Am 26. Juni 2014 veröffentlichte der Bundespräsident das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“ im Bundesgesetzblatt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt bei der rechtlichen Würdigung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes.
Sie stellt die beitrags- und rentenrechtlichen Besonderheiten durch die unterschiedlichen Rechtsanwendungen der verschiedenen Personenkreise heraus. Anschließend erfolgt nach vorheriger Beschreibung des Gleichheitssatzes aus Artikel 3 GG eine Prüfung, ob und inwieweit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Mütterrente gegen das Grundgesetz verstoßen.
Vorher jedoch erfolgt eine Darstellung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei wird neben den beiden Schwerpunkten die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsbudget) behandelt. Aufgrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Stichtagsregelungen in der Vergangenheit erfolgt in dieser Arbeit keine verfassungsrechtliche Betrachtung der verbesserten Erwerbsminderungsrente.
Des Weiteren erfolgt in der Thesis die Thematisierung der Finanzierung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Die Arbeit stellt dar, wie und womit der Gesetzesbeschluss finanziert wird, und ermittelt den durchschnittlichen finanziellen Vorteil durch Leistungen der einzelnen Jahrgänge vom sogenannten Rentenpaket. Ferner nennt sie den durchschnittlichen geldwerten Vorteil der einzelnen Jahrgänge. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung, ob das Beitragssatzgesetz 2014 als erste Maßnahme der Finanzierung gegen das Rechtsstaatsgebot aus Artikel 20 GG verstößt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages rügten das Gesetz in einem Gutachten und wiesen darauf hin, dass die rückwirkende Festsetzung des Beitragssatzes gegen das Grundgesetz verstoße. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst und erörtert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Darstellung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
2.1. Die Mütterrente
2.1.1. Gesetzeslage bis
2.1.2. Neuerungen durch die Gesetzesreform
2.1.2.1 beim Rentenbestand
2.1.2.2 beim Rentenzugang
2.2. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
2.2.1. Gesetzeslage bis
2.2.2. Neuerungen durch die Gesetzesreform
2.3. Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
2.4. Die Erhöhung des Rehabilitationsbudgets
2.5. Die Finanzierung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
3. Das Beitragssatzgesetz 2014 und das Rückwirkungsverbot
3.1. Historie des Beitragssatzgesetzes
3.2. Die Regelungen zur Festsetzung des Beitragssatzes im SGB VI
3.3. Die Betrachtung des Rückwirkungsverbotes im Grundgesetz
3.3.1. Definition der Rückwirkung
3.3.2. Die retroaktive Rückwirkung
3.3.3. Die retrospektive Rückwirkung
3.4. Anwendung auf das Beitragssatzgesetz
4. Der Gleichheitssatz im Grundgesetz
4.1. Definition des Gleichheitssatzes
4.2. Die Ungleichbehandlung
4.2.1. Die Ungleichbehandlung von Gleichem
4.2.2. Die Gleichbehandlung von Ungleichem
4.3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung
4.3.1. Eingriff geringer Intensität
4.3.2. Eingriff größerer Intensität
5. Die Mütterrente und der Gleichheitssatz
5.1. Die rentenrechtlichen Auswirkungen der Mütterrente
5.1.1 auf den Rentenbestand
5.1.2 auf den Rentenzugang
5.2. Anwendung des Gleichheitssatzes auf die Mütterrente
6. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Gleichheitssatz
6.1. Die rollierende Stichtagsregelung
6.2. Anwendung des Gleichheitssatzes auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
7. Fazit
Literaturverzeichnis.
- Arbeit zitieren
- Simon Winzer (Autor:in), 2015, Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014. Eine kritische Würdigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308447
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