Allein in Sachsen gibt es weit über 29.000 verschiedene Vereine, welche den unterschiedlichsten Tätigkeiten nachgehen und für diverse Zwecke gegründet wurden. Trotz dieser vielfältigen Unterschiede haben sie alle ein paar Gemeinsamkeiten. In jedem Verein engagieren sich völlig uneigennützig Personen unterschiedlichster sozialer Strukturen, jeder davon versucht sich bestmöglich einzubringen und bevorstehende Aufgaben seinem Können entsprechend zu bewältigen. Diese Aufgaben beziehen sich meistens auf die Verwirklichung des jeweiligen Vereinszwecks, aber auch auf die Wahrnehmung von Rechten sowie das Erfüllen von Pflichten, die mit der Rechtsform Verein einhergehen.
Eine dieser Pflichten betrifft das Erstellen des Jahresabschlusses einschließlich der dazugehörigen Steuererklärungen des Vereins. Die steuerlichen Vorschriften für Vereine sind sehr umfangreich, vielseitig und generell als Gesetzestexte schwer verständlich, gerade dann, wenn man sonst nur sehr wenige Berührungspunkte mit den deutschen Steuergesetzen hat.
Dabei ist eines der schwierigsten und heikelsten Dinge die Abgrenzung von steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb. Doch was ist eigentlich ein Zweckbetrieb und wie unterscheidet er sich vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Anhand welcher Kriterien kann man überhaupt diese Unterscheidung vornehmen? Und welche Konsequenzen ergeben sich dadurch generell für den Verein, vor allem hinsichtlich der Besteuerung?
Mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt sich die nachstehende Belegarbeit. Dabei werden anhand der aktuellen Gesetzeslage zunächst die möglichen Tätigkeitsbereiche, mit Hauptaugenmerk auf Zweckbetrieb und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, eines Vereins in Deutschland näher erläutert. Um darauf aufbauend im weiteren Verlauf der Belegarbeit Kriterien zu definieren, anhand derer sich die Abgrenzung von dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb einfacher vornehmen lässt.
Im Anschluss werden dann die Konsequenzen der Abgrenzung dieser zwei Bereiche aus steuerlicher Sicht, speziell für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, aufgezeigt. Am Ende der Arbeit werden die theoretischen Ansätze praktisch anhand eines veränderten Fallbeispiels eines gemeinnützigen Musikvereins in Deutschland nachvollziehbar erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der steuerbegünstigte Idealverein und seine vier Tätigkeitsbereiche
2.1 Der steuerbegünstigte Idealverein
2.2 Der nicht steuerbare ideelle Vereinsbereich
2.3 Die steuerfreie Vermögensverwaltung
2.4 Abzugrenzende wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
2.4.1 Der steuerbegünstigte Zweckbetrieb
2.4.2 Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
3 Abgrenzungskriterien
3.1 Zweckverwirklichung
3.2 Zwecknotwendigkeit
3.3 Unvermeidbarkeit
4 Ausnahmen der Abgrenzung
5 Steuerliche Konsequenzen der Abgrenzung
5.1 Körperschaftssteuer
5.2 Gewerbesteuer
5.3 Umsatzsteuer
6 Die Abgrenzung am konkreten Beispiel
6.1 Allgemeine Angaben zum Musikverein
6.2 Einnahmen des Musikvereins und deren steuerliche Würdigung
6.3 Ausgaben des Musikvereins und deren steuerliche Würdigung
6.4 Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben bei gemischten Veranstaltungen
7 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Rechtssprechungsverzeichnis
Verzeichnis der Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsanweisungen
Quellenverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Sven Häntzschel (Autor:in), 2015, Abgrenzung von Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb am Beispiel eines gemeinnützigen Musikvereins, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315229
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