Die Arbeit geht der Frage nach, ob die §§ 4, 5 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) für an der öffentlichen Ausschreibung beteiligte Unternehmen drittschützend ist.
Zum 01. Januar 2014 ist das vom niedersächsischen Landtag am 31. Oktober 2013 verabschiedete Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (kurz: NTVergG) in Kraft getreten und zugleich das Vorgängergesetz des LVergabeG außer Kraft getreten ist. Die dort normierten Bestimmungen gelten sowohl für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen als auch für den öffentlichen Personennahverkehr (vgl. § 4 Abs. 1 – 3 NTVergG). Insbesondere mit Blick auf das im Ländervergleich sehr hohe Volumen im öffentlichen Auftragswesen, in dem Niedersachsen etwa im Bereich der Dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von 342, 294 Mio. € im Jahr 2011 auf Platz 2 hinter NRW rangierte, kommt dem NTVergG eine hohe praktische Bedeutung zu. Es ist mithin davon auszugehen, dass die Anwendbarkeit des NTVergG in verschiedensten Konstellationen relevant wird und sich deshalb auch in erheblichem Maße auf die Prozesslandschaft auswirken wird.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Anlass der Untersuchung
B. Drittschutzcharakter der §§ 4, 5 NTVergG über § 97 Abs. 7 GWB
I. §§ 4, 5 NTVergG als „Bestimmungen über das Vergabeverfahren“
1. Grundgesetzliche Kompetenzfrage zum Erlass des NTVergG
2. Vereinbarkeit des NTVergG mit höherrangigem nationalen (Verfassungs-) Recht
3. Vereinbarkeit des NTVergG mit europäischem Recht
4. Begriffliche Einordnung des NTVergG als „Bestimmung über das Vergabeverfahren“
II. Rechtsschutzfähigkeit
1. Grundsatz
2. Vermittlung eines subjektiven Rechts und einer spezifisch bieterschützenden Wirkung aus den §§ 4, 5 NTVergG
a. Subjektive Rechte aus §§ 4, 5 NTVergG
aa. Schutznormtheorie und deren Anwendbarkeit
bb. Wahl weiterer Untersuchungsmethoden
b. Meinungsstreit um die spezifisch bieterschützende Wirkung
c. Ergebnis
C. Drittschutzcharakter der §§ 4, 5 NTVergG über andere Normen für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
I. Drittschutz über § 33 I GWB
II. Drittschutz über Art. 3 I GG
III. Drittschutz über Art. 12 GG
IV. Drittschutz über § 823 II BGB
1. Individualschutzcharakter
2. Wettbewerber vom persönlichen und sachlichen Schutzbereich umfasst
3. Ergebnis
D. Möglichkeit der Geltendmachung des Drittschutzes aus den §§ 4, 5 NTVergG durch Wettbewerber
I. Gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
II. Gegenüber dem beauftragten Unternehmen
E. Die einschlägigen Verfahren und die Anspruchsgrundlagen
I. Streitwerte oberhalb des Schwellenwertes
1. Primärrechtsschutz
a. Vergabespezifisches Nachprüfungsverfahren
aa. Zeitpunkt der Geltendmachung
bb. Voraussetzungen der §§ 107, 108 GWB
cc. Ergebnis
b. Zivilprozessuale Geltendmachung in Form der einstweiligen Verfügung (Regelungsverfügung) gem. § 940 ZPO
aa. Wettbewerber gegen Vergabestelle
bb. Wettbewerber gegen Wettbewerber
cc. Zwischenergebnis
c. Verwaltungsprozessuale Geltendmachung in Form der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO
d. Verfassungsbeschwerde gem. Art. 93 I Nr. 4a GG
2. Sekundärrechtsschutz in Form von der Geltendmachung von Schadensersatz
a. Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens aus § 126 I S. 1 GWB
b. Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens aus culpa in contrahendo (c. i. c.) gem. § 280 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB
c. Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens aus § 823 I BGB
d. Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens aus § 823 II BGB
e. Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens wegen Sittenwidrigkeit gem. § 826 BGB
f. Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens aus Amtshaftung gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
II. Streitwerte unterhalb des Schwellenwertes
1. Primärrechtsschutz
a. Vergabespezifisches Nachprüfungsverfahren
b. Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerde
c. Rechnungshöfe
d. Zivilprozessuale Einkleidung
aa. Grundsätzliches
bb. Das Problem
cc. Mögliche Lösungsansätze
e. Verwaltungsprozessuale Einkleidung
aa. OVG-Rechtsprechung
bb. Rechtsprechung des BVerfG
cc. Klärung der Frage durch Rechtsprechung des BVerwG
dd. Eigene Stellungnahme
ee. Zwischenergebnis
2. Sekundärrechtsschutz in Form von der Geltendmachung von Schadensersatz
F. Zeitpunkt der Geltendmachung im Vergabeverfahren
I. Vor Erteilung des Zuschlags
II. Nach Erteilung des Zuschlags
1. Vergabespezifische Unwirksamkeitsgründe des Zuschlags
2. Zivilrechtliche Unwirksamkeitsgründe des Zuschlags
a. § 134 BGB
b. § 138 Abs. 1 BGB
3. Unwirksamkeit des Zuschlags wegen Verstößen gegen höherrangiges Recht
G. Resümee
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