Einleitung
Spätestens ab dem Jahr 2005 haben deutsche börsennotierte Unternehmen die Pflicht, ihren KA nach den Regelungen des IASB1 aufzustellen.2 Bereits jetzt können gem. § 292a HGB Unternehmen einen befreienden KA nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen Als international anerkannte Standards gelten neben den US-GAAP die Vorschriften des IASB.3 Dadurch kommt der Rechnungslegung nach IASB besondere Bedeutung zu und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist nicht mehr nur national zu erörtern, sondern auch international.4
Die Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Gegenständen ist maßgeblich davon geprägt, welche Zielsetzung mit einem Jahresabschluss verfolgt wird. Deshalb ist es für einen Vergleich der Aktivierungskonzeptionen nach deutschem Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB zunächst erforderlich, die unterschiedlichen Zielsetzungen der Rechungslegungen zu erläutern. Ein JA nach HGB hat primär den Gläubigerschutz in Form der Kapitalerhaltung zum Ziel.5 Das Vermögen soll daher als Schuldendeckungspotential dienen.6 Über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) gelten die hr Bilanzierungsvorschriften auch für das Str, welches aber die periodengerechte Erfolgsermittlung zum Ziel hat.7
Der Ansatz eines Gegenstandes ist neben der Erfüllung definitorischer Voraussetzungen auch davon abhängig, ob er zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung dem Vermögen des Unternehmens zugerechnet werden kann. Problema-tisch ist die Zurechnung dann, wenn ein Gegenstand wirtschaftlich nicht vom zivilrechtlichen Eigentümer genutzt wird, sondern ein anderes Unternehmen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gegenstand zieht. Eine Zurechnung nur nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten würde zu einer Verzerrung des Bildes der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse führen. Deshalb ist nicht die formalrechtliche, sondern die wirtschaftliche Gestaltung entscheidend.9
Mietereinbauten sind insbesondere für Handelsunternehmen und Handwerksunternehmen von Bedeutung. Die Einbauten, z. B. Hebebühnen werden in fremdes Eigentum eingebaut.10 Daher stehen sie im Spannungsfeld von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum.11 Im Folgenden sollen die Aktivierungskriterien der Rechnungslegungsnormen herausgearbeitet werden und auf die Bilanzierung von Mietereinbauten angewandt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
- 2.1 Zielsetzung der Rechnungslegung
- 2.2 Einfluss der Bilanztheorien auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
- 2.3 Einfluss der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
- 2.4 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
- 2.4.1 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Handelsrecht
- 2.4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
- 2.4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
- 2.4.2 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Bilanzsteuerrecht
- 2.4.2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
- 2.4.2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
- 2.4.3 Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierbarkeit
- 2.4.4 Vergleich der Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
- 3 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
- 3.1 Zielsetzung und Grundsätze der Rechnungslegung
- 3.2 Einfluss der Bilanztheorien auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
- 3.3 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
- 3.3.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
- 3.3.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
- 3.4 Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierung
- 3.5 Vergleich der Begriffe Vermögenswert, Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
- 4 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten
- 4.1 Definition Mietereinbauten
- 4.2 Bilanzierung von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht
- 4.2.1 Bilanzierung von Mietereinbauten als Vermögensgegenstand
- 4.2.2 Bilanzierung von Mietereinbauten als Wirtschaftsgut
- 4.3 Bilanzierung von Mietereinbauten nach dem Regelwerk des IASB
- 4.4 Vergleich der Bilanzierungsfähigkeit von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB
- 5 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB. Die Arbeit analysiert die rechtlichen und bilanzrechtlichen Aspekte der Aktivierung von Mietereinbauten und beleuchtet die Unterschiede zwischen den beiden Regelwerken.
- Rechnungslegung im deutschen Bilanzrecht
- Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Wirtschaftsgütern
- Rechnungslegung nach dem Regelwerk des IASB
- Bilanzierung von Mietereinbauten
- Vergleich des deutschen Bilanzrechts und des IASB-Regelwerks
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten ein und erläutert den Aufbau der Arbeit.
Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht. Es analysiert die Zielsetzung der Rechnungslegung, den Einfluss von Bilanztheorien und Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie die konkrete Aktivierungsfähigkeit nach Handels- und Bilanzsteuerrecht. Außerdem wird die Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierbarkeit betrachtet und ein Vergleich der Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut gezogen.
Kapitel 3 befasst sich mit der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB. Es beleuchtet die Zielsetzung und Grundsätze der Rechnungslegung, den Einfluss von Bilanztheorien und die konkrete Aktivierungsfähigkeit. Des Weiteren wird die Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierung untersucht und ein Vergleich der Begriffe Vermögenswert, Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut gezogen.
Kapitel 4 analysiert die Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB. Es definiert den Begriff Mietereinbauten, untersucht die Bilanzierung von Mietereinbauten als Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut sowie die Bilanzierung von Mietereinbauten nach dem Regelwerk des IASB. Abschließend werden die Unterschiede in der Bilanzierungsfähigkeit von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB verglichen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die zentralen Themen der Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten. Es werden die verschiedenen Regelwerke des deutschen Bilanzrechts und des IASB untersucht, sowie die entsprechenden Bilanzierungsvorschriften und -kriterien. Zu den wichtigsten Begriffen zählen Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut, Vermögenswert, Mietereinbauten, Bilanzierung, Aktivierung, Abschreibung, Handelsrecht, Bilanzsteuerrecht und IASB-Regelwerk.
- Quote paper
- Dieter Badry (Author), 2003, Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht und nach den Regelungen des IASB. Eine problemorientierte Analyse am Beispiel Mietereinbauten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30465