Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit den vereinsrechtlichen Besonderheiten bei den politischen Parteien. Da politische Parteien Vereine sind, finden grundsätzlich privatrechtliche Vorschriften des BGB Anwendung auf die Parteien. Diese werden jedoch aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Status politischer Parteien durch das Parteiengesetz ergänzt bzw. verdrängt.
Zunächst wird der Begriff von politischen Parteien, deren Ziele und Aufgaben, sowie deren Unterschiede zu den Vereinen bezüglich der eben genannten Themen näher behandelt.
Anschließend wird die besondere verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien gegenüber den Vereinen betrachtet und die daraus resultierenden prozessualen Besonderheiten näher beschrieben. Darauffolgend werden die vereinsrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einer Partei erläutert, sowie die Voraussetzungen des Verbotes einer politischen Partei. Abschließend werden auf die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf die staatliche Finanzierung und die öffentliche Rechenschaftslegung politischer Parteien Bezug genommen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffliche Bestimmungen und Status einer politischen Partei
1. Begriff und Rechtsform politischer Parteien in Abgrenzung zu Vereinen
2. Stellung der politischen Parteien im Zivilprozess
3. Besonderer verfassungsrechtlicher Status der politischen Parteien
a) Aufgaben politischer Parteien gemäß Art. 21 GG und § 1 PartG
b) Politische Parteien als Verfassungs- bzw. Staatsorgane?
c) Porzessuale Besonderheiten - Rechtsstellung als Antragssteller im Organstreitverfahren
d) Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Parteien
C. Vereinsrechtliche Besonderheiten bezüglich der Mitgliedschaft in einer politischen Partei
a) Ausschließliche Mitgliedschaft von natürlichen Personen
b) Kein Parteienstatus einer „Ausländer- oder Exterritorialpartei“ gen. § 2 Abs. 3 PartG
c) Keine Mitgliedschaft aufgrund mangelnden Wahlrechts gem. §10 Abs. 1 S. 4 PartG
d) Keine Handelndenhaftung gemäß § 37 PartG
D. Rechtliche Besonderheit bzgl. der Auflösung politischer Parteien
a) Verbot einer politischen Partei
b) Verlust der Rechtsstellung als politische Partei gem. § 2 Abs. 2 PartG
E. Vereinsrechtliche Besonderheiten bezüglich der Finanzen einer politischen Partei
1. Öffentliche Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 S.4 GG, § 23
2. Öffentliche Finanzierung
F. Schluss
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