Diejenigen Fragen, mit denen ich mich im folgenden beschäftigen möchte, können in etwa wie folgt zusammengefasst werden:
Wie verhalten sich Anwesenheitsliste und Anwesenheitspflicht zueinander?
Was hat es eigentlich mit dem vorgängigen und vieldeutigen Begriff der Anwesenheit auf sich?
Auf welche Zwecke zielen Listen und Pflichten als Mittel und inwiefern lassen sich jene durch diese realisieren?
Vor welchem bildungstheoretischen Hintergrund kommt es überhaupt zu einer solchen Zwecksetzung?
Und zuletzt: Gibt es gangbare Alternativen zu den bestehenden Positionen und Vorschlägen?
Blick ins Buch
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