Im Februar und März dieses Jahres habe ich mein erstes Blockpraktikum von sechs Wochen absolviert. Ich habe
mir einen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle Resohelp AG in Hannover geholt. Diese Beratungsstelle ist speziell für Straffällig- gewordene und deren Angehörige konzipiert worden.
Ich habe die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle und deren Arbeit durch das Seminar „Armut in Hannover“ kennen gelernt und fand dieses Arbeitsfeld so spannend, dass ich dort mein erstes Praktikum absolvieren wollte. Das Klientel in der Beratungsstelle war mir bis zu diesem Zeitpunkt weitestgehend unbekannt, so dass ich mit Vorurteilen und Ängsten in das Praktikum ging.
Diesen Praktikumsbericht ordne ich im Lernbereich IV: Handlungsstrategien, Handlungskompetenz und Handlungslegitimation Sozialer Arbeit ein und beziehe mich überwiegend auf die Methode der Beratung bzw. der sozialpädagogischen Beratung.
Beratung ist eine Dienstleistung, die man überall bekommen kann, egal ob am Schalter einer Bank oder bei einem Handwerker.
Doch diese Beratungen sind nur auf einen Teilbereich des täglichen Lebens beschränkt. Eine besondere Art der Beratung ist dagegen die sozialpädagogische Beratung bzw. soziale Beratung.
Sie gehört zur sozialen Arbeit und ist grundlegend die Arbeit des Sozialarbeiters. Das besondere an ihr ist, dass sie auf alle Lebenslagen des Zu-Beratenden eingeht und versucht, ihm bei seinen Problemen weiter zu helfen.
In meinem Praktikumsbericht werde ich erst auf die Beratungsstelle der AG Resohelp eingehen. Danach versuche ich zu klären, was unter Beratung -speziell sozialpädagogische Beratung- zu verstehen ist. Des Weiteren stelle ich einen kurzen geschichtlichen Rückblick in die Geschichte der Beratung dar. Nachdem die sozialpädagogische Beratung mit ihren Merkmalen, Formen und Interventionen von anderen Beratungsformen abgegrenzt wurde, versuche ich die Arbeit der Mitarbeiter aus der Beratungsstelle anhand eines Fallbeispieles zu verdeutlichen, um somit den Transfer zwischen Theorie und Praxis zu wagen.
Ich verwende in diesem Bericht überwiegend die Theorien der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit von Hans Thiersch.
Diese Arbeit hegt nicht den Anspruch auf die vollständige Darstellung der Thematik, sondern erfüllt eher die Anforderungen eines Überblicks.
Im Text wird die weibliche Form der Personen und Gruppen (Klientinnen, Therapeutinnen,…) nicht explizit genannt, weil dadurch der Lesefluss oftmals beeinträchtigt würde.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Institutionsanalyse
1.1 Die Beratungsstelle Resohelp AG
1.1.1 Geschichte der AG Resohelp
1.1.2 Organisationsstruktur
1.1.3 Finanzierung
1.1.4 Zuständigkeit/Personenkreis
1.1.5 Organisation der Beratungstelle
1.1.6 Grundannahmen
1.2 Aufgaben der Beratungsstelle
1.2.1 Akuthilfe
1.2.2 Kontinuierliche Hilfe
2. Geschichtliche Entwicklung der Beratung in Deutschland
3. Formalisierungsstufen der Beratung in Bildung und Erziehung
4. Merkmale der sozialpädagogischen Beratung
5. Interventionen in der sozialen Beratung
6. Fallbeispiel: Beratung von Herrn M. Verlauf eines Hilfeprozesses - Abwendung von Haft bei Geldstrafen
7. Fazit
8. Reflexion
Literaturverzeichnis
Einleitung
Im Februar und März dieses Jahres habe ich mein erstes Blockpraktikum von sechs Wochen absolviert. Ich habe
mir einen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle Resohelp AG in Hannover geholt. Diese Beratungsstelle ist speziell für Straffällig- gewordene und deren Angehörige konzipiert worden.
Ich habe die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle und deren Arbeit durch das Seminar „Armut in Hannover“ kennen gelernt und fand dieses Arbeitsfeld so spannend, dass ich dort mein erstes Praktikum absolvieren wollte. Das Klientel in der Beratungsstelle war mir bis zu diesem Zeitpunkt weitestgehend unbekannt, so dass ich mit Vorurteilen und Ängsten in das Praktikum ging.
Diesen Praktikumsbericht ordne ich im Lernbereich IV: Handlungsstrategien, Handlungskompetenz und Handlungslegitimation Sozialer Arbeit ein und beziehe mich überwiegend auf die Methode der Beratung bzw. der sozialpädagogischen Beratung.
Beratung ist eine Dienstleistung, die man überall bekommen kann, egal ob am Schalter einer Bank oder bei einem Handwerker.
Doch diese Beratungen sind nur auf einen Teilbereich des täglichen Lebens beschränkt. Eine besondere Art der Beratung ist dagegen die sozialpädagogische Beratung bzw. soziale Beratung.
Sie gehört zur sozialen Arbeit und ist grundlegend die Arbeit des Sozialarbeiters. Das besondere an ihr ist, dass sie auf alle Lebenslagen des Zu-Beratenden eingeht und versucht, ihm bei seinen Problemen weiter zu helfen.
In meinem Praktikumsbericht werde ich erst auf die Beratungsstelle der AG Resohelp eingehen. Danach versuche ich zu klären, was unter Beratung -speziell sozialpädagogische Beratung- zu verstehen ist. Des Weiteren stelle ich einen kurzen geschichtlichen Rückblick in die Geschichte der Beratung dar. Nachdem die sozialpädagogische Beratung mit ihren Merkmalen, Formen und Interventionen von anderen Beratungsformen abgegrenzt wurde, versuche ich die Arbeit der Mitarbeiter aus der Beratungsstelle anhand eines Fallbeispieles zu verdeutlichen, um somit den Transfer zwischen Theorie und Praxis zu wagen.
Ich verwende in diesem Bericht überwiegend die Theorien der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit von Hans Thiersch.
Diese Arbeit hegt nicht den Anspruch auf die vollständige Darstellung der Thematik, sondern erfüllt eher die Anforderungen eines Überblicks.
Im Text wird die weibliche Form der Personen und Gruppen (Klientinnen, Therapeutinnen,…) nicht explizit genannt, weil dadurch der Lesefluss oftmals beeinträchtigt würde. Selbstverständlich soll die weibliche Form hier nicht ausgeschlossen werden, sondern ist in allen Fällen mit einzubeziehen.
1.Institutionsanalyse
1.1. Die Beratungsstelle Resohelp
1.1.1.Geschichte der AG Resohelp
Die AG Resohelp wurde 1969 von Vertretern freier Wohlfahrtsverbände, der Justiz und der Landeshauptstadt Hannover mit dem Ziel gegründet, die Entlassenen- und Straffälligenhilfe zu koordinieren und die Träger solcher Einrichtungen bei der Planung und Durchführung in diesem Bereich zu beraten.
In diesem Sinne wurde im selben Jahr eine gemeinsame Beratungsstelle unter der Trägerschaft des Diakonischen Werkes- Stadtverband für Innere Mission in Hannover e.V. - geschaffen.
Die AG Resohelp galt nach ihrer Gründung lange Zeit bundesweit als Modell und war Anfang der 80er Jahre Vorbild für den Aufbau der 14 niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige.
Der Gründungsgedanke, ein zentralisiertes Hilfeangebot für Straffällige zu schaffen, ist bis heute aktuell geblieben.
1.1.2. Organisationsstrukturen
Das Diakonische Werk als verantwortlicher Träger ist der Anstellungsträger der hauptamtlichen Mitarbeiter.
Bei der AG Resohelp sind 4 Sozialpädagogen beschäftigt, und zwar mit einer Stundenanzahl von:
* 2 mal 30,8 Std./wo.;
* 1 mal 28,875 Std./wo;
* 1mal 25,4 Std. /wo.;
Zusätzlich ist noch eine Verwaltungsfachangestellte mit 19,25 Std./wö. angestellt.
Alle MitarbeiterInnen arbeiten gleichberechtigt aufgabenorientiert im Team der Beratungsstelle.
Räumlichkeiten:
Sitz der Beratungsstelle ist die Hagenstr. 36 in 30161 Hannover. Im Haus der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) ist hierfür eine in sich abgeschlossene Etage (vier Büroräume und ein Warteraum mit insgesamt 126 qm) angemietet.
Die Beratungsstelle nimmt Personal der Verwaltung der ZBS in Anspruch (z.B. Pförtner, Verwaltung, Hausmeister). Zur Mitbenutzung stehen bürotechnische Geräte zur Verfügung.
1.1.3.Finanzierung der Beratungsstelle:
Die Mitglieder der AG Resohelp sind:
- Das Diakonische Werk - Stadtverband für Innere Mission in
Hannover e.V. -
Förderungsanteil 9,52%
- Caritasverband Hannover e.V.
Förderungsanteil: 1,97%
- Sozialamt der Landeshauptstadt Hannover
Anteil: 16,30%
- Gefangenenfürsorgeverein
Anteil: 0,35%
- Justizministerium, vertreten durch die Anstaltsleitung der JVA
Hannover
Förderungsanteil: 49,5%
- Katholisches Pfarramt der JVA Hannover
Anteil: 0,74%
- Kirchenkreis Nordwest Hannover
Anteil: 13,41%
Die genannten Mitglieder finanzieren die Arbeit der AG Resohelp. Der Landkreis Hannover (Anteil 4,02%) beteiligt sich an den Kosten der Beratungsstelle, ohne Mitglied zu sein.
Zur Haushaltsdeckung sind weiterhin Spenden und Bußgelder (4,11%) erforderlich.
1.1.4. Zuständigkeit / Personenkreis
Die Beratungsstelle ist grundsätzlich zuständig für Straffällige, Gefangene, Strafentlassene, unter Bewährung stehende Probanden ohne Bewährungshelfer und Angehörige von Straffälligen, die im Großraum Hannover leben bzw. leben wollen.
Das Hilfsangebot steht Männern und Frauen offen. Der Frauenanteil betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 10%.
1.1.5.Organisation der Beratungstätigkeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Beratung findet vor allem während der Sprechstunden oder nach Termin in der Beratungsstelle sowie in der JVA statt. Darüber hinaus werden Hilfesuchende zu Hause oder im Krankenhaus besucht oder bei Haftausgängen begleitet. Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch und schriftlich.
1.1.6. Grundannahmen
In der Beratungsstellenarbeit haben die Mitarbeiter es hauptsächlich mit der Kriminalität der sozial Benachteiligten zu tun, die ihre Lebensprobleme oft abweichend von den gesellschaftlichen Normen bewältigen.
Die Kriminalität der Klientel beruht meistens auf umfassenden sozialen Konflikten, die sich vorrangig aus benachteiligten Lebenslagen ergeben. Die gesellschaftliche Problemlage und die Probleme der Klientel sind vielfältig.
Die Hilfesuchenden leben in ungesicherten Existenzverhältnissen (ohne Wohnung oder Unterkunft, dauerarbeitslos, mittellos, hohe Schulden,…). Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Klientel eine schlechte Schul- und Berufsausbildung hat.
Zudem befinden sich die Straffälligen häufig in subkulturellen Lebenszusammenhängen, woraus sich Isolation, Perspektivlosigkeit und Realitätsverlust hinsichtlich gültiger gesellschaftlicher Normen und Werte ergeben können. Oft folgt daraus ein starkes Misstrauen gegenüber gesellschaftlichen Institutionen und anderen Menschen.
Viele Hilfesuchende sind mehrfach vorbestraft, alkohol- und/oder drogenabhängig und haben eine geringe Frustrationstoleranz sowie ein erhöhtes Agressionspotential. Darüber hinaus können sich Inhaftierungen negativ auf die Persönlichkeit der Straffälligen und auf ihre Fähigkeiten, sich in gesellschaftlichen Systemen zu recht zu finden, auswirken.
Zudem verschlimmern sich die Problemlagen der Straffälligen noch zusätzlich durch die ständig wachsenden Anforderungen unserer Leistungsgesellschaft. Wer diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, wird automatisch ausgegrenzt. So wird den Straffälligen durch das Stigma der Inhaftierung der Zugang zu Beruf, Arbeit und Wohnung zusätzlich erschwert.
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- Arbeit zitieren
- Inga Nieters (Autor:in), 2004, Sozialpädagogische Beratung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30848
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