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Ist das Bundesverfassungsgericht ein Ersatzgesetzgeber?

Title: Ist das Bundesverfassungsgericht ein Ersatzgesetzgeber?

Term Paper (Advanced seminar) , 2001 , 23 Pages , Grade: 2

Autor:in: Niels Preiser (Author)

Politics - Basics and General
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Kein anderes Verfassungsorgan setzt mit seinen Entscheidungen so oft eine öffentliche Debatte in Gang wie das Bundesverfassungsgericht. Je nach politischer Richtung wird es für seine Entscheidungen zum „Abtreibungsparagraphen“, zur Verfolgbarkeit von Stasi-Agenten, zum Auslandseinsatz der Bundeswehr, zum Gewaltbegriff bei Sitzblockaden oder zum Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ beschimpft oder gelobt.
Was genau ist nun dieses Verfassungsgericht, was macht es, und wer spricht die Urteile, die sogar Entscheidungen des demokratisch gewählten Gesetzgebers außer Kraft setzen können?
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit diesen Fragen auseinander. Daneben werden die Institution und personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts beleuchtet, die einzelnen Verfahren beschrieben sowie die politische Dimension des Bundesverfassungsgerichts erörtert und kritisch ergänzt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil

1. Stellung des Bundesverfassungsgerichts

2. Gliederung des Bundesverfassungsgerichts

3. Die Wahl der Verfassungsrichter

4. Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

a) Die Verwirkung von Grundrechten (Art.18 GG)

b) Das Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien (Art. 21 II GG)

c) Die Wahlprüfung und der Verlust des Abgeordnetenstatus (Art. 41 GG)

d) Das Anklageverfahren gegen den Bundespräsidenten (Art. 61 GG)

e) Die Richteranklage gegen Bundes-und Landesrichter (Art. 98 II u. V. GG)

f) Das Organstreitverfahren (Art. 93 I Nr.1 GG)

g) Der Bund-Länder-Streit Art. 93 I Nr.3 u. Art. 84 IV GG)

h) Die abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)

i) Die konkrete Normenkontrolle (Art. 100 I GG)

j) Die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr.4a GG)

5. Die Verfassungsgerichtsbarkeit im System der staatlichen Gewalten

a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als Teil der Rechtsprechung

b) Bezüge des BVerfGe zum Bereich des Politischen

c) Durch den Normencharakter der Verfassungssätze bedingte Bezüge

6. Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsprinzipien

a) Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip

b) Demokratie als Verfassungsprinzip

7. Aufgaben und Befugnisse des BVerfG im Hinblick auf Gewaltenteilungs- bzw. Demokratieprinzip des Grundgesetzes

a) Gerichtliche Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts

b) Gefahr der Veränderung der Gewaltbalance durch die Offenheit des Normprogramms des GG

8. Verfassungsgemäßes Agieren im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik

a) Selbstbeschränkung des BVerfG ( Judicial Self-Restraint )

b) Verfassungskonforme Auslegung

c) Verweis auf gesetzgeberische Initiativen

d) Zurückhaltung des BVerfG bei Prognose- oder Zweckmäßigkeitsentscheidungen

9. Gegenläufige Tendenzen

a) Umwechslung der Verfassung in „ kleine Münze“

b) Detaillierte Vorgaben für den Gesetzgeber

c) Obiter Dicta

d) Ursachen

III. Schlussteil:

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im staatlichen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland, mit einem besonderen Fokus auf die Frage, ob das Gericht durch seine Rechtsprechung die Rolle eines "Ersatzgesetzgebers" einnimmt. Dabei wird analysiert, inwiefern die richterliche Kontrolle in das politische Gestaltungsfeld der Legislative eingreift und wie das Gericht mit dem Spannungsfeld zwischen Rechtsbindung und politischer Dimension umgeht.

  • Stellung und Organisation des Bundesverfassungsgerichts
  • Verfahrensarten vor dem Gericht (von Verfassungsbeschwerde bis Normenkontrolle)
  • Spannungsfeld zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip
  • Strategien der richterlichen Selbstbeschränkung (Judicial Self-Restraint)
  • Kritische Analyse von Tendenzen zur aktiven Gestaltung durch das Gericht

Auszug aus dem Buch

8. Verfassungsgemäßes Agieren im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik

Aus diesem Umstand ergibt sich zunächst, dass die aus Gründen der Gewaltenteilung erforderliche Achtung vor dem Aktionsfeld des parlamentarischen Gesetzgebers nur Sache des BVerfG selbst sein kann. Zu diesem Zweck haben sich in der Rechtsprechung des BVerfG bestimmte allgemeine Grundsätze herausgebildet, um der besonderen Kompetenz des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.

b) Verfassungskonforme Auslegung

Zwar kann, wie bereits erwähnt, ein von den gesetzgebenden Körperschaften mehrheitlich beschlossenes Gesetz durch das BVerfG für nichtig erklärt werden. Bevor es zu einer solchen Nichtigerklärung kommt, prüft das Gericht zunächst, ob das Gesetz so zu interpretieren ist, dass es als noch verfassungskonform erachtet werden kann. Sollte dies der Fall sein, so ist diese Auslegung mit der Folge maßgeblich, dass das Gesetz nicht als verfassungswidrig verworfen werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn das Gesetz nach einer anderen möglichen Auslegung als verfassungswidrig betrachtet werden müsste. Man spricht insoweit von verfassungskonformer Auslegung.

c) Verweis auf gesetzgeberische Initiativen

Ferner hat das BVerfG im Bereich von offenkundig prinzipienhaften Verfassungsnormen auf eine eigenständige Konkretisierung verzichtet und auf den Vorrang gesetzgeberischer Initiativen verwiesen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung führt in die öffentliche Relevanz und Kritik am Bundesverfassungsgericht ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung zur politischen Dimension des Gerichts.

II. Hauptteil: Der Hauptteil erläutert die institutionellen Rahmenbedingungen, die Verfahrensarten, das Spannungsfeld zur Gewaltenteilung sowie die Mechanismen der Selbstbeschränkung und Tendenzen zur aktiven Gestaltung.

III. Schlussteil: Der Schlussteil resümiert, dass das Gericht als notwendiger Hüter der Verfassung fungiert, sich dabei jedoch auf seine Rolle als rechtsprechende und nicht als gesetzgebende Instanz zurückbesinnen muss.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, Ersatzgesetzgeber, Judicial Self-Restraint, Verfassungskonforme Auslegung, Gesetzgeber, Grundgesetz, Rechtsstaat, Politische Dimension, Rechtsprechung, Verfassungsrichter, Staatsgewalt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesverfassungsgerichts und untersucht kritisch, inwieweit das Gericht bei seinen Entscheidungen in die Kompetenzen des parlamentarischen Gesetzgebers eingreift.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Mittelpunkt stehen die Gewaltenteilung, die demokratische Legitimation des Parlaments gegenüber der richterlichen Kontrolle sowie die verschiedenen Verfahrenswege vor dem Bundesverfassungsgericht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob das Bundesverfassungsgericht seine Rolle als bloße Kontrollinstanz überschreitet und zunehmend als "Ersatzgesetzgeber" agiert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische und politikwissenschaftliche Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Auswertung verfassungsrechtlicher Literatur und Prinzipien.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Institution, eine detaillierte Auflistung der Verfahren, die Einordnung in das System der Staatsgewalten und die Diskussion über die Balance zwischen Recht und Politik.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gewaltenteilung, Ersatzgesetzgeber, Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde charakterisiert.

Warum wird das BVerfG gelegentlich als "Ersatzgesetzgeber" bezeichnet?

Diese Bezeichnung rührt daher, dass das Gericht durch detaillierte Vorgaben in seinen Urteilen oder durch das Füllen von Spielräumen in offenen Verfassungsnormen den politischen Spielraum des demokratisch gewählten Gesetzgebers faktisch einengt.

Wie reagiert das BVerfG auf den Vorwurf der politischen Einmischung?

Das Gericht nutzt Instrumente der "Judicial Self-Restraint" (Selbstbeschränkung), wie die verfassungskonforme Auslegung oder den Verweis auf die Gestaltungsfreiheit des Parlaments, um seine Zurückhaltung gegenüber politischer Gestaltung zu betonen.

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Details

Title
Ist das Bundesverfassungsgericht ein Ersatzgesetzgeber?
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Grade
2
Author
Niels Preiser (Author)
Publication Year
2001
Pages
23
Catalog Number
V303501
ISBN (eBook)
9783668020382
ISBN (Book)
9783668020399
Language
German
Tags
bundesverfassungsgericht ersatzgesetzgeber
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Niels Preiser (Author), 2001, Ist das Bundesverfassungsgericht ein Ersatzgesetzgeber?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303501
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