1. Erläutern Sie, aus welchen Größen sich betriebliche Ausbildungskosten zusammensetzen und welche Unterscheidungen bei der Untersuchung von Bedeutung sind.
Die Diskussion um fehlende Lehrstellen in Deutschland ist aktueller denn je, gleichzeitig ist diese aber auch schon seit Jahrzehnten bekannt, da Lehrstellenmangel hierzulande schon seit Ende der 70er Jahren existiert. Dabei handelt es sich um ein akutes Problem in unserer Gesellschaft, da eine fehlende Lehrstelle die Existenz eines jungen Menschs gefährden kann. Schulabgänger können ihren Lebensunterhalt nicht sichern, gleichzeitig sinken ihre Bildungschancen. Und obwohl die Ausmaße weitreichend sind, ist es für Jugendliche immer schwieriger, eine Lehrstelle zu finden. Die Verfügbarkeit von genügend Lehrstellen, liegt in den Händen von privaten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern. Sie müssen eine Ausbildungsbereitschaft signalisieren, die Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung im dualen System ermöglicht. Die Regierung allein hat kaum Möglichkeiten, den Lehrstellenmarkt anzukurbeln, da Betriebe ihre Ausbildungsstellen freiwillig anmelden und zur Verfügung stellen. Sie können dazu nicht vom Staat gezwungen werden. Das einzige, was der Staat kontrolliert, sind die Voraussetzungen, unter denen eine betriebliche Ausbildung stattfindet. Diese sind im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksverordnung und in der Ausbilder-Eignungsordnung festgehalten. Laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg aus dem Jahre 1997, erreichen nur 53 Prozent aller Unternehmen in Deutschland diese Voraussetzungen. Der Berufsbildungsbericht aus dem Jahr 1999 erweitert dieses Ergebnis dadurch, dass nur ein Drittel aller deutschen Unternehmen an der Ausbildung im dualen System mitwirkt. Dabei fällt auf, dass je größer der Betrieb ist, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen ausbildet.
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1. Erläutern Sie, aus welchen Größen sich betriebliche Ausbildungskosten zusammensetzen und welche Unterscheidungen bei der Untersuchung von Bedeutung sind.
Die Diskussion um fehlende Lehrstellen in Deutschland ist aktueller denn je, gleichzeitig ist diese aber auch schon seit Jahrzehnten bekannt, da Lehrstellenmangel hierzulande schon seit Ende der 70er Jahren existiert. Dabei handelt es sich um ein akutes Problem in unserer Gesellschaft, da eine fehlende Lehrstelle die Existenz eines jungen Menschs gefährden kann. Schulabgänger können ihren Lebensunterhalt nicht sichern, gleichzeitig sinken ihre Bildungschancen. Und obwohl die Ausmaße weitreichend sind, ist es für Jugendliche immer schwieriger, eine Lehrstelle zu finden.
Die Verfügbarkeit von genügend Lehrstellen, liegt in den Händen von privaten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern. Sie müssen eine Ausbildungsbereitschaft signalisieren, die Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung im dualen System ermöglicht. Die Regierung allein hat kaum Möglichkeiten, den Lehrstellenmarkt anzukurbeln, da Betriebe ihre Ausbildungsstellen freiwillig anmelden und zur Verfügung stellen. Sie können dazu nicht vom Staat gezwungen werden. Das einzige, was der Staat kontrolliert, sind die Voraussetzungen, unter denen eine betriebliche Ausbildung stattfindet. Diese sind im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksverordnung und in der Ausbilder-Eignungsordnung festgehalten. Laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg aus dem Jahre 1997, erreichen nur 53 Prozent aller Unternehmen in Deutschland diese Voraussetzungen. Der Berufsbildungsbericht aus dem Jahr 1999 erweitert dieses Ergebnis dadurch, dass nur ein Drittel aller deutschen Unternehmen an der Ausbildung im dualen System mitwirkt. Dabei fällt auf, dass je größer der Betrieb ist, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen ausbildet.
1997 bildeten weniger als ein Fünftel aller Betriebe von bis zu neun Beschäftigten Lehrlinge aus. Hatte der Betrieb jedoch mehr als 500 Beschäftigte, so bildeten dort 94,5 Prozent aller Betriebe junge Menschen aus.[1] Um Betriebe, die viel ausbilden, nicht zu benachteiligen, wird deshalb ein Umlagesystem diskutiert, bei dem Unternehmen, die wenig oder gar nicht ausbilden, einen finanziellen Ausgleich zahlen müssen. Das gezahlte Geld soll in einen Fond, durch den weitere Ausbildungsplätze finanziert werden. Ein erster Versuch, dieses Gesetz im Rahmen des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes im Jahr 1976 zu verwirklichen, scheiterte. Heute wird erneut diskutiert, ob eine staatliche Intervention in Zeiten des Lehrstellenmangels angemessen ist oder nicht. Dabei waren 1998 über drei Viertel aller Befragten einer Umfrage des Kölner Meinungsforschungsinstituts „result“, ebenso wie die Gewerkschaften, der Ansicht, dass ‚alle zahlen sollen, die nicht ausbilden.’ Mittlerweile ist von der aktuellen Bundesregierung ein derartiges Umlagegesetz in den Weg geleitet, so dass auf Unternehmen, die nicht ausbilden wollen, neue Kosten zukommen, die sie durch das Anbieten einer Ausbildungsplatzstelle verhindern könnten. Gründe, weshalb 1998 Unternehmen nicht ausbilden konnten, waren unter anderem, dass keine geeigneten Bewerber gefunden werden konnten. Hauptgrund war allerdings, – nebst „sonstigen Gründen“ – dass für 37,6 Prozent aller Betriebe die Ausbildungskosten zu hoch seien und das auch die Ursache sei, weshalb sie keine Ausbildung anbieten würden.
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[1] Bontrup, Heinz J./Pulte, Peter (Hg.) (2001), Handbuch Ausbildung. Berufsausbildung im dualen System, München/Wien, S. 90-95
- Arbeit zitieren
- Sebastian Filipowski (Autor:in), 2003, Ausbildung im Betrieb - Geringer Nutzen, hohe Kosten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30834
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