Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit liegt in der Betrachtung und Bewertung des wesentlichen Instrumentariums, mit dem die Staatsführung des Deutschen Reiches die Aufrüstung der Wehrmacht sowie den anschließenden Zweiten Weltkrieg finanzierte. Auf die politischen oder anderweitigen Kriegsgründe wird dabei nicht gesondert eingegangen, da dieses bereits in einer Vielzahl vorliegender Arbeiten in ausreichendem Maße getan wurde. Wenn im Folgenden von Finanzierung gesprochen wird, so wird der Begriff des modernen Finanzmanagements zu Grunde gelegt, nach dem unter Finanzierung die Beschaffung, Umschichtung und Verwendung von Finanzmitteln verstanden wird. Dementsprechend soll unter einer ordentlichen Finanzierung eine solche verstanden werden, die über den Haushalt erfolgt, also durch Steuereinnahmen, Umverteilungen im Haushalt oder durch Schuldenaufnahme im Ausland.
Von einer außerordentlichen Finanzierung soll hier dann ausgegangen werden, wenn der Kredithunger des Staates entweder durch verschleierte Transaktionen oder durch bewusste Ausnutzung der staatlichen Machtposition gegenüber Bürgern oder Institutionen gestillt wird. Um bereits von vorn herein Missverständnisse auszuräumen, soll bereits an dieser Stelle definiert werden, welche Ausgaben bzw. Lasten des Deutschen Reiches als Kriegskosten bzw. Kriegsausgaben zu bezeichnen sind. Grundsätzlich sollen dabei nur jene Kosten berücksichtigt werden, die über dem regulären Staatshaushalt zu Friedenszeiten liegen.
An erster Stelle sind natürlich die direkten und indirekten Ausgaben für die Wehrmacht Bestandteil der Kriegskosten, da diese vollständig durch Aufrüstung und Krieg verursacht wurden. Ergänzt werden diese Ausgaben durch den Schuldendienst des Deutschen Reiches, da dieser vor allem aus der Finanzierungsform der Aufrüstung, auf die später noch eingegangen wird, resultiert. Von den Ausgaben der Zivilressorts sind nicht sämtliche Ausgaben zu berücksichtigen. Lediglich die Zahlungen für Entschädigungen während des zweiten Weltkrieges i.H.v. ca. 30 Mrd. RM können als Kriegskosten verrechnet werden. Bei den anderen zivilen Ausgaben dieser Jahre ist zu unterstellen, dass Sie ebenfalls angefallen wären, hätte kein Krieg geherrscht, bzw. wäre keine Aufrüstung betrieben worden.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlegung
1.1 Einleitung
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 Exkurs zum Wechsel
1.3.1 Allgemeine Charakteristika
1.3.2 Solawechsel
1.3.3 Tratte
2. Finanzierung der Aufrüstung (1933 – August 1939)
2.1 Ordentliche Finanzierung
2.2 Außerordentliche Finanzierung
2.2.1 Kurzfristige (schwebende) Finanzierungsformen
2.2.1.1 Öffa – Wechsel
2.2.1.2 MeFo – Wechsel
2.2.1.3 Schätze und sonstige kurzfristige Finanzierungsformen
2.2.2 Mittel – und langfristige (fundierte) Finanzierungsformen
2.2.2.1 Li – Anleihen
2.2.2.2 Sonstige Formen der mittel - und langfristigen Finanzierung
2.3 Zusammenfassung und Bewertung
3. Finanzierung des Krieges
3.1 Ordentliche Finanzierung
3.1.1 Einnahmen aus Steuern und Abgaben
3.1.1.1 Die Kriegswirtschaftsverordnung
3.1.1.2 Verordnung über die Lenkung der Kaufkraft
3.1.1.3 Sonstige Maßnahmen
3.1.2 Besatzungseinnahmen
3.1.3 Sonstige Einnahmen
3.2 Außerordentliche Finanzierung
3.3 Zusammenfassung und Bewertung
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
1. Grundlegung
1.1 Einleitung
Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit liegt in der Betrachtung und Bewertung des wesentlichen Instrumentariums, mit dem die Staatsführung des Deutschen Reiches die Aufrüstung der Wehrmacht sowie den anschließenden Zweiten Weltkrieg finanzierte. Auf die politischen oder anderweitigen Kriegsgründe wird dabei nicht gesondert eingegangen, da dieses bereits in einer Vielzahl vorliegender Arbeiten in ausreichendem Maße getan wurde.
Wenn im Folgenden von Finanzierung gesprochen wird, so wird der Begriff des modernen Finanzmanagements zu Grunde gelegt, nach dem unter Finanzierung die Beschaffung, Umschichtung und Verwendung von Finanzmitteln verstanden wird.[1]
Dementsprechend soll unter einer ordentlichen Finanzierung eine solche verstanden werden, die über den Haushalt erfolgt, also durch Steuereinnahmen, Umverteilungen im Haushalt oder durch Schuldenaufnahme im Ausland.
Von einer außerordentlichen Finanzierung soll hier dann ausgegangen werden, wenn der Kredithunger des Staates entweder durch verschleierte Transaktionen oder durch bewusste Ausnutzung der staatlichen Machtposition gegenüber Bürgern oder Institutionen gestillt wird.
Um bereits von vorn herein Missverständnisse auszuräumen, soll bereits an dieser Stelle definiert werden, welche Ausgaben bzw. Lasten des Deutschen Reiches als Kriegskosten bzw. Kriegsausgaben zu bezeichnen sind. Grundsätzlich sollen dabei nur jene Kosten berücksichtigt werden, die über dem regulären Staatshaushalt zu Friedenszeiten liegen.
An erster Stelle sind natürlich die direkten und indirekten Ausgaben für die Wehrmacht Bestandteil der Kriegskosten, da diese vollständig durch Aufrüstung und Krieg verursacht wurden. Ergänzt werden diese Ausgaben durch den Schuldendienst des Deutschen Reiches, da dieser vor allem aus der Finanzierungsform der Aufrüstung, auf die später noch eingegangen wird, resultiert.
Von den Ausgaben der Zivilressorts sind nicht sämtliche Ausgaben zu berücksichtigen. Lediglich die Zahlungen für Entschädigungen während des zweiten Weltkrieges i.H.v. ca. 30 Mrd. RM[2] können als Kriegskosten verrechnet werden. Bei den anderen zivilen Ausgaben dieser Jahre ist zu unterstellen, dass Sie ebenfalls angefallen wären, hätte kein Krieg geherrscht, bzw. wäre keine Aufrüstung betrieben worden.
1.2 Gang der Untersuchung
Nachdem im Rahmen einer kurzen Einführung die Problem- und Aufgabenstellung der vorliegenden Arbeit vorgestellt wurde, wird im Rahmen der Grundlegung noch die Grundstruktur des handelsrechtlichen Wechsels vorgestellt. Das Verstehen dieser Grundstruktur ist für das weitere Verständnis der deutschen Aufrüstungs- und Kriegsfinanzierung unabdingbar.
Im Folgenden wird zunächst auf die Finanzierung der deutschen Aufrüstung eingegangen. Obwohl in der Aufgabenstellung nicht ausdrücklich gefordert, ist dieser Teil jedoch notwendig, da die deutsche Regierung in den Jahren 1933 – 1939 neben den Grundlagen für den Krieg vor allem die Techniken der Finanzierung erprobte, die dann im Zweiten Weltkrieg zur Anwendung gekommen sind. Auf diesen Ausführungen aufbauend, wird die Finanzierung des Zweiten Weltkrieges vorgestellt.
In beiden Fällen wird eine Trennung nach ordentlichen und außerordentlichen Finanzierungstechniken vorgenommen sowie jeweils zum Schluss der Vorstellung eine Zusammenfassung und Bewertung getroffen.
Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der die eingangs gestellten Fragen nach Art und Effektivität der deutschen Kriegsfinanzierung nochmals aufgegriffen und beantwortet werden.
Die Fragestellung der Devisenwirtschaft und des Außenhandels wird im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet. Dieses erfolgt aus zwei Gründen. Zum einen handelt es sich dabei um ein komplett eigenes Thema, dass in der Kürze der vorliegenden Arbeit nicht ausreichend beleuchtet werden kann. Des Weiteren stellen diese Bereiche im Vergleich zu den rein nationalen Summen einen doch eher marginalen Teil dar.
1.3 Exkurs zum Wechsel
1.3.1 Allgemeine Charakteristika
Da ein Großteil der[3] Finanzierung der Aufrüstung der Wehrmacht sowie der Finanzierung des zweiten Weltkrieges, wie weiter unten noch gezeigt wird, über Wechsel finanziert wurde, soll zunächst die Grundstruktur eines Wechsels dargestellt werden.
Dabei handelt es sich um ein Kreditpapier des Industriekreditmarktes, welches also normalerweise im Geschäftsverkehr Verwendung findet. Der Wechsel stellt eine i.d.R. kurzfristige Finanzierungsform dar.
Der Gläubiger (Aussteller) verzichtet auf einen sofortigen Ausgleich der Schuld. Stattdessen stellt dieser einen Wechsel aus, mit dem dem Schuldner (Bezogener) eine Frist zur Begleichung der Schuld eingeräumt wird. Der Schuldner versieht diesen Wechsel mit seinem Akzept, seiner Unterschrift. Ein Wechsel kann dabei wie ein Zahlungsmittel verwendet werden, da er, unter Abzug von Diskontzinsen, auch an eine Bank veräußert werden kann.
Im Wesentlichen bestehen zwei Arten von Wechseln, die im Folgenden kurz vorgestellt werden sollen.
1.3.2 Solawechsel
Der Solawechsel oder eigene Wechsel ist die typische Form eines Wechselgeschäftes. Dabei verpflichtet sich der Aussteller selbst, eine bestimmte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen Dritten oder eine von diesem Dritten bestimmte Person (Order) zu bezahlen.
Bekanntestes Beispiel für diese Art des Wechsels ist der Scheck.
1.3.3 Tratte
Bei einer Tratte, auch als gezogener Wechsel bezeichnet, weist der Aussteller den Bezogenen (Schuldner) an, eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen Dritten (Wechselnehmer oder Remittent) zu bezahlen. Der Wechsel erlangt dabei erst mit dem Akzept des Bezogenen Gültigkeit.
2. Finanzierung der Aufrüstung (1933 – August 1939)
2.1 Ordentliche Finanzierung
Die primäre Einnahmequelle eines Staates sind die Steuern und Abgaben, die Bürger und Unternehmen zu zahlen haben. Dementsprechend ist auch das Steueraufkommen das Maß der Ausgaben, die ein Staat neben seinen obligatorischen Verpflichtungen, tätigen kann.
Die Einnahmen aus Steuern und Einnahmen beliefen sich vor dem Krieg auf ungefähr 68 Mrd. RM.[4] Diese Einnahmen wurden ergänzt um Gewinnabführungen aus den staatseigenen Betrieben, vorrangig aus Reichspost und Reichsbahn.[5] Diese zusätzlichen Abführungen hatten ein Volumen von ca. 13,8 Mrd. RM.
Von diesen Einnahmen in Höhe von insgesamt 81,8 Mrd. RM sind die Bedürfnisse der zivilen Ressorts abzuziehen. Dabei werden nur die Beträge abgezogen, die auch wirklich für zivile Zwecke genutzt wurden und nicht bereits der verschleierten Aufrüstung.[6]
Für die Aufrüstung verblieb schließlich lediglich ein Betrag i.H.v. insgesamt 23,7 Mrd. RM. Für die Aufrüstung der Reichswehr von einer Stärke von 115.000 Mann zur Wehrmacht in Stärke von 3,2 Millionen Soldaten war dieser Betrag jedoch bedeutend zu niedrig.
Aus diesem Grund war es notwendig, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Diese werden im Folgenden vorgestellt.
2.2 Außerordentliche Finanzierung
2.2.1 Kurzfristige (schwebende) Finanzierungsformen
2.2.1.1 Öffa – Wechsel
Bereits kurz nach der Machtübernahme im Januar 1933 begannen die Nationalsozialisten mit der Initiierung von großen Arbeitsbeschaffungsprogrammen.[7] Auch wenn diese für die Aufrüstung zunächst als unerheblich beurteilt werden,[8] sollen sie im Zuge der Finanzierung der Aufrüstung behandelt werden, da Hitler verfügte, dass alle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der „Wehrhaftmachung“ des deutschen Volkes zu dienen hätten.[9]
Das Gesamtvolumen der Programme belief sich im Zeitraum 1933 – 1935 auf rund 5 Mrd. RM. Diese Summe konnte jedoch aufgrund der damaligen Wirtschaftslage nicht vollständig über den ordentlichen Haushalt bereitgestellt bzw. über langfristige Kredite finanziert werden.[10] Aus diesem Grunde wurde ein Teil der Summe im Zuge einer Vorfinanzierung über Wechsel aufgebracht.[11]
Die Wechselfinanzierung gestaltete sich dabei wie folgt. Die mit der Ausführung von öffentlichen Aufträgen beauftragten Firmen zogen an Stelle einer sofortigen Bezahlung durch das Reich Wechsel[12]. Bezogene dieser Wechsel waren Sonderinstitute des Deutschen Reiches, unter denen die „Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten A.G.“ (Öffa) die Wichtigste darstellte.[13]
Diese Wechsel (Öffa- oder Arbeitsbeschaffungswechsel) besaßen eine Laufzeit von regulär drei Monaten, waren jedoch seitens des Bezogenen auf bis zu fünf Jahre prolongierbar (verlängerbar). Obwohl ein Zeitraum von fünf Jahren finanzpolitisch eher als mittel- denn als kurzfristig zu bezeichnen ist, sind die Öffa – Wechsel den kurzfristigen Finanzierungsmethoden zuzurechnen. Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass die Wechsel aufgrund ihrer Diskontfähigkeit auch kurzfristig eingelöst werden konnten. Weiterhin waren sie mit einer Rediskontzusage[14] der Reichsbank versehen.
Durch diese Wechselgestaltung erschienen die Öffa – Wechsel zum einen nicht direkt in der Reichsschuld, da die Bezogenen Sonderinstitute waren, nicht aber das Reich an sich.[15] Indirekt wurde die Reichsschuld jedoch erhöht, da die Regierung von der Reichsbank verpflichtet wurde, Sicherheiten in Form von mittelfristigen Einlagen zu hinterlegen.[16] Diese Einlagen wurden durch die Hingabe von Deckungs – Steuergutscheinen, Arbeitsschatzanweisungen und unverzinslichen Schatzanweisungen in einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. RM geleistet.
Diese Sicherheiten erhöhten die schwebende Schuld des Reiches in gleicher Höhe und wurden in den offiziellen Statistiken berücksichtigt. Von einer Verschleierung der schwebenden Reichsschuld kann also zumindest im Zusammenhang mit den Öffa – Wechseln nicht gesprochen werden.
Die Regierung plante die Rückzahlung der Arbeitsbeschaffungswechsel und damit die Tilgung der hingegeben Sicherheiten in den Fiskaljahren 1935 – 1938. Tatsächlich wurden die Verbindlichkeiten in der Zeit von 1934 – 1938 getilgt.[17] Bei der Tilgung handelte es sich allerdings lediglich um eine nominelle Tilgung. Die Arbeitsbeschaffungswechsel wurden zurückgeführt und verschwanden 1938 vollständig aus der Schuldenstatistik.
[...]
[1] Jokisch, J. & Mayer, M.D.: Grundlagen finanzwirtschaftlicher Entscheidungen, München 2002, S. 1.
[2] Vergl. V. Krosigk, Lutz Graf Schwerin: Staatsbankrott, Göttingen, 1974, S. 296.
[3] Vergl. Jokisch, Mayer : Finanzierung, S. 1 – 5.
[4] Vergl. Erbe, René: Die nationalsozialitische Wirtschaftspolitik, Zürich 1958, S. 36. Gleichlautend Federau, Fritz: Der Zweite Weltkrieg, Seine Finanzierung in Deutschland, Tübingen, 1962.
[5] Vergl. Boelcke, Willi: Die Kosten von Hitlers Krieg, Paderborn, 1985, S. 29.
[6] Ebd.
[7] Vergl. Erbe, René: a.a.O., S. 42.
[8] Vergl. Köllner, Lutz: Rüstungsfinanzierung, Frankfurt, 1969, S. 79.
[9] Vergl. Boelcke, Willi: a.a.O., S. 18.
[10] Vergl. Erbe, R.: Wirtschatspolitik, S. 43.
[11] Ebd.
[12] Dabei handelte es sich um Tratten, vergl. Gliederungspunkt 1.3.2.
[13] Vergl. Erbe, R.: a.a.O., S. 43.
[14] Zusage der Reichsbank, diese Wechsel von Kreditinstituten unter Abzug von Diskontzinsen zu erwerben.
[15] Vergl. V. Krosigk: a.a.O., S. 207. Ebenso Erbe, R.: a.a.O., S. 43.
[16] Ebd.
[17] Vergl. Erbe, R.: a.a.O., S. 44.
- Quote paper
- Dipl.-Kfm. Philip Eugen Deubner (Author), 2004, Deutschlands Finanzierung des Zweiten Weltkriegs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30147
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