rechte selbstständig einzufordern.
Zwischen 2007 und 2010 wurde von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft eine Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma durchgeführt, die 2011 veröffentlicht wurde (vgl.Strauß 2011:4). Zwischen 2007 und 2010 wurden 275 Interviews geführt (vgl.Strauß 2011:4). Parallel wurde ein Fragebogen über die Bildungssituation deutscher Sinti und Roma beantwortet. Nach Einschätzung der Autoren ist die Studie allerdings nicht repräsentativ (vgl.Brüggemann 2011:703). Dies wird damit begründet, dass die Grundgesamtheit deutscher Sinti und Roma nur geschätzt werden kann, die Erhebung fast ausschließlich in Westdeutschland durchgeführt wurde und die Befragten hauptsächlich Bekannte des Interviewers waren (vgl.ebd.). Die Studie ist an dieser Stelle dennoch zu nennen, da sie als erste Studie ausschließlich von Sinti durchgeführt und koordiniert wurde. Die Ergebnisse der Studie deuten auf die Benachteiligung der Sinti im Bildungssystem hin, während die Existenz der Studie ein Hinweis auf die angestrebte eigenständige Befreiung aus der Bildungsarmut ist. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass von den 106 Befragten zwischen 14 und 25 Jahren 50,9 Prozent keine Ausbildung haben (vgl.Strauß 2011:42). 27,4 Prozent verweigerten eine Angabe (vgl.ebd.). Somit haben nur 21,7 Prozent der 106 Befragten in der genannten Altersgruppe eindeutig eine Ausbildung absolviert.
Die Benachteiligung der Sinti und Roma ist vor allem auf die vernachlässigten Entschädigungsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg zurückzuführen. Die enteigneten und verarmten Überlebenden hatten häufig kein Fundament, um sich ein neues Leben aufzubauen. Sie sahen sich nach ihrer Befreiung mit Armut, Bildungsnot, schlechten Wohnverhältnissen und der Notwendigkeit konfrontiert, dass die Kinder ihren Eltern bei der Arbeit helfen. Eine nennenswerte staatliche Unterstützung blieb, wie im Folgenden erläutert wird, aus.
Bis heute werden die Verbrechen des NS-Regimes aufgeklärt. Nach 1945 fokussierten sich die deutschen Gerichte vor allem auf zwei Bereiche der NS-Verbrechen gegen Sinti und Roma: Der erste Bereich war die Beteiligung von Deutschen an den NSVerbrechen und der zweite die Entschädigung der enteigneten Sinti und Roma (vgl.Reiter 2002:187). Die gerichtliche Regelung dieser zwei Bereiche lief jedoch nur schleppend an (vgl.ebd.).
[...]
1 Pseudonym
2 Pseudonym
3 Hans-Joachim Döring, Die Zigeuner im nationalsozialistischen Staat, Kriminologische Schriftenreihe, Bd. 12, Hamburg 1964. Eine Übersicht über die Historiographie der Verfolgungsgeschichte von Sinti und Roma gibt Michael Zimmermann, 1996, S. 23-39
4 Donald Kenrick/ Grattan Puxon, Sinti und Roma – die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat, Göttingen 1981; Joachim S. Hohmann, Zigeuner und Zigeunerwissenschaft. Ein Beitrag zur Grundlagenforschung und Dokumentation des Völkermordes im „Dritten Reich“, Marburg 1980; ders., Geschichte der Zigeunerverfolgung in Deutschland, Frankfurt am Main/ New York 1981.
5 Michael Zimmermann, Verfolgt, vertrieben, vernichtet. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma, Essen 1989; ders., 1996; Hansjörg Riechert, Im Schatten von Ausschwitz. Die nationalsozialistische Sterilisationspolitik gegenüber Sinti und Roma, Münster/New York 1995; Joachim S. Hohmann, Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus, Frankfurt am Main 1991; Reimar Gilsenbach, Die Verfolgung der Sinti- ein Weg, der nach Ausschwitz führte, in: Feinderklärung und Prävention. Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik, Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6, Berlin 1988,
6 Anhang
- Quote paper
- Till Kujadt (Author), 2015, Effekt der Holocaust-Erfahrung auf die Selbstwahrnehmung von Sinti in der dritten Nachkriegsgeneration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317043
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