Wer in Deutschland einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) beantragt, muss dem Nachlassgericht (NachlG) die für die Ausstellung der Urkunde erforderlichen Angaben machen. Die § 352 III FamFG und § 36 IntErbRVG verpflichten den Antragsteller, vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Nach denselben Vorschriften kann das NachlG dem Antragsteller die Eidesstattliche Versicherung erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält. In den Bundesländern wird von der Möglichkeit des Erlasses unterschiedlich Gebrauch gemacht. Da die unterschiedliche Rechtsanwendung unbefriedigend ist, werden in diesem Beitrag die Fälle aufgezeigt, bei denen die Rechtsprechung den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung zugelassen, bzw sogar gefordert hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Ausführungen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet führen.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Vorbemerkung
- Einleitung
- Die Gebühren für Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) und Eidesstattliche Versicherung
- Die Form und der Inhalt des Erbscheinsantrags
- Die erforderlichen Angaben bei der gesetzlichen Erbfolge
- beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft
- beim Güterstand der Gütertrennung
- beim Güterstand der Gütergemeinschaft
- Die erforderlichen Angaben bei der letztwillig verfügten Erbfolge
- Besonderheit: Gemeinschaftlicher Erbschein
- Die erforderlichen Nachweise
- Die Befreiung von der Vorlage öffentlicher Urkunden
- Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises
- Die Form und der Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses
- Die „neue“ EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
- Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)
- Die vom NachIG geforderte Eidesstattliche Versicherung
- Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung durch das NachIG
- Der Sinn und der Zweck des dem NachIG eingeräumten Ermessens
- Das pflichtgemäß ausgeübte Ermessen
- Wann der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung möglich ist
- bei glaubhaften Angaben
- bei eindeutiger Erbfolge
- bei den Erben nicht bekannter Erblasser
- bei Gläubigern des Erblassers
- Die Bedeutung einer „privaten“ Eidesstattlichen Versicherung
- Die Rechte des Antragstellers, dem das NachIG den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung verweigert hat
- Zusammenfassung
- Folgerungen
- Ausblick
- Nachtrag
- Schrifttum
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Ziel dieses Textes ist es, die Praxis des Erlasses der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren in Deutschland zu beleuchten. Der Text untersucht die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Gesetzesänderungen, die Praxis in den Bundesländern und die Bedeutung des Ermessens des Nachlassgerichts in Bezug auf den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung.
- Die rechtlichen Grundlagen und die relevanten Gesetzesänderungen im Bereich des Erbscheins und des Europäischen Nachlasszeugnisses
- Die unterschiedliche Praxis in den Bundesländern hinsichtlich der Forderung oder des Erlasses der Eidesstattlichen Versicherung
- Die Bedeutung des Ermessens des Nachlassgerichts bei der Entscheidung über den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung
- Die Kriterien, die das Nachlassgericht bei der Ausübung seines Ermessens berücksichtigen sollte
- Die Rechte des Antragstellers, wenn das Nachlassgericht den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung verweigert
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung stellt die Bedeutung des Erbscheins und des Europäischen Nachlasszeugnisses für die Nachlassabwicklung dar und führt in die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Anschließend werden die Gebühren für die Erteilung dieser Dokumente sowie die Eidesstattliche Versicherung erläutert.
Kapitel IV widmet sich der Form und dem Inhalt des Erbscheinsantrags, wobei die verschiedenen Erbfolgearten (gesetzliche und testamentarische Erbfolge) sowie die erforderlichen Angaben und Nachweise behandelt werden.
Kapitel V befasst sich mit der Form und dem Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses und erläutert die neue EU-Erbrechtsverordnung.
Kapitel VI und VII beleuchten die Bedeutung und den Sinn der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren sowie die Möglichkeit des Erlasses durch das Nachlassgericht.
Kapitel VIII erläutert die Voraussetzungen für den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung und stellt verschiedene Fallbeispiele vor.
Kapitel IX und X befassen sich mit der Bedeutung einer „privaten“ Eidesstattlichen Versicherung sowie den Rechten des Antragstellers, wenn der Erlass verweigert wird.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe des Textes sind: Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Eidesstattliche Versicherung, Nachlassgericht, Ermessen, Erbfolge, gesetzliche Erbfolge, testamentarische Erbfolge, EU-Erbrechtsverordnung, Nachlassabwicklung, Gebühren, Antragsteller, Rechte, Rechtsprechung.
- Quote paper
- Dr. Wigo Müller (Author), 2015, Der Erlass der Eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Europäischen Nachlasszeugnisverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305546