Der Begriff des Sklaven bei Aristoteles unterscheidet sich wesentlich von dem Begriff, den wir heute vom Sklaven haben. Aristoteles sieht den Sklaven als unentbehrlichen Bestandteil der Familie und dieser ist somit einer der fundamentalen Elemente des Staates. Der Sklave ermöglicht das gute Leben in der Polis, in dem er für den Erhalt der Familie sorgt. Er ermöglicht es dem Herrn sich mit anderen, wichtigeren Dingen als die des täglichen Lebens zu beschäftigen und ist somit neben der Tugend des Herrn eine der Voraussetzungen für politische und philosophische Aktivität. Um diesen Zusammenhang darzustellen werde ich in der folgenden Hausarbeit zunächst das Umfeld des Sklaven, die Familie bzw. das Haus näher betrachten. Danach werde ich darauf aufbauend die spezifische Bedeutung des Begriffes des Sklaven bei Aristoteles untersuchen. Dabei sind immer wieder Bezüge zum Aufbau des Staates bei Aristoteles notwendig, da die Verhältnisse in den Gemeinschaften von der Mikroebene der Familie, eigentlich sogar schon die „Nanoebene“ der Seelenteile, bis zur Makroebene der Polis analog zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Des Weiteren werde ich den Unterschied zwischen Sklaven nach Gesetz und Sklaven nach Natur zum Gegenstand meiner Untersuchung machen, um abschließend einige Parallelen zwischen der Sklaverei zur Zeit von Aristoteles und der Sklaverei unserer Zeit zu ziehen. Ausgangspunkt hierbei ist der Vorwurf gegen Aristoteles, er habe der Sklaverei die philosophischen Weihen erteilt.
Inhalt:
1. Vorbemerkung
2. Der Begriff des Sklaven bei Aristoteles
2.1 Der Begriff der oikia
2.2 Der Begriff des Sklaven
2.3 „Sklave von Natur“ und „Sklave von Gesetz“
3. Moderne und alte Sklaverei
4. Schlussbemerkung
1. Vorbemerkung
Der Begriff des Sklaven bei Aristoteles unterscheidet sich wesentlich von dem Begriff, den wir heute vom Sklaven haben. Aristoteles sieht den Sklaven als unentbehrlichen Bestandteil der Familie und dieser ist somit einer der fundamentalen Elemente des Staates. Der Sklave ermöglicht das gute Leben in der Polis, in dem er für den Erhalt der Familie sorgt. Er ermöglicht es dem Herrn sich mit anderen, wichtigeren Dingen als die des täglichen Lebens zu beschäftigen und ist somit neben der Tugend des Herrn eine der Voraussetzungen für politische und philosophische Aktivität.
Um diesen Zusammenhang darzustellen werde ich in der folgenden Hausarbeit zunächst das Umfeld des Sklaven, die Familie bzw. das Haus näher betrachten. Danach werde ich darauf aufbauend die spezifische Bedeutung des Begriffes des Sklaven bei Aristoteles untersuchen. Dabei sind immer wieder Bezüge zum Aufbau des Staates bei Aristoteles notwendig, da die Verhältnisse in den Gemeinschaften von der Mikroebene der Familie, eigentlich sogar schon die „Nanoebene“ der Seelenteile, bis zur Makroebene der Polis analog zueinander in Beziehung gesetzt werden können.
Des Weiteren werde ich den Unterschied zwischen Sklaven nach Gesetz und Sklaven nach Natur zum Gegenstand meiner Untersuchung machen, um abschließend einige Parallelen zwischen der Sklaverei zur Zeit von Aristoteles und der Sklaverei unserer Zeit zu ziehen. Ausgangspunkt hierbei ist der Vorwurf gegen Aristoteles, er habe der Sklaverei die philosophischen Weihen erteilt.
2. Der Begriff des Sklaven bei Aristoteles
Für Aristoteles ist der Sklave kein reines wirtschaftliches Objekt, sondern Teil eines Systems von Abhängigkeiten im vorpolitischen Raum der oikia. Die oikia[1] ist die ursprünglichste, natürliche Gemeinschaft, die Menschen miteinander eingehen, um die elementaren Grundbedürfnisse der Fortpflanzung (gennêsis) und der Selbsterhaltung (sôtêria) zu gewährleisten. Um zu verstehen, was Aristoteles mit dem Begriff Sklave genau meint, muss man zunächst das Umfeld genauer betrachten, in dem der Sklave sich befindet, und das System von Abhängigkeiten innerhalb der oikia beachten.
2.1 Der Begriff der oikia
Obgleich oikia auch mit Familie übersetzt werden kann, ist unter diese Gemeinschaft mehr zu subsumieren als die Familienangehörigen im heutigen Sinn. Selbst wenn man eine Großfamilie vor Augen hat, in der sowohl Eltern und Kinder als auch Großeltern, ledige Onkel und Tanten und vielleicht sogar die Amme unter einem Dach leben, trifft man damit nicht die Gemeinschaft der oikia. Dieser Begriff umfasst alle Angehörigen des Haushaltes, also nicht nur Blutsverwandte, sondern auch die Sklaven. Aristoteles ordnet diese Gemeinschaft in drei Gruppen von Herrschenden und Beherrschten ein: das Verhältnis Ehemann und Ehefrau, Herr und Sklave und das Verhältnis Vater und Kind. „Vor allem ist es eine Notwendigkeit, dass, was nicht ohne einander bestehen kann, sich paarweise miteinander vereint.“[2] Wobei die ersten beiden Verhältnisse die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Fortpflanzung (Mann und Frau) und der Selbsterhaltung (Herr und Sklave) zum Zweck haben. „Das weibliche und das männliche um der Fortpflanzung willen [...], das von Natur aus Regierende und das von Natur aus Regierte um der Lebenserhaltung willen“[3]. Das Verhältnis Herr und Sklave dient der Selbsterhaltung beider, also der gegenseitigen Erhaltung von Herrschendem und Beherrschtem. Hier manifestiert sich einer der grundlegendsten Unterschiede der Sklaverei zur Zeit Aristoteles' und der modernen Sklaverei, bei der dieses Verhältnis kippt und nur zum Erhalt des Herrschenden dient (siehe Punkt 3). Bei den Gemeinschaften unterscheidet Aristoteles natürliche und auf Konvention beruhende. Die oikia ist deshalb eine natürliche Gemeinschaft, wenn nicht sogar die natürliche Gemeinschaft, da sie direkt aus dem Drang zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse heraus entsteht. Da diese Triebe natürlich sind, ist auch die ob dieser Triebe geformte Gemeinschaft natürlich. Das Verhältnis von der Natürlichkeit der Teile einer Gemeinschaft zur Natürlichkeit der nächst übergeordneten Struktur verdeutlicht Aristoteles, indem er in der vollendeten Entwicklung, dem Endziel (telos) jedes Gegenstandes, die Natur dieses Gegenstandes sieht. Aus mehreren natürlichen Verhältnissen setzt sich die oikia zusammen, aus einer Vielzahl dieser Häuser, ebenfalls natürliche Gemeinschaften, setzt sich das Dorf (kome) zusammen und ist somit auch natürlich. Aus einer Vielzahl von Dörfern schließlich bildet sich die vollendete Gemeinschaft, der Staat. Das Dorf entsteht zum Zweck der Befriedigung der Bedürfnisse, die über das Alltägliche hinaus gehen. Der Staat, als vollendete Gemeinschaft, „entsteht um des bloßen Lebens, aber besteht um des vollendeten Lebens willen. Drum, wenn schon jene ersten Gemeinschaften naturgemäße Bildungen sind, so gilt dies erst recht von jedem Saat, denn dieser ist Endziel von jenen; die Natur ist eben Endziel, denn diejenige Beschaffenheit, welche ein jeder Gegenstand erreicht hat, wenn seine Entwicklung vollendet ist, eben diese nennen wir die Natur desselben,[...]“[4].
Wie der Staat in Dörfer und diese in Häuser unterteilt werden, so unterteilt Aristoteles die oikia in drei elementare, natürliche Verhältnisse, die zusammen die erste natürliche Gemeinschaft, die Familie, bilden; nämlich das der Eheleute, das des Herrschenden und Beherrschtem und das zwischen Vater und Kind.
Die Natürlichkeit des Verhältnisses zwischen Mann und Frau, und erst recht die des Verhältnisses zwischen Eltern und Kind, ist aus heutiger Sicht sofort einsichtig und klar. Dass allerdings manche Menschen von Natur aus Sklaven seien und ein unfreies, fremdbestimmtes und beherrschtes Dasein folglich natürlich und somit auch gut sei, ist nicht gleich einzusehen, denn es steht im Widerspruch zu unserer Auffassung von absoluten, allgemeingültigen Menschenrechten. Auf Grund dieses Faktes wurde Aristoteles oft der Vorwurf gemacht, die Sklaverei philosophisch zu verteidigen. Er behandeltet die Sklaverei sehr differenziert und sieht in ihr eine ganz andere Form von Abhängigkeit als wir sie heute begreifen. Dennoch ist auch diese Form der Abhängigkeit Sklaverei im Sinne „persönlicher Unfreiheit infolge des Besitzrechtes eines anderen Menschen an der Person eines Abhängigen“[5], obgleich sie nach Aristoteles natürlich ist und zu seiner Zeit derart selbstverständlich war, dass außer ihm kaum jemand sie als mitteilenswert oder mitteilenswürdig ansah.
[...]
[1] oikia = gr. Haus, Familie
[2] Politik, I 2, 1252a25 f.
[3] Politik, I 2, 1252a25 f.
[4] Politik, I 2, 1252b30
[5] Antike Sklaverei, S. 3, Zz. 1-3
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