Fall: Das Angebot ist hier vom C (der Angestellte Cuno) ausgegangen (dieser hat im Namen von B, seinem Chef, einen Computer verkaufen wollen), indem dieser dem potenziellen Käufer A den Preis von 1.800 Euro für den Computer nennt.
Der A akzeptiert das Angebot des C ... Übertragung des Eigentums und des Besitzes am Computer frei von Sach- und Rechtsmängeln.
Allerdings beläuft sich der vereinbarte Kaufpreis auf 1.800 Euro und somit ist der Nachzahlungsanspruch des B eben nicht aus § 433 Abs. 2 begründet.
Nun beruft sich der A seinerseits darüber hinaus darauf, dass er sich auf die Preisangabe des C verlassen habe und daher ist im Folgenden zu prüfen, ob der Cuno (C) überhaupt berechtigt war den Kaufvertrag für den B abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
1 Ist der Anspruch auf Nachzahlung begründet?
1.1 Ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen?
1.2 War der Cuno zum Vertragsabschluss berechtigt?
1.3 Ergibt sich ein Nachzahlungsanspruch aus § 311?
2 Kann B die Herausgabe des Gerätes verlangen?
2.1 Ist der Herausgabeanspruch aus § 985 begründet?
2.1.1 Sind Einigung und Übergabe rechtswirksam?
2.1.2 Waren die Angestellten zur Vertretung berechtigt?
2.2 Ist der Herausgabeanspruch aus § 812 begründet?
2.3 Ist der Vertrag aufgrund wirksamer Anfechtung nichtig?
3 Welche Ansprüche stehen B gegen C zu?
3.1 Hat der B Anspruch auf Schadensersatz?
3.2 Wie ist Sorgfaltspflichtverletzung zu bewerten?
3.2.1 Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
3.2.2 Festlegung der Haftungsquote
4 Literaturverzeichnis
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