Die in Art. 45 AEUV verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den konstitutiven Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Zusammen mit der Parallelvorschrift des Art. 49 AEUV über die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sie als traditionell tragender Pfeiler die Freizügigkeit der Personen.
Nach dem Wortlaut des Abs. 4 ist es Mitgliedsstaaten erlaubt, Stellen im öffentlichen Bereich unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit ausschließlich mit eigenen Angehörigen zu besetzen. Noch bis zur Epoche des Absolutismus war es üblich, Ausländern auch hochrangige Stellen des Staatsapparates zu übertragen. Erst mit dem Aufkommen des Nationalstaatsgedankens entstand das mittlerweile traditionell manifestierte Denken, dass Ausländer vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen sein müssten.
Als Norm des Gemeinschaftsrechts sieht sich Art. 45 Abs. 4 AEUV vor die Herausforderung gestellt, gleichzeitig nationale wie auch europäische, juristische wie auch politische Interessen miteinander zu vereinbaren. Ob diese Gratwanderung mit der getroffenen Regelung als defizitär zu kritisieren ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
Dabei widmet sich der Autor der Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV. Obwohl die Vorschrift vergleichsweise kurz gehalten ist, weist sie eine Vielzahl von Problemen auf, an deren Klarstellung sich Rechtsprechung, Literatur sowie europäische Institutionen bislang mehr oder weniger erfolgreich versuchten.
Behandelt werden neben Auslegungsfragen und Rechtsfolgen auch die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm. Ausgehend von der dynamischen Entwicklung des Europarechts gilt ein besonderer Blick dem Begriff der öffentlichen Verwaltung und dessen mögliche Bestimmung in der Zukunft.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- I. Der Inhalt des Art. 45 AEUV
- II. Die Bereichsausnahme nach Abs. 4
- B. Mögliche Defizite
- I. Auslegung des Art. 45 Abs. 4 AEUV
- 1. Auslegungsperspektive
- 2. Institutioneller und funktioneller Auslegungsansatz
- 3. Zwischenergebnis
- II. Rechtsfolge
- III. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen
- 1. Begriff der Beschäftigung
- 2. Begriff der öffentlichen Verwaltung
- C. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV, der die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung einschränkt. Die Zielsetzung besteht darin, die Auslegung und die möglichen Defizite dieser Ausnahme zu untersuchen.
- Auslegung des Art. 45 Abs. 4 AEUV aus verschiedenen Perspektiven (mitgliedstaatlich, europäisch, vermittelnd).
- Analyse der Rechtsfolgen der Bereichsausnahme.
- Untersuchung der Tatbestandsmerkmale "Beschäftigung" und "öffentliche Verwaltung".
- Bewertung der institutionellen und funktionalen Auslegungsansätze.
- Diskussion der nationalen Interessen im Kontext der europäischen Integration.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einführung legt den Grundstein für die Analyse der Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV. Sie definiert die Arbeitnehmerfreizügigkeit als konstitutive Grundfreiheit des europäischen Binnenmarktes und führt in die Problematik der Bereichsausnahme ein, die die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung aus diesem Anwendungsbereich ausnimmt. Der Abschnitt beschreibt die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den europäischen Binnenmarkt und beleuchtet die historische Entwicklung der Ausnahmeregelung, indem er auf das Wandelnde Verständnis von Nationalstaat und öffentlicher Verwaltung eingeht.
B. Mögliche Defizite: Dieser Abschnitt befasst sich eingehend mit den potentiellen Schwächen der Bereichsausnahme. Er analysiert verschiedene Auslegungsperspektiven (mitgliedstaatlich, europäisch, vermittelnde Ansätze), untersucht institutionelle und funktionelle Auslegungsansätze und deren Auswirkungen auf die Rechtsfolge. Die Arbeit beleuchtet dabei kritisch den Begriff der "Beschäftigung" und "öffentlichen Verwaltung", indem sie die Rechtsprechung des EuGH und den Katalog der Kommission unter die Lupe nimmt. Die Diskussion der verschiedenen Interpretationsansätze und die eingehende Analyse der Rechtsprechung tragen zu einem umfassenden Verständnis der Problematik bei. Der Abschnitt untersucht die verschiedenen möglichen Rechtsfolgen der Ausnahmeregelung und legt deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit offen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, Bereichsausnahme, öffentliche Verwaltung, Auslegung, Rechtsfolgen, Europäische Integration, nationale Interessen, EuGH-Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Analyse der Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Bereichsausnahme nach Artikel 45 Absatz 4 AEUV, welche die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung einschränkt. Sie untersucht die Auslegung dieser Ausnahme und mögliche Defizite.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Auslegung von Artikel 45 Absatz 4 AEUV aus verschiedenen Perspektiven (mitgliedstaatlich, europäisch, vermittelnd), analysiert die Rechtsfolgen der Bereichsausnahme, untersucht die Tatbestandsmerkmale "Beschäftigung" und "öffentliche Verwaltung", bewertet institutionelle und funktionelle Auslegungsansätze und diskutiert nationale Interessen im Kontext der europäischen Integration.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptkapitel: A. Einführung (mit Definition der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Einordnung der Problematik), B. Mögliche Defizite (mit Analyse verschiedener Auslegungsperspektiven, Rechtsfolgen und Tatbestandsmerkmale) und C. Ergebnis (welches im bereitgestellten Auszug nicht explizit aufgeführt ist).
Wie wird Artikel 45 Absatz 4 AEUV ausgelegt?
Die Arbeit untersucht verschiedene Auslegungsperspektiven: die mitgliedstaatliche, die europäische und vermittelnde Ansätze. Sie analysiert institutionelle und funktionelle Auslegungsansätze und deren Auswirkungen auf die Rechtsfolge. Die Rechtsprechung des EuGH und der Katalog der Kommission werden kritisch geprüft.
Welche Rechtsfolgen werden behandelt?
Die Arbeit untersucht die verschiedenen möglichen Rechtsfolgen der Ausnahmeregelung und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese werden im Kontext der verschiedenen Auslegungsperspektiven und -ansätze analysiert.
Welche Begriffe werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht im Detail die Begriffe "Beschäftigung" und "öffentliche Verwaltung", unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des Katalogs der Kommission.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Schlüsselwörter sind: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, Bereichsausnahme, öffentliche Verwaltung, Auslegung, Rechtsfolgen, Europäische Integration, nationale Interessen, EuGH-Rechtsprechung.
Was ist die Zielsetzung der Arbeit?
Die Zielsetzung besteht darin, die Auslegung und die möglichen Defizite der Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV zu untersuchen.
- Citation du texte
- Dennis Graminsky (Auteur), 2014, Defizite bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304478