Der „Hanse“ ist ein Begriff der nach dem 12. Jahrhundert verstärkt vorkommt. Er bezeichnet eine Fahrgemeinschaft mit Zielorten im Ausland, die zur ihrem Schutz bewaffnet waren. Diese Fahrgemeinschaften setzten sich aus Fernkaufleuten aus verschiedenen Städten zusammen. Sie verdienten ihren Lebensunterhalt durch den internationalen Handel. Dabei trieben sie den Handel zwischen den Städten der Nord- und Ostsee und regulierten bzw. befriedigten das Angebot und die Nachfrage Verhältnis in den jeweiligen Städten. Somit verbrachten sie einen beachtlichen Teil ihres Lebens auf hoher See.
Die Seefahrt gehörte zum Leben eines tüchtigen Hansenkaufmannes, der seine Ware kaufte, begleitete und löschte. Für diese Seefahrten schlossen die Kaufleute einen Frachtvertrag mit den Schiffer und sicherten sich somit den gegenseitigen Dienst und Beistand. In dieser Arbeit soll der Frachtvertrag zwischen zwei Kaufleuten und einem Schiffer für einen Salzhandel von Bai von Bourgneuf nach Reval behandelt werden.
Dabei soll der Schwerpunkt auf der Seefahrt liegen und sich mit der Frage beschäftigen, wie die Schiffer auf die Gefahren und mögliche Hindernisse der Seefahrt reagierten, um den Warentransport möglichst sicher zu machen. Um ein Nachvollziehen des Handels zu ermöglichen, wird anschließend auf die Ware, das Salz, und auf die Route eingegangen. Vor allem soll hierbei der Fokus auf die Umstände auf dieser Route, der Bedeutung von der Bai von Bourgneuf und der Verbindung zwischen der Bai und Reval liegen.
Die Hauptquelle der Arbeit ist „Die Hanse“ in dem auch der Frachtvertrag zu finden ist. Dieses Buch bietet in einem überschaubaren Umfang eine umfassende Information über die Hanse. Zu Unterstützung wurde „Der hansische Baienhandel“ verwendet, welches für nähere Informationen über die Bai von Bourgneuf herangezogen wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Handelsreise
2.1. Das Schiff
2.2. Der Schiffer
2.3. Die Besatzung
2.4. Der Vertrag
2.5. Das Salz
2.6. Die Seefahrt
3. Fazit
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
4.1. Quellen
4.2. Literatur
1. Einleitung
Der „Hanse“ ist ein Begriff der nach dem 12. Jahrhundert verstärkt vorkommt. Er bezeichnet eine Fahrgemeinschaft mit Zielorten im Ausland, die zur ihrem Schutz bewaffnet waren. Diese Fahrgemeinschaften setzten sich aus Fernkaufleuten aus verschiedenen Städten zusammen.[1] Sie verdienten ihren Lebensunterhalt durch den internationalen Handel. Dabei trieben sie den Handel zwischen den Städten der Nord- und Ostsee und regulierten bzw. befriedigten das Angebot und die Nachfrage Verhältnis in den jeweiligen Städten. Somit verbrachten sie einen beachtlichen Teil ihres Lebens auf hoher See.
Die Seefahrt gehörte zum Leben eines tüchtigen Hansenkaufmannes, der seine Ware kaufte, begleitete und löschte. Für diese Seefahrten schlossen die Kaufleute einen Frachtvertrag mit den Schiffer und sicherten sich somit den gegenseitigen Dienst und Beistand. In dieser Arbeit soll der Frachtvertrag zwischen zwei Kaufleuten und einem Schiffer für einen Salzhandel von Bai von Bourgneuf nach Reval behandelt werden. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Seefahrt liegen und sich mit der Frage beschäftigen, wie die Schiffer auf die Gefahren und mögliche Hindernisse der Seefahrt reagierten, um den Warentransport möglichst sicher zu machen. Um ein Nachvollziehen des Handels zu ermöglichen, wird anschließend auf die Ware, das Salz, und auf die Route eingegangen. Vor allem soll hierbei der Fokus auf die Umstände auf dieser Route, der Bedeutung von der Bai von Bourgneuf und der Verbindung zwischen der Bai und Reval liegen.
Die Hauptquelle der rbeit ist „Die Hanse“ in dem auch der Frachtvertrag zu finden ist. Dieses Buch bietet in einem überschaubaren Umfang eine umfassende Information über die Hanse. Zu Unterstützung wurde „Der hansische Baienhandel“ verwendet, welches für nähere Informationen über die Bai von Bourgneuf herangezogen wurde.
2. Die Handelsreise
Das Leben der Hansekaufleute war zu seinen Anfängen nicht ohne die Handelsreisen vorzustellen. In der Regel begleitet der Kaufmann seine Ware, schloss den Tauschhandel ab und kehrte mit neuen Waren zurück. Auch wenn sich dieser Zustand im Laufe des 13. Jahrhunderts, für die verhältnismäßig nahen Orten und sicheren Handelswegen, zu Gunsten einer Vertretung durch einen Diener änderte, wurde sie nur langsam zum Regelfall für kaufmännische Unternehmungen über längere Strecken.[2] Im Rahmen des Frachtvertrags soll nun auf die damalige Schifffahrt und somit auf das Schiff, den Schiffer, die Besatzung und den Vertrag eingegangen werden.
2.1. Das Schiff
Die Pleyte war das Schiff der Wahl. Es ist ein flachbodiges, einmastiges Seeschiff, das dem Ewer ähnlich ist. Sie stach unter den Küstenfahrern durch ihre Größe und Tragfähigkeit hervor. Dieser schwankte zwischen 50 und 115 Last. Es ist anzunehmen, dass um die 16 Matrosen mitfuhren.[3] Auch wenn diese Schiffe anfangs die hohe See befahren haben, wurden sie mit der Zeit von größeren Schiffen, wie dir Karacken mit 300 bis 600 Last, in kleinere Aufgabenbereiche verdrängt und fuhren unter anderem auch Flüsse hinauf.[4] In dem Frachtvertrag soll die Pleyte mit 700 Salz beladen werden, welches entsprechend der Fußnote, 52,5 Last entspricht und sich mit den Angaben verträgt. Außerdem zeigt die Quelle, dass diese Schiffe auch gegen Ende des 15. Jahrhunderts auf hoher See fuhren.[5] Über die Geschwindigkeit der Schiffe lässt sich nur bedingt etwas sagen. Auch wenn sie bei gutem Wind bis zu 15 km/h schnell fahren konnten, betrug die mittlere Geschwindigkeit lediglich 4 bis 5 km/h. Außerdem vermieden sie es, obwohl sie es konnten, den Wind zu trotzen und warteten stattdessen in Häfen auf günstigere Fahrtbedingungen.[6]
2.2. Der Schiffer
Bis zum 13. Jahrhundert bildeten die Schiffer eine wenig spezialisierte und recht uneinheitliche Gruppe. Es kam nicht selten vor, dass der Eigentümer selbst der Kapitän des und seine eigene Ware transportierte und verkaufte. Im 15. Jahrhundert, als die Schiffe größer wurden und die Händler ihre Waren immer kleiner stückelten, um das Risiko zu senken, war es keine Seltenheit mehr, dass ein Schiff mehreren Personen gehörte und der Schiffer lediglich für den Transport zuständig war. Der Schiffer war der wichtigste Schiffeigner und musste Familienvater sein, weil „ er mit seinem Besitz an Land für seine Ehrenhaftigkeit haftete“.[7] Er war der Hauptverantwortlicher für die Fahrt und legte die Zwischenhäfen und die Liegezeit fest, heuerte die Besatzung und örtliche Lotsen an. Bei Gefahr war es ihm gestattet unter Absprache Waren übers Bord zu werfen. Der Kapitän war auch derjenige, der den Frachtvertrag abschloss.[8]
In der vorliegenden Quelle ist der Schiffer und der Schiffseigner ein und dieselbe Person,[9] dieser Umstand passt sowohl in die damalige Zeit. Es ist auch nachvollziehbar, da das unter Vertrag genommene Schiff, die Pleyte, kein sehr großes Schiff war. Außerdem war der Schiffer nach dem Vertrag nur für den Transport zuständig und es werden keine Angaben bezüglich mitgeführten Waren des Schiffers gemacht. In Anbetracht der Tragkraft der Pleyte ist es anzunehmen, dass der Schiffer keine eigenen Waren mitführte, jedoch ist dies nicht auszuschließen.
2.3. Die Besatzung
Der Schiffer heuerte für die Dauer der Fahrt seine Besatzung an. Diese stammte in der Regel aus der bäuerlichen oder städtischen Bevölkerung. Unter den Matrosen befanden sich der Steuermann, der in etwa den heutigen Schiffskapitän entspricht, die Köche, die Zimmerleute und in der Regel auch ein Schreiber.[10]
[...]
[1] Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter, 1150-1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Böhlau 2012, S.925.
[2] Dollinger, Philippe: Die Hanse. Stuttgart 2012, S.211-212.
[3] Vogel, Walther: Geschichte der deutschen Seeschifffahrt. Berlin 1973, S.502.
[4] Dollinger: Hanse, S.184.
[5] Ebd. S.568.
[6] Ebd. S.187.
[7] Dollinger: Hanse, S.197.
[8] Ebd. S.195-198.
[9] Ebd. S.568.
[10] Ebd. S.198-199.
- Arbeit zitieren
- Necati Günes (Autor:in), 2015, Frachtvertrag im Mittelalter. Die Handelsreise mit dem Schiff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308114
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