Das Zusammenleben der Menschen innerhalb unserer Gesellschaft wird durch das Gesetz geregelt. Es schützt die Güter jedes Einzelnen, wofür unter anderem die Sanktionierung von Verhalten, welches dem gesellschaftlichen Zusammenleben schädlich ist, notwendig ist. Wer gegen ein Gesetz verstößt, begeht eine Straftat. Die Strafverfolgung ist allein Aufgabe der öffentlichen Organe. Es ist allerdings nicht möglich, jeder Straftat nachzugehen. Aus diesem Grund sowie gegenbenfalls persönlichem Interesse an der Strafverfolgung macht der Gesetzgeber mit dem § 127 I StPO eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol. Während die StPO in der Regel prozessuale Verfahren und Aufgaben von Amtsträgern regelt, verleiht die Norm jedem Menschen das Recht, einen anderen bei der Begehung einer Straftat zu verfolgen und vorübergehend festzunehmen. Es wird somit der Eingriff in die Rechtsgüter des Täters gerechtfertigt. Dem Bürger wird eine öffentliche Aufgabe übertragen, der er nachkommen kann, aber nicht muss.
Im Folgenden wird der § 127 I StPO nach seinen einzelnen Tatbestandsvorraussetzungen aufgegliedert und analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Frage der Auslegung der Norm im Falle einer irrtümlich angenommenen Straftat eingegangen. Ebenso steht die vom Gesetzgeber geschaffene Motivation zur Beteiligung an der Strafverfolgung im Konflikt mit der Schutzbedürftigkeit des Festgenommenen. Daher wird der Umfang der gestatteten Mittel zur Festnahme - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Grundrechte des anderen - genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Bedeutung und Funktion der Rechtsnorm
- B. Tatbestandsvoraussetzungen des Festnahmerechts nach § 127 I StPO
- I. Festnahmesituation
- 1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt.
- 2. Definition der Tat i. S. d. § 217 I StPO...
- 3. Prozessuale und materiell-rechtliche Theorie..
- 4. Ansicht der Rechtsprechung.
- II. Festnahmegrund............
- III. Festnahmehandlung.
- IV. Festnahmezweck.......
- I. Festnahmesituation
- C. Fazit.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I StPO und beleuchtet dessen Bedeutung und Funktion im Strafprozess. Dabei werden die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm detailliert untersucht, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung bei irrtümlich angenommenen Straftaten. Darüber hinaus wird der Spannungsfeld zwischen der Motivation zur Beteiligung an der Strafverfolgung und dem Schutzbedürftigkeit des Festgenommenen betrachtet.
- Bedeutung und Funktion des Jedermann-Festnahmerechts
- Tatbestandsvoraussetzungen des § 127 I StPO
- Auslegung der Norm bei irrtümlich angenommener Straftat
- Spannungsfeld zwischen Strafverfolgungsinteresse und Schutzbedürftigkeit des Festgenommenen
- Verhältnismäßigkeit der Festnahmehandlung und Grundrechte des Festgenommenen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel erläutert die Bedeutung und Funktion des Jedermann-Festnahmerechts im Kontext des staatlichen Gewaltmonopols und der Strafverfolgung. Es wird der Rechtsgrundlage im § 127 I StPO und dessen Rolle im Strafprozessprozess vorgestellt. Das zweite Kapitel befasst sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen der Norm. Es werden die Begriffe der Festnahmesituation, des Festnahmegrunds und der Festnahmehandlung definiert und verschiedene rechtliche Aspekte, wie die Auslegung der Norm bei irrtümlich angenommener Straftat, beleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit untersucht den Konflikt zwischen dem Recht zur Strafverfolgung und den Grundrechten des Festgenommenen. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit der Festnahmehandlung und der Schutz der Grundrechte des Festgenommenen betrachtet.
Schlüsselwörter
Jedermann-Festnahmerecht, § 127 I StPO, Strafprozessrecht, Strafverfolgung, Festnahme, Tatbestandsvoraussetzungen, Auslegung, irrtümliche Annahme, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Schutzbedürftigkeit.
- Citar trabajo
- Rolf Berglinger (Autor), 2015, Das „Jedermann-Festnahmerecht“ nach § 127 I StPO, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/312975