Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 regelt die Voraussetzungen für die geringfügige Beschäftigung neu. Die Einführung dieses Paragraphen ist als Lenkungsnorm anzusehen und geht auf einen Vorschlag der sog. Harz-Kommission zurück. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit anderen Reformmaßnahmen am Arbeitsmarkt. Ziel dieser Neuregelung ist die Belebung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnsektor sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dem beauftragendem Steuerpflichtigen soll in solcher Höhe ein Abzug von der Steuerschuld gewährt werden, sodass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt.
Um einen Anreiz zur Legalisierung der häuslichen Beschäftigung zu schaffen, wird die Beschäftigung in einem Privathaushalt durch eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG und eine niedrige Abgaben-pauschale gefördert. Auch ein vereinfachtes Meldeverfahren macht die legale Beschäftigung attraktiver. Die Regelung des § 35a EStG setzt die zum 01.01.2002 außer Kraft getretene Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG a.F. („Dienstmädchenprivileg“) abgewandelt fort.
Inhaltsverzeichnis
- A. Allgemeines zur Einführung des § 35a EStG
- I. Zielsetzung
- II. Grundaussage des § 35a EStG
- B. Anwendung des § 35a EStG
- I. Begriff „Haushaltsnah“
- II. Haushaltsnahe Tätigkeiten
- III. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
- 1. Grundsätzliches
- 2. Beschäftigungsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
- 3. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- 4. Beschäftigungsverhältnisse die keine Geringfügigkeit aufweisen
- IV. Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
- V. Förderungshöhe
- 1. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- 2. Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
- 3. Bemessungsgrundlage
- VI. Lohnsteuerermäßigungsverfahren
- VII. Ausschluss der Einkommensteuerermäßigung bei Werbungskosten, Betriebsausgabe und außergewöhnlichen Belastungen
- VIII. Mehrfache Inanspruchnahme der Einkommensteuerermäßigung
- IX. Nachweispflicht gegenüber der Finanzbehörde
- 1. Grundsätzliches
- 2. Anforderung an den Nachweis
- X. Zeitlicher Anwendungsbereich
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit den Regelungen des § 35a EStG, der die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen regelt. Die Arbeit analysiert die Ziele und die Grundaussage des Gesetzes, erläutert die Anwendungsbereiche und die Förderungshöhe, und behandelt wichtige Aspekte wie die Nachweispflicht und den zeitlichen Anwendungsbereich.
- Steuerliche Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
- Ziele und Grundaussagen des § 35a EStG
- Anwendungsbereiche und Förderungshöhe
- Nachweispflicht und zeitlicher Anwendungsbereich
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Abschnitt der Arbeit beleuchtet die Einführung des § 35a EStG im Kontext des "Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Er beschreibt die Ziele der Neuregelung, die vor allem die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Belebung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnsektor umfassen. Zudem wird die Abgrenzung des § 35a EStG zum vorherigen "Dienstmädchenprivileg" dargestellt.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Anwendung des § 35a EStG und beleuchtet verschiedene wichtige Aspekte. Zunächst wird der Begriff "Haushaltsnah" definiert und erläutert. Anschließend werden die verschiedenen Arten von haushaltsnahen Tätigkeiten vorgestellt und die relevanten Kriterien für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, wie z.B. die Geringfügigkeit, die Arbeitsausübung im Privathaushalt und die Beschäftigung zwischen nahen Angehörigen, genauer betrachtet.
Weiterhin behandelt der Abschnitt die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und erläutert die verschiedenen Förderungsarten und die Bemessungsgrundlage der Förderungshöhe.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen des § 35a EStG, einschliesslich haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Steuerermäßigung, Geringfügige Beschäftigung, Schwarzarbeit, Nachweispflicht, Lohnsteuerermäßigungsverfahren und zeitlicher Anwendungsbereich.
- Quote paper
- Carolin Becker (Author), 2004, § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31412