Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem im Jahr 1982 vom vierten Strafsenat des BGH entschiedenen „Salzsäure-Fall“ (BGHSt. 30, 363). Gegenstand dieser Entscheidung ist insbesondere der Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft.
Jene, schon über hunderte Jahre umstrittene, Problematik liegt in der Schnittstelle zwischen den allgemeinen Regeln zum Versuchsbeginn (§ 22 ff. StGB) und dem Wesen der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 2. Alt.). Vor allem die Frage, ob der mittelbare Täter den Versuch schon begonnen haben kann, bevor der Tatmittler zur Tatbestandverwirklichung angesetzt hat, soll thematisiert werden.
Bedeutung erlangt die Problematik dadurch, dass die Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuchsbeginn über Strafbarkeit und Straflosigkeit entscheidet. Insbesondere, weil der Versuch im deutschen Recht in § 23 Abs. 2 nur eine fakultative Strafmilderung enthält und somit genauso hart bestraft werden kann wie die vollendete Deliktsbegehung.
Zunächst werden in Teil B der Arbeit der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des Gerichts kurz dargestellt. Folgend muss im Sinne der normalen Deliktsprüfung kurz erörtert werden, ob im „Salzsäure-Fall“ überhaupt mittelbare Täterschaft vorliegt. Deshalb widmet sich Teil C der Frage, ob mittelbare Täterschaft auch im Fall von deliktisch handelnden Werkzeugen vorliegen kann. Schließlich soll in Teil D unter Betrachtung der Rechtsprechung und der Literatur die Problematik des Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft dargestellt, die dazu entwickelten Theorien anhand von methodengerechter Auslegung überprüft und letztlich ein eigener Ansatz zur Bestimmung des Versuchsbeginns entwickelt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Der „Salzsäure Fall“, BGHSt 30, 363
- C. Vorliegen mittelbarer Täterschaft bei deliktisch handelndem Werkzeug am Beispiel des „Salzsäure-Falls“ (BGHSt. 30, 363)
- D. Der Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft
- I. Entwicklung der Rechtsprechung
- 1. Überblick über die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH vor dem „Salzsäure-Fall“
- 2. Bedeutung des „Salzsäure-Falls“ (BGHSt 30, 363) für die Rechtsprechung
- 3. Weitere Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- II. Überprüfung der Theorien anhand von Auslegung
- 1. Die „Differenzierende Theorie“
- 2. Die „Einzellösung“, insb. die „modifizierte Einzellösung“
- 3. Die „Gesamtlösung“
- I. Entwicklung der Rechtsprechung
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft, insbesondere im Kontext des bekannten „Salzsäure-Falls“ (BGHSt 30, 363). Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Thema nachzuvollziehen und verschiedene Theorien zum Versuchsbeginn kritisch zu analysieren.
- Entwicklung der Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft
- Analyse des „Salzsäure-Falls“ und seiner Bedeutung für die Rechtsprechung
- Vergleichende Betrachtung verschiedener Theorien (Differenzierende Theorie, Einzellösung, Gesamtlösung)
- Auslegung der relevanten Rechtsnormen
- Ausgestaltung eines gesamttatbezogenen Ansatzes
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Dieses Kapitel dient als Einleitung in die Thematik des Versuchsbeginns bei mittelbarer Täterschaft und skizziert den Forschungsstand und die Methodik der Arbeit. Es legt den Fokus auf die Komplexität der Fragestellung und die Notwendigkeit einer detaillierten Analyse der Rechtsprechung und der verschiedenen Theorien.
B. Der „Salzsäure Fall“, BGHSt 30, 363: Dieses Kapitel analysiert den „Salzsäure-Fall“, einen wegweisenden Fall der Rechtsprechung zum Thema mittelbare Täterschaft. Es untersucht die konkreten Fakten, die gerichtliche Entscheidung und deren Bedeutung für die spätere Entwicklung der Rechtsprechung. Die Analyse beleuchtet die Herausforderungen, die dieser Fall für die juristische Diskussion mit sich brachte und wie er die Definitionen und Abgrenzungen im Kontext von mittelbarer Täterschaft beeinflusste.
C. Vorliegen mittelbarer Täterschaft bei deliktisch handelndem Werkzeug am Beispiel des „Salzsäure-Falls“ (BGHSt. 30, 363): Dieses Kapitel vertieft die Analyse des „Salzsäure-Falls“ und untersucht genauer die Frage des Vorliegens einer mittelbaren Täterschaft, wenn das Werkzeug selbst deliktisch handelt. Es wird geprüft, wie die Rechtsprechung die Tatbeiträge des Hintermannes und des Werkzeugs voneinander abgrenzt und welche Kriterien für die Annahme einer mittelbaren Täterschaft in solchen Konstellationen erfüllt sein müssen. Die Bedeutung der Willensbeeinflussung und der Tatherrschaft wird hier detailliert diskutiert.
D. Der Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft: Dieser zentrale Teil der Arbeit untersucht umfassend den Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft. Er analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung, von den Entscheidungen des Reichsgerichts bis zur aktuellen höchstrichterlichen Praxis, wobei der „Salzsäure-Fall“ als wichtiger Meilenstein in dieser Entwicklung hervorgehoben wird. Die Arbeit vergleicht und bewertet verschiedene Theorien, wie die „Differenzierende Theorie“, die „Einzellösung“ (inklusive der „modifizierten Einzellösung“) und die „Gesamtlösung“, anhand einer gründlichen Auslegung der Rechtsnormen und unter Berücksichtigung teleologischer Argumente. Die unterschiedlichen Ansätze werden hinsichtlich ihrer Konsistenz, ihrer Vereinbarkeit mit dem Strafgrund des Versuchs und ihrer praktischen Anwendbarkeit kritisch geprüft.
Schlüsselwörter
Mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, „Salzsäure-Fall“, BGHSt 30, 363, Rechtsprechung, Theorien, Auslegung, Differenzierende Theorie, Einzellösung, modifizierte Einzellösung, Gesamtlösung, Strafrecht Allgemeiner Teil, Tatherrschaft, Willensbeeinflussung, Tatbeitrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: Der Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft am Beispiel des „Salzsäure-Falls“ (BGHSt 30, 363)
Was ist der Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht den Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft, insbesondere im Kontext des bekannten „Salzsäure-Falls“ (BGHSt 30, 363). Sie analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung und verschiedene Theorien zum Versuchsbeginn kritisch.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft, die Analyse des „Salzsäure-Falls“ und seiner Bedeutung, den Vergleich verschiedener Theorien (Differenzierende Theorie, Einzellösung, Gesamtlösung), die Auslegung relevanter Rechtsnormen und die Ausgestaltung eines gesamttatbezogenen Ansatzes.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einführung, die Analyse des „Salzsäure-Falls“, die Untersuchung des Vorliegens mittelbarer Täterschaft bei deliktisch handelndem Werkzeug anhand dieses Falls, eine umfassende Analyse des Versuchsbeginns bei mittelbarer Täterschaft mit Vergleich verschiedener Theorien und ein Fazit.
Welche Theorien zum Versuchsbeginn werden verglichen?
Die Arbeit vergleicht und bewertet die „Differenzierende Theorie“, die „Einzellösung“ (inklusive der „modifizierten Einzellösung“) und die „Gesamtlösung“ zum Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft.
Welche Rolle spielt der „Salzsäure-Fall“ (BGHSt 30, 363)?
Der „Salzsäure-Fall“ ist ein zentraler Bezugspunkt der Arbeit. Er wird detailliert analysiert, um seine Bedeutung für die Entwicklung der Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft aufzuzeigen. Die Arbeit untersucht, wie dieser Fall die Definitionen und Abgrenzungen im Kontext von mittelbarer Täterschaft beeinflusste.
Welche Rechtsfragen werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht im Detail die Abgrenzung der Tatbeiträge des Hintermannes und des Werkzeugs bei mittelbarer Täterschaft, die Bedeutung der Willensbeeinflussung und der Tatherrschaft und die Auslegung relevanter Rechtsnormen im Kontext des Versuchsbeginns.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, „Salzsäure-Fall“, BGHSt 30, 363, Rechtsprechung, Theorien, Auslegung, Differenzierende Theorie, Einzellösung, modifizierte Einzellösung, Gesamtlösung, Strafrecht Allgemeiner Teil, Tatherrschaft, Willensbeeinflussung, Tatbeitrag.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das Ziel der Arbeit ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft nachzuvollziehen und verschiedene Theorien kritisch zu analysieren, um ein umfassenderes Verständnis dieses komplexen Rechtsgebietes zu erlangen.
- Quote paper
- Melena Krause (Author), 2014, Der „Salzsäure-Fall“ (BGHSt 30, 363) und die daran anknüpfende Diskussion. Darstellung und kritische Würdigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316624