Im Falle einer Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, durch den die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten an der Versorgung jeweils zur Hälfte zwischen geschiedenen Ehegatten geteilt werden. Die Ausgleichspflichtigen Ehegatten können die Kürzung ihrer Ruhestandsbezüge durch Zahlungen abwenden. Diese können seit dem Veranlagungszeitraum 2015 in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Der Beitrag behandelt auch die - bejahte - Frage, ob der Beamte, dessen Dienstherr das Ruhegehalt wegen des Versorgungsausgleichs kürzt, eine Steuerentlastung erreichen kann.
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